BU stellt Nachtrag

Diskutiere BU stellt Nachtrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; und die VOB schreibt : [...] Beitrag #1, erste Zeile nach dem "Hallo": ... BGB-Vertrag... Es gibt Tabellenwerke, da reicht der Aufwandswert für...

  1. #41 OLger MD, 27.01.2016
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    Beitrag #1, erste Zeile nach dem "Hallo": ... BGB-Vertrag...

    Geometrie: nach bisherigen Informationen : Rechteckig, 13x10m, ebene Fläche
    Biegeformen: nach bisherigen Informationen (#20): gerade Stäbe, ohne Stöße (Passstäbe), ohne Haken

    Aussparungen, Schnitte und Zulagen an Rohrdurchführungen wären bei beiden Varianten (Matten - Stabstahl) ähnlich.
    Matten müssen geschnitten werden, da die Geometrie die Verarbeitung von "Nur ganze Matten" nicht hergibt.

    Tendiert also eher in Richtung 20h/t

    Leider wissen wir nicht, ob es einen dritten Preis gibt für die o.g. kleinformatigen Bauteile.
     
  2. #42 Skeptiker, 27.01.2016
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    Und deshalb ist bei Objekten > EFH auch üblich, Stabstahl gestuft nach Durchmesser auszuschreiben und dafür diffenzierte Preise zu bekommen und zu beauftragen. Dann kann man sich die Folgen solcher etwas zu kurz gedachter Spartricks wie hier anscheinend gegeben, schon im Vorfeld ausrechnen und stellt meistens ganz schnell fest, dass sie Nullsummenspiele sind.
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ich habe es (war mein Kommentar eingangs) schon angedeutet: kein juristisches Problem, eher von den Baustellengepflogenheiten und Erwartungen.
    Man kann nun das Klima runterreiten und den Streit vom Zaun brechen oder miteinander reden und ne Lösung finden. man wird sich schon noch ab und an begegnen.

    Also was lernt man daraus: Manche Spareffekte gehen nach hinten los.
     
  4. #44 Nutzername, 27.01.2016
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    Nein. Was Du beschreibst, ist eine andere Anspruchsgrundlage. Nach VOB/B eine geänderte Leistung. Hier liegt ein BGB-Vertrag vor, also läse sich die Begründung dann etwas anders (siehe Beitrag Ralf W. - BGB § 313). Für eine vom Vertrag deutlich abweichende Leistung darf ich aber naturgemäß eine Preisanpassung verlangen (egal ob BGB oder VOB).
    Im gegenständlichen Fall wurde bisher aber nur mit der reinen Mengenmehrung argumentiert. Und dann ist es schon schwierig/ungewöhnlich für Mengenmehrungen einen höheren EP zu fordern.

    Nochmal ganz deutlich: Für die Ermittlung des Bau-Soll ist es völlig irrelevant, was der AN kalkuliert hat!

    Theoretisch absolut richtig. Im ersten Absatz von #30 schrieb ich, dass das praktisch eher aussichtslos ist: Der AN müsste erstmal darlegen, welche Durchmesser er einkalkuliert hat. Dann müsste er nachweisen, mit welchen Durchmessern man üblicherweise zu rechnen hat. Wenn nicht schon an der Kalkulation dann scheitert er wahrscheinlich hier. Wie will er diesen Nachweis führen? Per Gutachten? Bei dem Streitwert nicht sinnvoll. Deswegen schwierig.

    Die Empfehlung, dem AN nicht die ganz kalte Schulter zu zeigen (auch wenn man rechtlich könnte) ist trotzdem richtig. Es werden schon noch mindestens Kleinigkeiten kommen, die in der Ausschreibung vergessen wurden.

    Grundsätzlich bleibt noch die Frage: War es nötig auszuschreiben, bevor die Statik vorliegt?
     
  5. #45 Stevie82, 27.01.2016
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    Hallo!

    Sodele, hat sich erledigt. Wir haben uns geeinigt. Er enthält von uns 350,00 € zzgl. MwSt und die Sache ist gegessen. Ich denke der BL hat nun auch gemerkt, dass Sie einen BGB Vertrag unterschrieben haben.
    Alles nun gut. Wäre sicherlich ärgerlich gewesen wenn es schon so begonnen hätte.

    Ich bin zufrieden und der BU sicherlich nun auch.

    Vielen Dank an alle für Ihren Input. Ihr seid klasse!

    Grüße Steve
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2016
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    Ruhig, ganz ruhig! Brauchst nicht das Rumpelstilz geben, nur weil Du mal wieder nicht Recht behälst.

    Und wie macht man das am einfachsten?? Genau! Mit der Urkalkulation! :p

    Da ist schon mal die Frage, lag die Statik nicht vor, wurde sie nicht richtig interpretiert, hat sich zwischen Statik und Ausführungsplanung irgendwas ergeben oder woran lag es.

    Und wenn schon unterstellt wird, die Statik hätte nicht vorgelegen, ist die richtige Frage, wie ohne Statik überhaupt eine Genehmigungsplanung möglich war!
     
  7. #47 Stevie82, 27.01.2016
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    Hallo Ralf,
    die Statik lag bei der LV Erstellung nicht vor. Die Statik wird auch bei der Genehmigungsplanung nicht benötigt. Diese muss erst vorliegen wenn mit dem Bau begonnen wird.
    Steht dann halt in der Genehmigung sowas wie: "Die Statik muss vor Baubeginn bei uns eingegangen sein", oder so.
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2016
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    Was baurechtlich als Minimalziel ("letzte Ausfahrt") vorgeschrieben ist, ist weit von dem entfernt, was im Laufe eines Planungsprozesses nötig und zur Leitungserfüllung der Aufgabe "wirtschaftliches Bauen" nötig ist.

    Ich weiß, dass viele Kollegen das machen, aber Masse macht nichts besser.
    Eine vernünftige Bauteildimensionierung und eine vernünftige (= wirtschaftliche) Planung kann ich nur in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner erreichen.
    Und wenn der Bauherr dann was will, was statisch Kummer macht, dann muss ich als Planer ihm schon sagen können, was das auch wirtschaftlich bedeutet.

    Natürlich sollte ein Architekt seine Tragwerksplanungsvorlesungen so weit verinnerlicht haben + Berufserfahrung, dass er sagen kann, ob es statisch Folgen hat oder nicht.
    Aber wie die sich genau auswirken und ob es immer Bewehrung sein muss oder vielleicht 2 cm mehr Deckenstärke ebenso gehen bei Bruchteilen der Mehrkosten des Stahl, dafür braucht er schon den Tragwerksplaner.
    Wenn der aber nix zumindest vorbemessen hat, wie will ich statisch einfach planen und vor allem ausschreiben???

    Zum LV brauche ich vielleicht!!! noch nicht die Biegelisten, aber solche Änderungen dürfen nicht vorkommen - Basta!
     
  9. #49 Skeptiker, 27.01.2016
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    Ralf, dass zur Genehmigungsplanung nur eine Vorstatik vorliegt ist naheliegend, sinnvoll und üblich. Dass der Rohbau ausgeschrieben wird, bevor die Statik komplett vorliegt, ist auch so ungewöhnlich nicht. Ebenso, dass der Tragtwerksplaner auch schon vor Vorliegen der vollständigen Statik mit hoher Trefferwahrscheinlichkeit die Bewehrung, sortiert nach Durchmessern schätzt. Dies setzt natürlich Erfahrung und eine auch tatsächlich kaum verändert umzusetzende Vorstatik voraus.

    Ehrlich gesagt, ich kenne es nur von Bauherrn mit sehr viel Zeit und sehr hohem Sicherheitsbedüfnis anders.
     
  10. #50 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2016
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    Vorbemessung/Vorstatik wäre ja i.O.
    Mache ich auch oft genug, wenn ich weiß, dass der TWP eben nicht mit was komplett anderem um die Ecke kommt, wenns endgültig wird.

    Aber dann passieren solche Klopfer auch nicht. Und oft genug geht erst der Genehmigungsplan nach Einreichung an den Statiker mit dem Auftrag Bieg mal hin.
    Darum gehts mir
     
  11. #51 Stevie82, 27.01.2016
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    Wobei ich sagen muss dass die Gesamtmenge an Stahl (je nachdem was nun noch bei der Filigrandecken Lieferanten an kg/m² rauskommt), fast dahin kommt was der Planer geplant hat. Wir legen hier also nicht drauf.
    Eventuell Glück? :)
     
  12. #52 Achim Kaiser, 27.01.2016
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    Was hat das mit "drauflegen" zu tun ?

    Sturm im Wasserglas ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. #53 Nutzername, 27.01.2016
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    Bleib doch bitte sachlich, alle anderen schaffen das doch auch. Ich verstehe nicht, warum Du Dir in der Hinsicht regelmäßig was rausnehmen musst.

    Bei der UK interpretierst Du meine Aussagen leider fehl. Da wo der AN seine in der UK getroffenen Annahmen der zu erwartenden Stabdurchmesser angeben soll, macht er das nicht, um daraus ein Bau-Soll zu generieren. Die Aussage "UK ist kein Vertragsbestandteil und stellt daher kein Bausoll dar" ist weiterhin richtig. (Auch wenn das vielen Personen in der Branche nicht klar ist.)
     
  14. #54 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Mein Gott, entweder die anderen haben Dich falsch verstanden oder Unrecht oder sonstwas, nur Du hast immer Recht. :mauer

    Ob Du das Ding jetzt Ur-, Nach- oder Dingsbumskalkulation nennst, ist reine Wortklauberei! Wenn der BU mehr haben will, muss er erstmal die Ursprungspreisermittlung nachweisen.
    Siehe auch Ralf Wortmann!

    Zum Thema Bausoll schrieb ich schon in #37
    Natürlich kann ein Nachtrag die Dämlichkeit des BU, Dinge einzukalkulieren, die er eindeutig zu leisten hat nach Leistungstext und allen anderen Unterlagen und seinem Fachwissen, nicht sanieren.

    Aber hier ist eben nicht klar, OB er es hätte kalkulieren können und müssen oder nicht.

    So - jetzt kannst wieder versuchen, mit Macht und Wortklauberei ums Verrecken Recht zu behalten! (Und DIch wieder über mich aufregen!)


    PS - wenn mich immer alle mißverstehen würden, würde ich mal an meiner Formulierung arbeiten!
     
  15. #55 El Gundro, 11.02.2016
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    Zum eigentlichen Thema:
    Es wurden geschätzte Mengen beim AN angefragt, diese hat er angeboten. Nach Erstellung der Planung haben sich diese Mengen geändert, was an sich nicht unüblich ist. Warum sich diese geändert haben, ist hier nicht relevant.
    Dem AN steht die Vergütung entsprechend der tatsächlich geleisteten Mengen zu. Hierbei hat sich eben eine Menge vermindert, eine Andere dafür erhöht.
    Da hier die VOB nicht vereinbart ist, wäre der einzige Grund, einen anderen Preis zu verlangen, der Wegfall der Geschäftsgrundlage. Auf gut deutsch: er soll jetzt etwas ganz anderes bauen. Das ist hier aber nicht der Fall.

    Ich sehe hier kaum Chancen für den AN, mehr Geld für den Einheitspreis zu verlangen.
     
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