Oberbauschichten ohne Bindemittel

Diskutiere Oberbauschichten ohne Bindemittel im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, nehmen wir mal an das eine 3 km lange Straße aus Asphalt ausgebaut wird und die darunterliegende Schicht (Frostschutzschicht...

  1. dalidb

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    Hallo Bauexperten,
    nehmen wir mal an das eine 3 km lange Straße aus Asphalt ausgebaut wird und die darunterliegende Schicht (Frostschutzschicht entsprechend Sand- Kies Gemisch 0/45) soll im Baukörper verbleiben und auf einen Verdichtungsgrad von über 103 % nachverdichtet werden.
    Der Transport des Asphaltaufbruches und die Neulieferung des Asphaltes erfolgt über die Frostschutzschicht unt hinterlässt natürlich mehr oder weniger Spurrinen. Die Frage ist inwiefern der Bauunternehmer die Kosten für die Widerherstellung der Ebenheit und des Verdichtungsgrades einkalkulieren muss (Nebenleistung) oder ist das eine Besondere Leistung.
    Vielen Dank für Eure Mühe
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Bauer
     
  2. #2 Gast036816, 11.01.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    besondere leistung - s. vob/c din 18315 besondere leistungen nach 4.2.1 und dann verweis auf 3.3.1.3 - wenn eine schicht unmittelbar befahren wird ........ so sind erforderlichenfalls zusätzliche maßnahmen auszuführen.
     
  3. dalidb

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    Danke für die Antwort.
    Allerdings ist mit dem unmittelbaren Befahren meiner Meinung nach der Begriff unmittelbar befahren nicht so eindeutig.
    Der Transport der neuen Asphalttragschcht zum Fertiger kann damit nicht gemeint sein. da es ja jedem klar ist das der Asphalt zum mit einem LKW Fertiger geliefert werden muss
    Eine Tragschicht ohne Bindemittel wird somit zwangsläufig immer unmiitelbar befahren.
     
  4. #4 Nutzername, 12.01.2016
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    Das sind eigentlich 2 Fragen. Ob das eine Besondere Leistung ist oder nicht ist die erste.
    Worum es Dir eigentlich geht, ist ja aber ob das einzukalkulieren war oder nicht. Und dafür ist die erste Frage irrelevant. Entscheidend ist das geschuldete Bau-Soll. Wenn sich dem nichts geändert hat, gibt's auch keine zusätzliche Vergütung.
     
  5. #5 Gast036816, 12.01.2016
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    Gast036816 Gast

    dann muss eindeutig ausgeschrieben werden:

    - nacharbeiten der unterbauschicht nach dem verkehr aus abbruch, nutzung durch dritte etc. als besondere leistung,

    - zur anlieferung des asphalts sind nacharbeiten am unterbau zum asphaltauftrag im preis mit einzurechnen.

    zahlen wird der auftraggeber das dann auch, denn die besondere leistung wird in die preiskalkulation eingerechnet.
     
  6. #6 monzared1, 14.01.2016
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    Macht den eine Firma alles oder sind hier 2 Firmen unterwegs? Konnte ich jetzt nicht erkennen.

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  7. #7 Manfred Abt, 14.01.2016
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    ungebundene Schichten nur Frostschutzschicht oder auch Tragschicht?
    kein Schotter?

    Zur eigentlichen Frage finde ich das aber auch schwer zu beantworten. Letztendlich wird es um die Frage gehen, ob die Leistung so eindeutig beschrieben war, dass er zu Zeitpunkt der Kalkulation erkennen konnte, ob er über das von ihm nachverdichtete, aber von jemand anders gelieferte Material fahren konnte und was dann dabei passiert.

    Für mich gefühlt eher Nebenleistung statt Besondere Leistung.

    Aber wer weiß, ob die Vergabeunterlagen wirklich den Ansprüchen der DIN 18315, Ziffer 0 genügten???
     
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