Vorschriften Aufputz in Altbau für Herbergsbetrieb

Diskutiere Vorschriften Aufputz in Altbau für Herbergsbetrieb im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo allerseits, folgendes Problem stellt sich mir: Ich betreibe einen Beherbergungsbetrieb, es handelt sich um einen ca. 1970 umgebauten...

  1. jo1895

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    Hallo allerseits, folgendes Problem stellt sich mir:

    Ich betreibe einen Beherbergungsbetrieb, es handelt sich um einen ca. 1970 umgebauten Bauernhof.
    Im Speisesaal soll einiges in Richtung Licht und Elektrik passieren. Leitungen liegen natürlich, aber teilweise sollen sie umgeleitet/getauscht/verlängert werden. Dazu dann neue Leuchten und einige zusätzliche Steckdosen. Insbesondere an der Decke würde ich gerne Aufputz verlegen (lassen), da ich die dann weitestgehend "in Ruhe" lassen könnte. Nun hat irgendwer mal erwähnt, daß im gewerblichen (Speise-) Bereich die Leitungen komplett unterputz liegen müssten. Das konnte ich aber bisher weder bestätigt noch widerlegt bekommen. Auch im Netz bin ich nicht wirklich fündig geworden.

    Bräuchte also jemanden der mir kurz und knapp verraten kann, was es da an Bestimmungen gibt?
    Insbesondere eben in Bezug auf die Situation in einem gewerblich genutzten Küchen-/Speisebereich?

    Es geht natürlich auch darum, daß es nicht allzu teuer werden darf und trotzdem rechtlich halbwegs einwandfrei...

    Besten Dank und viele Grüße, der Jo
     
  2. #2 Skeptiker, 23.01.2016
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  3. #3 karo1170, 23.01.2016
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    1. Klaeren ob der Umbau genehmigungspflichtig waere, wenn ja, geht es wohl mit Baugenehmigung und BS-Konzept weiter, LBO und Beherbergungstaettenverordnung deines Bundeslandes geben den rechtlichen Rahmen dafuer ab.
    2. Wenn genehmigungsfrei, dann sind die Vorgaben aus den Beherrbergungsstaettenverordnung unter Beachtung des Themas Bestandsschutz zu pruefen (z.B. Anforderungen an Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierung..). Weiterhin gilt es dann, die Richtlinien zur ASR, Vorgaben der GUV (z.B. GUV 111 - Arbeiten in Kuechenbetrieben), Hygiene fuer die zu sanierenden Bereiche zu betrachten.

    Ein Speiseraum hat z.B keine sonderlich hohen Anforderungen an Leitungsverlegung, eine gewerbliche Kueche hingegen schon.
     
  4. #4 Rudolf Rakete, 23.01.2016
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    Die Werbung ist nicht von mir!
    Was ist denn über der Küche bzw. Speiseraum?
    Eventuell kann man dort die Leitungen verlegen.
     
  5. #5 Skeptiker, 23.01.2016
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    Abhandecken wären auch eine Lösung.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  6. #6 Eumeltier, 23.01.2016
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    Passend dazu die Anekdote von einem Gebäudeversicherer, dem ich den ausgefüllten Fragebogen über mein Wohnhaus schickte.

    Beim Punkt "Leitungen teilweise auf Putz" gingen bei dem anscheinend die Alarmglocken an, denn da wurde der Brandschutz komplett ausgeschlossen.

    Mein Einwand, daß es sich um neue NYM-Kabel handelt (und nicht um uralten Kram a la Bergmannsrohr o.ä.) wurde dann auch nicht mehr gehört.


    Mein Haus wurde dann von einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert...
     
  7. jo1895

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    Hallo und vielen Dank schon mal.

    Damit komme ich schon mal weiter und tendiere nun doch zu dem ein oder anderen zusätzlichen Schlitz :-).

    Zum Brand: Hatte ich gar nichts von mitbekommen, klingt ja schauderhaft... Genau wegen so etwas sollte alles seine Richtigkeit haben. Aber prinzipiell ist hier schon alles im grünen Bereich. Regelmäßige Prüfungen etc. Und "wir" sind auch 800 Jahre alt, nur knapp über 100 ;-).

    Besten Dank und viele Grüße

    de Jo
     
  8. #8 Der Bauberater, 26.01.2016
    Der Bauberater

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    Und dann geht die Sucherei los.
    Ab 20 Beherbergungszimmer ist eine Brandverhütungsschau vorgeschrieben.
    Wenn es sich nach § 38 LBO um einen Sonderbau handelt, dann kommen oder können kommen noch "weiterführende" Auflagen.
    evtl. kommen die LeitungsanlagenRL ...
     
  9. #9 Frau Maier, 26.01.2016
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    Ist nett was für Sorgen ihr euch da macht, aber der TO hat doch gesagt, dass er regelmäßig geprüft wird, also hat auch alles seine Ordnung, sonst wäre ruckzuck das Gewerbeaufsichtsamt da.

    Jetzt hat so jeder gezeigt wie viel Wissen er hat (Schw....vergleiche)... :mega_lol:
     
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