Vorhandenes Gebäude über Schotterweg zu erreichen/ ausgewiesene Straße Sackgasse

Diskutiere Vorhandenes Gebäude über Schotterweg zu erreichen/ ausgewiesene Straße Sackgasse im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, hat einer in dem Fall eventuell Erfahrungen oder Tipps. Wir möchten auf einem Grundstück bauen, welches mit Hausnummer und...

  1. #1 Andre B, 13.01.2016
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    Hallo zusammen,

    hat einer in dem Fall eventuell Erfahrungen oder Tipps.

    Wir möchten auf einem Grundstück bauen, welches mit Hausnummer und zumindest auf Karten eine als Straße ausgewiesene Zufahrt hat (Sackgasse). Zurzeit steht noch ein Gebäude und Nebengebäude (Ruinenähnlich) auf dem Grundstück.
    Die Zufahrt ist an der engsten Stelle ca. 2,75M.
    Wie schon im Betreff genannt, ist der Zuweg/Straße eine Art Schotterweg. Hier hat die Gemeinde wohl die letzten Jahrzehnte nicht die Notwendigkeit gesehen eine Asphalt- oder zumindest Pflasterdecke zu erschaffen.
    Das Grundstück bildet das Endgrundstück der Sackgasse, wobei die Straße noch ca. 5 - 8 Meter am Grundstück entlang führt.
    Da die Zuwegung sehr eng ist und noch nicht asphaltiert ist möchte die Gemeinde vor Abgabe einer positiven Erklärung an das Bauamt (Bauvoranfrage) ein Schriftstück von mir unterzeichnen lassen, daß wir auf die straßenbauliche Erschließung verzichten.
    Ansonsten könnte die Gemeinde keine positive Erklärung abgeben.

    Hat jemand schon Erfahrung mit solch ähnlichen Gegebenheiten? Enge Zufahrten, schlechte Fahrbahn etc...
    Eventuell Tipps, was ich in diesem Fall und bei diesem Schriftstück beachten sollte bezüglich eventuell doch auftretender Straßenbaukosten, Räumpflicht etc...

    Vielen Dank schonmal vorab.
     
  2. #2 SirSydom, 13.01.2016
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    §34, §35, Bebauungsplan ... ?
    Erschließung gesichert?
     
  3. #3 Andre B, 13.01.2016
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    §34, da nicht außerhalb.
    Wasser und Strom liegen seit ca. 15 Jahren auf dem Grundstück und Erschließungszusicherung vom Abwasserverband kam vor 2 Wochen.
     
  4. #4 Frau Maier, 13.01.2016
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    Feuerwehrzufahrt mind. 3,00 m. Ist eine Seite bebaut (Mauer, Zaun), dann 3,50m.
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 13.01.2016
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    Ich würde das nicht unterschreiben. Eine positive Stellungnahme der Gemeinde ist nicht erforderlich dafür, dass das Bauamt deine Bauvoranfrage positiv verbescheidet.

    Ich würde aber das Bauamt davon schriftlich (Einschreiben/Rückschein) unter Angabe des Az. deiner Bauvoranfrage informieren, dass der Zuweg zum Grundstück an der schmalsten Stelle nur eine Breite von 2,75 cm aufweist, mit der Bitte, dies bei der Entscheidung über deine Bauvoranfrage zu berücksichtigen.

    Dann wirst du sehen, ob das Bauamt der Meinung ist, dass die Erschließung trotz der schmalen Zufahrt ausreichend gesichert ist und kannst deine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise davon abhängig machen.
     
  6. #6 wasweissich, 13.01.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn ich es richtig deute , will die gemeinde auf das asfaltieren/pflastern verzichten .

    finde ich so erstmal nicht schlimm .

    der TE möchte dort bauen . und jetzt soll die gemeinde nur für ihn den weg befestigen .........

    und das mit der breite von 2,75m stelle ich auch in frage , u.u. ist der schotterweg viel breiter , und bis auf die 2,75 zugewachsen .
     
  7. #7 SirSydom, 13.01.2016
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    Frage in die Runde: Hätte man diese Erklärung das Recht auf eine straßenbauliche Erschließung?

    Ich kenne schon Orte, wo es noch die eine oder andere Schotterstraße gibt..
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 13.01.2016
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    Ich nehme an, du meinst das mit einem "ohne", oder?

    Kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Hängt von der Situation ab, aber denkbar wäre so ein Anspruch schon. könnte auch sein, dass die Gemeinde befürchtet, erschließen zu müssen, evtl. nicht zuletzt deshalb, weil zu schon vorhandenen, betroffenen Anliegern nun durch einen Neubau evtl. noch ein weiterer Anlieger hinzukommt.
     
  9. reezer

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    ich kenne das so, daß ein Anlieger an einer nicht ausgebauten Straße zwar kein Recht darauf hat, daß die Gemeinde die Straße auf irgendeinen Standard ausbaut - wenn aber die Gemeinde meint daß sie die Straße ausbauen will, dann muß der Anlieger nach Satzung die anteiligen Kosten zahlen, auch wenn er nicht will.

    Insoweit kann ich auch eine Furcht der Gemeinde vor einer möglichen Erschließung nicht recht verstehen, weil ein Großteil der dafür anfallenden Kosten ja eh umgelegt werden kann.

    Der TS will ein Grundstück bebauen, von dem ihm bekannt ist daß die Zufahrt "nur" 2,75 Meter breit ist. Diese Breite würde auch durch einen möglichen Straßenausbau nicht größer
    Oder spekuliert er hier darauf daß die Gemeinde die Zufahrt ausbaut und dafür die Vorderlieger enteignen soll damit die Straße verbreitert werden kann?

    2,75 Breite ist für "üblichen" Baustellenverkehr schon ein wenig knapp
     
  10. #10 stockstadt, 13.01.2016
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    Um wieviel Meter geht es??
    Was löst deine Abwasserzusage aus ... von wo nach wo muss Kanal gelegt werden??
     
  11. rose24

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    Also - 2,75 m Breite ist knapp - ich würde das auch durch Vorbescheid klären lassen. Evtl. will die Gemeinde deshalb nicht ohne Unterschrift zustimmen, weil sie sonst ggf. in die Haftung kommt, falls das Landratsamt rechtswidrig genehmigen sollte. Denn ohne gesicherte (hier straßenmäßige) Erschließung darf ja nicht genehmigt werden.

    Aber vielleicht könntest Du mit der Gemeinde ausmachen, dass sie nur mit dem Vorbehalt zustimmt, dass das Landratsamt die Erschließung für gesichert ansieht. Dann ist die Gemeinde aus dem Schneider und Du musst nicht eine Unterschrift leisten, die wer weiß welche Folgen hat.

    Die Feuerwehr muss im Übrigen nicht unbedingt direkt auf's Grundstück, wenn Hydranten in ausreichender Nähe vorhanden sind. Für die Rettung genügt bei einem EFH unter 7 m oberster Fußboden normalerweise die Steckleiter.
     
  12. reezer

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    Das Eine hat aber mit dem Anderen nichts zu tun.
     
  13. #13 Andre B, 14.01.2016
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    Guten Morgen,

    vielen Dank schonmal für eure Antworten.
    Der Zuweg ist abschüssig, links und rechts sind Mauern, die nicht entfernt werden können (Scheune, Kirchengrundstück). Auf dem Baugrundstück ist bereits ein Wohngebäude mit Hausnummer, welches aber seit knapp 20 Jahren nichtmehr bewohnt wird und deswegen und wegen des Alters ruinös ist.
    Ist dann nicht schon davon auszugehen, daß das Grundstück wege-technisch erschlossen ist?
    Ja, irgendwann würde ich schon gerne eine halbwegs ebene befestigte Zuwegung zum Grundstück haben, ist aber derzeit noch nicht in der Überlegung. Die Breite reicht für unsere Fahrzeuge völlig aus.

    Diese Fragestellung kam jetzt in der 2. Bauvoranfrage. Die Erste hatten wir zurückgezogen, da wir das Haus, was von den Außenmaßen feststeht, zu weit in den Garten setzen wollten und da durch die Bebauung außerhalb (§35) Anwendung gefunden hätte. Seitens der Gemeinde und deren zuständigen Bauamt und aller anderen befragten Institute wurde bei der ersten Bauvoranfrage aber alles als unbedenklich eingestuft, also positive Rückmeldungen an das zuständige Bauamt des Landes gesendet.
    Und dieses Bauamt des Landes kam dann mit der Außenbebauung, die wir als nicht Priviligierte nicht dürften. Das Problem haben wir jetzt durch Umpositionierung des Hauses und Verschmelzung der beiden Flurstücke beseitigt. Nur unsere Gemeinde hat jetzt wegen Haushaltssperren wohl kalte Füße bekommen und befürchtet Kosten bei der Straßenerneuerung auf denen die sitzen bleiben könnten, was wie oben schon beschreiben totaler Schwachsinn sein sollte.

    2,75 Breite ist für "üblichen" Baustellenverkehr schon ein wenig knapp - Ja, haben uns auch schon 2 eher große Anbieter mitgeteilt, daß deren Großequipment da nicht hin kommt.

    Um wieviel Meter geht es??
    Was löst deine Abwasserzusage aus ... von wo nach wo muss Kanal gelegt werden??

    Die Abwasserleitung läuft direkt an unserem Grundstück unter der Zuwegung entlang.
    Am südlichen Stück des Grundstückes auch unterirdisch durch das Grundstück, weswegen wir da unten dann nichts draufstellen dürften. Aber von Leitung zu Haus max. 10m eher weniger.

    PS. Irgendwie kriege ich das mit der Zitatfunktion nicht hin.
     
  14. #14 Andre B, 14.01.2016
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    Zur Info, das Grundstück hat 1.410m2.
     
  15. Taipan

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    Wie lang ist der geschotterte Stichweg (Also dir Frage ist eigentlich: Wie weit muss die Feuerwehr zu Fuß gehen um dein brennendes Haus zu Löschen? Ist der Weg öffentlich gewidmet?
     
  16. #16 Andre B, 14.01.2016
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    Der geschotterte Stichweg wird so an die 35Meter haben.
    Nur an der schmalsten Stelle sind die 2,75m. Nach oben und weiter unten wird es schnell wieder mehr Breite.
    Was bedeutet öffentlich gewidmet? Damit kann ich leider nichts anfangen.
    Die Straße ist in Karten und auch bei google maps bis zu unserem Grundstück eingezeichnet als, sage ich mal, öffentliche Straße.
     
  17. #17 Frau Maier, 14.01.2016
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    Auch wenn nur an einer Stelle die 2,75m sind, eine Feuerwehrzufahrt muss durchgehend die geforderte Breite aufweisen. Das würde ich mal klären. Hast Du keine weiteren Infos vom Grundstücksbesitzer wem der Weg gehört? Hast Du keine Unterlagen dazu?
     
  18. #18 wasweissich, 14.01.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    richtig nur wird bei sowas zwischen der lichten breite und fahrspurbreite unterschieden :shades.
     
  19. Taipan

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    Wenn der Zugang nicht weiter als 50m von der Feuerwehraufstellfläche weg ist, gehen die Jungs (Wenn als Rettungsgerät die Handleiter reicht) auch mal zu Fuß. Deswegen meine Frage nach der Entfernung.

    Am einfachsten ist es, dass der Planer sich mal zu dem für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlichen Menschen begibt und das durchspricht.

    Als absolute Alternative gibt es immer noch die Sanierung des bestehenden Gebäudes - ach nee - geht ja nicht. 20 Jahre ohne Nutzung und damit behandelt wie Neubau ....
     
  20. #20 Andre B, 26.01.2016
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    Sorry, war leider im Ski-Urlaub :-)

    Eigentümer ist der Schwiegervater und der Eigentümer der Straße die Gemeinde.
    Wir haben am 05.02.16 einen Termin beim Bauamt. Die kamen schon weider auf den Trichter, daß das Grundstück außerhalb ist.
    Das müssen wir erstmal klären.

    Vielen Dank schonmal.
    Ich melde mich, was bei rausgekommen ist.
     
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