Rechnungsnachweise an Bank bei Baufinanzierung

Diskutiere Rechnungsnachweise an Bank bei Baufinanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bräuchte einen Rat zum o.g. Thema. Wir haben unsere Wohnung (Kaufpreis 200 TEUR) über zwei Banken finanziert. Rund 180...

  1. #1 Ninja250, 26.01.2016
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    Hallo zusammen,

    ich bräuchte einen Rat zum o.g. Thema.
    Wir haben unsere Wohnung (Kaufpreis 200 TEUR) über zwei Banken finanziert. Rund 180 TEUR bei Bank A, die restlichen 20 TEUR bei einer anderen Bank (Bank B).
    Bank A hat Ihren Kredit bereits vollständig ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgte nach Baufortschritt, d.h. vor jeder Auszahlung haben wir der Bank einen Rechnungsnachweis vorgelegt. Folglich hat Bank A nun alle Rechnungsnachweise in Höhe des ausgezahlten Kredits (180 TEUR) vorliegen.
    Nun verlangt Bank A von uns auch noch die Rechnungsnachweise für die restlichen 20 TEUR, also über den von Bank B finanzierten Betrag. Auf welcher Grundlage hat die Bank das Recht, diese Nachweise zu verlangen? Sind wir verpflichtet, die Rechnungen einzureichen? Meines Erachtens haben wir diese Rechnungen lediglich Bank B vorzulegen, nicht jedoch Bank A - oder sehe ich das falsch???
    Ich kann nachvollziehen, dass Bank A wissen möchte, ob der Kaufpreis vollständig geflossen ist. Wäre dies jedoch nicht der Fall, wäre der Eigentumsübergang auch nicht erfolgt. Bank A hat die Eintragungsnachricht erhalten und hat Kenntnis vom erfolgten Eigentumsübergang.
    Warum wollen die also die Rechnungen? Muss ich diese vorlegen?
    Vielen Dank für eure Hilfe!!!!
     
  2. rose24

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    Wie begründet denn die Bank ihre Forderung? Wenn Du das Geld schon vollständig erhalten hast, wo ist dann das Problem?
     
  3. #3 Ninja250, 26.01.2016
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    Die Bank hat es nicht begründet, Sie hat uns einfach zur Vorlage der Rechnungen aufgefordert und ich bin der Meinung (falls ich nicht völlig daneben liege), dass ich nicht verpflichtet bin, Rechnungen vorzulegen, auf die die Bank keinen Anspruch hat.
     
  4. #4 Ninja250, 26.01.2016
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    ....zumindest nicht Bank A. Bank B kann diese Nachweise natürlich verlangen.
     
  5. R.B.

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    Da wäre ich mir nicht so sicher, denn letztendlich muss die Bank ja sicherstellen, dass die Sicherheit werthaltig ist, und genau so viel Geld in die Immobilie geflossen ist, wie ursprünglich geplant war.
    Wie hoch war der Eigenkapitaleinsatz? (also Cash)
     
  6. #6 Ninja250, 26.01.2016
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    rund 20.000
     
  7. R.B.

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    d.h. 180T€ Bank A, 20T€ Bank B und 20T€ Eigenkapital (Cash) zzgl. evtl. noch Eigenleistung.

    Das Haus ist also fast komplett fremdfinanziert, das erklärt dann auch, warum die Bank genau wissen möchte was Sache ist. Fließen die 20T€ von Bank B und Deine 20T€ nicht, dann reden wir über 100% die an Bank A hängen. Ich denke mal, dass Du aber Konditionen für 80% bekommen hast.
     
  8. #8 lastdrop, 26.01.2016
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    Was steht denn im Kreditvertrag zu den Informationspflichten?
     
  9. Markul

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    Bank A darf natürlich die Rechnungen verlangen! Sofern Bank A an Rangstelle 1 im Grundbuch ist.
     
  10. #10 Ninja250, 26.01.2016
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    Ok, das kann ich nachvollziehen. Aber da der Eigentumsübergang schon erfolgt ist, ist es ja klar, dass die 20T€ von Bank B und meine 20T€ sehr wohl geflossen sind. Der Eigentumsübergang erfolgt ja erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
     
  11. #11 Ninja250, 26.01.2016
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    Bank A ist zwar an Rangstelle 1 im GB, hat aber lediglich eine GS iHv 130 TEUR auf diesem Objekt. Zusätzlich hat Bank A noch eine weitere GS auf einer anderen Immobilie als Zusatzsicherheit für diese Finanzierung. Beide Objekte wurden besichtigt. Die Werthaltigkeit der Immobilien wurde also eigentlich vollständig geprüft.
    Mir ist einfach nicht klar, warum ich Bank A Rechnungen für Beträge vorlegen muss, welche durch Bank B finanziert wurden.
     
  12. #12 dimitri, 26.01.2016
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    Und was steht in diesen geheimen Rechnungen, dass sie niemand sehen darf?
     
  13. #13 Ninja250, 26.01.2016
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    Es steht nichts geheimes drin, darum geht es doch gar nicht. Ich wollte nur wissen, ob die Bank einen Anspruch darauf hat.
     
  14. R.B.

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  15. #15 th_viper, 27.01.2016
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    Steht in der Aufforderung der Bank keine Begründung für Ihr Auskunftsverlangen? Wenn ja, dürftest du die entsprechenden Vertragspunkte zur Prüfung ja schnell finden und wenn nicht, würde ich die Bank als erstes mal bitten, die Begründung zu liefern.
     
  16. R.B.

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    Ich würde mir gut überlegen, ob ich wegen so einer Kleinigkeit mit meiner Bank gleich auf Konfrontationskurs gehe. Was ist dabei wenn man die paar Rechnungskopien einreicht? Ich unterstelle einfach mal, dass die TE nichts zu verbergen hat.
    Wie schon geschrieben ergibt sich das Recht (der Bank) bzw. die Pflicht (des Kreditnehmers) mit höchster Wahrscheinlichkeit aus dem Kreditvertrag. Ich kenne keinen Kreditvertrag der nicht solche Klauseln enthält, und es würde mich wundern, wenn das im Kreditvertag der TE nicht in ähnlicher Form geregelt wäre.

    Man kann sich das Leben unnötig schwer machen, oder einfach Rechnungskopien machen, an die Bank schicken, und entspannt zurücklehnen.
     
  17. #17 th_viper, 27.01.2016
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    Ne Begründung zu erbitten ist doch kein Konfrontationskurs.

    Wenn ich jemanden schriftlich auffordere, etwas zu tun, mache ich das immer mit entsprechender Begründung. Gehört sich so, wie ich finde. Wenn mir jemand was schickt ganz ohne Begründung, liegt das meist daran, das der Gegenüber seine Forderung gar nicht begründen kann.
     
  18. R.B.

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    Bei Selbstverständlichkeiten kann man das schon so auffassen. Zudem wissen wir ja gar nicht, was in dem Schreiben stand. Wozu wegen ein paar Rechnungskopien eine Welle machen? Der Banker möchte wohl seine Unterlagen komplettieren damit er den Kram "abheften" kann, mehr nicht. Da mache ich nicht lange rum, und schon gar nicht Dienst nach Vorschrift, sondern schicke ihm den Kram und alle sind zufrieden.

    Natürlich kann ich ihm auch so kommen, dass er jetzt zuerst mal alles belegen soll, bevor ich kopiere. Was hat man als Kreditnehmer davon ? Nichts. Der Sachbearbeiter muss vielleicht nachlesen, ein neues Schreiben aufsetzen, vom Kollegen gegenzeichnen lassen, und könnte sich dabei überlegen, warum ein Kreditnehmer mit so einer Kleinigkeit schon Probleme hat, und dann zu dem Ergebnis kommen, dass es keine schlechte Idee wäre, wenn er zur eigenen Absicherung auch Dienst nach Vorschrift macht.

    Es gibt halt Dinge da lohnt es sich nachzuhaken, und Dinge bei denen jede Minute die man dafür einsetzt schlichtweg verlorene Zeit ist.
     
  19. #19 Gunnar1, 27.01.2016
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    Kann man ja auch schlauer oder weniger schlau anstellen. Wenn's dem TE interessiert, warum nicht einfach beim/ bei der SachbearbeiterIn anrufen, ggf. doof stellen "bin mir nicht sicher ob ich Ihr Schreiben richtig verstehe, dachte ich hätte alle Rechnungen geschickt. ... Achso, die Rechnungen für den weiteren Kredit ... ja die habe ich natürlich, Sie wollen nur sichergehen, dass der Betrag stimmt oder gibt es noch einen andere Grund?... ok, schicke ich Ihnen zu"

    Und schon ist der TE eine Info reicher ohne Konfrontationskurs.
     
  20. #20 th_viper, 27.01.2016
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    Der TE prüft bereits, ob er muss oder nicht. Das ist seine Entscheidung. Da diskutier ich jetzt nicht weiter, ob das sinnvoll ist, oder nicht.
    Der einfachste Weg ist dann, sich die Begründung beim Sachbearbeiter zu holen.
     
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