Regenrinne v. Nachbarn steht über - Grenzbebauung

Diskutiere Regenrinne v. Nachbarn steht über - Grenzbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, bei folgender Angelegenheit würde ich mich über eine Info / Erfahrungen von euch freuen: Wir bauen bald. Es geht darum,...

  1. #1 test name 123, 12.01.2016
    test name 123

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    Hallo liebes Forum,

    bei folgender Angelegenheit würde ich mich über eine Info / Erfahrungen von euch freuen:

    Wir bauen bald. Es geht darum, dass unser Nachbar als Grenzbebauung gebaut hat und wir nun an sein Gebäude in Grenzbebauung anbauen. Jetzt haben wir festgestellt, dass die Regenrinne des Nachbars auf unser Grundstück übersteht, das hat bisher niemanden gestört, jedoch müsste dieser "Fehler" nun behoben werden, damit wir ordentlich anbauen können.

    Frage: Wie läuft dies ab? Informieren wir das Bauamt sobald die Baugenehmigung vorliegt über diese Tatsache, damit der Nachbar eine Frist zur Anpassung hat?

    Vielen Dank im Voraus, VG Manuel
     
  2. #2 mastehr, 12.01.2016
    mastehr

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    Ich würde zu erst mit dem Nachbarn sprechen.
     
  3. #3 Der Bauberater, 12.01.2016
    Der Bauberater

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    Es gibt zwei Wege.
    Der freundliche, mit einem netten Gespräch und einem sauer Gespritzten und der juristische, mit dem Amt und der Keule.
    Evtl. sind beide Zielführend. Einer schneller und der andere langsamer.
    Wie lange möchtest du dort wohnen?
    Denk mal darauf rum!
     
  4. R.B.

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    Wie weit steht die Dachrinne über?

    Ich denke, als Nachbarn die die nächsten Jahrzehnte nebeneinander wohnen werden, sollte man dieses "Problem" einfach lösen können. Vielleicht kann er jemanden kommen lassen wenn bei Euch sowieso ein Gerüst steht, oder es findet sich ein anderer einfacher Weg. Wozu man hierfür ein Bauamt bräuchte, das erschließt sich mir nicht.
     
  5. #5 test name 123, 12.01.2016
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    erstmal vielen Dank für die pfeilschnellen Antworten. Grundsätzlich bin ich auch großer Freund davon, solche Dinge direkt und freundlich auf nicht juristischer Ebene zu klären. Leider ist unser Nachbar nicht sonderlich froh darüber, dass wir bauen wollen, d.h. er hat uns auch die Unterschrift verweigert.
    Ich werde es erstmal bei ihm direkt ansprechen, wenn feststeht, wann der Bau beginnt. Aber Nachbessern wird er wohl müssen.
    @ R.B.: Die Rinne steht um "Rinnenbreite" über, d.h. so in etwa 18cm?
     
  6. #6 stockstadt, 12.01.2016
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    Entweder solltest du bei TE dein bisheriges Verhältnis zum Nachbarn schon erläutern ... oder, wenn noch keine Unterhaltung stattgefunden hat verstehe ich die Frage nicht. Dann erstmal reden.


    .... schon erläutert. Hat sich überschnitten
     
  7. R.B.

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    d.h. 18cm sind Euch "im Weg". Das kann man nicht mehr "biegen" ;)

    Grundsätzlich gilt, dass Euer Nachbar die Änderung veranlassen muss, auf keinen Fall selbst aktiv werden, erst Recht nicht wenn das nachbarliche Verhältnis etwas angespannt ist. Je nach Material ist das einfach zu kürzen, und wenn man ihm ein bisschen entgegen kommt, sprich er kann einen Handwerker holen der das dann von Eurer Seite aus macht (oder wie auch immer), dann hat er ja keinen Nachteil dadurch, und das Problem wird kostengünstig beseitigt. Gleichzeitig seid Ihr auf der sicheren Seite und habt das Eigentum des Nachbarn nicht "beschädigt".

    Die Keule sollte man nicht auspacken, da sich das rächen kann. Es wird auch auf Eurer Seite mal Situationen geben wo man froh ist, wenn nicht gleich das Bauamt, Polizei, BG oder was weiß ich vor der Tür steht, und man zuerst einmal freundlich darauf hingewiesen wird.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2016
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    Grenzüberbau durch Bauteile ist kein öffentliches Baurecht, sondern Privatrecht, da schert sich das Bauamt nicht einen Deut drum!

    Sprich Deinen Nachbarn an, wie Ihr das problem lösen wollt. Wenn der ein Nachbar der speziellen Art ist, schreib ihn an, bitte ihn, innherlab einer bestimmten Frist zu antworten und wenn da nix oder nur Blödsinn kommt, muss es halt ein RA richten.
     
  9. #9 Thomas B, 12.01.2016
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    Wie/ wo steht denn die Rinne über????

    Steht sein Giebel an der Grenze oder seine Traufe? Wie soll angebaut werden?
     
  10. sarkas

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    WOW - man baut neu, mit der Option vielleicht 30, 40 oder 50 Jahre drin zu wohnen und jetzt schon Stress mit dem Nachbarn :yikes

    Das sollte man mit allen Mitteln versuchen zu verhindern.

    - Weißwurstfrühstück
    - Glühwein
    - Hund ausführen
    - egal was - aber versuchen ....
     
  11. #11 test name 123, 12.01.2016
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    unsere Giebelwand schließt an seine Traufe an...nur über ca. 1,5m, aber leider ist die Rinne dort im Weg.

    Nochmals: Wir sind sehr bemüht ein gutes Verhältnis "zu schaffen"! :)
     
  12. #12 test name 123, 12.01.2016
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    d.h. seine Traufwand und unsere Giebelwand sind Grenzbebauung und stoßen aneinander.
     
  13. #13 Thomas B, 12.01.2016
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    Dann sieht es natürlich deutlich "interessanter" aus.

    Zum einen weil man das Endstück einer Dachrinne recht leicht kürzen kann. Hier wäre natürlich die gesamte Traufe neu auszubilden: Rinne weg, Ziegel weg, kürzen des Dachs, usw. usf. Dann der Übergang der dann höher hängenden Rinne an die tiefer hängende (sofern man den tieferen teil überstehen lässt). Kann man nur hoffen, dass sich das Fallrohr (also der Ablauf) im dann tieferen Teil befindet...

    Und: Es entsteht nun eine Kehle zw. Euch und Eurem Nachbarn. Das muss ordentlich gelöst werden, da hier natürlich Wasser mit Schwung herunter rauscht und gegen Eure Wand brandet (Bei Nieselregen egal, bei starkem regen wird's schnell unschön); dort bleiben ggf. über einen längeren Zeitraum größere Schneemengen liegen (wenn es denn mal schneien sollte)...da regnet es bei Tauwetter drauf....Du verstehst??? Das ist ein echt blödes Detail und ich verstehe Deinen Nachbarn, dass er daran ungern rührt.

    ich verstehe Deinen Nachbarn allerdings nicht wieso er überhaupt die Grenze überbaut hat...letztendlich SEIN Problem. ER ist der Verursacher.
     
  14. #14 Thomas B, 12.01.2016
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    Ahömm....das passt jetzt nicht so ganz zusammen. Bis zum BEF-Treffen solltest Du Deinen Geschmack überprüfen ;)
     
  15. #15 Alfons Fischer, 12.01.2016
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    gibt es da einen Bebauungsplan? Warum ist die Firstrichtung nicht gleich? Das gibt nämlich eine sehr unschöne Schneefangecke und unter Umständen und in Abhängigkeit von der Geometrie jede Menge Spritzwasser an der anschließenden Giebelwand.
     
  16. sarkas

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    Wo ist Deine Fantasie Thomas?

    Im Magen kommt alles zusammen. :D
     
  17. #17 Gast943916, 12.01.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    bringt doch nichts....
     
  18. #18 OLger MD, 12.01.2016
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    Heißt das auch, dass sein Dach auf ca. 1.5m Länge an Eure Wand stößt?
    Dann muss auf dem Dach des Nachbarn eine Schneesackbildung statisch berücksichtigt werden.

    Hast Du 'ne kleine Skizze ?
     
  19. #19 SirSydom, 12.01.2016
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    Ähm - wie lang besteht diese Überbauung denn schon?

    Ich hab mich ein wenig mit dem Thema befasst und bin zu der Erkenntniss gelangt, dass der Anspruch auf eine Überbaurente ewig besteht (nur die zurückliegenden Ansprüche verjähren mit der regelmäßigen Frist), der Anspruch auf Rückbau jedoch zeitlich befristet ist:

    Um einen Rückbau durchzusetzen, müsstest du also beweisen, dass dein Nachbar die Überbauung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.

    Ist die Grenzbebauung baurechtlich vorgegeben oder entspringt die eurem Wunsch?
     
  20. #20 dimitri, 12.01.2016
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Thema: Regenrinne v. Nachbarn steht über - Grenzbebauung
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