BGH urteil - verlinken

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  1. #1 Gast036816, 12.01.2016
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  2. #2 OLger MD, 12.01.2016
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    Das hieße ja - übertragen auf die "alte Welt" - dass dies auch für Literaturverweise / Literaturverzeichnisse zu technischen und wissenschaftlichen Aufsätzen gelten würde. Also für analoge Links. Oder?

    Wird in einer solchen Arbeit Bezug auf bestimmtes Buch genommen, weil sich der Schreiber kritisch mit dem Inhalt auseinandersetzt, muss er es im Literaturverzeichnis / Zitateverzeichnis erwähnen. Er setzt also einen analogen Link. Wenn es sich bei dem genannten Buch um Literatur handelt, die zum Beispiel erklärt, wie man Steuern umgehen kann, wie man Ad-Block-Sperren umgeht, wie man beim Online-Einkaufen Zoll und Steuern umgeht, dann kann diese Literatur als rechtswidrig eingestuft werden und da der Verfasser des Aufsatzes sich deren Inhalt durch Zitate und Verweise zu Eigen macht, besteht für ihn die Haftungsgefahr.

    Das gleiche müsste ja auch für Zeitungen gelten, die Werbung drucken für Firmen, die rechtswidrig handeln. Also zum Beispiel Firmen, die anbieten, Fahrzeug-Tacho's zu kalibrieren. Durch die abgedruckte Werbung machen Sie sich ja deren "Inhalt" zu Eigen, da die Zeitung auf die Firma verlinkt - klassisch via Telefonnummer, neuländisch durch einen Link in der Onlineausgabe. Müsste dann die Zeitung (der Verlag) prüfen, ob die Firma, für die sie werben, seriös ist?

    Weitergefasst müsste das ja dann auch für "Click-to-Call - Anbieter gelten, die ja im Browser dargestellte Telefonnummern in Links umwandeln, die man anklicken kann und damit eine (Telefon-)Verbindung zu dem Anschluss der Nummer aufbaut. Heutzutage durch VOIP ist diese Telefonverbindung ja eine Datenverbindung, da die Inhalte via TCP/IP genauso verarbeitet werden, wie HTML-Inhalte. Also auch ein Link.

    Was wäre denn das Internet ohne Links? Das wäre Yah** und G**gle ohne Links -> ohne Suchergebnisse. Also quasi der Nahtod für geschätzt 25% der Bevölkerung, intensive Entzugserscheinungen für weitere 25%. 10% würden eine Lösung finden, der Rest sind Rentner und Kleinkinder ohne Internet.

    Watt issen Link? Da stelle mer uns ma janz dumm und saaren, änn Links iss ... [manch müssen sich da gar nicht dumm stellen]

    So sehe ich das als Enduser, äh ich meine als Verbraucher.
    Ich sehe auch, das Karlsruhe nicht im Neuland liegt, unpraktischerweise weit weg hinter einer dicken Gedankenmauer.

    Internet -> Mauer -> Bücherverbrennung -> ... -> Die Erde ist eine Scheibe -> und wenn wir noch weiter in der Geschichte zurückgehen finden wir so Hexerei und Teufelszeug, also das Internet.

    Eigentlich müsste doch Tim Berners-Lee klagen, weil sein Werk abgeändert wird. Kann er da nicht Urheberrechtsansprüche geltend machen? Auch wenn er es nicht patentieren ließ sondern frei weitergab, ist es doch sein Werk. Kann da nicht mal die ICANN genauso auftreten wie GEMA & Co. ?
     
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