Ich verstehe meine Schlussrechnung nicht...

Diskutiere Ich verstehe meine Schlussrechnung nicht... im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Fachleute, Ich habe die Schlussrechnung für ein Bauvorhaben bekommen und verstehe einige Berechnungen nicht. Entweder gibt es...

  1. Krabbe

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    Hallo liebe Fachleute,

    Ich habe die Schlussrechnung für ein Bauvorhaben bekommen und verstehe einige Berechnungen nicht. Entweder gibt es spezielle "Vereinfachungen", die allgemein anerkannt oder fachlich richtig sind und die ich nicht kenne und die mir daher komisch vorkommen, oder es wurde fehlerhaft gerechnet.
    Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.

    Es wurde eine Halle gebaut, bestehend aus einem "Betonskelett", dessen Zwischenräume ausgemauert sind.
    Das "Betonskelett" wurde Stückweise in Ortbeton gefertigt, die vier Ecken zuerst, dann wurde gemauert und anschließend die Stützen in Wandmitte geschalt (Schaltafeln vorn und hinten an die gemauerte Wand) und dann ausgegossen. Und danach ging es dann oben drauf weiter

    Nun sind mir in der Abrechnung drei Dinge aufgefallen: (Anmerkung: Es wurden Mauerwerksarbeiten und die Betonarbeiten getrennt berechnet)
    A) Als Mauerwerk wurden die gesamten Wandflächen (incl. der betonierten Fläche) gerechnet. Die Ecken sogar doppelt (also als qm jeweils die Außenflächen)
    B) Die größeren Tor- und Fensteröffnungen wurden dabei abgezogen, die Türöffnungen nicht.
    C) Bei den Betonarbeiten, die nach cbm abgerechnet wurden, wurde jeweils die gesamte Mauerdicke gerechnet, obwohl noch Dämmung darauf ist. Die Betonteile sind also um die Dicke der Dämmung dünner, als das Mauerwerk. Die Dämmung wurde separat in Rechnung gestellt.

    Ist das so in Ordnung, bzw. gibt es eine fachliche Begründung dafür, oder wurde schlicht falsch abgerechnet?
    Bei B) könnte ich mir ja noch vorstellen, dass man sagt, dass das Erstellen der Türöffnung wegen des Beschneidens der Steine aufwendiger ist, als durchgehendes Mauerwerk, und man deshalb als Ausgleich die Türöffnungen nicht von der Fläche abzieht. Der Rest leuchtet mir derzeit aber wenig ein.
     
  2. #2 Bauqualle, 04.02.2016
    Bauqualle

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    hast du keinen Architekten , oder Bauleiter der dein Bauvorhaben begleitet :yikes der Bauunternehmer wird wohl nach der VOB seine Massen ermittelt und in Rechnung gestellt haben , also nur einmal die VOB lesen :winken
     
  3. #3 Gast036816, 04.02.2016
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    Gast036816 Gast

    grundlage der arbeiten war VOB/C?
     
  4. Julius

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    Das mit den Öffnungen hast Du schon richtig interpretiert:
    Bis zu einer gewissen Größe werden die genau deswegen übermessen.
     
  5. Krabbe

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    Planung / Bauleitung lag beim Bauunternehmen. - Ja, ich weis, ganz dumme Konstellation. Ging aber leider aus verschiedenen Gründen nicht anders.
    In der VOB habe ich schon gesucht, aber nicht fündig geworden. Entweder übersehen, oder nicht verstanden.

    Vereinbar ist VOB, wenn auch nicht unbedingt rechtssicher.
     
  6. #6 RMartin, 04.02.2016
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    Wenn also nach VOB abgerechnet werden soll, dann klingen einige von Dir genannten Punkte oben schon logisch. Z.B., dass kleinere Öffnungen nicht abgezogen wurden; evtl. ist auch die Abrechnung des Mauerwerks korrekt; müsste mal genau geprüft werden anhand Deiner Maße.

    Bei Punkt C) kann es eigtl. nicht richtig sein, dass auch die Dämmung mit bei der Betonkuberture berücksichtigt wurde.


    Wenn Du es wirklich geprüft haben möchtest diese Rechnung, dann musst Du sie jemandem zur Prüfung geben, der Ahnung von Abrechnung im Hochbau nach VOB hat.
     
  7. Krabbe

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    So, ich habe jetzt mal etwas gegoogelt. Der Tipp mit VOB/C war gut. Die einzelnen Normen habeich leider natürlich nicht. Aber googel brachte mir bis jetzt schon das Ergebnis, dass bei Abrechnung nach Fläche Stützen etc. bis 30 cm übermessen werden.
    Damit sind die beiden 25 cm hohen Ringanker also wohl korrekt übermessen.
    Bei den inneren Stützen muss ich jetzt mal messen gehen, eigentlich sollten die breiter als 30 cm sein, dann müssten sie ja abgezogen werden.
    Bleibt noch die Frage, ob es bei Abrechnung des Mauerwerks nach Fläche korrekt ist, die gesamten Außenflächen zu rechnen, die 30 cm breiten Eckstützen also 2 x zu übermessen.
     
  8. Krabbe

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    Ich werde die Sache morgen mal meinem Baubegleiter geben. Ich hoffe, er hat davon Ahnung.
     
  9. #9 Bauqualle, 04.02.2016
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    .. gute Idee :winken
     
  10. #10 gunther1948, 04.02.2016
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    hallo
    kommentarlos.
    iss das eine neue berufsform?

    gruss aus de pfalz
     
  11. #11 Skeptiker, 04.02.2016
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    "Baubegleiter"

    Ja, taucht in letzter Zeit öfter auf, meist im Zusammenhang mit BQÜ. Bedarf wie BT keiner formalen Qualifikation und befreit sich meist selbst jeglicher Haftung.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  12. #12 Gast036816, 04.02.2016
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    Gast036816 Gast

    ........ weiss grundsätzlich nix, kann aber alles erklären?
     
  13. Krabbe

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    Jaja, immer schön druff, auf die Kollegen.
    Und sich, anstatt zum Thema bei zu tragen, über Berufsbezeichnungen auslassen.

    Es mag ja sein, dass sich unter dem Begriff so einiges tummelt.
    Aber "meiner" ist Architekt (eingetragen, praktiziert nur nicht mehr im Bereich der Planung) und Bausachverständiger.
    Demzufolge hoffe ich, dass er Ahnung hat.
     
  14. #14 eltorito, 04.02.2016
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    Ist aber keiner vom Niederrhein?
     
  15. #15 Gast036816, 04.02.2016
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    1. kannst du die genaue berufsbezeichnung angeben, dann sparst du dir das immer feste drum!

    2. unter baubegleiter verbirgt sich nichts gescheites, das ist kein geschützter begriff oder eine anerkannte berufsbezeichnung.

    merke: wer nichts wird, wird wirt,
    wenn er dann auch nichts wird, wird er bahnhofswirt,
    ist ihm das nicht gelungen, macht er in versicherungen,
    hilft das auch nicht weiter, macht er einen auf baubegleiter.
     
  16. #16 Gast036816, 04.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eltorito - weiss ich nicht, aber das zitat von HDH passt auch für baubegleiter!
     
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