Fallbeispiel Grenzbebauung

Diskutiere Fallbeispiel Grenzbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein Haus wird gebaut auf einem Grundstück in NDS. Nach einer Baunutzungsplanänderung (Außenbereich wird in Ortsinnenbreich umgewandelt) ist eine...

?

Grenzbebauung Carpot in Wohnraum umwandeln möglich?

  1. ja es ist möglich

    1 Stimme(n)
    14,3%
  2. nein es ist nicht zulässig

    6 Stimme(n)
    85,7%
  1. #1 grenzstein1, 26.01.2016
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    Ein Haus wird gebaut auf einem Grundstück in NDS. Nach einer Baunutzungsplanänderung (Außenbereich wird in Ortsinnenbreich umgewandelt) ist eine Grenzbebauung im zulässigen Rahmen in den Maßen Länge 9 Meter und Höhe 3 Meter zulässig. Hier wird nun eine 25 cm dicke Kalksandsteinmauer in genau diesen Maßen errichtet als Stützwand für ein großes Carport (>50 qm) zwischen Mauer und Haus. Einige Jahre später wird ein Teil des Carports am Haus in beheizbaren Nutzraum umgewandelt. Dieser ist immer noch genehmigungsfähig, da mehr als 3 Meter von der Grenze entfernt. In den folgenden Jahren wird auch der Rest des bestehenden Carports umbaut mit großen Fenstern und 2 Eingangstüren. Ein fehlender Keller und Wohnraummangel sollen hiermit kompensiert werden unter dem Dach des "alten" Auto Unterstellplatzes. Die Räumlichkeiten werden thermisch isoliert und beheizbar. Ist dies nach dem Nds Baurecht völlig unmöglich oder gibt es besondere Ausnahmeregelungen mit denen ein solcher Ausbau stattfinden könnte?
     
  2. #2 grenzstein1, 26.01.2016
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    Dies ist ein Fallbeispiel. Wäre so ein Szenario genehmigungsfähig oder nicht!? Mir reichen eigentlich ein paar grundsätzliche Paragraphen und/oder Bauaufsichtsentscheidungen...
     
  3. #3 grenzstein1, 12.02.2016
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    Bis heute keine einzige Antwort von den kompetenten Fachleuten in diesem Forum.
    Verstößt diese Vorgehensweise komplett gegen die Bauvorschriften oder ist diese Vorgehensweise evtl. legitim?
    Gibt es Möglichkeiten eine Genehmigung im Nachhinein zu erlangen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
    Ein mögliches Szenario würde mir sehr weiter helfen...
     
  4. H.PF

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    Das ist halt eine Planungssache die ein Architekt vor Ort eruieren muß. Das ist nicht mal eben nebenbei erledigt...
    Geld in die Hand nehmen, zum Architekten tragen, ihm geben und dafür fachlich korrekte und auf DEIN Bauvorhaben abgestellte Antworten bekommen...
     
  5. #5 Achim Kaiser, 12.02.2016
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    Für mich nach der Schilderung glasklarer Schwarzbau, nicht genehmigungsfähig.
    Folge --> Rückbau bzw . Abriss mindestens so weit bis es genehmigungsfähig wird.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 12.02.2016
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    Da Du die 9 m / 3 m Regelung gefunden hast, dürfte die Antwort auf die Frage klar sein!
     
  7. #7 gunther1948, 12.02.2016
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    hallo
    wenn das nach allem rumgefickel noch zutrifft warum nicht. bin aber nicht der experte für lbo nds hab bis jetzt im norden nur bis hessen gebaut.
    was bei 3 m grenzabstand die 9m regelung soll erschliesst sich mir nicht.

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 bremser, 15.02.2016
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    Das Abstandsproblem der (unzulässigen) Wohnnutzung im Grenzbereich kann ggf. durch eine Baulast gelöst werden (Abstand, Vereinigung, evtl. Anbau), je nachdem, was auf dem Nachbargrundstück für Gebäude in Grenznähe vorhanden sind. Oder durch Zukauf einer Teilfläche und Eintragung unter einer laufenden Nummer auf demselben Grundbuchblatt. Ohne Nachbarn geht also nichts.
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 15.02.2016
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    Warum formulierst du denn so ein "Fallbeispiel"? Hat das irgend einen realen Hintergrund, oder fragst du nur so, quasi aus Langeweile oder hobbymäßigem rechtlichen Interesse?

    Wenn es einen realen baulichen Grund für deine Frage gibt, solltest du diesen auch vorstellen, das würde sicher die Bereitschaft der Experten erhöhen, sich mit der Fragestellung zu befassen.
     
  10. #10 Villert, 15.02.2016
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    denke mal das liegt daran, dass man in Rechtsforen in .de nicht konkrte Sachverhalte erfragen darf und er deswegen er hier auch brav nach einem imaginären Bauszenario fragt (?)
     
  11. #11 Skeptiker, 15.02.2016
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    Der Ansatz, eine Rechtsfrage durch eine Umfrage beantworten zu lassen, ist mir nicht nachvollziehbar.
     
  12. #12 Villert, 15.02.2016
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    dann setzt er halt auf schwarm-intelligenz.
     
  13. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Oder spekuliert darauf, daß der Fall vors Schöffengericht (mit "Laienjury") kommt... ;-))

    Ach ja?
    Ist das so? Interessant...
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 16.02.2016
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    Der Fall ist im Grunde recht interessant, bedarf jedoch einigen Aufwands zur Beantwortung. Ich müsste ein paar Urteils-Fundstellen aus einer älteren Akte heraussuchen.

    Den Aufwand möchte ich auf keinen Fall betreiben, um dann am Ende nur ein rein ggf. fiktives Informationsinteresse von grenzstein1 zu befriedigen, der für sich im stillen Kämmerlein kniffelige "Fallbeispiele" erfindet.
     
  15. #15 grenzstein1, 21.03.2016
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    Hallo und guten Abend Herr Wortmann
    Dies ist eigentlich kein Fallbeispiel sondern Realität!
    Wir müssen uns irgendwie wehren gegen den Ausbau der Nachbarn.
    Eigentlich sollte es anonym bleiben, da wir auch eine Anfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde am Laufen haben.
    Diese hat sich aber auch innerhalb von 2 Monaten noch nicht gemeldet.
    Wir sind unwissend gewesen und müssen den aktuellen Stand aber auch nicht hinnehmen.
    Um klare Verhältnisse zu schaffen haben wir die Anfrage gestartet, sie läuft von Anfang an als Beschwerde im Amt und wir haben bis heute noch kein Ergebnis.
    Nach 2-maliger telefonischer Anfrage wurde uns bestätigt, das noch nicht einmal ein Ortstermin war.
     
  16. #16 grenzstein1, 21.03.2016
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    Hallo und guten Abend
    Dies ist eigentlich kein Fallbeispiel sondern Realität!
    Eigentlich sollte es anonym bleiben, da wir auch eine Anfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde am Laufen haben.
    Diese hat sich aber auch innerhalb von 2 Monaten noch nicht gemeldet.
    Wir sind unwissend gewesen, müssen aber den aktuellen Stand der Baumaßnahmen auch nicht hinnehmen.
    Um klare Verhältnisse zu schaffen haben wir eine Anfrage beim Bauamt gestartet, sie läuft von Anfang an als Beschwerde im Amt und wir haben bis heute noch keine Antwort.
    Nach 2-maliger telefonischer Anfrage wurde uns bestätigt, das noch nicht einmal ein Ortstermin war.
    Das Thema beschäftigt uns außerordentlich.
    Unsere Anfrage beinhaltet konkret im Wortlaut:

    Im Zuge des Hausbaus vor ca. 11 Jahren wurde das Nachbargrundstück zu einem Teil innerorts eingegliedert um eine Grenzbebauung zu ermöglichen.
    Daraufhin wurde eine 9 Meter lange und 3 Meter hohe Wand an der Grenze auf dem Grundstück des Nachbarn erstellt.
    Diese Mauer ermöglichte den Bau eines größeren Carports, der einige Jahre als solches genutzt wurde.
    In den letzten Jahren wurde dieser Fahrzeugunterstand peu à peu umgebaut.
    Mittlerweile ist das gesamte Carport aufwendig ausgebaut mit 2 Eingangstüren und großen Fenstern.
    Die Räumlichkeiten werden als Büro- und Wirtschaftsräume genutzt.
    Diese Nutzung erfolgt unmittelbar an der Grundstücksgrenze.
    Wir wurden weder über den geplanten Hausbau informiert, noch in das Verfahren der Eingliederung des Teilgrundstückes in den Innenbereich involviert.
    Nachdem das Carport zu Wohnraum umgebaut wurde bitten wir um Prüfung, ob diese Nutzungsänderung dem ursprünglichen Genehmigungsumfang entspricht.
    Das nachbarschaftliche Verhältnis ist momentan geprägt von Mißtrauen und Unsicherheit.
    Eine Klärung der Lage würde eine Basis für ein offenes nachbarschaftliches Verhältnis schaffen.
    Wir möchten diesen Schritt gehen, um künftigen Ausweitungen in der Grenzbebauung entgegen zu wirken.
     
  17. #17 grenzstein1, 21.03.2016
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    Leider ist dies kein Fallbeispiel sondern bittere Realität....!
    Ich denke wir haben noch rechtzeitig den richtigen Weg eingeschlagen und den Vorfall dem zuständigen Amt gemeldet.
    Wir wollen niemanden denunzieren, rechtlich gesehen bleibt uns keine andere Wahl.
    Wir müssen reagieren und die Dinge für die Zukunft ins Reine bringen....
     
  18. #18 grenzstein1, 21.03.2016
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    Jetzt wo alles raus ist möchte ich wirklich mal ganz konkrete Meinungen und rechtliches Grundlagenwissen zu dieser Geschichte erfahren,
    eigentlich ist alles sehr beschämend, aber "wenn du dich nicht wehrst wirst du einfach überfahren" .....
     
  19. #19 toxicmolotow, 21.03.2016
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    So lange es sich um ein öffentliches Forum handelt ist das so. Ja.

    Der Hintergrund, warum dies so ist, sollte klar sein, wenn man bedenkt, wer "reale" Rechtsberatung (auch im Internet) betreiben darf.
     
  20. #20 grenzstein1, 25.03.2016
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    Hallo ich habe mich geoutet, kein Planbeispiel sondern Realität...
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