Möglicher Bauleiter rät zur Übernahme ab LPH 5

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  1. #1 Amibobo, 18.01.2016
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    Guten Abend Forum,

    wir sind aktuell auf der Suche nach einem Bauleiter für den Neubau unseres EFHs. Unser Architekt meinte, dieser solle in den LPH 6 & 7 mitwirken zusammen mit den Architekten, da er (hoffentlich) gute Kontakte vor Ort habe und dann LPH 8 alleine übernehmen. Das klingt für mich plausibel.

    Bei einem Kennenlerngespräch meinte ein möglicher Bauleiter, er rät zur alleinigen Übernahme ab LPH 5.
    Die LPH 6 & 7 könne man sich sparen, da er ein Netzwerk vor Ort hat an guten und zuverlässigen Firmen. Das ist ein zweischneidiges Schwert: ein gut eingespieltes, zuverlässiges Team kann den Bauablauf reibungsloser und kostengünstiger machen, auf der anderen Seite sind die Handwerker und der Bauleiter geschäftlich regelmäßig zusammen, was für uns als Bauherren einen höheren Preis bedeuten kann, nicht muss, und es stellt sich die Frage, ob der Bauleiter im Sinne von uns Bauherren handelt und auch Fehler beseitigt werden, die man nach Bauabschluss nicht mehr sehen kann?

    Auch die Leistungsphase 5 könnten wir uns sparen: Durch die langjährige Praxiserfahrung würde der Bauleiter die Aufmaße mit den Handwerkern jeweils zusammen machen. Somit könne man sich auch dieses Leistungsphase und damit bares Geld sparen.

    Abgesehen, dass die Bauleitung eher eine Generalunternehmen sein dürfte, frage ich mich, wieso man auf die LPH 5 verzichten könnte, da doch gerade hier die Detailierung für die Umsetzung erfolgt.
    Und selbst wenn diese ausgearbeitet wird, wird diese dann berücksichtigt?

    Leider gibt es vor Ort nicht brauchbare Bauleiter wie Sand am Meer, weshalb ich eben überlege, ob er doch für uns ok wäre, wenn nur nicht die oben beschriebenen Zweifel wären.
     
  2. #2 Bauqualle, 18.01.2016
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  3. #3 karo1170, 18.01.2016
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    Ist zumindest kein schlechter Ansatz.

    Um solche universalgelehrten Baustellenleiter mit grossen Bekanntenkreis würde ich einen sehr grossen Bogen schlagen.

    Die Leistungsphase 5 nennt sich Ausführungsplanung und ist nicht ganz ohne Grund in der HOAI relativ hoch eingestuft. Spätestens mit dieser Aussage weiss man, in welcher Schachtel man den Bauleiter einzusortieren hat.

    Diese Frage solltest du den Bauleiter stellen... ich sehe hier regelmässig solche "wir legen dann vor Ort fest wie wir das mal machen" Baustellen. Das geht dann richtig ins Geld.

    Dafür gibt es eine LP 8 - Bauueberwachung. Ohne Ausführungsplanung LP 5 fehlt irgendwie die Grundlage für eine Überwachung.
     
  4. #4 Gast036816, 18.01.2016
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    verabschiede dich ganz schnell von dem seilschaftakrobaten!
     
  5. #5 Thomas B, 18.01.2016
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    Wer als BL so einen Mist verzapft, wäre bei mir schneller aus der Tür raus als er bis drei Zählen kann.

    Ein echtes Sparbrötchen der BL. Respekt!!! Der spart sich die Arbeit. Ob er Dir was spart würde ich erstmal bezweifeln. Denn warum sollten die Firmen knallhart kalkulieren, wenn sie doch wissen, dass sie die Einzigen sind, die Preise aufrufen werden. So ein Knallkopp!
     
  6. #6 Thomas B, 18.01.2016
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    ...und der (freie?) Architekt hat diese Truppe an Land gezogen und empfohlen??? Man mag es eigentlich nicht glauben. Warum macht der A. nicht die entsprechenden LP? Letztendlich ist ja egal wem man das Honorar zahlt.


    Rein bauchmäßig könnte man auf die Idee kommen, dass sich der ext. BL ein ordentliches "Zusatzhonorar" von den beteiligten und ohne Angebotsabgabe beauftragten Firmen abgreifen könnte....böse...böse...von mir...
     
  7. #7 gunther1948, 18.01.2016
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    hallo
    dann lass besser den baumarktverkäufer ran der kriegt noch 10% auf eigenbedarf.:mauer

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 OLger MD, 18.01.2016
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    Ohne die Nebensatzanteile klingt das nach: Der Bauleiter soll auch die Leistungen der Leistungsphase 8 übernehmen.
    DAS klingt für mich überhaupt nicht plausibel.

    Bauleitung ist das eine, die Bauüberwachung etwas anderes.

    Theoretisch sollte er....

    Bitte mal ohne Wikipedia die Leistungsphasen erkunden.
     
  9. #9 Amibobo, 18.01.2016
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    Danke für Eure Einschätzungen, mein Mißtrauen war wohl nicht unbegründet.

    Nein, der echte, eingetragene freie Architekt hat gesagt, schau Dich nach jemanden um, der die LPH 8 übernehmen kann, da er dies nicht kann (die Entfernung ist zu groß). Empfohlen hat er niemanden.
    Den "Tip" auf diesen Bauleiter habe ich von einem künftigen Nachbarn, der mit ihm letztes Jahr gebaut hat und nach eigener Aussage sehr zufrieden war. Allerdings hat er nur LPH 1-4 vom Architekten machen lassen, den Rest hat wohl dieser Bauleiter gemanaged.

    Ja, das habe ich mir auch überlegt. Eine Hand wäscht die Andere und beide verdienen daran.

    Stimmt, ich habe schwammig geschrieben, lag wohl an der fortgeschrittenen Stunden. Entschuldigt!
    Es geht um die Bauleitung und Objektüberwachung, also die praktische Umsetzung und Überwachung, da ich keinerlei Erfahrungen im Bausektor habe.
    Und ein weiterer Zweifel ist, ob die Objektüberwachung in meinem Sinne erfolgen wird, wenn die Handwerker und er schon seit längerem Zusammenarbeiten und bei jeder neuen Baustelle vermutlich die Aufträge bekommen.

    Beste Grüße
     
  10. #10 OLger MD, 19.01.2016
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    Darum sollte im Idealfall ein Bauleiter den Bau leiten (aktiv) und eine andere unabhängige von DIR beauftragte und in DEINEM Interesse handelnde Person mit entsprechendem Sachverstand den Bau überwachen (passiv).

    Wie scharf die Aufgabenbereiche / Zuständigkeiten getrennt sind, hängt dann auch mit der Art und dem Umfang der Vergabe ab: Generalunternehmer für alles, GU nur für Rohbau, GU für erweiterten Rohbau, jedes Gewerk einzeln vergeben, ...
     
  11. #11 Amibobo, 25.01.2016
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    Guten Abend Holger, guten Abend Forum,

    An sowas dachte ich auch bereits, aber in der Diskussion http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?89159-LPH-8-(Architekt)-Objekt%FCberwachung-(Bau%FCberwachung)-und-Dokumentation-Fragen-zu-d&p=983572&viewfull=1#post983572 verstand ich, dass durch die Übernahme der LPH 8 sowohl die organisatorische Seite (Bauleitung), als auch die baubegleitende Qualitätskontrolle enthalten sind. Deshalb wäre eine zusätzliche BBQ unnötig.

    Beste Grüße
     
  12. #12 Frau Maier, 25.01.2016
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    BBQ ist doch was zu essen, oder?
     
  13. #13 Thomas B, 26.01.2016
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    Wenn der BL DEIN BL ist (also nicht von einem GU/GÜ/ anderen Bezahlendem/...kommt), dann brauchts keine zus. BQÜ.

    Natürlich kann auch dieser BL mal daneben liegen. Das gehört aber zum normalen Lebensrisiko, dass auch mal was durchgeht, nicht erkannt wird, übersehen wird.

    DER Bauleiter, den Du hier beschrieben hast, hat mE aber ein großes Loyalitätsproblem, da seine "Weigerung" einer Ausschreibung und sein Verweis auf "seine" Firmen kein Wirken in Deinem Sinne erwarten lassen.

    Im besten Falle sind seine Firmen wirklich gut und er hat dadurch schlichtweg weniger zu tun, weil er weiß, dass er da nicht täglich aufschlagen muss. Im schlechtesten Falle ist es eine Gurkentruppe, die dem BL eine zusätzliche Provision zahlt. Und ein Aufgeld fürs Wegsehen...
     
  14. #14 OLger MD, 26.01.2016
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    Das kommt auf die o.g. Feinheiten an, in welcher Konstellation der Bauleiter zu Dir und zu den Firmen steht.

    Wenn der Bauherr mit einem Architekten(büro) baut und alle Gewerke einzeln vergibt dann gehen Bauleitung (Beauftragung, Terminabstimmung, Koordination der Gewerke, Schnittstellenkoordination, Schutzmaßnahmen, usw.) und Bauüberwachung (Kontrolle, Prüfung, Vergleich mit Plan / a.R.d.T, Materialkontrolle, Einhaltung der Herstellervorgaben für den Einbau, ...) ineinander über und werden i.d.R. vom Architekten(büro) übernommen. Gegebenenfalls werden noch weitere Sachkundige für Einzelgewerke hinzugezogen (z.B. Erdung, Bewehrungsabnahme, Betonarbeiten, Elektro/Elektrotechnik/Netwerktechnik, ...). Denn auch ein Bauüberwacher kann nicht alles wissen und alles kennen.

    Werden zusammenhängende Arbeiten in einem Los/Paket vergeben (z.B. Tiefbau, Leitungsbau und der Keller) an ein Unternehmen, dass alle Tiefbau- und Kellerarbeiten ausführt oder Teile davon an Subunternehmer vergibt, dann stellt das Tiefbauunternehmen den Bauleiter, der die Gewerke (Vermessung, Aushub, Bodenaustausch, Erdung, Betonarbeiten, ...) koordiniert, terminiert, bestellt und deren Arbeiten vor Ort prüft. Die Bauüberwachung durch den Architekten oder einen separat beauftragten Sachverständigen überwacht die Ausführung der Arbeiten und die Einhaltung der UVV. Das BBQ (oder die BBQ?) ist z.B. vor Ort, wenn die Baugrube ausgehoben ist bei der Prüfung des Baugrundes, bei der Lage- und Höhenkontrolle von Sauberkeitsschicht und Leitungsanschlüssen, bei der Abnahme der Erdung, zur Bewehrungsabnahme, beim Betonieren, ...
     
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