Rückerwerbsvormerkerung für die Stadt

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  1. #1 nirmalts, 09.01.2016
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    Im Rahmen eines Hauskaufes habe ich bei der Einsicht in das Grundbuch folgendes gesehen:

    "Rückerwerbsvormerkerung für die Stadt xxxxx"

    Ich möchte nun gerne wissen,

    1. was es bedeutet,
    2. welche Risiken für mich als Käufer dadurch bestehen können,
    3. ob damit eine Wertminderung verbunden sein kann und
    4. wie ich optimal vorgehen sollte (Kaufvertragentwurf wird gerade erstellt)

    Danke im Voraus.
     
  2. Nana55

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    Die Stadt xxxxx hat somit den Anspruch auf Rückerwerbung der Immobilie. -> Sie darf sie zurückkaufen, wenn sie möchte. Du musst auf eine Löschung dieses Eintrags bestehen oder nicht kaufen!
     
  3. #3 stockstadt, 09.01.2016
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    Erstmal ein bisschen genauer hinterfragen.

    Ist die Stadt der Verkäufer??
    Wie ist die ganze Formulierung?
    Bedingungen und Gründe??

    Als junge Familie haben wir von einer Stadt ein Grundstück gekauft. Wenn wir innerhalb von 12 Jahren das Grundstück (auch mit Haus) hätten verkaufen wollen, hätte die Stadt zu Gutachterpreisen einen bevorechtigten Rückerwerb gehabt.
    Das war sogar bei einem Nachbarn durch Scheidung der Fall ... die Stadt ist aber von ihrem Recht zurückgetreten.
     
  4. Nana55

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    Was sagt denn eure Bank dazu (im Falle, dass ihr finanziert)? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Bank gibt, die akzeptiert, dass eine Grundschuld zweitrangig eingetragen wird!
     
  5. #5 stockstadt, 09.01.2016
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    Die Grundschuld bleibt doch erstrangig ... das hat doch miteinander gar nichts zu tun.
    Ein Vorkaufsrecht ist doch keine Grundschuld .. die Stadt kann doch von ihrer Seite gar nichts unternehmen (im Gegensatz zur Bank)

    Für die Bank ist das ohne Bedeutung.
    Sollte ein Einlösen der Grundschuld notwendig sein, hat einfach die Stadt den ersten Zugriff zum festgesetzten Preis .. sie wäre nichts weiter als ein potenter Kunde.
     
  6. Nana55

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    Die Vormerkung bleibt an erster Stelle, die Grundschuld steht im Rang nach dieser. Würde der Vormerkungsberechtigte seine Rechte ausüben, entfiele die Sicherheit für die Bank. -> Der TE sollte auf Löschung dieser Vormerkung bestehen!
     
  7. #7 stockstadt, 09.01.2016
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    Die Stadt hat keine Rechte, außer event zu bezahlen .... was die Bank in der Regel erfreuen sollte


    Wir als junge Familie haben damals das Grundstück nicht verbilligt, aber am unteren Rand der Vertretbarkeit des Wertes, vom Stadtrat abgestimmt, bekommen.
    Das Rückkaufsrecht bei Verkauf sollte ein spekulieren verhindern ... ohne Klausel hätten wir es nicht bekommen.
     
  8. Nana55

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    An welche Bedingungen ist denn dieses Rückkaufsrecht gebunden? Was sagt dein Notar dazu?
     
  9. Dino15

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    Geht's um das Haus in WN?
    Die Rückerwerbsvorbemerkung steht im Grundbuch, weil die Stadt beim Verkauf des Grundstücks kein Interesse hat, an Spekulanten zu verkaufen.
    Jetzt beim Verkauf des Hauses des Erstbesitzers an den TE macht der Passus keinen Sinn mehr und sollte gestrichen werden.
    Aber die Stadt wird natürlich vorher gefragt werden müssen, ob sie das Haus kaufen will - das Recht hätte sie dazu.
     
  10. #10 nirmalts, 10.01.2016
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    Genau, es geht um das REH in WN. Ich bin noch nicht beim Notar. Ich warte auf eine Wohnflächenberechnung vom Eigentümer was mit dem Makler Expose übereinstimmt.

    Der Eigentümer hat damals das Grundstück von der Stadt gekauft. Wie du richtig gesagt habe macht es kein Sinn mehr. Nach der Notar die Stadt wegen Kaufinteresse nachfragt hat, werde ich ihn bitten es zu löschen.

    Danke für eure Antworten.
     
  11. rose24

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    Die Stadt muss der Löschung des Rechts zustimmen, damit der Notar löschen kann. So wie die Dinge liegen, wird sie es vermutlich auch tun.
    Lass' Dich vom Notar vor der Vertragsunterzeichnung noch einmal ausführlich informieren.
     
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