Optionaler (?) Punkt in BLB?

Diskutiere Optionaler (?) Punkt in BLB? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; In unserer Bauleistungsbeschreibung steht folgender Absatz drin: Eine eventuell vorgesehene Dusche wird als emaillierte Einbaustahlwanne...

  1. campr

    campr

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    In unserer Bauleistungsbeschreibung steht folgender Absatz drin:

    Eine eventuell vorgesehene Dusche wird als emaillierte Einbaustahlwanne
    80x80x15cm oder wahlweise als Acrylwanne mit Fußgestell, Ablaufgarnitur,
    Siphon, Einhandmischbatterie, Brausegarnitur (bestehend aus Wandstange,
    Schlauch und einer Seifenschale) eingebaut. Die Duschabtrennung ist mit
    500 EUR inkl. Montage und MwSt. im Festpreis enthalten.


    Wie seht Ihr es: ist die Dusche (inkl. Abtrennung) im Festpreis enthalten oder ist sie optional?

    Tom
     
  2. Eric

    Eric

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    Bedeutet:

    Duschtasse ist im Festpreis enthalten. Material und Einbau Duschabtrennung
    sind nur bis zum Preis von 500,00 EUR brutto im Festpreis enthalten.


    Hat ja auch seinen Grund. So eine Duschabtrennung kann mehrere 1.000 EUR allein an Material kosten und der Einbau wird aufwendiger, wenn Du nur Scharniere für die Glasabtrennung mit Lotuseffekt usw. haben willst.

    Was der BT damit sagen wollte: Von mir gekommen Sie ohne Aufpreis nur ne Baumarkt-Duschabtrennung.

    Denn: Auch der BT muß kalkulieren. Und verdienen will er auch was.
     
  3. #3 Baufuchs, 02.04.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Knackpunkt

    ist
    Woraus geht hervor, dass die Dusche tatsächlich vorgesehen ist?
    Kann man m.E. nur in Verbindung mit den zum Vertrag gehörenden Zeichnungen beurteilen.

    Ist dort eine Dusche eingezeichnet, dann ist sie vorgesehen. Und dann ist wie beschrieben auch eine Du-abtrennung bis 500.- € enthalten.
     
  4. campr

    campr

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    Eric, mein Problem ist nicht der Maximalpreis der Duschabtrennung, sondern ob die Dusche prinzipiell dabei ist oder extra kostet.

    Genau das ist auch mein Gefühl. Bei den Angeboten (Plural, da viele Details diskutiert) nach dem alten Plan, in dem auch eine Dusche eingezeichnet ist, war nie die Rede von einem Extrapreis für die Dusche. Mit dem neuen Angebot steht die Dusche als Extraposten da (~1000 EUR netto), da sie angeblich nicht im Fixpreis enthalten sei. Aber wenn sie nicht enthalten ist, sondern immer extra angeboten wird, warum wird dann überhaupt eine solche Ausführung und ein Inklusivpreis für die Abtrennung angegeben. Wäre doch Irreführung. :motz
     
  5. Eric

    Eric

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    Was vom BT geschuldet ist, hat der Richter im Streitfall durch Auslegung der Baubeschreibung und der Pläne zu ermitteln. Bei der Auslegung ist darauf abzustellen, wie ein Erwerber die Vereinbarungen in der Baubeschreibung usw. verstehen konnte und verstehen durfte ( also objektiv aus der Sicht des Vertragspartners des BT ). Unmaßgeblich ist, wie es der BT verstanden hat bzw. jetzt verstanden wissen will. Insofern ist das Argument mit der " Täuschung " nur bedingt zielführend. Vor der " Täuschung " steht die Auslegung nach §§ 133, 157 BGB und hilft häufig darüber hinweg.

    Die Duschabtrennung ist bis 500,00 EUR in jedem Fall im Festpreis enthalten. Dann wärs Quatsch, daß die Duschtasse nicht enthalten sein soll. Was will ein Erwerber mit einer Duschabtrennung ohne Duschtasse.

    Das " eventuell " wird man dahingehend auslegen müssen, daß damit das Wahlrecht des BT gemeint ist, eine Stahl- oder Acryl-Tasse einbauen zu dürfen. Oder es ist ein Wahlrecht des Erwerbers.

    Alles andere macht keinen Sinn.
     
  6. campr

    campr

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    Vielen Dank für die inhaltliche und mentale Unterstützung. Ich werd sie morgen bei Vertragsunterzeichnung brauchen.
     
  7. Eric

    Eric

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    Wie? Vertrag wird erst morgen unterschrieben?

    Dann diesen und etwaige weitere unklaren Punkt im Notartermin ansprechen und Lösung schriftlich festhalten im BT-Kaufvertrag. Und aufpassen: Der Notar ist in der Regel der " Hausnotar " des BT.
     
  8. #8 Baufuchs, 02.04.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kein Bauträgervertrag,

    wohl auch kein Notartermin.

    aus:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?p=90870#post90870

    Nach den Unstimmigkeiten (aus o.a. Thread) mit den Zahlungsbedingungen hat sich hoffentlich zwischenzeitlich mal ein Rechtsanwalt das Vertragswerk angesehen.

    Da der GU bei der Beschreibung Dusche schon nicht mit Ruhm bekleckert hat, steht zu befürchten, dass andere Positionen ebenso auslegungsfähig sind. Und auch, wenn wie Eric schreibt "davon auszugehen ist, wie ein Erwerber die jeweilige Klausel verstehen durfte", sorgt die Auslegungsfähigkeit allein schon für vorprogrammierten Streit.
     
  9. Eric

    Eric

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    @campr: Ich bin davon ausgegangen, daß der BT-Vertrag schon abgeschlossen ist.

    Wenn es da noch weitere derartige Zweideutigkeiten geben sollte oder Sie irgendetwas nicht genau verstehen, lohnt sich in jedem Fall die vorherige Durchsicht des Vertrages durch einen Anwalt. Der sollte dann aber über das rein juristische hinaus auch etwas vom Bauen verstehen und insbesondere eine Baubeschreibung lesen und bewerten können.
     
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