Brandschutz Lagerhalle mit Verwaltung

Diskutiere Brandschutz Lagerhalle mit Verwaltung im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Guten morgen, folgemnde Frage hätte ich. Errichtet wurde 2010 eine Lagerhalle mit Verwaaltung. 300 m² Lager und 50 m² Verwaltung. Die...

  1. #1 Dirkbaier, 24.01.2016
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    Guten morgen,
    folgemnde Frage hätte ich.

    Errichtet wurde 2010 eine Lagerhalle mit Verwaaltung.

    300 m² Lager und 50 m² Verwaltung.

    Die Verwaltung wurde Baugenehmigungsgemäß in F90 und Türen in T30 erbaaut.

    Nutzungsart : Lagerung von Elektro Artikeln.

    Nun muß ich aus Gesundheitlichen Gründen meinen Betrieb verkleinern.

    Ich möchte die Verwaltung und einen Teil der Lagerfläche ca 200 m² vermieten.

    Der neue Mieter lagert Druckfolien.

    Den Teil den ich benutze 100² möchte ich rämlich nicht von dem rest der Lagerhalle abteilen, da dort nur noch sehr wenig Material steht und ich noch nicht weiss ob ich diesen Teil überhaupt noch länger nutzen kann.

    Meine Frage wäre nun, muss sich hier seitens des Brandschutzes etwas ändern ?

    Vielen Dank im Voraus.
     
  2. #2 karo1170, 24.01.2016
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    Wurde die Halle damals nach LBO oder nach IndBau-RL gebaut? Gibt es vielleicht noch ein Brandschutzkonzept vom Bau?

    Vermutlich liegt hier keine (baurechtliche) Umnutzung vor, damit duerfte es auch keine weitergehenden Anforderungen an die Halle geben. Bliebe aber noch zu klaeren, ob die Lagergueter eine hoehere Gefaehrdung darstellen. Das duerfte vor allem versicherungstechnisch interessant sein.
     
  3. #3 Dirkbaier, 24.01.2016
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    Vielen Dank,
    laut meinen Unterlagen wurde die Halle nach Landesbauordnung gebaut.
    Ein Brandschutzkonzept gibt es in der Form das der Verwaltungsbereich F90 und T 30 sein musste.
    Der rest ist einfach nur Stahlhalle mit 3 Feuerlöschern und 2 Fluchttüren
     
  4. #4 gunther1948, 24.01.2016
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    hallo
    für den lagerteil dürfte es eh keine brandschutzanforderungen geben sondern nur für die anbindung des verwaltungsteils.

    gruss aus de pfalz
     
  5. #5 Dirkbaier, 24.01.2016
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    Danke für die Antwort Gunther1948

    Es ist denke ich richtig,
    nur der Verwaltungsteil musste Brandtechnisch getrennt werden.

    Eine Frage habe ich noch :-)

    Wenn ich in dem Lager ein Wc einbauen möchte, also nur WC und Waschbecken.

    Muss dieser Raum dann F 90 und T 30 sein, oder entfällt das weil das WC kein Aufenthaltsraum ist ?

    Gruß
     
  6. #6 OLger MD, 25.01.2016
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    Wenn Du nur einen Zaun als Trennung aufbaust musst Du schon prüfen, ob das Fluchtwegkonzept noch passt. Es ist zwar keine bauliche Trennung aber ein Zaum stellt ein unüberwindbares Hindernis für Fluchtwege, für das erreichen der Feuerlöscher, für das Erreichen der Fluchttüren, für den Zugang der Feuerwehr usw. dar.
    Heißt: ggf. neue zusätzliche Tür einbauen.

    Eine einfache weiße Linie auf dem Fußboden wäre 'was anderes, aber ob der neue Mieter das so akzeptiert?

    Aber selbst dann können sich die Fluchtweglängen ändern, wenn der neue Mieter ein gänzlich anderes lagerungskonzept hat und Fluchtwege durch Regale, die umlaufen werden müssen, deutlich länger werden. Dass kann für den vermieteten Teil noch passen, nicht aber unbedingt für die ganze Halle.

    Außerdem müssen die Feuerlöscher, die Brandmelder, ggf. die RWA-Auslöser, der Sicherungskasten, Lüftungsschalter, usw. usf. zugänglich sein. Ohne über einen Zaun klettern zu müssen.

    Welche der beiden Parteien wird - sofern vorhanden - von einer Alarmanlage benachrichtigt?

    Wer kann von seiner Seite die Beleuchtung betätigen. Wie wird geprüft (bei gemeinsamer Beleuchtung), ob noch jemand im anderen Teil arbeitet?

    Wenn Du DEINEN Teil weiter nutzen willst kann es passieren, dass je nach Art der Nutzung ggf. Sozialräume erforderlich wären.

    Wie wollt Ihr den Stromverbrauch getrennt abrechnen?
     
  7. #7 Der Bauberater, 25.01.2016
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    Bei unterschiedlicher Nutzung mit unterschiedlicher Brandlast wird der Sachversicherer nicht mitspielen.
    Außerdem bei zwei unterschiedlich genutzten Einheiten ist der Brandschutz relevant. Wenn das Bauamt etwas erfährt (spätestens im Schadensfall) gibt es Ärger!!
     
  8. #8 Dirkbaier, 25.01.2016
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    Vielen Dank für die Antworten,
    habe heute beim Zuständigen Brandmeister vorgesprochen.
    Da die Nutzungsart :"Lager" gleich bleibt und wir keine Räumliche Trennung machen sind keinerlei weitere Maßnamen zu treffen.
    Eine Alarmanlage gibt es nicht.
    Das Licht macht der letzte aus.
    Wie gesagt die Halle hat nur 300 m² , nichts wildes.
     
  9. #9 OLger MD, 26.01.2016
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    Und die beiden Lagerbereiche werden auch nicht voneinander getrennt, z.B. durch ein Regal, einen Zaun oder ähnliches so dass es jederzeit möglich ist, ungehindert in den jeweils anderen Lagerbereich zu laufen, falls einer der Fluchtwege versperrt ist?
    Und die Fluchttüren sind auch durch Schlösser mit Panikfunktion gesichert?
     
Thema: Brandschutz Lagerhalle mit Verwaltung
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