Nachträglich zusätzliche Kosten beim Einbau von Haustüre - korrekt oder Unsinn?

Diskutiere Nachträglich zusätzliche Kosten beim Einbau von Haustüre - korrekt oder Unsinn? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe bei einem lokalen Fensterbauer eine neue Haustüre bestellt. Im Vertrag steht dazu: 1 St. Element laut Beschreibung;...

  1. #1 DragoMuseveni, 01.02.2016
    DragoMuseveni

    DragoMuseveni

    Dabei seit:
    06.11.2012
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Volkswirt
    Ort:
    Düsseldorf
    Hallo zusammen,

    ich habe bei einem lokalen Fensterbauer eine neue Haustüre bestellt. Im Vertrag steht dazu:
    1 St. Element laut Beschreibung; Ausbau und Entsorgung und Einbau des neuen Elements
    Es gibt eine zusätzliche Beschreibung des Elements, dazu gehört insbesondere ein Fingerprintscanner zum Öffnen der Tür.

    Die Tür ist nun eingebaut und lässt sich mit einem normalen Schlüssel auch bereits benutzen. Der Fingerprint-Scanner funktioniert allerdings noch nicht. Der Fensterbauer hat nun einen Elektriker vorbeigeschickt der es aber auch nicht hinbekommen hat (Fortsetzung folgt). Derweil hat der Elektriker eine Rechnung gesendet (250 Euro) über seine bislang aufgelaufenen Arbeitsstunden.

    Ich hätte erwartet, dass der Einbau der Tür inkl. Anschluss des Fingerprint-Scanners bereits im Vertrag enthalten ist, da dort steht "Einbau des neuen Elements". Gehört das jetzt zum Vertrag oder muss ich das extra bezahlen? Danke für eure Hilfe.
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 01.02.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Worum geht es denn bei der Arbeit des Elektrikers? Um die Herstellung der Stromversorgung des Scanners?
     
  3. #3 Bauqualle, 01.02.2016
    Bauqualle

    Bauqualle

    Dabei seit:
    28.06.2013
    Beiträge:
    410
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    4711 Duftstadt
    :yikes ... ist er in der LV beschrieben ? ist er im Vertrag enthalten ? Patschfingerabtaster Nr. XYZ , Typ : ZXY von der Firma : Hornhaut o.ä.
     
  4. #4 DragoMuseveni, 01.02.2016
    DragoMuseveni

    DragoMuseveni

    Dabei seit:
    06.11.2012
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Volkswirt
    Ort:
    Düsseldorf
    Ja, vor allem. Auf der Rechnung steht ein "Trafo", Arbeitsstunden und Anfahrt. Elektrischer Strom wurde anscheinend aus dem Briefkasten gezogen, der direkt neben der Tür ist. Soweit ich es verstehe, wurde ein Kabel (10-20cm) daraus verlängert und an die Türe eingesteckt. Dazwischen (?) wurde ein Trafo (?) eingebaut. Ich hätte erwartet, dass der Trafo im Kaufpreis der Türe enthalten ist, und der Anschluss beim Punkt "Einbau". Ist das eine falsche Erwartung?
     
  5. #5 DragoMuseveni, 01.02.2016
    DragoMuseveni

    DragoMuseveni

    Dabei seit:
    06.11.2012
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Volkswirt
    Ort:
    Düsseldorf
    Ja, der Fingerprintscanner ist ganz genau mit allen technischen Details beschrieben, inkl. Hersteller, Modellnummer, Software-Version etc.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wenn der Fensterbauer den Eli zu Dir schickt, dann muss der Eli seine Rechnung an den Fensterbauer schicken! Und nicht an Dich.
    Denn das, was der Eli im Auftrag hatte, hat ja nicht unbedingt was mit dem zu tun, das im Vertrag zwischen Dir und dem FB steht!
     
  7. #7 DragoMuseveni, 01.02.2016
    DragoMuseveni

    DragoMuseveni

    Dabei seit:
    06.11.2012
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Volkswirt
    Ort:
    Düsseldorf
    Alles klar, dann werde ich den beiden (Eli und Fenstermann) sagen, dass Fenstermann mein Vertragspartner ist.

    Kann Fenstermann dann nach Abschluss der Arbeiten noch eine zusätzliche Zahlung geltend machen? Oder ist der Anschluss (das "funktionsfähig machen") des Fingerprintscanners bereits im Festpreisvertrag enthalten? Ich verstehe den Vertrag nämlich so: Ich habe die Türe zum Festpreis inkl. Einbau gekauft, und dazu gehört auch der Sensor.
     
  8. #8 Baufuchs, 01.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich denke nicht, dass der Türenbauer Arbeiten an der Elektroinstallation überhaupt ausführen darf.

    Guck mal in die AGB´s des Türenbauers, meist findet sich da der entsprechende Passus.
     
  9. #9 DragoMuseveni, 01.02.2016
    DragoMuseveni

    DragoMuseveni

    Dabei seit:
    06.11.2012
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Volkswirt
    Ort:
    Düsseldorf
    Der Vertrag enthält keine AGBs. Die Webseite enhält nur Kontaktdaten.
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Was ist hier überhaupt an Elektroarbeiten erforderlich?
    Gibt es irgendwo einen Passus ob etwas bauseits zu erledigen ist?

    Ohne Details zur Tür bzw. Scanner ist es schwierig hier zu antworten. Ich vermute mal, dass bauseits nicht viel zu machen ist, wenn bereits eine Tür mit el. Öffner vorhanden war. Man müsste natürlich die Schaltung so ändern, dass die Spannungsversorgung für den Scanner sichergestellt ist. Mit dem alten "Klingeltrafo" wird es wohl kaum funktionieren.

    In diesem Fall würde ich davon ausgehen, dass die Kosten für den Anschluss des Scanners im Kaufpreis enthalten war. Du hast ja sicherlich eine betriebsbereite Tür bestellt. Wenn der Türlieferant das nicht selbst, bzw. durch einen geeigneten Mitarbeiter erledigen kann, dann muss er sich einen ext. Fachmann holen, und die Kosten dafür darf er selbst tragen.

    Etwas schwieriger wird es wenn bauseits noch umfangreiche Arbeiten zu erledigen wären, sprich Einbau Netzteil, Taster, Leitungen verlegen usw. Hier würde ich nicht voraussetzen, dass der Türlieferant das alles erledigen muss, dafür sind Elektriker zuständig. Er hätte aber darauf hinweisen sollen (müssen?) dass noch vorbereitende Arbeiten zu erledigen sind, bis die Tür betriebsbereit übergeben werden kann.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 01.02.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Wenn das im LV genau beschrieben Fingerabdrucksensorprodukt unter dieser Bezeichnung üblicherweise ab Hersteller einen dazu passenden Trafo enthält, hat der Türenbauer dir das mit entsprechendem Trafo zu liefern. Wenn ein elektrischer Anschluss vertraglich nicht vereinbart, im LV nicht erwähnt war und ein solcher auch für einen früheren elektrischen Öffner nicht vorhanden war, hat der Türenbauer diese Leistung nicht zu erbringen.

    Ich staune immer wieder, wie unbeholfen manche Handwerker mit solchen Situationen umgehen. Statt das mit den Kunden offen zu besprechen, wird stillschweigend hinten herum eine Elektriker gebeten, am Haus des Kunden Leistungen zu erbringen, die dann mit dem Kunden offenbar wiederum nicht abgesprochen werden. "Rechnung bitte an den Kunden". Der Kunde staunt dann, dass plötzlich ein fremder Dritter von seinem Briefkasten (wofür braucht der Briefkasten eigentlich Strom?) Strom abzapft und dass er von jenem Dritten eine Rechnung erhält.

    Sinnvoller wäre es, dem Kunden offen zu sagen, dass der elektrische Anschluss vertraglich nicht vereinbart ist und vom Kunden selbst bei einem zugelassenen Elektriker zu beauftragen ist. Am besten vor Vertragsschluss.

    @DragoMuseveni:

    1.) Die Rechnung des Elektrikers zurückweisen, da du nicht Auftraggeber bist und da du den Türenbauer auch nicht bevollmächtigt hast, in deinem Namen Aufträge an Dritte zu vergeben.
    2.) Mit dem Türenbauer sprechen, wie er sich das weiter vorstellt. Die Kuh muss vom Eis.

    Du wirst zusätzliche Kosten haben für den elektrischen Anschluss, evtl. inkl. Trafo, solltest diese Arbeiten aber auch selbst vergeben und, abnehmen und erst dann, wenn mangelfrei und funktionsfähig, bezahlen.

    Wie muss man sich das eigentlich mit der Zuleitung jetzt vorstellen? Verläuft da Überputz außen am Haus jetzt vom Briefkasten zum Fingerabdrucksensor am Türrahmen eine 10-20 cm langes Kabel?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich denke, das sagt alles!
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Meine Glaskugel sagt, nicht der Briefkasten brauchte den Strom, sondern da wurde einfach eine Leitung zur Versorgung des Türöffners p.ä. durchgezogen. Vielleicht sind auch die Klingeltaster in der Nähe. Elektriker sind sehr kreative Menschen wenn es darum geht irgendwo irgendwelche Leitungen zu verstecken. ;)
     
  14. #14 Kalle88, 01.02.2016
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Was nützen die AGB's Ralf? Ich glaube kaum das jeder Handwerker ein rechtlich einwandfreies AGB mit einem Jruisten zusammen erstellen lässt. Oftmals bleibt es doch nur bei BGB/ VOB, wüsste auch nicht das so was im Meisterkurs gelehrt wird ;)
     
  15. #15 Gast036816, 01.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich schätze, es gibt kein LV, nur ein angebot auf zuruf!

    und dann erhält wer den auftrag - immer der, der am meisten ..........
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 01.02.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Na ja, ob man das LV nennt oder nicht, ich meinte dies hier vom TE:

    Das klingt jedenfalls so, als ob die vom Türenbauer zu erbringenden Leistung doch relativ genau beschrieben sind im Vertrag.
     
  17. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    In meinen Augen handelt es sich dabei um eine Produktbeschreibung (des Scanners), und diese Spezifikationen werden mit Sicherheit eingehalten (haben mit dem Fensterbauer auch wenig zu tun, da es sich um vom Hersteller zugesicherte Eigenschaften handelt). Der Knackpunkt ist, ob dieses Teil fertig installiert und funktionbereit übergeben werden muss, und wenn ja, wer den Installationsaufwand zu bezahlen hat.

    Als Kunde würde ich es so sehen, dass ich ein Werk bestehend aus Tür und Fingerscanner beauftragt habe. Da würde ich auch erwarten, dass beides funktioniert, ohne dass ich mit Mehraufwand rechnen muss (zumal ich nicht darauf hingewiesen wurde).

    Ich bestelle einen PKW mit integriertem Radio Modell xyz, und nachdem der PKW auf dem Hof steht, sagt mir der freundliche KFZ Meister, dass das Radio nicht funktioniert und erst noch für xxx,- € angeschlossen werden muss. Also ich würde den fragen ob er noch klar denken kann, schließlich habe ich einen PKW mit Radio bestellt und nicht einen PKW und ein Radio.
     
  18. #18 DragoMuseveni, 01.02.2016
    DragoMuseveni

    DragoMuseveni

    Dabei seit:
    06.11.2012
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Volkswirt
    Ort:
    Düsseldorf
    R. B. beschreibt es ganz genau. Die Produktbeschreibung zum Scanner stammt vom Hersteller. Die Frage ist, ob ich als Kunde den Einbau erwarten darf. Mir ist klar, dass dazu keine Geschichten gehören wie "Stromkabel ziehen vom Keller zum Erdgeschoss", aber um das geht es hier nicht. Der Strom lag bereits in der Briefkasten/Klingel-Anlage. Die Verbindung zur Tür ist nur wenige Zentimeter und im Rahmen versteckt.
     
  19. #19 Bauqualle, 02.02.2016
    Bauqualle

    Bauqualle

    Dabei seit:
    28.06.2013
    Beiträge:
    410
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    4711 Duftstadt
    du hast immer noch nicht verstanden , noch einmal für dich zum lesen :
    ein Fensterbauer ist keine Elektriker und ein Elektriker ist kein Fensterbauer , steht in deinem Vertrag ganz klar und deutlich : einschl. der elektrischen Anschlüsse ( oder Verdrahtung ) ?
    ja oder nein :yikes
     
Thema: Nachträglich zusätzliche Kosten beim Einbau von Haustüre - korrekt oder Unsinn?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. nachträglich zusätzliche haustüre

Die Seite wird geladen...

Nachträglich zusätzliche Kosten beim Einbau von Haustüre - korrekt oder Unsinn? - Ähnliche Themen

  1. Nachträglich Estrich-Dehnungsfugen gefräst

    Nachträglich Estrich-Dehnungsfugen gefräst: Hallo zusammen, bei uns wurden nachträglich Dehnungsfugen in den Calciumsulfatestrich mit einer Flex gefräst. Kann man kontrollieren, ob die...
  2. Nachträgliches Dämmungskonzept eines Kellerraumes

    Nachträgliches Dämmungskonzept eines Kellerraumes: Hallo zusammen, wir sind eine junge Familie, die sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen möchte. Theoretisch haben wir auch ein für...
  3. (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?

    (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?: Hallo, wir sanieren einen Altbau aus den 60ern in NRW. Zurzeit befassen wir uns mit dem feuchten Keller. Zu Anfang war der Plan, das Gebäude...
  4. Nachträgliche zusätzliche Türe in den Wäscheabwurf einbauen

    Nachträgliche zusätzliche Türe in den Wäscheabwurf einbauen: Hallo, da ich/wir leider keine handwerklich begabten Menschen sind muß ich ganz doof fragen : Unser Wäscheabwurf ( für mich echt ein Highlight...
  5. Nachträgliche zusätzliche Dachbodendämmung

    Nachträgliche zusätzliche Dachbodendämmung: Hallo an alle Experten, ich möchte unseren Dachboden nachträglich zusätzlich dämmen. Unser Dach ist mit Pfannen in Pappdocken verlegt und der...