Änderung Bebauungsplan Seniorenheim statt EFH

Diskutiere Änderung Bebauungsplan Seniorenheim statt EFH im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe anfangs letzten Jahres ein Grundstück am Waldrand gekauft. Siehe Bild im Anhang, Grundstück mit 538 m² Fläche....

  1. Gigala

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    Hallo zusammen,

    ich habe anfangs letzten Jahres ein Grundstück am Waldrand gekauft. Siehe Bild im Anhang, Grundstück mit 538 m² Fläche.

    Bebauungsplan.jpg

    Wie ich jetzt durch meinen Bekannten im Gemeinderat erfahren habe, sollen die beiden Grundstücke rechts von mir an einen Bauträger verkauft werden, der hierauf ein Seniorenheim errichten will. Das Gebäude soll mind. 3 Stockwerke hoch werden mit Tiefgarage usw.. Ebenso soll eine Straße an der südlichen Grenze zu meinem Grundstück gebaut werden (Wald).

    Gibt es Möglichkeiten dagegen vor zu gehen?
     
  2. #2 Bauqualle, 14.01.2016
    Bauqualle

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    es liegt doch ein genehmigter Bebauungsplan vor ... oder ?
    WA - allgemeines , im wesentlichen Wohngebiet mit II - geschossiger Bebauung , die andere Hälfte nur I+Dachgeschoss , also bei einer 3-geschossigen Bebauung muß der genehmigte Bebauungsplan geändert werden , d.h. er muß auch wieder öffentlich ausgelegt werden und du kannst dann dagegen Einspruch einlegen
     
  3. #3 Bauqualle, 14.01.2016
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    und stimmt dieser Urwaldschrei denn :yikes
     
  4. #4 Thomas B, 14.01.2016
    Thomas B

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    Nur ob ein solcher Einspruch Erfolg hätte??????

    Interessant könnte (!) die Frage sein, von wem die Grundstücke veräußert wurden? Waren sie zB im Besitz der Gemeinde, so hätte eine nachträgliche (gravierende!) Änderung des B-Planes schon ein anderes Geschmäckle.

    Andererseits: Euer Architekt/ Planer wird Euer Haus sicherlich eher Richtung Süden und Westen (Wald!) orientieren. Insofern bliebe die Frage inwieweit ein massivere Bebauung im Osten Euer Haus tatsächlich negativ beeinflusst.

    Tatsächlich störender würde sich für mich eine Straße im Süden auswirken, denn gerade dieser schöne Ausblick Richtung Wald ist sicher ein Qualitätsmerkmal des Grundstücks, welches man nur ungern verlieren möchte.

    In welchem Ort findet das Ganze statt???
    das haus
     
  5. R.B.

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    Hat man Dir beim Kauf (nachweislich) zugesichert, dass das benachbarte Grundstück zukünftig nicht, oder nur in einer bestimmten Weise, bebaut wird? Wenn nein (was ich vermute) dann kannst Du gegen den Verkäufer nichts unternehmen. Der wäre dann schon mal außen vor. Ansonsten könnte man prüfen, ob eine zugesicherte Eigenschaft des Grundstücks, die nun nicht realisiert werden kann, zu einer Rückabwicklung berechtigt.

    Bleibt nur ein Vorgehen gegen die Gemeinde selbst, hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Geländes. Das wird schwierig. Hier solltest Du einen Fachanwalt konsultieren, der dann schaut, in wieweit es einen Bebauungsplan gibt, ob irgendwas geändert werden soll dem Du zustimmen musst, o.ä.
    Nach meiner Erfahrung wissen die Bauämter bzw. Gemeindeverwaltungen sehr gut, was sie dürfen und was nicht. Wenn es eine Chance gibt, und Du Dich durchsetzen möchtest, dann brauchst Du jemanden an Deiner Seite der sich sehr gut mit der Materie auskennt, und selbst dann ist nicht garantiert, dass nicht ein Weg gefunden wird, der Dir nicht zusagt (aber gegen den Du Dich dann nicht mehr wehren kannst). Das musste ich auch erst lernen, und habe dafür schon ordentlich Lehrgeld bezahlt.

    Es ist halt so, dass Du zwar ein Grundstück kaufen, und dieses auch bebauen kannst, aber Du kannst nicht davon ausgehen, dass der Status Quo auf Jahrzehnte oder Jahrhunderte hin zementiert ist. Wenn nun das Nachbargrundstück rechtmäßig bebaut wird, dann hast Du schlechte Chancen. Du kannst nur darauf achten, dass alle Vorgaben genau eingehalten werden, und evtl. Einfluss nehmen, wenn hier irgendwelche "Ausnahmen" gemacht werden sollen.
     
  6. reezer

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    Erfahrungsgemäß werden Bebauungspläne oft geändert oder es werden Ausnahmen genehmigt.
    In Gegenden mit geringer Nachfrage passiert das regelmäßig nach einigen Jahren wenn die Gemeinde fürchtet auf den Bauplätzen sitzenzubleiben.
    Die Ersten die Bauen halten sich an alle Vorgaben und ärgern sich regelmäßig wenn nach ein paar Jahren für den zukünftigen Nachbarn das nicht mehr gilt woran sie sich gehalten haben und womit sie geplant haben.
    Ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung des bisherigen Bebauungsplanes oder auf Einhaltung der Festsetzungen besteht meines Wissens nicht,
    Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem ein Bauherr, der sich an die Vorgaben gehalten hat, einen Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde geltend machen konnte weil diese den Bebauungsplan geändert hat.
     
  7. Gigala

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    Der Bebauungsplan müsste in 3 Abschnitten geändert werden um das Vorhaben zu ermöglichen. Mein Bekannter ist dagegen.

    Aktuell wurden die Pläne nur im Gemeinderat zur Diskussion offen gelegt. Schriftreif ist hier noch nichts.

    Das Grundstück befindet sich aktuell noch im Privatbesitz, dieser möchte es natürlich möglichst teuer verkaufen...

    Mein Häusle ist hauptsächlich nach Süden ausgerichtet, von daher würde mir die Straße an dieser Stelle am meisten stinken.

    Der Markler hat mir das Grundstück als ruhigen Platz zugesichert, schriftlich gibt es hiervon leider nichts...
     
  8. #8 ekko123, 15.01.2016
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    Du wohnst nicht in Fürth direkt?

    Das mit dem Seniorenheim will ich jetzt nicht so negativ sehen, die Strasse im Süden ist für dich persönlich stärker einschränkend.

    Kauf den Wald schnell ;-)

    Oder starte eine Bürgerinitiative gegen die Änderung des Bebauungsplans - mit dann Bürgerbefragung, die bindend ist für Gemeinderat. Kenne einen Fall, wo das funktioniert hat.
     
  9. #9 SirSydom, 15.01.2016
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    Gemeinderat klingt nicht nach Fürth.

    Da der Kauf des Grundstücke, wo das Seniorenheim ggf. geplant ist, wahrscheinlich finanziell nicht drin sein sollte bei den Preisen im Nürnberger Umland, wäre es tatsächlich ein Ansatz ggf. den Wald zu kaufen. Aber auch hier kann ggf. enteignet werden...

    Übrigens gibt es deutlich lautere Nachbarn als Seniorenheime. z.B. Schulen oder Kindergärten :)
     
  10. #10 Thomas B, 15.01.2016
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    Enteignungen sind nicht so einfach. Da muss schon mehr gefährdet sein, als die Investition eines Bauträgers, der gerne etwas möchte. Das würde bei Projekten von überregionaler Bedeutung funktionieren (Bsp: Bahntrasse, E-Trasse, Flughafen Startbahn,...)
     
  11. #11 Skeptiker, 15.01.2016
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    Ist da nicht "Gemeinwohl" das Schlüsselwort?
     
  12. #12 Starbond, 15.01.2016
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    Bei dem in unserer Nachbarschaft kommt aber min. 3-4 x die Woche früh um 6 (Beginn Tagschicht) der Krankenwagen,
    und 80% schalten die Sirene nicht aus.

    Aber ich steh eh um 5.30 auf.......

    mfg
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  13. #13 lawrence, 15.01.2016
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    Kann man rechtlich gegen vorgehen........
     
  14. #14 ekko123, 15.01.2016
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    na na - nicht hetzen. Wenn ich jetzt sag ich hab 2 Jahre in der Nähe (gleiche Strasse 150m weiter) eines recht großen Seniorenheims nicht einmal die Sirene gehört?


    Einfachste Option: Wald kaufen (mit Nachbar zusammentun) oder erreichen, dass zwischen Grundstück und neuer Zufahrt 20m Wald bleiben..... oder du findest seltene Tiere im Wald.

    Oder du "beauftragst" Makler das östliche Grundstück schnell teuer an EFH/ DHH Bauträger zu vermitteln....
     
  15. Whizzy

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    Werden solche Sachen nicht erst mal in einer "nichtoffenen Sitzung" des Bauausschusses diskutiert und sollen somit auch nicht nach Außen getragen werden, bis dann mal der Sachverhalt konkret ist?
     
  16. R.B.

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    Dann mal sehen, wer sich durchsetzt. In kleineren Gemeinden werden solche Entscheidungen manchmal auf spezielle Art und Weise getroffen. In wieweit Deine Einflussmöglichkeiten ausreichen, das kann ich nicht beurteilen. Sicher könntest Du nur sein wenn Du das Grundstück selbst kaufen würdest.

    Ein Bebauungsplan der geändert wird ist gar nicht so selten, da steht man als Grundstückseigentümer manchmal ziemlich hilflos daneben. Ich habe ein landw. genutztes Grundstück das in den letzten 20 Jahren 3 Mal "umgelegt" (verlegt) wurde. Klar, ich hätte Rechtsmittel einlegen und mich dagegen wehren können, aber die Chance auf Erfolg war gering. Man kann nur versuchen sich bestmöglich einzubringen um das Schlimmste zu verhindern. Mein "Grundstück" ist zwischenzeitlich über viele Kilometer quer über´s Ortsgebiet gewandert.
     
  17. #17 ekko123, 15.01.2016
    ekko123

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    hmmm - ok, bin ich mal etwas hetzerisch.... ja, wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit diskutiert und dann kommt es halt auch mal zu Geschmäckle, weil der Grundstückeigentümer/ der potentielle BT Einfluß nimmt. Kenn ich als, BT hat seit Jahrzehnten bekommen was er will und Gemeinde wandelt Acker in Bauland um (ohne jegliche finanzielle Beteiligung für die Gemeinde.... BT kauft Acker für 5€ /qm und macht 200€/qm draus + Haus). Alles legal - weil Gemeinderat ja demokratisch beschließt....
     
  18. Gigala

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    Es handelt sich im eine Gemeinde im Landkreis Fürth.

    Die umliegenden Nachbarn sind auch alle meiner Meinung, von daher ist der Gedanke mit der Bürgerinitiative nicht verkehrt.

    Ich werde auf jedenfall bei der Gemeinde zwecks des Waldes im Süden anfragen.
     
  19. #19 stockstadt, 15.01.2016
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    Erstmal den Eigentümer des Waldes und Größe des Flurstücks ermitteln ... ausfindig machen, was die Gemeinde im Fall eines Straßenbaus "üblicherweise" zahlt

    Bei der Gemeinde als dein "gefühlter Konkurrent" beim Erwerb, würde ich z.zt. nicht anfragen.
     
  20. #20 mastehr, 15.01.2016
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    Wie ist das zu verstehen? Hat man Dir immer wieder eine andere Fläche zugewiesen?
     
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Änderung Bebauungsplan Seniorenheim statt EFH

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