Mal wieder Grenzbebauung mit Garage "Dachüberstand"

Diskutiere Mal wieder Grenzbebauung mit Garage "Dachüberstand" im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo und guten Morgen, heute eine Frage zur Grenzbebauung mit Garage in Thürigen. Ich habe schon die Suche bemüht aber nichts wirklich...

  1. #1 surfrichter, 03.04.2006
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    Hallo und guten Morgen,

    heute eine Frage zur Grenzbebauung mit Garage in Thürigen. Ich habe schon die Suche bemüht aber nichts wirklich passendes gefunden.

    Die Situation:
    Wir bauen in einem neu erschlossenen Baugebiet, Baubeginn Ende dieser Woche, noch nicht abgesteckt. Beim Bauantrag wurde die Garage direkt an der Grundstücksgrenze geplant und auch so genehmigt.
    Die Garage bekommt aber einen Dachüberstand von 20cm.
    Wenn wir jetzt die Mauer an der Grenze errichten würde das Dach 20cm in das Grundstück unserer Nachbarn ragen. Um evtl. Ärger zu vermeiden würde ich gerne die Mauer der Garage um besagte 20cm in unser Grundstück reinrücken. Ist das rechtlich ok. oder muß bei Grenzbebauung die Mauer an der Grenze stehen? Oder heißt das auch noch Granzbebauung wenn die Dachkante an der Grenze endet.
    Stellt mir jetzt bitte nicht die Frage wer das plant usw. Ich will das nur für mich und mein gutes Gefühl wissen.

    Danke für eure Hilfe!
    Gruß
     
  2. #2 bauhexe, 03.04.2006
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    Gernzbebauung ist Grenzbebauung und dann muß das Dach auch an der Grenze enden, also kein Dachüberstand. :lock
     
  3. #3 Harald W., 03.04.2006
    Zuletzt bearbeitet: 03.04.2006
    Harald W.

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    Garagenmauer muss..

    ..auf die Grenze gebaut werden und Dach grenzseitig (Ortgang) ohne Dachüberstand.
     
  4. #4 surfrichter, 03.04.2006
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    Danke erst mal für die Antwort!
    Ich hab mir jetzt mal die Thüringer Bauordnung angesehen.
    Da steht "eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden die an Grundstücksgrenzen errichtet werden...".
    Also folgere ich daraus, dass Grenzbebauung nur dann möglich ist wenn man die Außenwand an die Grenze setzt.
    Also scheint reinrücken schon mal nicht zu gehen. Oder?
    Zum Dachüberstand habe ich nichts gefunden.
    Wenn ich also Dachüberstand hätte, würde dieser in Nachbars Grundstück ragen. Wenn ich nicht will dass er über Nachbars Grundstück ragt muss ich mit 0 Dachüberstand bauen?
    Gibts da keine andere Lösung?
    Was passiert denn wenn ich trotzdem reinrücke und mein Dachüberstand an der Grenze endet?

    Ich würde einfach gerne einen Reibungspunkt ausschließen der sich mit dem Nachbarn ergeben könnte und ein bisschen Dachüberstand hätte ich trotzdem gerne. Kann man das nicht mit den Vorschriften vereinigen?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2006
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    Na klar...

    kann man das vereinigen.
    In dem man/frau den Nachbarn fragt, ob ihn denn der Dachüberstand stören würde. Sagt er ja, schriftlich vereinbaren.
    Sagt er nein: s.o..
    MfG
     
  6. #6 Harald W., 03.04.2006
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    Meines Wissens nach nein.
     
  7. #7 surfrichter, 03.04.2006
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    Noch was aus der Bauordnung

    "In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden zulässig:
    1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mir einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m."

    Unsere Garage würde die Vorraussetzungen der Nr. 1 erfüllen. Demzufolge müsste ich nicht genau an der Grenze bauen oder seit ihr da anderer Meinung?

    Wenn man den Dachüberstand über Nachbargrund schriftlich vereinbart, was ist wenn der Nachbar wechselt?
     
  8. Rolf

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    Mein Carport hat auch einen kleinen Dachüberstand (ca. 10 cm). Ich habe den Carport so aufstellen lassen, dass das Gebäude vollständig auf meinem Grundstück steht. Von der Wand zur Privatstrasse fehlen also etwa 10 cm.

    Wer könnte mir jetzt Ärger machen? Was könnte ich dagegen tun? Würde es genügen wenn ich eine Rankhilfe auf die Grundstücksgrenze stelle?

    Das Angrenzende Grundstück gehört einer Gemeinschaft und ist eine Privatstrasse. Das Grundstück liegt in Schleswig Holstein.
     
  9. #9 Baufuchs, 03.04.2006
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    Baufuchs Gast

    Nach dieser Formulierung

    müssen Sie m.E. nicht direkt auf die Grenze bauen. Kleine, vom eigenen Grundstück aus nicht zugängliche Grundstücksbereiche schaffen jedoch auf jeden Fall Probleme. Wie wollen Sie z.B. einen 30cm breiten Streifen zwischen Grenze und Garage sauberhalten, ohne das Nachbargrundstück zu betreten?

    Die Überbauung der Grenze mit Dachüberstand kann mit Wirkung für spätere Erwerber des Nachbargrundstücks nur über sog. Grunddienstbarkeit gesichert werden.

    hier mehr dazu:http://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit

    Nachtrag: (weil jetzt erst in frührem Beitrag gesehen)
    Sie haben bereits eine Baugenehmigung, in der die Garage als Grenzgarage genehmigt ist. Abweichungen davon sind unzulässig. Da Sie ja wohl auch einen Architekten haben, der den Bauantrag ausgefertigt hat, schildern Sie diesem Ihr Vorhaben, er weiss was zu tun ist.
     
  10. #10 surfrichter, 03.04.2006
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    @Baufuchs

    Danke!
    Steht das in der Baugenehmigung so oder so ähnlich drin "Genehmigung als Grenzgarage"?
    Dann werd ich nachher mal nachlesen.

    Danke erst mal an alle die geantwortet haben!
     
  11. #11 Baufuchs, 03.04.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ surfrichter

    das wird so nicht in der Baugenehmigung stehen!

    Die Garage ist so genehmigt, wie sie eingezeichnet ist! Und wenn sie auf der Grenze eingezeichnet ist, gilt dafür die Genehmigung, für nix anderes.

    Sie schreiben es doch selbst:
     
  12. #12 Coburger, 03.04.2006
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    und wenn Du ganz korrekt sein möchtest...

    ...dann lässt Du die Garagenmauer nicht genau an der Grenze enden sondern berücksichtigst noch 3 cm für Putz -> Rohbaumauer entsprechend einrücken.

    Aber verständige Nachbarn (und schriftliche Vereinbarung) vorausgesetzt dürfte sich das Ganze doch lösen lassen. Andererseits ein gewisses Streitpotenzial gibt es dann immer, z. B. wenn die Nachbarn es sich anders überlegen oder neue Nachbarn kommen....

    Viele Grüße
    Patrick
     
  13. #13 surfrichter, 04.04.2006
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    Ok. Ich hab jetzt die betreffenden Leute mal draufgehetzt. Ich würde nach Möglichkeit die Sache so lösen dass ich ohne die Nachbarn auskomme. Mein Statiker, der auch das Gebäude absteckt und die Ausführungsplanung macht sagt das alles innerhalb eines Meters als Grenzbebauung durchgeht. Ich bin da eher skeptisch. Meine Architektin wird beim Bauamt anrufen und ausloten was geht und was nicht. Über das Ergebnis werde ich hier berichten.

    Gruß
     
  14. #14 Harald W., 04.04.2006
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    Oh weia..

    unddieobligatorischen10buchstabenhinterdransakrifixnochemol
     
  15. #15 Tom Koehl, 04.04.2006
    Tom Koehl

    Tom Koehl Gast

    @Harald: Naja, aber...:

    ...geht doch!
    Ciao,
    Thomas
     
  16. #16 surfrichter, 04.04.2006
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    Zur Klarstellung

    Meine Freundin hat ihr Architekturstudium vor 2 Jahren abgeschlossen. Danach in einem Büro 10 Monate gearbeitet. Der Chef konnte nicht mehr zahlen. Danach ne Zeit lang gesucht und jetzt in nem neuen Büro seit Anfang des Jahres. Sie ist meine Architektin. Sie hat, soweit ich das beurteilen kann, noch nicht die Erfahrung und auch nicht die Zeit neben der Arbeit ein komplettes Projekt von A-Z durchzuziehen. Sie hat das BV entworfen ausgeschrieben, und die Aufträge vergeben. Ihr Büro steht im Rahmen der Möglichkeiten mit Rat und Tat zur Seite. Und ich Rahmen meiner eher bescheidenen Möglichkeiten natürlich auch.
    Die Statik macht ein Bauingenieur. Der hat ein Büro für Tragwerksplanung. Er macht auch die Ausführungsplanung in Absprache mit ihr. Sie teilen sich hier und da rein. Ich hab das Gefühl dass das ganz gut läuft. Zu zweit ist es manchmal auch leichter den Bauunternehmer in die gewünschte Richtung zu dirigieren.
    Unser Haus wird sozusagen ihr "Gesellenstück".
     
  17. #17 Harald W., 05.04.2006
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    Dann bleibt ja nur..

    zu hoffen, das die "Abschlußprüfung" bestanden wird :D :D :D
     
  18. #18 surfrichter, 05.04.2006
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    Na das hoffen wir doch auch!

    Zur Lösung des Problems,

    der Anruf beim LRA und beim Bauamt der Stadt hat ergeben, das reinrücken von 20 - 30 cm wegen des Dachüberstandes kein Problem ist. Kurzer schriftlicher Änderungsantrag ist nachzureichen, ist aber schon jetzt als positiv beschieden zu betrachten.
    Man sieht, das bei freundlicher Nachfrage durchaus Ermessensspielräume entstehen die man aus dem Gesetz nicht herauslesen kann.

    Danke nach mal an alle!
    Gruß
     
Thema: Mal wieder Grenzbebauung mit Garage "Dachüberstand"
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