Gebäudeakustik / Schallschutz (allgemein) fehlt wohl

Diskutiere Gebäudeakustik / Schallschutz (allgemein) fehlt wohl im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Geht es da nur um Industrielärm? So in ungefähr. Bitte entschuldige wenn ich jetzt keine Dissertation über Normen, deren Anwendung, und alle...

  1. R.B.

    R.B.

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    So in ungefähr. Bitte entschuldige wenn ich jetzt keine Dissertation über Normen, deren Anwendung, und alle Details dazu schreibe. Gehe einfach mal davon aus, dass der SV weiß was zu tun ist.

    Nein, es ist aber ein ganz anderer Fall. Du kannst Dir nicht einfach irgendwas das Du irgendwo gelesen hast so hinbiegen wie es Dir gerade in den Kram passt.

    Brauchst nicht das Gutachten einstellen, es genügen die Messwerte bzw. angesetzten Grenzwerte dazu.

    Das kann viele Ursachen haben. "Keine Probleme" ist wieder so ein relativer Begriff, der genau genommen gar nichts aussagt. Folglich kann man eventuelle Veränderungen nicht einmal ansatzweise beurteilen.
    Es genügt beispielsweise wenn der Nachbar eine andere Stimmlage hat, schon nimmt man den Lärm ganz anders wahr. Teppichböden entfernt und schon hat man eine andere Schallausbreitung im Raum. Das alles sagt noch nichts darüber aus, ob durch irgendwelche Umbaumaßnahmen der Schallschutz verschlechtert wurde.

    In meiner Studentenbude war es das erste Jahr absolut still. Dann Mieterwechsel in der Nachbarwohnung und es war die Hölle auf Erden. Glücklicherweise dauerte es nicht einmal 1 Jahr bis dieser Mieter wieder ausgezogen war, und die Nachmieterin mit 2 kleinen Kindern einzog, danach war wieder absolute Ruhe. Das alles ohne irgendwelche baulichen Maßnahmen.

    Deswegen bleibt nur, Messergebnisse bewerten, und dann weiter entscheiden. Liegen die Ergebnisse im Rahmen des Zulässigen, wobei bei einem Altbau die Anforderungen sehr gering sind, dann hat man schlechte Karten.

    Mal so nebenbei gefragt, DHH gekauft? wann? gemietet?
     
  2. Branda

    Branda

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    Tja, dazu kann ich jetzt als Laie nur das schreiben, was da steht. D. h. da wo die Anforderung nicht erfüllt ist.
    Die Grenzwerte weiß ich nicht, wo ich sie finden soll.

    Das Problem ist, dass einmal Minimum an Dezibel vorausgesetzt wird, mal ein Maximum.

    Luftschallpegel nach DIN 4109 - 1962

    Von Flur zu Flur Erdgeschoss [Trotzdem versteht man die Worte.]
    Ergebnis: LSM = 0 dB
    Anforderung nicht erfüllt.

    Wohn- zu Schlafzimmer Erdgeschoss
    Ergebnis: LSM = -9 dB
    Anforderung nicht erfüllt.

    Schlafzimmer zu Büro, 1. Obergeschoss
    Ergebnis: LSM = - 6,5 dB
    Anforderung nicht erfüllt.

    Lieben Dank für die Hilfe.
    LG und noch ´nen schönen Rosenmontag. :e_smiley_brille02:Branda
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Vermutlich meinst Du einmal bei Luftschall und einmal bei Trittschall. Im ersten Fall gibt es einen min. Wert der nicht unterschritten werden darf, im zweiten Fall einen max. Wert der nicht überschritten werden darf.

    Na dann ist doch alles in Ordnung, Lüftschalldämmung ist mangelhaft. Selbst die Grenzwerte aus 1962 werden nicht eingehalten. Bei Flur zu Flur könnte man evtl. noch über Toleranzen reden, aber in den beiden anderen Fällen ist es in meinen Augen eindeutig. Bezogen auf "aktuelle" Werte ergäbe das Wohn- zu Schlafzimmer ein Rw von 43dB, und von Schlafzimmer zu Büro 45,5dB. Beides weit unter 50dB, was selbst nach damaligem "Standard" schon üblich war. Anscheinend wurde ein Grenzwert von 52dB angesetzt der einzuhalten wäre (ich hatte oben 50dB geschätzt).

    Jetzt wird sich die Frage stellen, ob jemals die damaligen Grenzwerte eingehalten wurden und ob eine Verschlechterung eingetreten ist. Danach dann, wodurch die Verschlechterung verursacht wurde. Ich spekuliere mal, bin ja nicht Euer Richter, den ersten Fall zu überprüfen wird wohl nicht mehr möglich sein, also wird man vermutlich voraussetzen, dass vor Umbau die damaligen Grenzwerte eingehalten wurden (es spricht wohl einiges für diese Annahme). Folglich wird man die Umbaumaßnahmen für die Verschlechterung verantwortlich machen. Ich spekuliere weiter, für das Gericht wird es unerheblich sein, durch welche Umbaudetails die Verschlechterung verursacht wurde, man wird den Verursacher wohl auffordern zumindest so zu ändern, dass die damaligen Grenzwerte wieder eingehalten werden.

    Einen Anspruch auf den aktuell gültigen Schallschutz sehe ich nicht, nicht einmal für den aktuell gültigen Mindestschallschutz, geschweige denn erhöhten Schallschutz. Die 52dB werden wohl das Maß der Dinge sein. Ob man damit glücklich wird, ich weiß nicht, aber letztendlich geht es um eine DHH Bj, 1962 und nicht um einen Neubau.

    Mögliche Maßnahmen? Ich würde wohl zuerst die großflächigen Schall(ausbreitungs)wege verbessern um hier die Schalldämpfung zu erhöhen. Die einfachste Lösung wäre wohl eine Vorsatzschale. Das sollte bereits ausreichen um in den grünen Bereich zu kommen. Evtl. muss man sich dann über weitere Details gar keine Gedanken mehr machen. Die erforderlich 6,5dB bzw. 9dB sollten damit einfach erreichbar sein.
     
  4. Branda

    Branda

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    Genau. Ich wusste nur nicht wann ein Minimum und wann das Maximum gilt.
    Den restlichen Beitrag muss ich jetzt erst mal sacken lassen.
    Also im Moment erstmal meinen aller herzlichsten Dank.
    LG Branda
     
  5. #25 MolsonIce, 06.12.2020
    MolsonIce

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    @Branda: 4 Jahre später...was wurde denn aus dieser ganzen Geschichte?
     
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