Mörtelschicht unter R500 Bahn erforderlich? Vorschrift, Norm?

Diskutiere Mörtelschicht unter R500 Bahn erforderlich? Vorschrift, Norm? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem/Frage helfen. Und zwar geht es um den Übergang Kellerdecke zu erster...

  1. #1 JanStie, 31.01.2016
    JanStie

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    Hallo zusammen,

    ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem/Frage helfen.

    Und zwar geht es um den Übergang Kellerdecke zu erster Steinreihe. Ursprünglich wurde mir gesagt der Aufbau wird wie folgt:

    Betondecke
    Mörtelschicht
    R500
    Mörtelschicht
    Erste Steinreihe


    Nun war ein Typ vom Ziegelwerk da und hat dem Maurer gesagt, dass das bei der glatten Betondecke nicht erforderlich sei.....und schwup die Wup wurde die Mörtelschicht direkt über der Decke weggelassen und man hat mir erzählt dass es nur eine Empfehlung ist diese auszuführen.
    Der Aufbau ist nun wie folgt:


    Betondecke
    R500
    MÖrtelschicht
    Erste Steinreihe


    Im Prinzip sehe ich es hald so, dass dies die Luftdichtigkeit der am Übergang nun verschlechtert. Da der Übergang zwischen Decke und R500 sicher nicht luftdicht ist.
    Mir ist klar, dass die eigentliche Luftdichtheit erst durch den Innenputz hergestellt wird. Allerdings macht die Mörtelschicht doch sicherlich auch gewissermaßen Dicht?
    Und ich denke es ist wie überall..damit was passiert müssen meist mehrere Dinge zusammen kommen.
    Wenn der Stuckateur jetzt nicht absolut 100%ig arbeitet wars das ggf. mit der Dichtheit und dem Bestehen des BlowerDoor Tests....


    Wie seht ihr das?
    Gibt es tatsächlich keine Vorschrift, dass unter die R500 Bahn auch ne Mörtelschicht muss?


    Vielen vielen Dank für eure Antworten.

    M F G Janstie
     
  2. #2 Gast036816, 31.01.2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31.01.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und du hast keinen bauleiter, der das entschieden hätte oder dich weiter berät?

    schick dem maurermeister eine mängelanzeige. wenn die mörtelschicht vertraglich vereinbart war.

    wenn veränderungen an der vertraglich vereinbarten konstruktion vorgenommen werden sollen, dann hat der auftraggeber das letzte wort.
     
  3. Yilmaz

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    Mörtelschicht unter dichtungsbahn ist keine zusätzliche vereinbarung sie ist stand der technik und somit pflicht!!!
     
  4. Taipan

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  5. #5 Kalle88, 31.01.2016
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    Was soll der Dichtungsstreifen denn verhindern? Da runter liegt ja noch ein Geschoss und wenn die Abdichtung draußen richtig gemacht wird sollte es auch keine nassen Füße geben. Die Bedenken des TS sind ja mehr als abwegig... Fraglich nur was vertraglich geschuldet ist.
     
  6. Yilmaz

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    @Taipan, so war gemeint! Zu schnell geschrieben. Danke
     
  7. Yilmaz

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    Zustimmung... Bei kellerdecke keine horizontalabdichtung erforderlich.
     
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