BAFA-Förderung evtl. verpasst, Frage zu Informationspflichten

Diskutiere BAFA-Förderung evtl. verpasst, Frage zu Informationspflichten im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Forum, kurz zusammengefasst, wir haben einen Neubau mit Geothermie (3x Tiefensonde), was lt. Bafa förderbar sein sollte. Nur von der...

  1. #1 Spardorfer, 17.01.2016
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    Hallo Forum,

    kurz zusammengefasst, wir haben einen Neubau mit Geothermie (3x Tiefensonde), was lt. Bafa förderbar sein sollte.
    Nur von der Bafa-Förderung hab ich erst jetzt Wind bekommen, also nach Inbetriebnahme. :mauer
    Wir sind schon einen Schritt weiter, evtl zu weit, wohnen schon drin seit 11/2015, Baubeginn war 11/2014.

    So wie ich sehe, entgeht uns damit die Förderung ganz und gar. Alle nötigen Voraussetzungen wären theoretisch erfüllt gewesen.
    Daher die Frage ob / wer da hätte da aufklären können oder müssen?
    Gefunden hab ich auf S.101: https://www.erneuerbare-energien.de...n_waermegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    Kann man das auf den Heizungsbauer, den Energieplaner, den Architekten oder das Bohrunternehmen irgendwie noch in die Pflicht nehmen?

    VG, Spardorfer
     
  2. Taipan

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    Die bafa-Fördrerung (effiziente WP mit Tiefenbohrung) für Neubauten gibt es erst seit Mitte 2015 (April?). Vergiss es also. Gilt eh nicht für dich.
     
  3. #3 MoRüBe, 17.01.2016
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich lese auch nichts davon, daß der Hinweis auf eine Förderung verpflichtend sei/wäre/könnte/sollte.

    Und wenn, würde ich das dem Finanzierer anlasten. Die Betriebe sind allein aus logistischer Sicht nicht in der Lage jeden Fördertopf zu überblicken.
     
  4. #4 Baufuchs, 17.01.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zu den gesetzlichen Pflichten gehört nicht die Inanspruchname von Fördermitteln....
     
  5. #5 Der Bauamateur, 26.01.2016
    Der Bauamateur

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    Prüfung von Fördermöglichkeiten und Zuschüssen dürfte wohl regelmäßig nicht bei Heizungsbauer, Architekt oder Bohrunternehmen liegen.

    Beim Energieplaner vielleicht, wenn man argumentiert, dass es sich um eine vertragliche Nebenpflicht handelt, im Rahmen einer optimalen Kosten-Nutzen-Analyse für den AG auch auf die möglichen Fördermöglichkeiten hinzuweisen.

    Bin aber kein Jurist, wenn es also um Schadensersatz (in Form entgangener Zuschüsse) geht, dann Rechtsanwalt fragen.
     
  6. #6 Ritterjamal, 16.02.2016
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    Hatte damals für meine LWP einen Antrag eingereicht. Laut deren Übersicht ist diese auch Förderfähig. Antrag wurde abgelehnt weil mir damals mein Heizungsbauer den Bivalenzpunkt bei -5 angegeben hat. Richtig ist dieser aber bei -15 Grad. Hatte dann nochmals den Antrag eingereicht mit der richtigen Erklärung vom Heizungsbauer, Antrag wurde trotzdem abgelehnt. Begründung, Verschuldung vom Heizungsbauer, neue Erklärungen werden nicht angenommen.

    Antwort vom Heizungsbauer: Ja mei, passiert halt.
    Fehler lag hier eindeutig beim Heizungsbauer. Könnte mich heute noch ärgern.

    Also nicht rein auf die Aussagen von Heizungsbauern etc. vertrauen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 16.02.2016
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    Aus genau DEM Grund lehne ich jede Beratung zu Fördermitteln ab, damit nicht hinterher eine um die Ecke komt und meint, mir 3GroschenFüffich abnehmen zu können, weil sich gerade mal wieder irgendein Fördertopf geändert oder neu aufgetan hat.
     
  8. #8 toxicmolotow, 16.02.2016
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    Auch den Finanzierer kann man da nicht in die Haftung nehmen, denn die Bafa ist kein originäres Finanzierungsgeschäft.

    An sich gilt: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.

    Du hättest dich selbst informieren müssen.

    Ferner gilt vermutlich, was Taipan sagt.

    Wann wurde der Auftrag zur Tiefenbohrung erteilt und wann die Genehmigung zu selbiger? Wenn einer dieser Termine vor April 2015 liegt bist du raus.
     
  9. #9 Alfons Fischer, 16.02.2016
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    komisch, dieses Verhalten der BAFA.
    Ich sehe hierin einen Verstoß gegen das werkvertragliche Recht zur Nachbesserung.

    Das ist auch der Grund, warum ich keine BAFA-Energieberatung anbieten mag. Hier lässt nämlich die BAFA auch keine Nachbesserung zu, sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben. Obwohl ich auch da einen Werkvertrag habe.

    Ob das vor Gericht Bestand hätte?
     
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