Änderung Bebauungsplan Seniorenheim statt EFH

Diskutiere Änderung Bebauungsplan Seniorenheim statt EFH im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das Grundstück mit dem Wald gehört aber der Gemeinde :(

  1. Gigala

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    Das Grundstück mit dem Wald gehört aber der Gemeinde :(
     
  2. R.B.

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    Richtig. Flurneuordnung ist das Stichwort.
     
  3. #23 Starbond, 15.01.2016
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    @Lawrence
    + ekko 123
    Ich mach mir eher Gedanken, ob ich da auch rein muß und morgens fahren die mich dann weg ....


    :yikes
    Gerhard
     
  4. rose24

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    ...was ich bezweifeln würde. :bef1021:
    Aber klar - es ist schwer, dagegen vorzugehen. Bei uns in der Gemeinde sind auch solche Geschäfte gelaufen - da wurde dann einer der beteiligten Gemeinderäte dazu verurteilt, die Grundstücke zurückzugeben, nachdem die betagte Verkäuferin gestorben ist und die Erbengemeinschaft geklagt hat.
     
  5. #25 ekko123, 15.01.2016
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    Warum? BT kauft Acker. BT malt später mal schöne Pläne "Modernes Wohnen an den Naturwiesen". BT stellt Antrag auf Erstellen eines B-Plans/ Nutzungsänderung. Gemeinderat berät. Gemeinderat findet die Pläne hübsch. Nutzungsänderung/ B-Plan wird beschlossen. BT baut. Neue Bürger ziehen ein.

    Wir wollen ja nicht unterstellen das da krumme Geschäfte laufen!! Kein Gemeinderat ist beim BT angestellt - auch parteiübergreifend und nicht nur die Partei wo der BT Mitglied ist. Kein Gemeinderatsmitglied baut dort - die arbeiten vollkommen altruistisch.
     
  6. #26 Frau Maier, 15.01.2016
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    Jaja Bayern und seine Amigos... :mega_lol:
     
  7. #27 malgucken, 15.01.2016
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    Dir wurde ruhiger Grundstück zugesichert... so what, laut wird es dadurch wohl nicht, wenn die Straße schon ok ist. Die Besucher und paar LKWs.
    Wir wurde es vor Änderung erschlossen, angefahren?
    Es gibt wohl einige störendere Nachbarn als diese Bewohner.
     
  8. #28 dimitri, 15.01.2016
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    Vielleicht wäre die Investition in ein paar Juchtenkäfer eine Lösung :D
     
  9. #29 SirSydom, 15.01.2016
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    Als ich das letzte mal nachgesehen habe, lag Kaltenkirchen noch in Schleswig-Holstein.
     
  10. R.B.

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    Da siehst mal was die sich alles einverleiben. :mega_lol:
     
  11. #31 Ralf Wortmann, 15.01.2016
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    Ja. Schließe erstmal rasch eine Rechtsschutzversicherung mit dem neu erworbenen Grundstück ab. Da hast du zwar eine Wartezeit von einen ¼ Jahr, aber vielleicht reicht die Zeit ja noch, bis die in der Gemeinde in die Gänge kommen.

    Und regelmäßig die amtlichen Bekanntmachungen lesen und rasch reagieren.

    Vermutlich wird der neue bzw. geänderte B-Plan öffentlich ausgelegt. Dann Einsicht nehmen und schriftlich ausführlich Einwendungen dagegen vorbringen. Idealerweise mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder für Verwaltungsrecht.

    Wenn der neue B-Plan dann trotzdem beschlossen wird (was anzunehmen ist), kannst du den neuen Plan nach § 47 VwGO innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der B-Plan-Satzung mit einem Normenkontrollantrag vor dem Oberverwaltungsgericht angreifen.

    Die Chancen dafür, dass du damit durch kommst, stehen besser, als man gemeinhin denkt.

    Ich schätze, in 15-25 % der Fälle machen die Gemeinden schon bereits formelle Fehler, z.B. bei der Formulierung des Textes für die Bekanntmachung der Auslegung der Satzung, oder bei der Ausfertigung der Satzung. Mit solchen Steilvorlagen kann ein Jurist die Pläne vor dem Oberverwaltungsgericht schon kippen, bevor man überhaupt zur Diskussion der Frage des Inhalts des B-Plans kommt.

    Wer nicht strategisch denkt, würde solche Auslegungsbekanntmachungsmängel vielleicht schon in den schriftlichen Einwendungen vor dem Erlass der Satzung rügen (und damit Gelegenheit zur Nachbesserung geben), aber das muss man sich verkneifen. Sinnvoll ist es, brav damit zu warten, bis die Satzung verabschiedet ist und ausgefertigt wurde und solche Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften erst danach zu rügen.
     
  12. #32 Frau Maier, 15.01.2016
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    Keine Bayrischen Amigos? Ja dann muss alles rechtens sein... :D
     
  13. #33 Villert, 17.01.2016
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    Hallo Ralf,
    fällt sowas bei Rechtschutzversicherungen unter das private Nachbarrecht? Oder brauch man da spezielle Zusätze in der Rechtschutzversicherung?
     
  14. #34 Ralf Wortmann, 17.01.2016
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    Die Versicherungen haben leicht unterschiedliche „Überschriften“ für ihre jeweiligen Pakete.

    Nachbarrecht ist das nicht, könnte aber zum selben Paket gehören. Die Streitigkeit wegen einer solchen Grundstücksbeeinträchtigung durch die Änderung eines Bebauungsplans fällt bei den einen unter „Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz“, bei anderen unter „Rechtsschutz für Eigentümer von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken“, etc.

    Am besten im ersten Schritt beim Versicherungsvermittler fragen und vor Abschluss der Versicherung sorgfältig die Bedingungen und Ausschlüsse lesen.
     
  15. #35 SirSydom, 17.01.2016
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    Und idealerweise deine Fragen und die Antworten des Makler im Beratungsprotokoll festhalten! Was mir schon Falsches erzählt wurde.. ich unterstelle nicht mal Vorsatz, aber Unkenntnis der eigenen Produkte, und Faulheit, zu recherchieren. Wenns schriftlich wird, kommen die meisten aber in die Pötte.
     
  16. Taipan

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    Und bitte aufpassen: Gelegentlich sind Streithintergründe, die VOR Vertragsabschluss eingetreten sind (was hier der Fall sein könnte) ausgeschlossen!
     
  17. #37 lastdrop, 17.01.2016
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    Wär hier ja nicht der Fall, oder?

    Aber solang nichts geschehen ist wird due Versicherung wohl eh nicht aktiv...
     
  18. #38 Ralf Wortmann, 17.01.2016
    Ralf Wortmann

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    Es kommt für die Frage, ob eine so genannte Vorvertraglichkeit vorliegt, auf den Zeitpunkt des ersten Rechtsverstoßes der Gegenseite an. Solange im Gemeinderat nur unverbindlich diskutiert wird, liegt keine Rechtsverstoß vor. Der erste Rechtsverstoß wäre am Tag des so genannten Aufstellungsbeschlusses (1. Verfahrensschritt) gegeben. Zu diesem Zeitpunkt muss die RS-Versicherung wegen der zumeist geltenden Wartefrist schon 3 Monate bestehen (!), deswegen drängt für den TE die Zeit. Es sei denn, er findet eine RSV ohne diese Wartefrist (ob es das gibt, weiß ich nicht, wäre aber denkbar).
     
  19. Gigala

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    Danke für die Antworten.

    Eine Rechtsschutzversicherung hab ich vor Baubeginn abgeschlossen. Diese ist also vorhanden und kann jederzeit genutzt werden.

    Wo müssen amtliche Bekanntmachungen normalerweise ausgehängt werden?
     
  20. #40 flehmann, 18.01.2016
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Änderung Bebauungsplan Seniorenheim statt EFH

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