EnEV 2014 - Dämmung Dach - Vorbesitzer von Immobilie hat Frist "verschlafen"

Diskutiere EnEV 2014 - Dämmung Dach - Vorbesitzer von Immobilie hat Frist "verschlafen" im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Zusammen, meine Frau und ich planen momentan den Umzug in ein neues Heim und haben uns bereits eine Immobilie angeguckt. Aktuell...

  1. #1 der Bjoern, 17.01.2016
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    Hallo Zusammen,

    meine Frau und ich planen momentan den Umzug in ein neues Heim und haben uns bereits eine Immobilie angeguckt.
    Aktuell versuchen wir alle möglichen Mängel aufzulisten und die to do Liste um Kosten zu ergänzen, um das Gesamtinvest in das Haus überschauen zu können. Ich werde daher auch in anderen Unterforen noch die ein oder andere Frage stellen...

    Nun zum Haus:

    Das Wohnhaus ist ein eingeschossiges Bungalow in Massivbauweise mit Satteldach, Baujahr Ende '50.

    Energetisch ist das Haus noch recht unberührt. Das Haus wurde vom Vorbesitzer 2007 gekauft und fällt damit nach EnEV 2014 unter die Pflicht, dass das Dach oder die Dachgeschossdecke vom Besitzer (bei Besitzerwechsel nach dem 01.02.2002) vor dem 31.12.2015 hätte gedämmt werden müssen. Keines von beidem ist vorhanden.

    Da wir den Dachboden auf gar keinen Fall nutzen wollen, würden wir uns für die günstigere Dachgeschossdeckendämmung entscheiden.

    Welches Dämmmaterial würdet Ihr uns empfehlen? Lieber Steinwolle, Glaswolle, etc oder lieber feste Styroporplatten wie Caparol Capaclick, welche sich auch recht zügig verlegen lassen?

    PS: Würdet Ihr zustimmen, dass man die mangelnde Dämmung dem aktuellen Besitzer beim Kaufpreis noch in Abzug bringen sollte oder gar muss?

    Vielen Dank schon mal für Eure nun hoffentlich folgenden Tipps
    Ich freue mich über regen Informationsaustausch
     
  2. Julius

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    1) kommt drauf an
    2) man muß nicht - ob man kann, hängt davon ab, wie der Verkäufer das sieht
     
  3. Taipan

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    Wie groß ist der jetzige Wärmedurchgangswiderstand der obersten Geschossdecke?
     
  4. #4 Anda2012, 17.01.2016
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
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    oder erst mal einfacher gefragt: Oberste Geschossdecke aus Beton oder Holz?
     
  5. #5 der Bjoern, 17.01.2016
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    Die oberste Geschossdecke ist eine Stahlbetondecke, die nach eigener Aussage den Grenzwert von 0,24 nicht einhält.
     
  6. Taipan

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    Muss sie auch nicht. Sie darf R=0,9 m²K/W (Wärmedurchgangswiderstand) nicht unterschreiten.


    Kleine Korrektur: Der Wärmedurchgangswiderstand heisst korrekt Wärmedurchlasswiderstand ...
     
  7. #7 der Bjoern, 17.01.2016
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    Super, wenn 0,9 ausreichend ist.

    Ich werde dann aber nochmal exakt nachfragen, ob man sich mit dem Wert vertan hat oder mit der Aussage, dass die Dämmung nicht passt.

    @Taipan: Sollte es jedoch so sein, dass der Grenzwert nicht eingehalten wird, würden Sie als Architekt sagen, dass hier ein Abschlag beim Preis im Vergleich zu Häusern gemacht werden sollte, die die Grenzwerte einhalten?
     
  8. Julius

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    Eine sprechende Decke? Interessant...
    Nachdämmen würde ich sie trotzdem auch denn, falls nicht zwingend vorgeschrieben.
     
  9. Taipan

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    100qm Miwo mal 15cm macht 15 m³ mal 100 €/m³ incl. verlegen = 1500 EUR ... kann man abziehen, bringt aber nix.
     
  10. #10 der Bjoern, 17.01.2016
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    Bringt schon ein wenig, wenn man halt zig von den Baustellen vorfindet - Kleinvieh macht bekanntlich in Summe auch viel Mist:

    - Austausch der alten gegen eine neue Pumpstation inkl. Sanierung der Rohre bis zur Grundstücksgrenze
    - Neuverrohrung innerhalb des Hauses
    - Instandsetzung des Putzes wegen Rissen im Mauerwerk innerhalb des Hauses
    - Feuchtigkeitsschäden in der Garage wegen Wassereinbruch durch das Dach

    Vielleicht versteht man jetzt besser, wieso wir zwar nicht jeden Euro, mindestens aber jeden Tausender zum Abzug bringen wollen, denn das summiert sich m.N.n. schnell auf einen fünfstelligen Betrag.
     
  11. #11 Alfons Fischer, 17.01.2016
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    der Vorbesitzer hat 2007 gekauft. in der damaligen EnEV stand nur was von "ungedämmten" obersten Geschoßdecken. Die Forderung bezüglich Einhaltung des Mindestwärmeschutzes (so wie sie heute formuliert wird) gab es damals noch gar nicht.

    Sofern da also irgendeine Dämmung drin ist, könnte man es so auslegen, dass es damals gar keine Pflicht gab...

    Da müsste man aber den konkreten Fall prüfen, andere Konstellationen wären auch denkbar.


    im Übrigen glaube ich nicht, dass es rechtlich durchsetzbar ist, einen Kaufpreisabzug vorzunehmen. Das sind alles Punkte, die man bei fachqualifizierter Prüfung hätte feststellen können - jetzt wurden diese ja auch festgestellt. Häufig sind Hauskaufverträge nämlich auszulegen wie "gekauft wie gesehen".
     
  12. Taipan

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    Alfons: Auch wenn es 2007 keine Nachrüstpflicht gab, so kann die aber jetzt bestehen, wenn die Decke R < 0,9 ist. Ich gehe davon aus, dass der Kaufvertrag noch nicht unterzeichnet ist und der potenzielle Erwerber den Kaufpreis runterhandeln will. Wenn die Tinte schon trocken ist, sind das hier eh nur akademische Übungen.
     
  13. #13 der Bjoern, 17.01.2016
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    Wie bereits geschrieben gibt es keinerlei energetischer Dämmung, keine Fassadendämmung, keine Dachgeschossdeckendämmung, keine Dachsparrendämmung.

    Und ja, es ist noch nicht gekauft, aber der aktuelle Eigentümer hat momentan noch eine sehr blauäugige Vorstellung was den Wert seines Immobilie angeht, da er wohlmöglich ein gleichartiges Haus, deutlich jüngeren Baujahrs ohne Baumängel zum Vergleich rangezogen hat. Es geht also tatsächlich darum, dass man dem Eigentümer glaubhaft erläutern muss, dass er keine Wertsteigerung von einer Immobilie erwarten kann, an der 20 bis 30 Jahre nichts gemacht wurde und in dieser Zeit auch eher Mängel angesammelt hat, als dass Mängel behoben oder die Technik an das aktuelle Regelwerk angepasst worden wären.
     
  14. #14 ekko123, 17.01.2016
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    Na ja - dann mach ihm ein Kaufangebot für 50% von seiner Vorstellung.

    Wenn nun aber jemand anderes 100% bezahlt, dann beschwer dich nicht bei mir. Der Preis wird nicht auf Papier entschieden, der Verkäufer bekommt was der Käufer zahlt. Das heisst aber nicht das du der Käufer sein wirst.

    Aber, das bedeutet nicht, dass du Unrecht hast. Wenn alle anderen Interessierten mehr Abzüge vornehmen, so bist du der Käufer.
     
  15. Julius

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  16. R.B.

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    Wie wär´s dann mit einer richtigen Verkehrswertermittlung? Kostet ein paar Euro (ca. 1.000,- € bis 1.500,- €), aber dann hat man eine verlässliche Grundlage für Verhandlungen.
    Ansonsten gilt für Verkaufspreise, es kommt darauf an auf welchen Preis man sich einigt. Du kannst abziehen soviel Du willst, das kann ihm egal sein, wenn er zum Preis x verkaufen möchte, dann ist es eben so. Wer weiß, vielleicht findet sich ja jemand der diesen Preis bezahlt. Momentan sind die Verkäufer in der besseren Position, da die Nachfrage hoch ist.

    d.h. Deine "Berechnungen" sind vielleicht für Dich interessant, wenn Du der Meinung bist, nicht über "Wert" bezahlen zu wollen, ansonsten interessiert das niemanden.
     
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