Relation von Fensterflächen und Fassadenflächen im Bauantrag

Diskutiere Relation von Fensterflächen und Fassadenflächen im Bauantrag im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in unserem Bauantrag ist ein Blatt "Nachweis der Einhaltung des erforderlichen Schalldämmmaßes der Bauteile" nach DIN 4109. Da ist von...

  1. #1 gundi51, 25.01.2016
    gundi51

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    Hallo,

    in unserem Bauantrag ist ein Blatt "Nachweis der Einhaltung des erforderlichen Schalldämmmaßes der Bauteile" nach DIN 4109. Da ist von Fensteranteilen von 30 % die Rede.
    Meine Frage jetzt: 30 % wovon? Ich vermute mal: Fassadenfläche. Wie wird die hiefür genau berechnet?
    Da mir das ziemlich hoch gegriffen vorkam, habe ich mal die Fensteröffnungen lt. Rohbaumaßen berechnet. Incl. Terrassentür sind das 19,015 m², incl. Haustür 21,709 m²
    Weil ich nicht genau weiß, wie diese Fassadenfläche genau berechnet wird, habe ich mal Hausumfang x Raumhöhe (Haus auf Bodenplatte und mit Walmdach) gerechnet. Das ergibt ohne Haustür einen Anteil Fensterfläche von 15,48 %, mit Haustür von 17,67 %, beides ziemlich weit weg von 30 %.

    Weil unser Verhältnis zu GÜ und Archtektin wegen diverser Unstimmigkeiten beim Bauantrag im Moment etwas angespannt ist, würde ich mich gerne bei Euch im Vorfeld vergewissern, ob ich mit meiner Überlegung bzw. Rechnung richtig liege. Flächen und Prozentsätze auszurechnen ich für mich eine der leichteren Übungen, aber ich habe nirgends die genauen Definitionen gefunden, wie diese Werte berechnet werden müssen bzw. was sie genau enthalten. - Vielleicht liege ich ja falsch?

    Beim Bauamt wurde mir gesagt, dass die angegebenen Werte mit der Zeichnung übereinstimmen müssen und dass ich das ggf. korrigieren lassen soll.

    Herzliche Grüße
    gundi
     
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