Berechtigte Rechnung?

Diskutiere Berechtigte Rechnung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich hoffe Ihr habt ein wenig Nachsicht mit einer unqualifizierten Krankenschwester… Ursprünglich waren wir der Meinung, einen Bauplan...

  1. tinper

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    Hallo, Ich hoffe Ihr habt ein wenig Nachsicht mit einer unqualifizierten Krankenschwester…

    Ursprünglich waren wir der Meinung, einen Bauplan zeichnen kann auch ein guter Maurer. Also waren wir bzgl. eines Planentwurfes sowie einen dazugehörigen Angebotes bei verschiedenen Bauunternehmern.
    Jetzt bekamen wir von einem die Rechnung für eine erbrachte Planungsleistung (Meister mit CAD-Arbeitsplatz). Ein Angebot haben wir nie bekommen, da wir die Zusammenarbeit bereits nach der zweiten Entwurfszeichnung abgebrochen haben. Leider wurden unsere Wünsche in keiner Weise berücksichtigt und sogar so ein Mist wie z. B. Wohnzimmer mit den Maßen 2x8 m geplant. Selbst im Netz finde ich nach 2 Minuten bessere Pläne. Inzwischen haben wir einen Architekten eingeschaltet, mit welchem wir auch sehr zufrieden sind.

    Meine Frage an Euch wäre jetzt, darf ein Bauunternehmer für unqualifizierte Planung eine Rechnung schreiben? Ich dachte nur Architekten können ohne unterschriebenen Vertrag ihre Planungsleistung berechnen? :wow

    Vielen Dank für Eure Hilfe, tinper
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Es gibt in D Gott sei Dank immer noch mündliche Verträge!!!

    Einen solchen seid Ihr eingegangen mit dem BU/Maurer. Nun will er seine Leistungen abrechnen. So weit völlig erstmal i.O..

    Das Problem ist jetzt die Frage, ob Ihr die Leistungen hättet gebrauchen können. Ihr sagt nein, das ist klar.
    Der BU scheints anders zu sehen, sonst würde er nicht abrechnen wollen.

    Spielen wir das mal durch:
    Ihr schreibt ihm jetzt - Leistung war Mist, kein Geld.
    Mögliche Varianten:
    BU sagt: Ach so, na dann vergesst die Rechnung. -> Alles wäre gut. Ist aber unwahrscheinlich!
    BU sagt: Supertolle Planung, die habt ihr zu bezahlen. -> Nix gut.

    Wieder zwei Möglichkeiten:
    Ihr zahlt, um Ruhe zu haben -> Alles gut
    Ihr zahlt nicht -> Nix gut

    Wieder zwei Möglichkeiten:
    BU gibt auf -> Alles gut, nur 3 Jahre warten.
    Bu gibt nicht auf -> Nix gut.

    Hier gibts nur noch eine Möglichkeit:
    Es läuft auf ein Gerichtsverfahren hinaus.
    Da ist eben die Frage, ob der Richter Euren Plan auch als unbrauchbar ansieht!
    Und natürlich die Frage, wie Ihr Euch von dem BU getrennt habt. Formvollendet mit allem juristischen Schnick und Schnack (eher unwahrscheinlich) oder nie wieder gemeldet.
     
  3. #3 SirSydom, 19.01.2016
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    Ich sehe das etwas anders als Ralf..

    Was war denn mit dem BU ausgemacht ("mündlicher Vertrag") ?
    Das die Erstellung des Planes etwas kostet?
    Oder war das Akquise und teil des Angebotes?

    Um wieviel € geht es?
     
  4. #4 planfix, 19.01.2016
    planfix

    planfix Gast

    da ich ralf im großen und ganzen erst mal zustimme, würde ich hier auch abwägen wieviel der frieden wert ist.
    dann mit dem maurermeister verhandeln. will er die summe einklagen, hat er ja auch erst mal kosten vorzustrecken.
    da sollte irgendwie ein kompromiß zu machen sein. die kosten könnt ihr als lehrgeld verbuchen, wenn der preis erträglich ist.
     
  5. #5 Bauqualle, 19.01.2016
    Bauqualle

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    ein Bauunternehmer der schlüsselfertige Häuser baut und eine eigene Firma hat , ist mind. Meister oder hat ein abgeschlossenes Architekturstudium hinter sich , wenn er Bauvorlagen einreicht , hat er auch eine Vorlageberechtigung, wenn er dann noch CAD-Bauzeichner beschäftigt , dann weiß man ja auch wo man hingegangen ist, er ist also nicht : nur Maurer :yikes
    wenn deine Baufirma nach 2 Entwurfszeichnungen nicht deinen Geschmack getroffen hat und du noch nicht einmal über die Zahlungen der Dienstleistungen gesprochen hast , ist auch so ein mündlicher Vertrag erteilt worden , das gilt auch für einen Bäcker , Gärtner oder sonst wen
     
  6. R.B.

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    "Zusammenarbeit" und 2 Entwürfe als Akquise?

    Das klingt für mich nicht mehr nach Akquise. Bei mündlich erteilten Aufträgen ist es immer schwierig und Missverständnisse sind vorprogrammiert.
     
  7. #7 SirSydom, 19.01.2016
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    Joa, 2 Entwürfe bekommt man schon für Lau bei den größeren GÜs mit Vertrieb.. wie gut die sind steht auf einem anderen Blatt.

    Meine höchstpersönliche Meinung:
    Wenn ich von jemanden Kohle haben will, dann muss ich vorher sagen das ich was haben will und wieviel..
    Ich frage meistens doch vorher nach, damit es am Ende keinen Zoff gibt..
     
  8. R.B.

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    Wer weiß, was da besprochen wurde.
     
  9. #9 Baufuchs, 19.01.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kommt also drauf an......
     
  10. tinper

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    Vielen Dank, an all die fleißigen Helfer! Ich werde mich mit dem Bauunternehmer wohl am besten mal kurzschließen und sehen, ob wir uns irgendwie einigen können. Ich habe keine Lust auf Streit! Abgerechnet wurden 7 Meisterstunden à 50 € Netto.
    Fair finde ich es trotzdem nicht, dass solch grober Mist abgeliefert wurde. Mir stellt sich in diesem Zusammenhang dann die Frage, wie lange hätte er wohl noch auf unsere Kosten geplant, bis er zu einem vernünftigen Ergebnis, auf welches aufgebaut werden hätte können, gekommen wäre? Gruß, tinper
     
  11. #11 Scoundrel, 19.01.2016
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    In 7 Stunden 2 Entwürfe??? Da kann ja nur Mist bei rumkommen.
    Oder der "Planer" ist Euch schon entgegengekommen.
     
  12. #12 Bauqualle, 20.01.2016
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    das ist ja ungefähr so , als wenn man du zu einem Quacksalber geht und sich gegen Alzheimer behandeln läßt :yikes
     
  13. #13 Thomas B, 20.01.2016
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    Das ist m.E. einfach zu wenig um sich darüber (gerichtlich) zu streiten. Ob die Leistung verwertbar (etwas wert) war, kann man ohne die Entwürfe zu sehen kaum sagen. Aber ein Wohnzimmer mit 2 x 8 m ist erstmal sehr ungewöhnlich und dürfte idR nicht den Erwartungen an ein Wohnzimmer entsprechen. 4 x 4 m wäre schon besser gewesen. 1 x 16m noch schlechter... ;)

    Zwei Entwürfe in 7 Std. zu erarbeiten ist mE nahezu unmöglich. Denn neben der reinen Zeichenarbeit muss man ja auch die Planungszeit bedenken. 1 Entwurf in 7 Std. wäre gut gewesen. Flott.

    Nun ist das Ergebnis wohl entsprechend.

    Auch wenn es für Euch unnütz war, so würde ich hier eine gütliche Lösung anstreben. Vielleicht kann man eingedenk der Qualität des Geleisteten den Betrag nochmals etwas reduzieren?
     
  14. #14 SirSydom, 20.01.2016
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    sicher Baufuchs, deswegen habe ich ja geschrieben "meine höchstpersönliche Meinung" und nicht "Gesezteslage und gefestigte Rechtssprechung".

    Davon abgesehen ist es aber eher üblich, von einem GÜ zumindest einen kostenlosen Entwurf für ein unverbindliches Angebot zu bekommen.
    Mir ist kein GÜ untergekommen, der das verweigert hätte.

    wegen 350€.. klar ist es ärgerlich. Kann man aber verschmerzen.
    Andererseits wird der "Planer" wahrscheinlich auch wegen 350€ nicht klagen und sich dem Prozessrisiko aussetzen..
    Ich sehs wie die anderen, red mal mit ihm..
     
  15. #15 dimitri, 20.01.2016
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  16. #16 Ralf Wortmann, 20.01.2016
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    Ich persönlich würde die Rechnung nicht bezahlen, sondern vielmehr abwarten, ob er mich verklagt. Das klingt für mich alles sehr nach kostenloser Akquise. Es ging doch wohl nicht in erster Linie, darum, dass ihr nur Pläne bekommt, sondern darum, dass der Meister euch mit seiner Baufirma ein Angebot für den Bau eines Hauses machen sollte, oder?

    Die Kosten eines Rechtsstreits sind bei solchen Minibeträgen (rund 420 € brutto, oder?) nicht so hoch, wie man glaubt.

    Die Kosten nach RVG und GKG für zwei Anwälte auf beiden Seiten einschließlich Gerichtskosten belaufen sich auf 420,35 € brutto, also genau das Doppelte des Rechnungsbetrags. Das wäre aber selbst im Falle des Super-Gaus, dass man den Prozess verliert, zu verschmerzen.

    Wenn ein Bauunternehmer mit so einer Forderung ohne schriftlichen Auftrag zu mir käme, mit der Frage, ob es Aussicht auf Erfolg hätte, die Forderung einzuklagen, würde ich nach Kosten-Nutzen-Analyse von einer Klage abraten.
     
  17. Baumal

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    ich würde ihm einen fünfer in die hand drücken,
    mit der frage, ob er mich verarschen wollte.

    wer haust bitteschön in einem 2.0m x 8.0m wohnzimmer?
     
  18. uban

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    Ohne den Plan gesehen zu haben, ist keiner auf die idee gekommen dass 2 mal 8 meter der flur gemeint sein könnte?

    Falls du den Plan nicht reinstellen willst, kannst ja mal verbal umscheiben. Wieviel Grundfläche? Wie gross sind die Zimmer, Durchgangszimmer?..
     
  19. #19 Alfons Fischer, 20.01.2016
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    Man kann es auch so lesen: Ihr wart bei einer Firma mit der Bitte, einen Plan zu erstellen (mündlicher Auftrag, einen Plan zu erstellen). Dort hat man sich ans Werk gemacht und begonnen, zu entwerfen. Erste Entwurfszeichnung --> verworfen. Zweite Entwurfszeichnung halb fertig --> auf halbem Weg verworfen. Also hatte er gar nicht mehr die Möglichkeit, den halbfertigen Plan abzuschließen, in dem aus irgendeinem Grund halt noch nicht die Wand des Wohnzimmers verschoben war...
    Zusammenarbeit abgebrochen = Vertrag gekündigt. Vergütung für geleistete Stunden fällig...
     
  20. #20 Scoundrel, 20.01.2016
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    Wie wo was? Wenn der TE schreibt, dass das Wohnzimmer 2m x 8m geplant war, dann würde ich das mal glauben. Was hat die Grundfläche und die Größe der anderen Zimmer mit der Frage, ob eine Rechnung eine Berechtigung hat zu tun? Verstehe ich gerade nicht.
     
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