Gerüstbauer baut nicht ab

Diskutiere Gerüstbauer baut nicht ab im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben einen Dachdecker mit der Neueindeckung unseres Dachs beauftragt. Bestandteil des Angebots war auch das Gerüst. Erstes Problem, es lag...

  1. #1 SBausK1, 21.01.2016
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    Wir haben einen Dachdecker mit der Neueindeckung unseres Dachs beauftragt.
    Bestandteil des Angebots war auch das Gerüst.
    Erstes Problem, es lag keine Genehmigung vor wie der Dachdecker uns gegenüber behauptete.
    Diese haben wir dann nachträglich selber gestellt.
    Das Gerüst wurde nicht nach den Vorgaben der Genehmigung aufgestellt (Tunnel, Beleuchtung),
    da wir die Genehmigung aber erhielten, als das Dach fast fertig war lohnte sich der Umbau nicht mehr.
    Wir baten den Dachdecker sich kurzfristig mit dem Gerüstbauer in Verbindung zu setzen, um das Gerüst zu demontieren, da die Genehmigung dazu nur bis zum 31.12.2015 galt.
    Dummerweise haben wir den Dachdecker am 23.12.15 zu ca. 95% bereits gezahlt.
    Vom Dachdecker stehen aber noch letzte Abschlussarbeiten an.
    Unser Problem nun aber, der Gerüstbauer möchte nicht abbauen, da der Dachdecker ihn nicht zahlte,
    wir wollen aber natürlich auf keinen Fall das Gerüst doppelt gezahlt haben und daher auch nicht zahlen.
    Den Dachdecker erreichen wir seit drei Wochen nicht.
    Welche Vorgehensweise ist nun korrekt?
    Das Gerüst soll weg, da es falsch aufgebaut ist, die Genehmigung abgelaufen ist und auf unserem Abschnitt des Grundstücks wir hierdurch erhöhte Einbruchgefahr sehen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.01.2016
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    Das mit dem Gerüst ist doch ganz einfach!
    Fordere den Gerüstbauer auf, das Ding wegzubauen, an sonsten Ihr es auf seine Kosten machen würdet.
    Genug Gegenwert habt ihr ja in Form der Gerüstteile.

    Fragt sich nur, wie der DD dann seine Restarbeiten ausführen soll??
     
  3. #3 SBausK1, 21.01.2016
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    Die Restarbeiten sind nur noch direkt unter dem Dach auf dem Dachboden an den Balken durchzuführen, dass wir das Gerüst seit Ende Dezember wirklich nicht mehr benötigen.
     
  4. H.PF

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    Wann soll ich das Gerüst abholen kommen? *g*
     
  5. #5 Gast943916, 21.01.2016
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    Müsste die Aufforderung nicht an den DD gehen, da der Gerüstbauer dessen Sub ist und der TE mit dem Gerüstbauer keinen Vertrag hat?
    Evtl. eine Kopie an den Gerüstbauer, aber auf dessen Kosten abbauen und als Pfand benutzen? Na ich weiß nicht ob der Schuß nicht nach hinten los geht
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 21.01.2016
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    Ja, genau so! Die Aufforderung per Einwurfeinschreiben an den DD. Die Drohung, es selbst abzubauen, würde ich mir verkneifen. sowas nicht schreiben, ohne vorher einen RA über die Vertragssituation und Zustellungssituation drüberschauen zu lassen.
     
  7. #7 Skeptiker, 21.01.2016
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    Branchenüblich ist bei Gerüstbauern, dass Gerüste auch über die Freimeldung des Auftraggebers noch einige Tage stehen bleiben, aber nicht berechnet werden - so sie den Bauablauf nicht massiv stören oder wie hier über eine bestehende Befristung der Genehmigung hinaus stehen blieben.

    Achtung: Bei Frost oder Vereisung der Laufbohlen dürfte die Demontage eines Gerüstes der BGR 165 oder 187 widersprechen, also gegen die Unfallverhütungsvorschriften der BG verstossen. In Berlin wäre also ein am 30.12.2015 noch stehendes Gerüst bis heute sowieso nicht abgebaut geworden -> höhere Gewalt!
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 21.01.2016
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    Danke für die Info. Da habe ich wieder was gelernt. Eine Aufforderung an den DD zum Abbau würde ich aber trotzdem versenden, vielleicht dann aber besser mit dem Zusatz "sofern dies technisch möglich und zulässig ist".
     
  9. #9 SteveMartok, 21.01.2016
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    SteveMartok Gast

    Bei mir wurde seinerzeit eine nagelneue falsch eingebaute Duschtasse ausgebaut und auf meinem Grundstück abgestellt. Trotz mehrfacher Aufforderung an den Baubetrieb, diese abzuholen, passierte nichts, der Bauleiter der Fa. meinte, die Architektin müsste die Duschtasse abholen, weil sie falsch geplant hat...die Architektin meinte, die Baufirma müsste das Ding abholen, weil falsch bestellt.
    Nach etwa vier Monaten schrieb ich beide an und setzte eine Abholfrist von einer Woche, danach würde ich die Duschtasse bei Ebay einstellen! Einen Tag später wurde das Ding abgeholt!

    Ist kein Gerüst, ich weiß.......:bef1009:
     
  10. #10 Skeptiker, 21.01.2016
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  11. #11 Elopant, 21.01.2016
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    Hallo,

    aber hier auch aufpassen, wenn die Genehmigung für die Gerüsterstellung auf dem Bürgersteig durch euch beantragt wurde, seid ihr meistens dann auch Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben durch Gemeinde oder Stadt ( steht meistens im Kleingedruckten ), d.h. wenn bspw. ein Fußgänger sich an dem nicht beleuchteten Gerüst verletzt oder ein PKW gegen das Gerüst fährt, wird zuerst in der Genehmigung nach dem Verantwortlichen für das Gerüst gesehen und das ist eigentlich immer der Antragsteller, also ihr. Ebenso sollte die Verlängerung der Standzeit bei der Gemeinde/Stadt angezeigt werden und mindestens die Beleuchtung und Beschilderung für die Zeit bis zum Gerüstabbau angebracht werden.
     
  12. #12 Der Bauamateur, 21.01.2016
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    Bei uns hat der Rohbauer einen Bauzaun 4 Monate lang nach Abschluss seiner Arbeiten stehen lassen. Dann hat er eine Rechnung geschrieben, in der er Miete für den Bauzaun verlangte.
    Wir haben das zurückgewiesen und ihn aufgefordert, den Zaun abzuholen.

    Der Zaun wurde abgeholt und wir haben nichts weiter gehört. Versuchen kann man es ja mal...
     
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