Dachneigung zu gering?

Diskutiere Dachneigung zu gering? im Dach Forum im Bereich Neubau; hallo, laut bebauungsplan ist bei meinem neubau eine dachneigung von 20-30 grad vorgeschrieben. im plan sehe ich, dass mein bauunternehmer 18...

  1. Bauli

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    hallo,

    laut bebauungsplan ist bei meinem neubau eine dachneigung von 20-30 grad vorgeschrieben. im plan sehe ich, dass mein bauunternehmer 18 grad geplant hat. meine frage (als laie): ist das im bereich der "toleranz", oder nicht ok?

    danke, bau-li
     
  2. #2 stefanSmi, 03.04.2006
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    mit gefährlichem Halbwissen
    hmm

    Ich bin nur LAIE !!!!

    aber das würde ich nicht durchgehen lassen. Du zahlst den BU für korekte Leistung, wenn die Planung schon von dem BP abweicht .... (und die Ausführung dann ggf noch mehr)...
    Letzendlich zeichnest du den Bauantrag ab, und wenn es zu Problemen mit dem Bauamt kommt bist du derjenige der das Problem hast. Auch wenn (betonung auf wenn), du den BU nachträglich nach mehrjahrigem Rechtstreit dafür verantwortlich machen kannst, ist es das wert ??

    Wenn der BP 20-30 vorschreibt würde ich auf 20-30 bestehen , da mir das Risiko zu groß wäre mich damit ewig "rumschlagen" zu müssen.

    Gruß
    LAIE Stefan
     
  3. #3 Harald W., 04.04.2006
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    Unterschreitung..

    ..der Mindestdachneigung laut Vorgabe B-Plan erfordert doch eine Zustimmung des Bauplanungamtes. Liegt die denn vor?
    Unterschreitung....hmmmmm...normalerweise kämpfen die Archis doch eher um mehr.....? :confused: Ist vielleicht eine Vorgabe durch die Architektur, und die wird durch deinen BU geliefert?
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 04.04.2006
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    Was soll denn ...

    ... eigentlich aufs Dach drauf?

    Bei Falzziegeln (Frankfurter Pfannen o.ä,) beträgt die Regeldachneigung 22°, darunter wird´s teurer.
     
  5. Bauli

    Bauli

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    hallo,

    der plan ist so genehmigt worden - mehr kann ich dazu momentan nicht sagen - in der baubeschreibung heißt es:
    "Dachdeckung als Flachdachpfanne rot engobiert einschl. Ortgangpfannen und Firstziegel"

    gruß, bau-li
     
  6. Rene'

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    Hi!

    Damit dürfte eigendlich alles klar sein.

    Auch wenn der Plan anscheinend ohne Kommentar (aus welchen Gründen auch immer) so genehmigt ist würde ich trotzdem mal beim Bauamt nachaken ob die genehmigte Abweichung zum Bebaungsplan wirklich so OK ist.
    Ein verbindlich vorgeschriebener Bebauungsplan drückt nämlich im Grunde die Überwachung ,das die Vorgaben bei der Planung eingehalten werden, in Richtung Architekt und Bauherr. ;)

    Letzendlich verantwortest DU als Bauherr die Sache. Es muss nur mal ein dämlicher Nachbar kommen der sich dran stört... :cry

    Gruß Rene'
     
  7. #7 surfrichter, 12.04.2006
    surfrichter

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    Mich wundert...

    ...dass es genehmigt wurde. Ich weiche auch von der im BP vorgeschriebenen Dachneigung ab, musste aber eine Ausnahme beantragen und für diese Ausnahme auch extra bezahlen. Ich baue in Thüringen.
    Ich seh das aber so, wenn du auf dem Plan mit den 18 Grad den Stempel und die Genehmigung vom Bauamt hast, kann dir auch kein Nachbar oder sonst wer was.
    Üblicherweise entscheidet doch aber der Bauherr wie das Haus aussehen soll. Warum fällt dir das erst jetzt auf?

    Hast du dich mal kundig gemacht bis zu welcher Dachneigung deine Flachdachpfanne ohne Zusatzaufwand zugelassen ist?

    Gruß
     
  8. #8 Harald W., 12.04.2006
    Harald W.

    Harald W.

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    Kommt darauf an..

    ..in welchem Verfahren der Bauantrag vom Bauamt geprüft wurde. Lief der vielleicht im vereinfachten Verfahren, werden gewisse Punkte je nach LBO überhaupt nicht mehr geprüft. Dann hast Du zwar den genehmigten Bauantrag, aber für die Einhaltung der Vorschriften im Bebauungsplan ist der Antragsteller verantwortlich. Gerade bei "Freistellern" eine tödliche Falle.

    Und nun :cry .....prüft das mal!
     
  9. viggo

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    Mein Zimmerer musste mal ein Dach zurück bauen, weil die Dachneigung 1 Grad zu steil war!

    Nur zur Info, das war in München
     
  10. Bauli

    Bauli

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    hallo,

    ich bin auf nummer sicher gegangen und wir haben die dachneigung so geändert, dass sie mit dem bebauungsplan übereinstimmt,

    gruß, bauli
     
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Dachneigung zu gering?

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