Putzaufbau Fassadensanierung?

Diskutiere Putzaufbau Fassadensanierung? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo liebe Forumsgemeinde, ich verfolge das Forum hier seit einiger Zeit mit grossem Interesse, zwar, nicht nur weil eine eigene...

  1. #1 Giovanni, 05.02.2016
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    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich verfolge das Forum hier seit einiger Zeit mit grossem Interesse, zwar, nicht nur weil eine eigene Sanierungsmassname seit einiger Zeit laeuft, muss aber zugeben, dass dieser Ort geradezu ein Fuellhorn an hilfreichen Informationen ist! Dafuer allen aktiven Mitgliedern erstmal herzlichen Dank.

    Unsere Sanierungsmassnahme (EFH, Bj. 28) naehert sich dem Ende, erfreulicherweise ga es keine ernsthaften Probleme, das letze was jetzt ansteht, bzw angefangen hat ist die Instandsetzung des Putzes an der Westseite der Fassade.
    Es gab mehrere Angebote, in einem waren sich aber alle einig: der Zustand muesse durch Abklopfen untersucht werden und Hohlstellen aufgeklopft werden und anschliessend auf das vorhadene Niveau wieder zu verfuellen. Alle Anbieter wollten dafuer keinen Preis nennen sondern diese Arbeiten auf Stundenbasis ausfuehren.

    Das ist nun am Dienstag passiert. Ergebnis: der Oberputz (schlecht verarbeitete und schlecht haftende Spachtelung und Oberputz aus den 90ern) ist nahezu komplett runter, teilweise (~50%) auch der Grundputz und man sieht das nackte Mauerwerk.
    Der im Angebot eingestellte Rahmen fuer diese Aktion (8 h) ist bereits deutlich ueberschritten. Nun will der Meister fuer den Wiederaufbau weitere 25 h ansetzen:
    Eckschienen setzen (Ecken und Laibungen), Vorspritz anwerfen, maschinell Grundputz aufbringen und an altes Niveau angleichen.

    Danach soll die ganze Flaeche mit Gewebe gespachtelt werden (inkl neuer Eckschienen mit Gewebe), um dann mit Oberputz versehen und gestrichen werden.

    Macht dieser Aufbau Sinn? Hoert sich fuer mich ein bischen doppelt gemoppelt an (2 mal glatte Flaeche Herstellen, 2 mal Winkel etc.).
    Ich wuerde dazu gerne ein paar Meinungen einholen, bevor es weiter geht und Tatsachen geschaffen werden.

    vielen Dank

    Giovanni
     
  2. sarkas

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    Von mir jetzt zum eigentlichen Thema mal nix, aber der Hinweis, dass bei Putzschäden dieser Größenordnung gem. EnEV, Dämmmaßnahmen verpflichtend werden.
     
  3. #3 Gast036816, 05.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Sarkas - bj 1928 kann auch auf denkmalschutz hinweisen. nicht jedes denkmalgeschützte bauwerk lässt sich mit dämmwahn einpacken.
     
  4. #4 Giovanni, 06.02.2016
    Giovanni

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    Hmm, dämmen wollten wir eigentlich nicht.
    D.h. weil unser Fassadenbauer so viel abgeschlagen hat muessten wir jetzt eine Seite daemmen?
    Weil nur neuer Kratzputz war nach meinem Kenntnisstand nicht mit der Daemmpflicht verbunden.
    Werde mich mal noch schlau machen.
    Wenn gedaemmt werden muesste, dann ist der Aufbau ja wie gehabt, nur mit Daemmung zwischen Spachtelung und Armierung. Wenn nicht, was dann?
     
  5. sarkas

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    Wenn's denn einen solchen hat - natürlich :28:
     
  6. #6 Giovanni, 10.02.2016
    Giovanni

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    Hab jetzt mal bei der dena (Deutsche Energie Agentur GmbH) nachgefragt, bekam folgende Antwort:

    Die Anforderungen an die Änderung von Gebäuden sind in § 9 in
    Verbindung mit Anlage 3 der EnEV 2014 beschrieben. Danach sind
    Anforderungen der EnEV einzuhalten, wenn auf mehr als 10% der gesamten

    Außenwandfläche "der Außenputz erneuert wird".

    Diese Anforderung greift nach einer offiziellen Auslegung zur EnEV
    jedoch nur dann, wenn bei der Maßnahme der vorhandene Altputz
    abgeschlagen wird. Dort heißt es:

    "Eine Erneuerung des Außenputzes im Sinne der Anlage 3 Nr. 1 Satz 2
    Buchstabe b) EnEV 2013 setzt begrifflich voraus, dass der bestehende
    Altputz abgeschlagen wird. Sogenannte „Putzreparaturen" (ggf. auch in
    Verbindung mit zusätzlichen Farb- oder Putzbeschichtungen), bei denen
    der bestehende Putz nicht abgeschlagen wird, sind deshalb keine
    Putzerneuerungen im Sinne von Anlage 3 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b) EnEV
    2013, sondern Instandsetzungsmaßnahmen für den bestehenden Putz."


    soweit die offizielle Auslegung.
    Weiter schreibt der Sachbearbeiter:

    Die EnEV definiert nicht, was unter einem Altputz wie in Ihrem Fall zu

    verstehen ist. Gemeint ist nach meinem Verständnis jedoch, dass die
    Anforderung der EnEV an die Dämmung der Außenwand gestellt wird, wenn
    bei einer Putzerneuerung, die ohnehin durchgeführt wird, lediglich der

    zusätzliche Einbau der Dämmung erforderlich ist.


    Also wird wohl gedaemmt... Denkmalschutz besteht naemlich nicht.
     
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