Restschuldversicherung

Diskutiere Restschuldversicherung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir möchten bei den Eltern ausbauen (umbau ca. 100.000 Euro) – es müsste eine Grundschuld auf das Haus eingetragen werden. Eltern haben jetzt...

  1. ibu400

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    Wir möchten bei den Eltern ausbauen (umbau ca. 100.000 Euro) – es müsste eine Grundschuld auf das Haus eingetragen werden.

    Eltern haben jetzt natürlich angst das bei z.B. Tot (von mir) usw. sie auf den Kosten sitzen bleiben – da die Eltern schon im Rentenalter sind wäre das natürlich ein erheblicher einschnitt.

    Habe bisher noch keinen Kredit in dieser Höhe abgeschlossen aber bei z.B. einem Autokredit gibt es ja diese RSV (Restschuldversicherung) – werden solche Versicherung auch bei Bau/Umbaukrediten abgeschlossen und wenn ja was würde so etwas kosten (z.B. bei Schwäbisch Hall oder Wüstenrot)
     
  2. #2 dimitri, 25.01.2016
    dimitri

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    Mach eine Risikolebensversicherung und setz deine Eltern als Begünstigte ein.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 25.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Da steht "WIR". Also gibt es ja anscheinend eine(n) Lebenspartner(in). Erben würde ja also zunächst die/der. Auch die Schulden!

    Wenn Deine Eltern Sorge haben, weil der Kredit auf deren Grundstück eingetragen werden soll, dann solltet Ihr vielleicht erstmal klären, ob Deine Eltern im Rentenalter überhaupt noch eine Grundschuld bekommen.
    Ich weiß, das klingt mies und ist es auch, aber genauso mies sind Banken zum Teil drauf.
    Was, Sie wollen mit 60 noch eine Grundschuld. Die können Sie ja statistisch gar nicht abbezahlen bis zu Ihrem Tod. Machen wir nicht!
    Oder wenn, dann ggf. nur mit sehr hohen Tilgungssätzen, bei denen Ihr klären müsst, ob Ihr die tragen könnt.

    Denkbare Lösungen wären entweder die Überschreibung des Grundstücks auf Dich mit einem lebenslangen Wohnrecht und Nießbrauch für Deine Eltern (aber auch das mit der Bank klären, da solche Grundstücke quasi unverkäuflich sind, könnte sein, auch da spielt die Bank nicht mit!) oder eine WEG gründen. Dann hast Du einen beleihungsfähigen Anteil an Haus und Grundstück, mit dem Deine Eltern nichst zu tun haben.
    Kann auch steuerlich Vorteile haben.
     
  4. #4 dimitri, 25.01.2016
    dimitri

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    Du kannst Darlehensnehmer sein, die Grundschuld wird aber auf ein Grundstück eingetragen, dass jemand anderem gehört.
    Der Bank ist das egal, solange das Risiko dadurch abgedeckt ist.
     
  5. R.B.

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    Die Frage ist doch, was abgesichert werden soll. Bei Todesfall des Kreditnehmers bzw. Hauptverdieners wäre eine Risiko-LV die einfachste Variante. Die gibt es bei 100.000 Versicherungssumme schon für schmales Geld, vor allen Dingen wenn der Versicherungsnehmer noch jüngeren Datums ist.

    Man sollte sich in diesem Zusammenhang auch Gedanken über Berufsunfähigkeit machen.
     
  6. #6 dimitri, 25.01.2016
    dimitri

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    Selbst wenn per Testament alles dem Partner vermacht wird, sind die Eltern nach wie vor Pflichtteilberechtigt - sofern keine Kinder vorhanden sind.
     
  7. OlliL

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    Wurde doch schon alles geschrieben... wenn die Bank überhaupt mitmacht, eine RLV für um die 60 EUR jährlich für 100k und gut ist....
     
  8. #8 supersonic92, 25.01.2016
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    Je nach deiner Familienkonstallation sollte man überlegen, wirklich alles vertraglich zu regeln, auch mit den Eltern. Besonders, wenn du und deine Partnerin nicht verheiratet sind.
     
  9. ibu400

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    Danke für die vielen Antworten.

    Ich und meine Freundin sind noch nicht verheiratet, wollen dies aber in diesem Jahr noch machen und wir haben 1 Kind. Es soll einfach abgesichert sein das im Falle eines Falles meine Eltern keine Schulden haben.

    Die Variante das ich Darlehnsnehmer bin und eine Grundschuld auf das Haus eingetragen wird – gefällt mir eigentlich am Besten (also ohne Überschreibung, sonst müsste das noch mit meiner Schwester abstimmt werden, die ja auch einen gewissen Anspruch hat.).
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Ich würde mir an Deiner Stelle mal eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt oder Notar gönnen, denn es gibt mehr zu betrachten als nur Deine Eltern.

    Solltest Du versterben, dann ist das Kind erbberechtigt. Deine Freundin nicht. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang noch, was vor der Ehe von Dir vertraglich vereinbart wurde (Stichwort: Vermögen, Schulden, Zugewinnausgleich). für den Fall, dass die Ehe wieder geschieden wird.
    Du solltest nicht nur an Deine Eltern denken, sondern in diesem Fall auch an Dich. Du investierst 100.000,- € in das Haus Deiner Eltern, was machst Du wenn es zum Streit kommt, und Deine Eltern Dich vor die Tür setzen?

    Ein weiterer Punkt der beleuchtet werden sollte, was ist wenn Deine Eltern zum Pfegefall werden? Das Haus und die von Dir investierten 100.000,- € gehören ja den Eltern. Sollten Deine Eltern in ein Pflegeheim müssen,dann stellt sich die Frage, ob die Pflegekosten durch Einnahmen Deiner Eltern (Rente, Pflegegeld) gedeckt werden können, und ist das nicht möglich, und Du kannst finanziell nicht einspringen, steht das nächste Problem in´s Haus, denn die Eltern verfügen ja über Vermögen in Form des Gebäudes (in dem auch Dein Geld steckt).

    Sollte es zum Erbfall durch Tod der Eltern kommen, dann steht eine Auseinandersetzung mit Deiner Schwester an, die ja Anspruch auf die Hälfte des Vermögens der Eltern hat (inkl. Deiner 100T€).

    Das Schuldenrisiko kannst Du, wie oben schon mehrfach erwähnt, einfach durch eine Risikolebensversicherung absichern. Das ist kein Problem und kostet auch wenig Geld. Die Sache ist/wird aber komplexer sofern man auch einmal weiter in die Zukunft denkt.
     
  11. Duddla

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    Wir hatten eine ähnliche Situation zuhause inkl. einigen Beratungsterminen durch Anwalt und Notar mit dem Ergebnis dass das Haus komplett überschrieben wurde. Hatten wir uns vorher auch nicht in dem Maße vorgestellt aber das war das Einfachste und Beste für alle. Mein Dad hat nun ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Darüber hinaus haben wir zu seiner Sicherheit noch eine € Grundschuld für ihn eingetragen. Sollte es zum Streit kommen, und er deshalb ausziehen wollen, so hat er das Anrecht auf Betrag X um sich Miete oder ähnliches leisten zu können. Alternativ wäre die Eintragung eines Nießbrauchrechtes für Ihn. So hätte könnte er die Wohnung nach einem evtl. Auszug vermieten.

    Man überlege du und deine Freundin bauen mit eurem Geld eine Wohnung aus, die euch gar nicht gehört. Ich sehe da folgende Risikofaktoren:
    - Trennung Du & Freundin
    - Trennung deiner Eltern
    - Was passiert wenn du stirbst? - Deiner Freundin gehört dann nichts
    - Tod eines Elternteils oder Beider? - Da erben deine ?Geschwister? deine Wohnung mit!!!
    und und und


    Da ist massig Konfliktpotential da, lasst euch von einem NOTAR beraten und versucht geradlinige Lösungen zu suchen!!
     
  12. ibu400

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    Danke R.B. – wenn ich ehrlich bin hab ich diese Punkte noch gar nicht berücksichtig – danke – wollen diese Dinge erst mal Familien intern besprechen – daher ist es wichtig solche Punkte auch anzusprechen und zu klären.

    Was passiert nach z.B. einer Scheidung? Ihr soll dann am besten so wenig wie möglich zustehen ;)
    Und bei Überschreibung auf mich – müsste ich ja meine Schwester ausbezahlen oder wie regelt man so etwas?
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Wobei Nießbrauch auch ein zweischneidiges Schwert ist. Da finde ich die Variante mit der Grundschuld zugunsten der Eltern charmanter. Meine Devise, je unmissverständlicher solche Vereinbarungen im Vorfeld getroffen werden, um so weniger Probleme hat man in der Zukunft. Mit der Grundschuld, Betrag x, können beide Seiten kalkulieren. Man müsste dann noch klären ob erstrangig oder im Nachrang, und dann wissen alle Bescheid.
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Dann solltest Du Dich mit dem Thema Zugewinn auseinandersetzen, evtl. wäre auch ein Ehevertrag eine Lösung, und unter Umständen könnte es sogar sinnvoll sein die Hochzeit für ein paar Monate zu verschieben. ;)

    Interessant in diesem Zusammenhang ist vielleicht noch, dass wenn Du etwas erben solltest, dass Deine Frau darauf keinen Anspruch hat, Dein Kind natürlich schon. Eine Schenkung an Dich, vor der Ehe, zählt zum Vermögen das Du in die Ehe eingebracht hast, darauf hat Deine Frau auch keinen Anspruch. Sollte daraus ein Zugewinn entstehen, dann steht ihr der Zugewinn anteilig zu.

    Das Thema ist halt nicht so einfach, und oft wird das in den Hintergrund gedrängt, denn man will sich damit nicht belasten. Diese Nachlässigkeit kann sich später rächen.

    Da gibt es auch eine Menge Varianten, deswegen das Beratungsgespräch. Zu diesem Gespräch solltest Du auch alle Zahlen verfügbar haben, damit man konkreter rechnen kann. So wäre beispielsweise eine Schenkung möglich, evtl. ein Teil x des Gebäudes. Das muss nicht zwangsläufig dazu führen, dass die Schwester auch sofort ihren Anteil erhält, obwohl das vermutlich sinnvoll wäre.
    Nehmen wir mal an, das Haus wird zum jetzigen Zeitpunkt auf einen Wert von 200Te geschätzt, die Eltern übertragen die Hälte, also 100T€, an ihre Kinder. Dann wären das 50T€ für Dich und 50T€ für die Schwester, und Du könntest mit der Schwester irgendeine Vereinbarung treffen, wie Du ihr ihren Anteil abnimmst und die 50T€ bezahlst. Wichtig wäre dann noch zu regeln, dass ihr beim Tod der Eltern nur noch die 50T€ aus der verbleibenden Hälfte zustehen und nicht die Wertsteigerung die sich durch die Umbaumaßnahmen ergeben.

    Die Eltern könnten sich über ein lebenslanges Wohnrecht absichern, Nießbrauch ist nicht zwingend erforderlich. Nach 10 Jahren kann die Schenkung auch nicht mehr rückgängig gemacht werden, in der Zwischenzeit nur anteilig.

    Aber wie gesagt, das ist umfangreicher als gedacht, deswegen mein Vorschlag mit einem Fachanwalt oder Notar über die Sache zu reden. Wichtig ist dabei, dass alle Beteiligten verstehen, dass hier niemand über den Tisch gezogen werden soll, sondern dass es nur darum geht, rechtzeitig ein paar wichtige Regelungen zu treffen um zu vermeiden, dass es irgendwann in der Zukunft Probleme und Ärger gibt.
     
  15. #15 stockstadt, 25.01.2016
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    Das Ganze wird auf dem Rücken der Eltern und deren abbezahlten Einfamilienhäuschen abgewickelt.
    Das wird ein schwieriges Absichern ihres Wohnrechts/Nießbrauchs (wobei ich meine Eltern nie ohne Nießbrauch stellen würde) ... denn damit wäre auch eine Grundschuld für eine Bank kaum verwertbar.

    Der Umbau sollte sich so darstellen, dass daraus eine eigene Wohneinheit wird, aus deren Miete man im Worst Case das Darlehen tilgen könnte.
     
  16. ibu400

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    In der Nachbarschaft hat der Schwiegersohn ausgebaut – das Obergeschoß wurde auf ihn überschrieben – die Ehe ging in die Brüche und das Obergeschoß stand danach zum Verkauf/Miete – es hat dann jemand gekauft weil die Eltern es von der Rente nicht finanzieren konnten – der neue Käufer hat den Eltern dann das Leben zur Hölle gemacht … so etwas wollen meine Eltern eben vermeiden.
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Ich kann zwar verstehen, wenn man seinen Eltern den Nießbrauch nicht verweigern möchte, aber man schafft damit eine komplizierte Situation. Nießbrauch lässt sich nicht, oder nur in sehr engen Grenzen beschränken. So investiert der TE beispielsweise 100T€ in das Haus, was zu einer Wertsteigerung führt. Die Eltern, oder bei deren Tod die Schwester, können somit einen Vorteil aus dieser Wertsteigerung ziehen, ohne dass sich der TE dagegen wehren kann.
    Vereinfacht gesagt steigern die investierten 100T€ das spätere Erbe der Schwester um 50T€.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 25.01.2016
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    Das muss in mehrfacher Hinsicht ohnehin geregelt werden.

    Ich habs (altersbedingt) im Bekanntenkreis schon mehrfach erlebt, dass ein Kind ins elterliche Haus investiert hat (eine Menge Geld) und es beim Erbfall erbitterten Streit darum gab, was die Geschwister an Wert der Immobilie am Tag des Erbfalls zu bekommen hatten.

    Aus Sicht des Investors war das Elternhaus dann meist eine Ruine gewesen, die er/sie allein vor dem Verfall bewahrt hat, aus Sicht der Miterben wars ein Prunkschloß, in das sich der Investror eingenistet hat.

    Laßt den Wert vor der Investition sachverständig feststellen einschl. aller vorhandenen Mängel, nötigen Investitionen (ohne Deinen Anbau) und dem Allgemeinzustand.
    Dann nach Fertigstellung des Anbaus die gleiche Nummer nochmal!

    Die Differenz ist dann das, was Deine Investition an Wertsteigerung gebracht hat.

    Notiert alles, was Ihr in den elterliche Teil investiert. Jetzt und später. Am besten den Miterben eine "Jahresabrechnung" schicken.

    Wenns ans Erben geht, gibts auch zwischen den besten Geschwistern und deren Anhängseln Streit!!! Denn es geht um viel Geld.
     
  19. R.B.

    R.B.

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    Das ist ihr gutes Recht, und ich würde das auch ernst nehmen. Ich hatte ja nicht umsonst geschrieben, dass keiner der Beteiligten das Gefühl haben sollte, dass er dabei über den Tisch gezogen wird.
    Welche Möglichkeiten es gibt, das sollte ein Notar/Fachanwalt anhand Eurer konkreten Vorstellungen/Wünsche beantworten können.

    Schulden auf ein Gebäude sind immer ein Risiko, darüber sollte man sich im Klaren sein. Man kann sich zwar in Grenzen absichern, aber die Vollkasko für diesen Fall gibt es nicht. Wenn Du morgen keine Lust mehr hast zu arbeiten, dann habt Ihr definitiv ein Problem, da hilft auch keine Versicherung.
    Du kannst Dich gegen Todesfall absichern, auch Berufsunfähigkeit ist machbar. Eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit ist schon deutlich schwieriger, und im Ernstfall zahlen die auch nur ein paar Monate, bis evtl. 1-2 Jahre.

    Was Du machen solltest, daher auch mein Hinweis auf das Hinauszögern der Hochzeit, Du solltest den Kredit alleine aufnehmen. Die Banken werden natürlich versuchen beide Partner als Schuldner zu verpflichten, aber das erschwert die Situation bei einer Trennung (die hoffentlich nie eintritt, aber halt nicht völlig auszuschließen ist).
    Auch solltest Du die Kredithöhe so wählen, dass die monatliche Belastung nicht zu hoch wird und auch unter worst case Bedingungen bedient werden kann. Dann lieber auf die vergoldeten Badarmaturen verzichten. Die 100T€ kriegst Du für monatlich um die 400,- bis 450,- €, so dass man auch einmal eine bestimmte Zeit ohne Einkommen durchstehen könnte.

    Je nach Alter der Eltern wäre auch denkbar, dass sie als Kreditnehmer fungieren und Du Miete bezahlst. Da muss man halt verschiedene Varianten durchspielen.
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Das muss man ganz dick unterstreichen, denn genau das wird gerne unterlassen um ein paar Euro zu sparen, die man später mit einem Wimpernschlag in den Sand setzt.

    Man braucht nachvollziehbare Zahlen, nicht irgendwelche Wunschvorstellungen oder sonst irgendwie gewürfelte Zahlen.
     
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