Umsetzung des Baugrundgutachten verpflichtend ?

Diskutiere Umsetzung des Baugrundgutachten verpflichtend ? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir bauen zur Zeit ein Einfamilienhaus mit Dopppelgarage auf einem leicht abschüssigen Gelände. (höchster Punkt Straße=71,52m ; tiefster...

  1. eskeys

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    Hallo,

    wir bauen zur Zeit ein Einfamilienhaus mit Dopppelgarage auf einem leicht abschüssigen Gelände. (höchster Punkt Straße=71,52m ; tiefster Punkt Grundstück abfallend von Straße aus=70,60m; OKFFB= 71,97m) Wir haben vor Kauf des Grundstücks und der Unterzeichnung des Bauvertrags mit unserem Bauträger ein Baugrundgutachten von einer anderen Firma erstellen lassen und an unseren Bauträger ausgehändigt. Dieses Gutachten wird im Vertrag auch ausdrücklich gefordert.

    In diesem Gutachten wird die Abtragung des Boden bis 1m unter GOK und die Auffüllung mit einem Sand/Kiesgemisch mit Lagenweiser Verdichtung und bestimmten Eigenschaften (Kornabstufung ca. 0/45 mm, Schluffanteil ≤ 3 %) gefordert, um einen Sohldruck von 150 kN/m² zu erreichen.

    Leider hat unser Bauträger den Baubeginn nicht angezeigt und wir standen 1 Woche später am Grundstück vor einer fertigen Bodenplatte. Ringsherum ist aber nur einfacher Sand ohne Kies zu finden. Bis ca. 50cm unter die Oberfläche haben wir gegraben (an der Frostschürze entlang) und keine Veränderung festgestellt. Nun haben wir Bedenken das unser späteres Haus abrutschen könnte. Diese Bedenken haben wir unserem Bauleiter mitgeteilt und nach den Verdichtungsnachweisen und den Lieferscheinen für das Material gefragt, um das Material unter der Bodenplatte zu erfahren und nur folgende Antwort bekommen:

    "Das verwendete Material entspricht Ihrem Auftrag gem. Mehrleistungsangebot und ist dafür geeignet und ortsüblich.
    Eine Beauftragung zur Ausführung gem. Ihrem Gutachten liegt nicht vor und es wäre in dem Fall auch die Verfügbarkeit von genau dem Material zu prüfen.
    In jedem Fall würden die Kosten „explodieren“. Einen Grund für Besorgnis kann ich nicht erkennen."

    In dem Mehrleistungsangebot haben wir folgendes mit dem Bauträger vereinbart:
    "Liefern und einbauen von Füllkies/Füllsand unterhalb und seitlich der Bodenplatte. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Preis pro cbm lose Masse. (Abrechnung: LKW-solo=10cbm)"
    "Abschieben von zusätzlichem Oberboden (Mutterboden), dh. Mehrstärke. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Preis pro cbm feste Masse"

    Im Bauvetrag stehen folgende Zeilen zu dem Thema:
    "Zur eigenen Sicherheit wird dem Auftraggeber dringend die Einholung eines individuellen Bodengutachtens empfohlen. Legt der Auftragnehmer kein Bodengutachten über sein Grundstück vor, so ist der Auftragnehmer ausdrücklich von seiner Haftung für daraus eventuell entstehende Schäden befreit."

    Aus diesen beiden Vertragsinhalten hatten wir geschlussfolgert wenn ein Baugrundgutachten vorliegt muss der Bauträger auch danach handeln und ist dafür haftbar.

    Daher nun meine Fragen:

    • Ist bei den Gegebenheiten eine Auffüllung mit Sand auch ausreichend?
    • Ist das Bodengutachten bindend für unseren Bauträger und haftet er dafür wenn durch die falsche Gründung Schäden am Haus entstehen?
    • Ist es sinnvoll die Frima vom Baugrundgutachten mit einer Überprüfung der jetzt herrschenden Gegebenheiten zu beauftragen um sicher zu gehen?
    • Sollen wir auf die Verdichtungsnachweise und die Lieferscheine bestehen?

    Hier der Auszug aus dem Baugrundgutachten und die Höheneinmessung zur besseren Vorstellung der Situation.

    Höheneinmessung 001.jpg Baugrundgutachten.jpg


    Vielen Dank euch im Voraus. Haben schon einige Meinungen eingeholt die uns alle nicht wirklich ruhig schlafen lassen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Ob eine Auffüllung mit Sand genauso geeignet ist, kann Euch nur der Bodengutachter sagen. Vermutlich aber ja.

    Das Gutachten ist nicht bindender als der erteilte Auftrag und der lässt nunmal auch Füllsand zu. Hier habt Ihr versäumt, Angebot und Gutachten abzugleichen und das Angebot überarbeiten zu lassen!

    Ob Ihr Anspruch auf die Druckprobenergebnisse habt - so überhaupt geprüft - müsste Euch ein Anwalt sagen.

    Bei einem GÜ (einen BT werdet Ihr nicht haben) aber eher unwahrscheinlich!
     
  3. eskeys

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    Hi,

    Danke für die Antwort.

    Wenn wir jetzt die Rechnung für das Mehrleistungsangebot bekommen steht da ja die Anzahl an LKW-Ladungen drin also je 10m³. Grundriss, Garage und seitliche Auffüllungen bemaßen sich ca. mit 15m x 15m da wir 1m laut Gutachten abtragen sollten wären das 225m³ mit Verdichten vllt. 300m³. Dann noch die Höhe des Geländes ausgleichen ca. die Hälfte des Raumes also vielleicht nochmal 100m³
    Wäre ich bei ca. 400m³ eingebrachte Verfüllung. Also 40 LKW Ladungen. Macht das Sinn? Kommt mir sehr viel vor.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Keine Ahnung ob das Sinn macht. Kenne Euer BV nicht!
    Sinn hätte es aber gemacht, die Auffüllung nicht nach LKW, sondern eingebauter verdichteter Masse abzurechnen! Und nur mit den erforderlichen seitlichen Überständen!
    Da ist nämlich das Problem des GÜ, wieviele LKW da ankommen oder ob nicht zwei nach nebenan fahren oder oder.

    Is umme Ecke, also zahlen, was auf der Rechnung steht!
     
  5. eskeys

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    Mich interessierte nicht der Preis der Ladungen sondern ob meine Mengenkalkulation realitisch für unseren Fall ist. Das du mein Bauvorhaben (BV?) nicht kennst ist mir klar, deswegen habe ich es ja grob beschrieben.
    Rechnung haben wir noch nicht bekommen, wollte damit eventuell Rückschlüsse auf die geleistete Arbeit unseres GÜ ziehen. Wenn er jetzt nur 10 LKW Ladungen in Rechnung stellt hätte er ja weniger Boden abgetragen und weniger verdichtet. Deswegen die Frage ob es realitisch ist.

    Stimmt Abrechnung nach Masse wäre sinnvoller gewesen.
    Erforderliche seitliche Überstände sind eingehalten und nicht unnötig zu breit o.ä.

    Habe leider nichts im Forum oder im Internet dazu gefunden ob Füllsand/Füllkies besser oder schlechter geeignet ist als das geforderte 0/45 Schottergemisch zur Verfüllung und Verdichtung der Gründung eines EFH ohne Keller.
    Beides nichtbindinge Böden die sich gut verdichten lassen. Das Schottergemisch verkeilt sich wohl besser, aber ist das denn notwendig bei fast reiner statischer Last vom Haus? Finde nur die Ratschläge dies bei Straßen etc. zu tun. Ich stelle die Frage hier mit Absicht und nicht weil ich die sinnfreie Antwort bekommen möchte das ich meinen Bodengutachter fragen soll. Auf die Idee bin ich auch schon gekommen. Antwort: Müssten wir mit neuer Bohrung prüfen -> 500€.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Sollen wir hier schlauer als Dein Baugrundgutachter sein, der alle Umstände Deines Grundstücks kennt?
    Wir wissen nicht, ob das sein Standardtext ist, weil er 0-45 schicker als Sand findet oder ob dahinter ein tieferer Sinn steckt!

    Unmögliches erledigen wir sofort, aber Wunder dauern auch hier etwas länger!

    Keine Ahnung, ob sich Helge, unser Erdgott oder andere Maulwürfe hier weiter aus dem Fenster lehnen werden, erlaube mir aber daran leise Zweifel zu haben.
    Vor allem dann, wenn Dein Gutachter nur mit einer neuen Probe eine Aussage treffen will. Wenn es egal wäre, ob Schotter oder Sand verwendet würde, könnte er Dir das ja wohl sagen.
     
  7. eskeys

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    Nein habe ich nicht behauptet das ihr schlauer sein sollt. Nur schreibe ich etwas in ein Forum um eine konkrete Antwort auf die Frage zu bekommen und nicht um auf jemanden verwiesen zu werden. Letzteres tut eine Suchmaschine das soll das hier ja nicht sein oder? So lautet zumind. der Titel "Bauexpertenforum". Da möchte ich ungern auf andere Experten verwiesen werden. Oder ist die Auffassung falsch? Bin nicht häufig in Foren unterwegs.

    Zum Thema würde mir erstmal auch eine Tendenz reichen. Füllsand/Füllkies ok für leichte Bauwerke ohne dynamische Lasten, weil die und die Eigenschaften dazu führt oder sowas in der Art hatte ich erwartet. Oder sind diese Ansprüche zu hoch?

    Zum Thema mit der Menge kann mir jemand mit Erfahrungen im Hausbau sicherlich sagen was eine übliche Baugrube so "schluckt". Hausbau von bekannten sind zu lang her oder nicht Vergleichbar da mit Keller.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2016
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    Du überschätzt das Internet insgesamt und das BEF im besonderen massiv.
    Klar mag es Foren geben (Bastl mal mit Wastl), in denen Dir eine(r) eine Aussage dazu machen würde.
    Das BEF ist da aber deutlich seriöser, weil Du hier gesagt bekommst, wenn man nichts sagen kann.

    Meine [​IMG] ist wie man sieht leider defekt.

    Ich habe nur so 25 Jahre Erfahrung im Hausbau, kann Dir aber nicht sagen, was eine übliche Baugrube so schluckt, weil es übliche Baugruben nicht gibt, sondern nur die Grube für das Haus, für das sie gegraben wurde!

    Verdichtungs- und Auflockerungsfaktoren kann man im Netz finden, der Rest ist Mathe Jahrgangsstufe 5 - 6, solltest Du also selber rechnen können.
     
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    Ich überschätze das Internet? Woraus ziehst du denn diesen Schluss? Was habe ich am Internet überschätzt?

    Wenn das BEF zum Verweisen auf Experten gedacht ist dann unterschätze ich es tatsächlich. Dachte hier melden sich Leute an die Erfahrungen im Bausektor haben und diese aus reiner Nächstenliebe mit anderen Teilen wollen und dafür keine 100€ Beratungsgebühr verlangen. Diese Art der Hilfe würde und werde ich nicht im Internet aufsuchen. Liege ich tatsächlich so falsch mit meiner Einschätzung ?

    Es ist also seriös wenn mir jemand sagt das er mir nicht antworten kann? Könnte man so sehen. Aber ich schätzte es im Ramen eines Internetforums als einfach nur überflüssig ein. Weil man dann ja auch einfach nicht antworten hätte können, um die Sache einem vielleicht Wissenderen zu überlassen. Sonst würden ja alle Mitglieder dieses Forums mir auf meine Frage antworten das Sie das nicht beantworten können.

    25 Jahre Erfahrung und du kannst nicht sagen ob eine Baugrube mit den oben beschriebenen Faktoren ca. 400m³ fasst ? Deine Antworten sind jedesmal komplett nutzlos. Warum antwortest du dann? Langeweile oder was? Eine vernünftige Antwort wäre zum Beispiel: "Ich habe so 25 Jahre Erfahrung aber 400m³ habe ich noch nie in eine Baugrube gefüllt, die letzte eines Einfamilienhauses mit auch ca. 15m x 15m umfasste ca. 100m³."

    Auch deine letzte Antwort ist wieder nutzlos. Die Rechnung steht da oben habe ich also schon selber gerechnet. Kurzes "Stimmt so" Oder rechne mal mit Verdichtung Faktor 1,5 oder so, wäre sinnvoll. Aber nein wieder der selbe Mist mit den Verweisen aufs Internet. Dafür bin ich, wie geschrieben habe, nicht in diesem Forum. Wenn ich alles im "Netz" so einfach finden würde und selber rechnen könnte hätte ich hier keinen Beitrag geschrieben! Mir ist eine andere unabhängige Meinung aus einem vermutlichem Expertenkreis wie diesem Forum wichtig.

    Wenn du oder jemand anderes mehr weiß und aus selbem Grund hier ist, freue ich mich auf eine konkrete Antwort.
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 14.01.2016
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    "Fack" würden die IT-ler sagen!
     
  11. #11 dimitri, 14.01.2016
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    Es gibt einige Gründe warum Ihnen hier nicht wirklich geholfen werden kann.
    Zum einen erkennt man aus dem Bodenprofil nicht alle erforderlichen Daten. Eigentlich müsste der Boden nach DIN 4022 bennant werden. Dann müsste da z.B. stehen: Mittelsand, kiesig, schwach grobsandig, schwach schluffig.
    Das ist sehr Wichtig, weil z.B. Lehm als Hauptbodenart aus Sand besteht. Wie schluffig oder wie tonig ein Sand ist, ist aber entscheident, weil ein binder Boden andere Eigenschaften hat als ein Sand ohne großen Ton-/Schluffanteil.
    Wenn die Böden bindig waren, dann müsste bei dem Bohrprofil auch die Konsistenz der Böden stehen. Ein steifer bis halbfester Lehm kann noch recht gut bebaut werden solange sich die Wasserverhältnisse nicht ändern. Ein weicher Lehm kann keine großen Lasten mehr ausnehmen.
    Und man hätte Rammsondierungen durchführen müssen, um die Lagerungsdichte der Sande zu untersuchen.
    Und es fehlt der Grundwasserstand, der im Bohrloch gemessen werden muss.

    Ich bin kein Ingenieur, daher kann ich nicht berechnen ob ein Sand auch reicht. Niemand hier will Ihnen etwas böses, deshalb rät man Ihnen zu Gutachtern, die sich die Lage vor Ort angucken können. Wenn ich Ihnen sage, dass so alles in Ordnung ist, aber das Haus in 10 Jahren Setzungsrisse bekommt ist ihnen nicht geholfen.

    Und wenn sie wissen wollen wie doll sich der Boden verdichten lässt, dann muss man im Labor Proctorversuche durchführen lassen und Schüttdichten ermitteln. Das sind aber alles Sachen, die man im Internet nicht einfach beantworten kann. Jeder Boden ist anders.
     
  13. eskeys

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    Hi danke schonmal für die Antwort, sollte alles hier drin stehen:

    BGG.jpg
    BGG2.jpg
    BGG3.jpg

    Heute kam die Rechnung 420m³ Füllkies/Füllsand wurden eingebracht. Keine Spur von Verdichtungsnachweis.
     
  14. sjusti

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    Hallo,

    ich habe gerade gebaut in einer ehrmaligen Tonkuhle. Kenne von Nachbar viele Gutachten und jeder Bauträger handelt das anders habe ich herausgefunden. Ich selber habe vorher noch 2 weitere Bodengutachten eingeholt auf bis 12 Meter um mich abzusichern erst dann wurde nach den Vorgaben gebaut. Aber mal ehrlich wie kann das sein du kommst zu deinem Grundstück und da steht eine Bodenplatte ohne das du davon weißt? Sehe jetzt schon wenn wirklich was passieren sollte wird der bauträger das auf die Subunternehmer schicken und die dann dir. Achja wenn du an der Frostschutz gerade runtergegraben hast hättest du doch irgendwann bei den 45 % ankommen müssen war da nix verdichtet?

    gruß
     
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    Eine Woche nicht am Grundstück gewesen und Sie haben uns halt nichts gesagt, auch nach Nachfrage in und vor dieser Zeit. Es hieß das im letzten Jahr keine Tätigkeiten mehr stattfinden und wir erst im neuen Jahr eingeplant wären. Die Tätigkeiten wurden von der Firma selber ausgeführt. Meine Frau hat noch beim Füllen der Bodenplatte mit einem der Baustellenleute gesprochen.
     
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    An sich ist im Gutachten der falsche Versuch gennant um die Verdichtung zu prüfen. Mit einem Plattendruckversuch ermittelt man die Tragfähigkeit man kann aus dem Versuch zwar grob ableiten, ob der Boden gut verdichtet ist aber % Angaben kann man nur mit einem richtigem Verdichtungsversuch. Bei reinen Sand reicht eine Zylinderentnahme nach DIN 18125 und ein Proctor nach DIN 18127. Bei Böden mit Steinen muss man Verdichtungskontrollen mittels Densitometer oder Sandersatzverfahren nach DIN 18125 durchführen.

    Ich kann mir ehrlich nicht erklären warum der Gutachter 70-100 cm mit 0/45 auffüllen will. Ich kenne es nur, dass man den Aushubsbereich mit Sand wieder auffüllt, der keine Wurzeln enthält und tragfähig ist, und dann oben eine ca 30 cm dicke Tragschicht ohne Bindemittel (0/32 oder 0/45) einbaut um Setzungen gleichmäßiger zu verteilen. Am Besten einfach mal bei deinem Gutachter anrufen, warum er eine so dicke Schicht aus 0/45 empfohlen hat. Er muss ja einen Grund dafür haben immerhin kostet der Schotter einiges mehr als ein Sand.
     
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    Danke für die Antwort.

    Wenn das Gutachten auch noch Fehler hat wirds ja noch besser. Aber die Baufrima hat sich ja eh nicht an das Gutachten gehalten und nur Füllsand verwendet, gar kein 0/45.
     
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    Ich würde da einfach mal anrufen schließlich hast du ihn ja für das Gutachten bezahlt und dann muss er dir auch erklären können warum die Gründung so erfolgen muss.
     
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    Habe von einem Kollegen gehört das man einen Verdichtungsnachweis auch nachträglich machen könnte wenn man die Bodenplatte an zwei Stellen aufschneiden würde. Kann mir das nicht so richtig vorstellen, sind dann nicht die schützenden Schichten, Folien etc. zerstört ? Macht das Sinn?
     
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    Ich würde die Bodenplatte nicht durchbohren um die verdichtung zu prüfen. Wenn man Zylinder entnehmen will, dann braucht man schon so 40 cm x 40 cm um die Probe richtig nehmen zu können. Und anschließend muss man den Boden ja auch wieder richtig verdichten können in dem Loch. Wegen dem Aufwand und der Gefahr der Folien würde ich das aber lieber lassen.

    Wenn du zufällig ein kleines Loch mit einem Durchmesser von mindestens 5cm hast, durch das irgendeine Leitung durch soll, dann könnte man da eine Rammsondierung DPL-10 machen. Das ist ein indirektes Verfahren und ist etwas ungenauer, aber bevor man die Bodenplatte zerstört nur um 2 Versuche zu machen ist das die bessere Wahl.

    Alternativ könnte man versuchen direkt neben der Bodenplatte ein Loch zu graben (20 cm unter dem Beton sollte reichen) und den Zylinder für die Verdichtungskontrolle waagerecht einschlagen. Wenn das Material nicht nachrutscht, ist das der beste Weg, weil man das Loch leicht wieder fachgerecht verfüllen und verdichten kann.

    Diese Möglichkeiten kannst du ja dem Gutachter/Labor vorschlagen. Den Beton würde ich aber nicht durchbohren. Selbst wenn man die Löcher wieder mit Beton verfüllt, sind und bleiben es Schwachstellen.
     
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