Überhöhte Rechung Baugutachter?

Diskutiere Überhöhte Rechung Baugutachter? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Da soll wohl ein Zweiter ordentlich was verdienen. Scheint ja eine lukrative Baustelle für Überwacher und Bemängler zu sein.Thomas - ich wäre mit...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Thomas - ich wäre mit so einer Aussage vorsichtiger als Du.

    Wir kennen nur Jupps Darstellung und wissen nicht, ob der SV X mails übers Wetter, Skifahren und Winterreifen geschrieben hat und die nun abrechnet oder ob Jupp 20 dieser mails durch eigene ausgelöst hat.

    @ jupp
    Bei einem Stundensatz von 120 € (der schon sportlich ist, da ja wohl auch noch netto, also über 140 brutto) kann die Zahl in Verbindung mit den angegebenen Zeiten schon passen.
    Ob die Zeiten zu recht angegeben sind oder der Aufwand dahinter reine Zeitverschwendung war, kann von uns hier so keiner beurteilen und Du auch nicht!

    Entweder riskierst Du, gutem Geld noch schlechtes hinterher zu werfen, in dem Du den Inhalt der mails auf Relevanz für den Auftrag prüfen lässt - und ggf. erfährst, dass alles korrekt war, was Du wieder bezahlen musst.
    Oder Du versuchst Dich mit dem Gutachter zu einigen - auch was die weitere Zusammenarbeit angeht.
    Oder Du zahlst und ärgerst Dich (und finanzierst schon mal 10 k€ nach)
     
  2. #22 Thomas B, 27.01.2016
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    Wieso Ralf? Mir erscheinen EUR 3.500 für 2 Termine + Rohbaubegleitung sehr hoch. Natürlich herrscht Vertragsfreiheit und der TE darf so etwas natürlich beauftragen. Aber dann wäre eine echte Bauleitung a la HOAI deutlich günstiger gekommen mit gleichzeitig etwa 8-10mal so vielen Ortsterminen. Aufs falsche Pferd gesetzt, würde ich sagen.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2016
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    Thomas - meine Bedenken beruhen auf meiner Erfahrung mit manchen Kleinauftraggebern.

    10 Termine für die BQÜ sind ja sooooo teuer - und dann alle 2 Tage anrufen und die (Bau)Welt erklärt bekommen wollen.

    Ich weiß nicht ob Jupp so ein Kunde ist, ich halte es nur nicht für ausgeschlossen und bin daher skeptisch, einfach mal so zu sagen, die Abrechnung sei völlig überhöht.

    Wenn sich ein solcher Kunde und ein Abrechnungspingel, der jede 5 Minuten aufschreibt, getroffen haben, dann kann das halt für den Kunden ne teure Kiste werden!
     
  4. #24 Skeptiker, 27.01.2016
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    Sowohl bei der absoluten Höhe wie auch beim letzten Satz teile ich Deine Auffassung. Es könnte aber auch sein, dass der TE sich in einem andauernden schriftlichen Dialog mit dem BQÜ befand. Manchen Auftraggebern ist nicht klar, dass auch längere Erläuterungen und wiederholte Berichte zur selben Sache ("erklären Sie dass doch bitte auch noch 'mal meinem Mann!") vergütungswürdige Arbeitszeit des BQÜ sind. Aber darauf sollte eine seriöse BQÜ bereits dann hinweisen wenn die Uhr zu ticken beginnt.

    Und für den Stundensatz könnte man hier einen Baukonstruktions-Prof. bekommen, wenn der denn sowas machte.

    Auf's falsche Pferd gesetzt!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  5. buzz01

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    Nun möchte ich mich auch mal zu Wort melden...

    Wenn ich als Sachverständiger zu einem Projekt hinzugezogen werde, vereinbare ich einen konkreten Stundensatz.
    Dieser gilt selbstredend für Zeit auf der Baustelle (zzgl. Wegekosten) UND für Recherche oder Schreibarbeit im Büro.
    Auch Telefonate, die länger als eine kurze Rückfrage sind, berechne ich.
    Ich empfinde das für beide Seiten als fair und transparent.
    Für eine halbe DIN-A4-Seite Schriftstück empfinde ich auch 15 Minuten für durchaus angebracht.

    Wo liegt also das Problem..?
    War der Stundensatz nicht bekannt?
    War nicht bekannt, dass Büroarbeit auch Geld kostet?

    Hier im konkreten Fall sind mir beide Seiten völlig unbekannt, aber so grundsätzlich verstehe ich den Rechnungssteller schon.
    Nebenbei ist es imho zunächst grundsätzlich NICHT Aufgabe des Bauüberwachers, Lösungen zu erarbeiten - er muss auf Mängel hinweisen und KANN auf konkreten Wunsch und gegen Bezahlung Lösungswege aufzeigen.
    Bei mir wäre das in aller Regel ein Hinweis auf die Einbauanleitung des Herstellers und ggf. auch ein Hinweis auf die konkrete Norm, gegen die verstoßen wurde.
     
  6. uban

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    Was hat der Bauherr erwartet?

    BQÜ per email oder ettliche Baustellenbesuche? für 3500€ hätte der Überwacher auch locker 5-7 mal die Baustellen zu den wichtigeren Terminen besuchen und auf eine mängelfreie Ausführung achten können.
    so gabs nur viel (email) Papier und das ohne echte Gegenleistung (einfach nue pingpong per email sehe ich nicht als erwartete Leistung an) für das Geld.

    dumm gelaufen für den Bauherrn.
     
  7. #27 wanderjupp, 02.02.2016
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    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten aus unterschiedlichen Perspektiven.

    Generell soll jeder für die Arbeit, die er leistet, entsprechend entlohnt werden. Ob das nun der Bauunternehmer, der Handwerker oder der Gutachter ist. Natürlich gehören auch Mails zur Arbeitszeit. Allerdings sollte dabei auch die Qualität stimmen, egal ob Bauunternehmer, Handwerker oder Gutachter. In diesem Fall stimmt die Qualität des Gutachters aus meiner Sicht nicht mit dem geforderten Betrag überein. Auffallend in den Mails sind ständige Wiederholungen gleicher Wortlaute. Es wiederholen sich immer wieder bestimmte Fragen. Teilweise stehen die Aussagen des Gutachters auch im Widerspruch zueinander. Einmal sagt er, dass er mittlerweile Klarheit gewonnen hat, wie der Bau des Kellers geplant ist. 2 Wochen später heißt es, dass er den Keller nicht beurteilen könne, da er nicht wisse, wie die Detailplanung aussieht. Was genau an Details fehlt, könne er mir auch nicht sagen.

    Somit liegt bei der Leistung des Gutachters ein klarer Mangel vor, der nun durch Fachleute überprüft wird.
     
  8. #28 Skeptiker, 02.02.2016
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    Welche Fachleute überprüfen denn nun noch was, wenn schon jetzt feststeht, dass "ein klarer Mangel" vorliegt? Und was genau ist der "klare Mangel"?


    mit skeptischen Grüßen!
     
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