Schimmel an Trockenbauwänden Neubau. Nur Ärger

Diskutiere Schimmel an Trockenbauwänden Neubau. Nur Ärger im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo. Haben ein Problem und zwar: Im Dezember wurden im OG die trockenbauwände relativ zeitgleich mit dem innenputz angebracht. 2 Tage später...

  1. #1 Miseju, 28.01.2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.01.2016
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    Hallo. Haben ein Problem und zwar: Im Dezember wurden im OG die trockenbauwände relativ zeitgleich mit dem innenputz angebracht. 2 Tage später wurde der fußbodenaufbau mit den Heizschlangen gelegt. Der heizungsmensch sagte uns wir sollen jetzt nicht mehr ins Haus damit die Schläuche nicht kaputt gehen und wir keinen Dreck mit rein bringen. Erst wenn der estrich drin und begehbar ist. Mmmhh aber wann kommt der estrich?? Ok wenigstens vorher in jedem Zimmer ein Fenster auf Kipp, damit es nicht ganz dicht ist.
    Das am 18.12. und der Bauleiter seid 12. im Urlaub. Ne andere Info gab es nicht.
    Also gingen wir nicht rein. Wir sind leihen und bevor was kaputt geht hören wir auf den heinzingsmann.
    Fehler! Es passierte natürlich erstmal nichts mehr! Erst Am 08.01 bekamen wir die info das am 11 der estrich gelegt werden soll. Ok. Da es draußen frostig -nass war und es am 10.1 mal trocken war sind wir nun doch 1 mal heimlich ins Haus, damit wir die Kälte vorm estrich nochmal raus lüften können.
    Überall wo der trockenbau mit den verputzten Wänden in Berührung kommt-schimmelflecken!!! Jede Ecke und jeder Raum im Obergeschoss an der Decke entlang und die Wand.! Teilweise auch im inneren des Raumes auf den verspachtelten Bereichen.
    Am gleichen Tag noch Info an Bauleiter- estrich gestoppt!
    Montag kam er gucken. Ok Betroffene stellen würde er rausnehmen nach dem estrich.
    Mmmh aber es ist auch alles hinter dem randdänmstreifen befallen?! Kriegt man später raus sagte er. Bei Schimmel bin ich mit mit kleinem Kind und Baby doppelt so vorsichtig, Ich wollte einen Gutachter! 2 Tage später (12.01)war ein baubiologe/schimmelexperte da- Aussage: Betroffene stellen VOR estrich raus, inkl. Dämmung dahinter-estrich-dann gucken ob durch die estrich feuchte nochwas kommt, wenn ja auch raus- dann wenn der estrich trocken ist- die Sporen vernebeln und die neuen Wände rein.
    Ok. 1 Tag später (13.1)
    Gutachterin für bauschäden(hat noch n paar andere Sachen gefunden aber Aussage zum baubiologen bzgl Schimmel deckte sich zumindest damit, das alles befallene vor estrich raus muss!
    Ok. Ich gab Info und Gutachten an den BL weiter... Er wolle SEINEN schimmelspezi schauen lassen!
    Am 25.1 kam einer von einer fassadenreinigungsfirma. Er Meinte einmal vernebeln und dann ist gut! Aber nichts mit austauschen!
    Was ist mit den Zwischenwänden?!" Ach ich denke da wird nichts sein...."
    Uns passte das so garnicht! Abwischen konnte man den Pilz auch nicht und an ein paar Stellen wo die Rückwände noch nicht verplankt waren und nur Dämmung steckte sah man die Flecken schon auf der anderen Seite durch. Für uns also SO keine Lösung!
    Wir verblieben jetzt das wir uns am 10.02 mit unserem baubiologen (ist im Urlaub) und unseren baubegleitenden Sachverständigen den wir nun dazu gezogen haben, nochmal vor Ort treffen.
    Der Bauleiter möchte aber die Platten nicht mehr Taschen und beharrt auf das vernebeln, setzt uns unter Druck mit mails(es könnte auch schneller erledigt sein....)
    Wozu habe ich die Gutachten machen lassen wenn es den bl eh nicht interessiert?
    Alle sagten die sollen raus!
    Habe den bl schriftlich noch vor dem innenputz gefragt ob wir bautockner oder Lüfter besorgen sollen?! - dies wäre aber laut ihm vor estrich rausgeschmissenes Geld!
    Mich ärgert das! Die Sporen sind ja nun Sicher auch überall in erhöhter konzentration. Und dann ist 1 Monat vergangen nur weil er die Platten nicht täuschen will?er wird ja nicht weniger! Hab hygrometer jetzt oben und unten stehen um die Luftfeuchtigkeit zu kontrollieren und wir kommen 3 mal am Tag lüften. Heizung ist provisorisch angeschlossen seid
    21.01. bisher 2000kw verbraucht....
    Was meint ihr dazu? Verstehe das alles nicht!
    Reinstellen sollte ich nichts, dann sollten wir nicht rein, reine Heizung nichts drin gewesen und dann wurde uns gesagt wir hätten nicht richtig gelüftet?! Hä?! Trotz Gutachten kein Tausch.
    Lg Julia
     
  2. #2 Gast943916, 28.01.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wieder ein Bauleiter aus dem Tal der Ahnungslosen....

    Ständerwände vor dem verputzen ist schon mal nicht so gut, da die Putzer das Mauerwerk vornässen und somit wird auch Wasser, manchmal mehr manchmal weniger, an die GK Platten gespritzt und schon hat man das Schimmelproblem angeleiert,
    auf jeden Fall müssen die befallenen Platten vor dem Estrich ausgetauscht werden, oder wie will er die im unteren Bereich lösen, wenn FBH und Estrich drin ist, und vorallem wie will er die neuen unten befestigen?
    Soweit das praktische Problem.....

    Ich würde dir empfehlen, einen Fachanwalt für Baurecht hinzu zu ziehen und zwar hurtig, ganz hurtig
     
  3. #3 Gast036816, 28.01.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vergiss das vernebeln. das bringt nichts. die befallenen bauteile müssen raus.

    ist das euer bauleiter oder der des (general)Unternehmers? jedenfalls ist er ahnungslos und das hochgradig!

    der bauleiter hat den bauablauf falsch organisiert. allein schon die abfolge von putz und trockenbau ist verkehrt. wenn der trockenbauer vor dem putzer seinen wandanschluss an der aussenwand erstellt hat, dann ist der putz an dieser stelle unterbrochen. damit ist die luftdichtigkeit der außenwand nicht gewährleistet. die schimmelursache hat Gipser bereits treffend beschrieben.

    du musst schnellstens zum fachanwalt für baurecht, damit dem treiben dieses bauleiters beendet wird und nicht noch mehr anrichtet.
     
  4. Baumal

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    wenn ich ein buch lesen möchte, greife ich ins bücherregal.
     
  5. #5 Gast036816, 28.01.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Baumal - der war nicht gut, denn das hilft nicht weiter!
     
  6. Baumal

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    du kannst mir nicht erzählen, dass sich das einer
    ernsthaft durchliest? ich habe gedacht, das internet ist
    dafür da, mal eine kurze frage zu stellen.
     
  7. #7 Gast036816, 28.01.2016
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    Gast036816 Gast

    ich habe es mir durchgelesen. vertief dich einmal in die persönliche lage - mit kleinkind - und der bauleiter will die schimmelpilze vernebeln.

    da ist mir ein langer text lieber als der benebelte bauleiter!

    der text wird auch nicht kürzer, wenn du ihn in voller länge zitierst!
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 28.01.2016
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    Norbert hat es sich jedenfalls durchgelesen und ich auch.

    Wenn die euch so kommen, vonwegen nicht richtig lüften, würde ich erstmal prüfen, ob ihr vertraglich überhaupt zum Lüften verpflichtet seid.

    Das sehe ich auch so.

    Habt ihr einen BGB- oder einen VOB-Vertrag? Ist es ein GU/GÜ oder kauft ihr von einem Bauträger, der auf seinem eigenem Grundstück baut?

    Beim VOB-Vertrag hat man Möglichkeit, schon vor dem Abnahmetermin eine fachgerechte Mängelbeseitigung zu erzwingen, beim BGB-Vertrag müsste man die Herrschaften im schlimmsten Falle erstmal eine Weile rumpfuschen lassen und kann in der Zwischenzeit nur gegensteuern, in dem man sie mit Briefen bombadiert und AN Zurückbehaltungsrechte im Hinblick auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten bei der nächsten fälligen Rate geltend macht.
     
  9. #9 alexdink, 28.01.2016
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    Wer hat dir das denn erzählt?
     
  10. Miseju

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    Das ständerwerk wurde vor dem innenputz gestellt. Was kann bei einer fehlenden luftdichtigkeit an diesen Stellen passieren? Die Platten zeitgleich zum innenputz eben nur in versetzten Räumen! Der Bauleiter wird nun beim Treffen mit baubiologen und unserem Sachverständigen dabei sein und mit ihnen zusammen das weitere Vorgehen besprechen. Dies würde ich abwarten. Wenn er dann immernoch nicht einsieht, die Platten raus zu nehmen werde ich mir einen Anwalt für Baurecht nehmen!
     
  11. Miseju

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    Achso, unser Bauleiter ist auch Firmeninhaber. Er macht das mit seinem Sohn und hat eben beauftragte Firmen Für alle anfallenden Arbeiten.
    Wir haben einen VOB Vertrag, erzwingen kann ich ja nur über Anwalt oder?
    Das Grundstück ist unser eigenes, das haben wir privat gekauft.
    Will doch einfach nur mit ruhigem Gewissen dort einziehen ohne Angst um die Gesundheit...
    Dachte es wäre eine Selbstverständlichkeit aufgrund der Umstände wie es überhaupt dazu gekommen ist, die befallenen Wände einfach zu tauschen! Zumal er ja auch die Gutachten und Laborergebnisse von den Pilzen hat, 3 an der Zahl und alle Allergieauslösend. Top...
    Das noch in den Kinderzimmern und Schlafzimmer. Wer weiß welche Platten noch betroffen sind wo man es noch nicht sieht. Das macht mich echt fertig, so n Rumgemache.
    Bin mal auf den Termin gespannt! Wie gesagt bringt das nichts, geh ich zum Anwalt!
    würde es am liebsten selbst sofort ausbauen. Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
     
  12. #12 Gast036816, 28.01.2016
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    Gast036816 Gast

    je schneller das zeug rauskommt, umso weniger verteilen sich sich die pilzsporen im ganzen haus.

    nimm an dem termin teil und lass einfach mal beiläufig den satz fallen: das nehme ich am ende so nicht rechtsgeschäftlich ab.

    dabei solltest du auf den gesichtsausdruck des zitronenfalters (bauleiters) achten.
     
  13. Baumal

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    tschuldigung, ich habe nach dem 6 satz aufgehört zu lesen.

    eine frage kann man verknappen (was ich als höflicher empfinde),
    als sie in romanform zu verpacken.
     
  14. #14 Skeptiker, 28.01.2016
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    Wir beschweren uns hier regelmäßig über fehlende wesentliche Informationen. Mir ist es auch zu lang, aber Laien wissen eben regelmäßig nicht, was wesentlich ist und stellen deshalb auch mal viel dar. Sich darüber aufzuregen - naja.
     
  15. #15 jodler2014, 28.01.2016
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    Zwei Gutachten sollten wohl keine Fragen oder einen Spielraum für Diskussionen ermöglichen.

    Da man aus den Beiträgen von Miseju eine gewisse Verunsicherung herauslesen kann ,sollte man zwingend zum nächsten Termin mit dem BL, wenigstens einen der Gutachter bitten, beim nächsten Termin anwesend zu sein !

    Und ganz wichtig : Gesprächsprotokoll führen .

    Wenn das nicht weiterführt ,kann nur noch rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
     
  16. #16 jodler2014, 28.01.2016
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    Wenn Dir das zu schwer fällt, Dir ein Urteil zu bilden aufgrund der fehlenden Infos und der bisher mitgeteilten Infos seitens Miseju ,hilft nur eins :

    Ausloggen !

    Oder als Fachmann für Bauschäden den goldenen Weg weisen ?:shades

    Weil die Erfahrungswerte ja vorhanden sind :biggthumpup:
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 29.01.2016
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    Die Pflicht zur Mängelbeseitigung schon während der Bauausführung ergibt sich beim VOB-Vertrag aus § 4 Absatz 7 VOB/B:

    -----------------------------------------------------------------------------------------------
    § 4 Absatz 7 VOB/B
    (7) Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. Hat der Auftragnehmer den Mangel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er auch den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Beseitigt der BU die Mängel nicht oder nicht in der gebotenen fachgerechten Weise, kann man nach Ablauf entsprechendnder Fristsetzungen entweder den gesamten Bauvertrag kündigen (was man sich aber sehr gut überlgen und nur mit rechtlicher Beratung machen sollte) oder noch während der Bauausführung auf Mängelbeseitigung klagen. Beim BGB-Werkvertrag ginge das nicht.

    Ihr könntet dem Bauunternehmen, mit dem ihr den Hausbauvertrag geschlossen habt, z.B. wie folgt schreiben:
    ----------------------------------------------------------------------------------------
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezüglich unseres Bauvorhabens fordern wir Sie gemäß § 4 Absatz 7 VOB/B auch auf diesem Wege nochmals auf, ordnungsgemäß, vertragsgemäß, fachgerecht und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend sämtliche mit Schimmelpilz befallene Gipskartonplatten gegen mangelfreie Platten zu tauschen und auch sämtlichen sonstigen Schimmelpilz- und Feuchtigkeitserscheinungen im Haus fachgerecht zu beseitigen.

    Wir setzen hierfür eine Frist von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens.

    Sollten Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die hierdurch anfallenden Kosten werden Sie nach § 280 BGB und unter dem Gesichtspunkt des Verzugs zu erstatten haben.

    Die Rechtsfolgen des § 4 Absatz 7 VOB/B sind Ihnen sicherlich bekannt. Wir können sowohl den Bauvertrag kündigen, als auch alternativ schon während der Bauausführung auf fachgerechte Mängelbeseitigung klagen. Zudem steht uns bezüglich der Mängel ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der doppelten voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zu.

    Mit freundlichen Grüßen
    ---------------------------------------------------------------------------------------

    Soweit der Textvorschlag, den ihr selbstverständlich beliebig ändern oder ergänzen könnt. Das Ganze per Einwurfeinschreiben und möglichst noch vor dem kommenden Ortstermin, damit der BU gleich weiß, das er bei euch mit Ausflüchten icht weiterkommen wird.
     
  18. #18 Skeptiker, 29.01.2016
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    Dass es mir schwer fällt, habe ich nicht geschrieben! Vollständiges Lesen hilft! ... Hauptsache laut gejodelt?


    mit skeptischen Grüßen!
     
  19. Miseju

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    Vielen Dank für die ganzen kompetenten Antworten!!!! Das schreiben ist super und den Satz werde ich dann mal raushaun.
    Ja, wir werden beim Treffen natürlich dabei sein sowie der Bauleiter, unser bausachverständige und unser baubiloge.
    Wenns dann nicht fruchtet- Anwalt!
    Weiß nicht ob der seinen Enkel in nem Zimmer voller schimmelflecken schlafen lassen wollen würde!!
    Er will die schnellste und günstigste Lösung! Das ist aber nicht die beste für uns!
    Werde wenn alles erledigt ist und vor bauabnahme noch raumluftproben nehmen lassen. Mal sehen.....
    Hoffe wir kriegen den Schimmel in den Griff:-((
     
  20. Miseju

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    Wollte nur kurz auf den neusten Stand bringen! Termin hat stattgefunden, es wurden raumluftproben genommen und nun sollen wir wieder 10-14 Tage warten.
    Verstehe das nicht, selbst wenn keine erheblich höhere Belastung vorliegt, haben wir nicht das Recht alle mit Schimmel befallenen Teile rausnehmen zu lassen? Wozu wieder warten???
    Das läuft ja nun seid 10.01.......
    Ach ja. Bl hat eine trockenbauplatte rausgenommen um in die Zwischenwand zu Schaum, dort waren auch schwarze flecke...
    Weiß nicht weiter.... Warten auf das Ergebnis?, Mail mit Bitte um Entfernung und Frist oder gleich Anwalt? Unser baubegleitender meinte erstmal ruhig bleiben....
    Lg
     
Thema: Schimmel an Trockenbauwänden Neubau. Nur Ärger
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