Wertminderung bei Parkettabschliff?

Diskutiere Wertminderung bei Parkettabschliff? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Liebe Community, wir haben leichtsinnigerweise neu gebaut . In unserem Haus wurde 8 mm starkes massives Eiche - Parkett als Mosaik - Parkett im...

  1. #1 koenigpaddy, 12.01.2016
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    Liebe Community,

    wir haben leichtsinnigerweise neu gebaut . In unserem Haus wurde 8 mm starkes massives Eiche - Parkett als Mosaik - Parkett im englischen Verband verlegt. Nach dem uns der Bodenleger Flecken, farbige Schuhabdrücke, etc. versiegelt hatte und man uns weiss machen wollte, dass das oberflächig sei, wurde nach erneuter Begutachtung durch den Oberbauleiter der Boden nochmals komplett abgeschliffen. Der Bauleiter hat gemeint, wir erhalten hierfür auch noch eine Entschädigung.
    Hat jemand eine Idee wie hoch ich hier eine Wertminderung ansetzen kann oder wie dies ermittelt würde? Es geht um ca. 133 qm.

    Vielen Dank für Euer Feedback.

    koenigpaddy
     
  2. R.B.

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    d.h. die Oberfläche ist nun einwandfrei? oder immer noch mangelhaft?
    Wieviel musste abgeschliffen werden um die Flecken zu entfernen? Wenn diese nur oberflächlich waren wurde ja nur die Lackschicht und ein paar (wenige) Zehntel Millimeter abgeschliffen. Somit wäre die Lebensdauer nicht eingeschränkt. Wurde mehr abgetragen, dann könnte es sein, dass er sich in Zukunft nur noch 4-5 Mal abschleifen lässt, anstatt vielleicht 5-6 Mal. Es ist sehr gut möglich, dass der Parkettboden trotzdem das Haus überlebt. Die Ermittlung der Wertminderung wäre dann eher was für Philosophen.
     
  3. #3 koenigpaddy, 12.01.2016
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    Danke für Dein Feedback. Ich muss dazu sagen, dass an manchen Stellen bereits vor dem finalen Abschliff mit einem Winkelschleifer versucht wurde zu flicken. Ging mächtig in die Hose.
    Laut Parkettleger hat er um alles (es waren nicht nur Schmutzflecken) in allem mehr als 0,5 mm wegschleifen müssen.
     
  4. #4 stockstadt, 12.01.2016
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    Am Besten lässt sich immer die rechnerische Minderung transportieren.
    Wenn der Boden jetzt einwandfrei ist und ihr einigt euch auf 0,8 mm .... dann sind das 10% des Materialpreises :think
     
  5. #5 koenigpaddy, 12.01.2016
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    Danke für Dein Feedback. Das ist doch mal eine Hausnummer.
     
  6. R.B.

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    Das wäre jetzt eine Frage für einen Bodengutachter. Rechnet man mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren, und alle 10 Jahre müsste abgeschliffen werden, dann würde sich die Nutzungsdauer um 20% reduzieren. Dementsprechend wäre dann auch die Wertminderung 20%. ABER irgendwie habe ich noch etwas im Gedächtnis, dass man bei Bodenbelägen die Wertminderung deckelt, bzw. abhängig von der Beanspruchung mit längeren Zeiträumen rechnet.

    Deswegen, abwarten bis das Angebot der Firma kommt, oder schon vorab einen Gutachter kontaktieren.
     
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