Tragwerksplanung

Diskutiere Tragwerksplanung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, angenommen ich beauftrage einen Architekten da ich eine Stahlhalle mit Fundament errichten will. Er macht mir ein Angebot über die...

  1. #1 stefano6, 09.01.2016
    stefano6

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    Hallo,

    angenommen ich beauftrage einen Architekten da ich eine Stahlhalle mit Fundament errichten will.
    Er macht mir ein Angebot über die Architektenleistungen wie z.B hier

    "Die Leistungen betreffen für das Gebäude die Phasen 1-4 (Grundlagen , Vorentwurf , Entwurf , Bauantrag ), plus noch eine Ausschreibung für den Rohbau / Entwässerung / Tiefbauarbeiten.
    - LPH 1-4 (inkl. Entwässerungsgesuch)= €
    - Ausschreibung LPH 6&7 für den Rohbau / Entwässerung / Tiefbauarbeiten = €
    - eine Baubetreuung LPH 8 für den Rohbau / Entwässerung / Tiefbauarbeiten €
    -> Angebot LPH 1-4 ( Gesamt ) + LPH 6&7 für den Rohbau / Entwässerung / Tiefbauarbeiten = € zzgl. Nebenkosten ( 5% ) und zzgl. MwSt. ( 19% )"

    der Architekt bekommt von mir den Auftrag und rechnet alles wie besprochen ab. Jedoch zusätzlich noch die Summe X für die Tragwerksplanung. Hierüber wurde nie ein Wort verloren. Hätte er mich auf diesen Posten nicht hinweisen müssen? oder hätte ich mich hier selbst erkunden sollen?

    Besten Dank
    Gruß
    Stefan
     
  2. #2 Gast036816, 09.01.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    er hätte dich beraten müssen, dass du einen tragwerksüplaner beauftragen musst! dann hättest den honorieren müssen.
     
  3. #3 stefano6, 09.01.2016
    stefano6

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    ok vielen Dank, mich ärgert es, das der Architekt hier nie ein Wort darüber verloren hat, er hat seinen Vater (Statiker) einfach damit beauftragt und nicht informiert, das hier Kosten auf uns zukommen. Genau das gleiche Spiel bei unserem Umbau unseres alten Hauses.
    Wir haben parallel 2 Baustellen vom Architekt machen lassen und bekommen nun noch Rechnungen über 7000,- Euro.
     
  4. #4 Inkognito, 09.01.2016
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Was ich mir aber vorstellen kann, ist das der Architekt so betriebsblind war zu vergessen dem Bauherren zu erläutern, dass noch ein Tragwerksplaner erforderlich ist und bezahlt werden muss, aber einfach irgendjemanden in Ihrem Namen beauftragen geht meines Wissens ohne Vollmacht nicht.
     
  5. mls

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    ok - leistungen im bereich bereich twp hätten beauftragt werden
    können/sollen/müssen > juristenstoff.
    die leistungen mussten erbracht werden und wenn die qualität
    passt - was dann? bezeichnend, dass es um die "summe x" geht.
    was also ist, wenn "x" womöglich viel zu niedrig ist?
    herrscht dann friede, freude, eierkuchen? gut.
     
  6. R.B.

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    Die Vorgehensweise des Architekten war in meinen Augen nicht korrekt, er kann nicht so einfach, ohne Auftrag, Leistungen in Auftrag geben die der AG dann bezahlen muss. Ich frage mich aber, bist Du Dir sicher, dass Du das nicht beauftragt hast? Auch nicht mündlich? Am Telefon? Beiläufig? Schon mal in´s Kleingedruckte geschaut?

    Gehen wir mal davon aus, dass der Architekt damit nicht beauftragt war. Die wichtigste Frage ist dann jedoch, "was hätte sich geändert wenn Dich der Architekt vorher darüber informiert hätte?" Sicher ist, dass die Leistungen wohl erforderlich waren. Ist Dir nun tatsächlich ein "Schaden" entstanden? Sehr wahrscheinlich nicht.

    Also, Ärger hin oder her, wenn kein Schaden entstanden ist, dann würde ich das Thema einfach abhaken. Graue Haare und schlaflose Nächte wäre mir das nicht wert.

    Hat der Architekt durch sein eigenmächtiges Handeln jedoch einen vermeintlichen Schaden verursacht, dann sieht die Sache anders aus. Die Frage ist dann, wie hoch der Schaden überhaupt ist. Allein schon die Schadenshöhe zu ermitteln dürfte aber nicht ganz einfach sein, und man könnte irgendwann sogar zu dem Ergebnis kommen, dass gar kein Schaden entstanden ist. Dann war alle Aufregung umsonst, und man hat gleichzeitig auch noch Lehrgeld bezahlt.

    Deswegen, sehr gut überlegen ob es sich lohnt hier weiter zu bohren.
     
  7. #7 dimitri, 09.01.2016
    dimitri

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    Wieviel hat denn die Statik gekostet? Waren das die 7000€?
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    hohe unwirksamkeitswahrscheinlichkeit ;)
    ingenieurvertrag > 1 papier, 2 unterschriften.
     
  9. Baumal

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    er kann dir einen oder zwei, oder drei.... tragwerksplaner vorschlagen,
    die du beauftragen könntest.

    einen tragwerksplaner (dann auch noch den vater .-)), in deinem namen
    beauftragen, geht nicht. es sei denn, er hatte eine vollmacht von dir.
     
  10. #10 dimitri, 09.01.2016
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    War bei uns auch so. Kurze Mail an drei oder vier Ingenierbüros mit dem Eingabeplan wers macht und wieviel, das Ergebnis wurde uns bekanntgegeben, danach wurde die Statik beauftragt.
    Das waren für ein EFH 1300€ netto. Sind 7000€ normal?
     
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