"Zweckentfremdung" Brunnen

Diskutiere "Zweckentfremdung" Brunnen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebes Forum, ich hoffe, ich habe die richtige Kategorie für meine Frage erwischt, ansonsten bitte ich um einen entsprechenden Hinweis!...

  1. #1 MrMADDY, 24.01.2016
    MrMADDY

    MrMADDY

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Dresden
    Hallo liebes Forum,

    ich hoffe, ich habe die richtige Kategorie für meine Frage erwischt, ansonsten bitte ich um einen entsprechenden Hinweis!

    Folgender Sachverhalt: Wir haben ein Grundstück in einer kleinen Wohnsiedlung in Sachsen gekauft, welches wir nun gern mit einem EFH bebauen würden. Auf dem Grundstück befindet sich ein "Brunnen" bzw. etwas, das aussieht wie ein solcher. Laut Voreigentümer handelt es sich um einen ca. 6 m tiefen Schacht, der mit Betonringen ausgekleidet ist. Nach unten hin sei der Schacht offen. Ich habe ihn noch nicht selbst eingesehen, da er mit einem massiven Betondeckel verschlossen ist. Im "Brunnen" steht durchgängig rund 1 m tief das Wasser, der Vorbesitzer hat es zur Gartenbewässerung daraus hochgepumpt.

    Meine Frage ist nun, ob man diesen Brunnen gewissermaßen "zweckentfremden" kann, indem man ihn zu einem Sickerschacht umbaut. Wir wollen das Dachflächenwasser gern auf dem GS versickern. Ein (geologisches) Gutachten zu den Möglichkeiten der Versickerung auf dem GS liegt noch nicht vor, ich möchte jedoch gern vorab schon wissen, ob ein "Umbau" generell überhaupt möglich ist.

    Ich freue mich über Rückmeldungen und Anregungen...hoffentlich ist es keine totale Schnapsidee... ;-) :wow

    LG und Dank!
    Marco
     
  2. #2 Kater432, 24.01.2016
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    ich glaube wenn das, was das unten ist, schon das Grundwasser ist, darfst du da nicht so ohne weiteres dachflächenwasser einleiten. das oberflächenwasser was du versickern willT, muss mMn durch eine schicht mit bestimmter dicke versickern, bevor es den grundleiter erreicht.
     
  3. #3 MrMADDY, 24.01.2016
    MrMADDY

    MrMADDY

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Dresden
    Hallo Kater432,

    vielen Dank für deine Antwort. Die Idee wäre ja, den Brunnen entsprechend "umzubauen", d.h. so weit wieder zu verfüllen, dass die Einleitung eben nicht direkt in das Grundwasser erfolgt, sondern eine Reinigungsschicht wieder hergestellt wird (Kies, Sand etc.)?!

    BG Marco
     
  4. #4 Gast036816, 24.01.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warte die zustimmung des amtes ab, die werden ihre auflagen schon aufs auge drücken.
     
  5. #5 MrMADDY, 24.01.2016
    MrMADDY

    MrMADDY

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Dresden
    Hallo rolf a i b,
    welche Zustimmung meinst du? Bevor ich ein Amt um Zustimmung frage (z.B. im Rahmen Stellung d. Bauantrages) wüsste ich gern, ob es technisch überhaupt sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist...?!

    Danke und LG
    Marco
     
  6. #6 ekko123, 24.01.2016
    ekko123

    ekko123

    Dabei seit:
    20.11.2014
    Beiträge:
    246
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfm Angestellter
    Ort:
    Kaltenkirchen
    meine Meinung - behalte den Brunnen so wie er ist (für Gartenbewässerung) und bau dir -wenn zulässig- einen neuen Sickerschacht.
    Weil: Kosten sind sicher nicht so unterschiedlich (Brunnen "umbauen" oder neuer Sickerschacht) und dann hast du halt weiterhin einen Brunnen.
     
  7. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    Brunnen verfüllen und Sickerschacht daraus machen ist wasserrechtlich wohl kaum denkbar.
    Ich würde das nicht machen, ohne vorher der zuständigen Wasserrechtsbehörde nachzufragen. Der Vorschlag von ekko scheint mir der Vernünftigste zu sein.
     
  8. reezer

    reezer

    Dabei seit:
    09.10.2014
    Beiträge:
    958
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Bayern
    die Frage ist dann, ob der Brunnen so wie er ist wasserrechtlich denkbar ist
     
  9. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    ...da gehe ich erst einmal davon aus. Und solange da nichts von außen eingeleitet wird, was Verschmutzungen enthalten kann (z.B. Dachflächenwasser) wird kein Hahn danach krähen.
     
  10. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Das ist so leider nicht gesagt. Sollter der Brunnen irgendwo als Trinkwasserbrunnen eingetragen sein und es wird die regelmäßig zu erbringende Laboranalyse verlangt, so kann man sich mit Einleitung von Dachflächenwasser( Verunreinigung durch Rinne oder Teerdach) ein größeres Problem einhandeln. Ohne Rücksprache mit dem Amt würde ich erstmal gar nichts unternehmen. So was kann blöd enden, auch bei unwissenheit
     
  11. #11 vollmond, 24.01.2016
    vollmond

    vollmond

    Dabei seit:
    18.12.2012
    Beiträge:
    925
    Zustimmungen:
    134
    Beruf:
    PL
    Ort:
    Würzburg
    Ich würd mir eher gedanken über fest installierte Rasensprenger machen......

    Evtl. Auch die WC Spülung über den Brunnen laufen lassen......
     
  12. #12 Manfred Abt, 25.01.2016
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Abstimmung mit der Wasserbehoerde ist zwingend. Wenn man Pech hat bekommt man Zustimmung zu diesem falschen Plan.
     
  13. #13 MrMADDY, 27.01.2016
    MrMADDY

    MrMADDY

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Dresden
    Hallo zusammen,
    vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Habe mir schon gedacht, dass das nicht so einfach möglich ist, wie ich es mir vorgestellt hatte! ;)

    @Manfred Abt: Mit den zuständigen Behörden wollen wir sowieso alles abstimmen, dennoch die kurze Rückfrage: Was ist an dem Plan aus Ihrer Sicht genau "falsch"?

    @Flocke: Der Brunnen ist bisher noch nirgendwo irgendwie eingetragen oder registriert, sondern wurde quasi "wild" errichtet. Schon aus diesem Grund werden wir Kontakt zu den zuständigen Behörden aufnehmen.

    Danke und LG
    Marco
     
  14. #14 Manfred Abt, 28.01.2016
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Versickerung sollte immer über die bewachsene Bodenzone und dann eine vertikale Sickerstrecke von mind. 1 m erfolgen, um das Risiko einer Grundwasserverunreinigung zu reduzieren.
    Versickerungsschächte sind in der Regel nicht mehr zulässig, da die Reinigungsleistung der Versickerung über die bewachsene Bodenzone fehlt.
    Bei Dachflächenwasser wird das manchmal noch genehmigt, aber gut ist das dann auch nicht.

    Du musst dir halt bewusst sein, dass du faktisch und auch rechtlich gesehen eine Einleitung in ein Gewässer (Grundwasser ist ein sehr schützenswertes Gewässer) machst.

    Außerdem laden solche Löcher immer dazu ein, da mal was unbeachtet drin verschwinden zu lassen.
     
  15. #15 Der Bauberater, 28.01.2016
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Und da unser Grundwasser sehr schützenswert ist, kommt bei einer ungenehmigten Einleitung der Staatsanwalt. Bei solch einer Sache handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit sondern um eine Straftat. Die Folgen kann dir ein RA besser erklären.
    Deshalb einen Antrag stellen und wenn dieser genehmigt ist, mit den Auflagen umsetzen. Erst dann ist es eine legale Versickerung und dann klappt das auch mit dem Staatsanwalt!!
     
Thema: "Zweckentfremdung" Brunnen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. sickerschacht als brunnen nutzen

    ,
  2. brunnen als sickerschacht

    ,
  3. sickerschacht brunnen schlagen

    ,
  4. brunnen im sickerschacht,
  5. brunnen sickerschacht,
  6. schachtbrunnen als sickerschacht nutzen,
  7. brunnen bohren sickerschacht,
  8. Sickerschacht und Brunnen in einem,
  9. brunnen im sickerschat,
  10. brunnen aus aickerschacht bauen,
  11. sickerschacht gartenbewässerung,
  12. versickerungsschacht mit brunnen,
  13. sickerschacht als brunnen
Die Seite wird geladen...

"Zweckentfremdung" Brunnen - Ähnliche Themen

  1. Zweite Grube neben Wasseranschluss, ehemaliger Brunnen?

    Zweite Grube neben Wasseranschluss, ehemaliger Brunnen?: Moin, wie auf den Photos zu sehen befindet sich neben der Wasseruhr ein weiterer Schacht. Mir erschließt sich nicht, wofür der da ist oder welche...
  2. alte Speicherbodendämmung zweckentfremden, Füllung Holzbalkendecke

    alte Speicherbodendämmung zweckentfremden, Füllung Holzbalkendecke: Hallo zusammen, ich weiß nicht ob das Thema hier richtig ist, fand aber keine bessere Kategorie. Wir planen die Aufstockung unseres Hauses, dabei...
  3. Fugenmörtel zu viel! Zweckentfremden?

    Fugenmörtel zu viel! Zweckentfremden?: Hallo, wir haben eine Palette Fugenmörtel (Fugenglattstrichmörtel von ist_egal) übrig. Es wär zu schade das zu entsorgen. Kann ich es anderweitig...
  4. Grundstücksabtretung – Zweckentfremdung

    Grundstücksabtretung – Zweckentfremdung: Hallo zusammen, ich mußte unter anderem, aufgrund eines Erbvertrages, ein Straßengrundstück an die Gemeinde abtreten, wenn einer der...
  5. Silo zweckentfremden, wie nutzen?

    Silo zweckentfremden, wie nutzen?: Moin leute, ich habe bereits die Suchfunktion genutzt aber nichts gefunden. Und zwar überlege ich eine alte große Scheune zu erwerben, in...