Umnutzung/Renovierung - Architekt oder Zimmerermeister?

Diskutiere Umnutzung/Renovierung - Architekt oder Zimmerermeister? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich wäre euch sehr dankbar für einen Rat eurerseits. Es geht um folgendes: Wir haben ein großes Haus, das Untergeschoss iat...

  1. #1 Infinite, 04.02.2016
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    Hallo zusammen, ich wäre euch sehr dankbar für einen Rat eurerseits.

    Es geht um folgendes: Wir haben ein großes Haus, das Untergeschoss iat vollständig renoviert und dient seit 2 Jahren als Eventlocation.Da es nun immer mehr Anfragen werden, welche auch
    übernachten wollen, so wollen wir zunächst den ersten Stock ebenfalls renovieren und 5 Mehrbettzimmer bereit stellen. Es ist keine vollständige Renovierung mehr nötig, denn vieles ist schon fertig oder zumindest begonnen (Strom,Dämmung,Wasser).

    Die Zimmer sind schon klar aufgeteilt, man braucht also keine architektonische Meisterleistung mehr zu vollbringen. Es geht nun eher darum,was mich auch nun zu der konkreten Frage bringt:

    Welche Vorgehensweise ist eurer Meinung nach richtig bzw. muss man rechtlich gehen? Muss es ein Architekt sein der dann einen
    Antrag stellt und alles weitere mit den Ämtern regelt?

    Oder reicht ein Zimmerermeister, der dann einen Antrag auf Umnutzung stellt? Wir sind aus Ba-Wü übrigens.

    Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr uns weiterhelfen könnt :) !!!

    MfG
     
  2. #2 Bauliesl, 04.02.2016
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    Ich glaube, dass für die Beantragung der Nutzungsänderung in diesem Fall nach LBO die "kleine" Vorlageberechtigung nicht ausreicht, da das Projekt als Ganzes betrachtet wird.
    Außerdem müsst Ihr darauf achten, dass die VersammlungsstättenVO usw. usf. eingehalten wird und ich glaube nicht, dass ein Zimmermann dafür der richtige Planungspartner ist.
     
  3. #3 Der Bauberater, 05.02.2016
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    Nach § 43 Abs. 2 LBO ist die "große Vorlageberechtigung" erforderlich, da das Gewerbe mehr als ein Geschoss hat.
    Ab 12 Betten läuft der Bau nach § 38 Abs. 2 Satz 13 LBO ist es sogar ein Sonderbau (5 Mehrbettzimmer könnte über 12 Betten kommen)
    Nach der Stellplatzsatzung sind 1,5 bis 2 Stellplätze je Wohneinheit herzustellen.
    Lass das Jemand machen, der sich damit auskennt!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
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    Vor allem - ist die Ereignisstelle im Kellergeschoß überhaupt zulässig und genehmigt???
     
  5. reezer

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    das kann man nur unterstreichen
    allerdings muß das was da herauskommt dann auch umgesetzt werden, auch wenn das die Wirtschaftlichkeitsberechnung der "Eventlocation" kippen kann
    nicht daß wieder so etwas passiert wie in Schneizlreuth:

    http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/prozess-schneizlreuth-urteil-voraus-100.html
     
Thema: Umnutzung/Renovierung - Architekt oder Zimmerermeister?
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