Wie erwartet : Ab heute Zinsänderung bei der KfW

Diskutiere Wie erwartet : Ab heute Zinsänderung bei der KfW im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; z.B. CO2-Gebäudesanierungsprogramm : Zinssatz (effektiv, 20 Jahre) von 1.00 auf 1.51 gestiegen....

  1. JDB

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  2. #2 fribbich2006, 04.04.2006
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    oh oh

    da kann ich nur hoffen, dass unsere bank den kreditanteil bei der kfw für unser kfw60 haus rechtzeitig weitergegeben hat. von der kfw haben wir bisher nichts gehört....

    vg von frib
     
  3. #3 Neu_bauer, 05.04.2006
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    Das kann ich auch nur hoffen, gestern wurde bei Programm 124 der Nominal-Zinssatz erhöht von 4,10 % auf 4,30 %.

    Freitag wurde unser KfW-Darlehensantrag durch unsere Bank versandt - ich hoffe, dass Teil ist am Montag eingegangen und sofort bearbeitet worden - wenn nicht, heißt es, den höheren Zinssatz zu schlucken... :boxing

    Grüße

    Neu_bauer
     
  4. JDB

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    Hier mal eine Auswahl von einigen Zinsänderungen.

    Für alle Beispiele gilt:
    Kreditlaufzeit : 20 Jahre
    Zinsbindung : 10 Jahre
    Auszahlung : 100% (nur kfw 60 : 96%)

    "VON" : Konditionen ab 10/03/06
    "AUF" : Konditionen ab 04/04/06


    Programm 144 (kfw 60)
    nominal von 2.00 auf 2.75
    effektiv von 2.54 auf 3.32

    Programm 145 (kfw 40, Passivhaus)
    nominal von 1.00 auf 1,50
    effektiv von 1.00 auf 1,51

    Programm 130 (CO2-Sanierung)
    nominal von 1.00 auf 1.50
    effektiv von 1.00 auf 1,51

    Programm 143 (Wohnraum Modernisieren : ÖkoPlus)
    nominal von 2.00 auf 2.50
    effektiv von 2.02 auf 2.52
     
  5. #5 th_viper, 05.04.2006
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    Ist das so richtig mit der Bearbeitung?
    Lt. Auskunft meiner Bank ist das Eingangsdatum maßgebend.
     
  6. #6 Neu_bauer, 05.04.2006
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    Hallo,

    also die KfW sagte mir heute telefonisch, es sei deren Posteingangsstempel entscheidend.

    Meine (Haus-)Bank meinte heute, sie hätten aber schon häufig(er) Probleme mit der KfW diesbzgl. gehabt - also dass die KfW dann meinte, es werde gezählt ab der Eingabe der Daten in die EDV (also praktisch der Bearbeitungsbeginn) und wenn dann die KfW mal schwach besetzt wäre (durch Urlaub, Krankheit etc.), dann könnten da wohl schon mal ein paar Tage ins Land gehen, bis sich jemand bequemt, den Antrag in die Hand zu nehmen.

    Na ja, ich kann jetzt nur abwarten bis was schriftliches kommt... :o

    Grüße

    Neu_bauer
     
  7. #7 th_viper, 06.04.2006
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    Danke für die Auskunft.
    Ich drück uns allen mal die Daumen.
     
  8. #8 NEIIIIN, 06.04.2006
    NEIIIIN

    NEIIIIN Gast

    Stichtag KFW-Zinsänderung

    Hi!
    ich habe gestern (05.04.) auch mit der KFW telefoniert. Mein Antrag ist am Montag (03.04.) bei der KFW eingegangen. Nach Aussage der KFW ist allerdings der 29.03. der Stichtag für die Zinsänderung. Prima!

    Hat vielleicht jemand andere (erfreulichere) Infos?

    Gruß
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 06.04.2006
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    Zitat KfW ...

    "Wie sind die Konditionen?
    Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz der jeweiligen Kategorie galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung."


    Auf Deutsch: maßgebend ist der Eingangsstempel bei der KfW!
     
  10. HaJue

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    Nach dem Zinssableau der KfW sind die neuen Zinsen gültig ab dem 04.04.2006 gültig. Also alle Anträge, die davor eingegangen sind müßten noch den günstigeren Zinssatz erhalten.

    Eingangsstempel: Meines Wissens werden die Anträge von den meisten Banken elektronisch eingeliefert - also die Übermittlungsdauer dürfte zu vernachlässigen sein. Allerdings Banken "sitzen" auch gerne mal auf den Anträgen - schließlich muß auch die Bank noch Ihren Beitrag zum Antrag liefern (formale Vorprüfung und Bonitäsaussage). Wenn da mal eine Zinserhöhung dazwischenkommt, wird gerne der KfW der "Schwarze Peter" zugeschoben - ist ja auch einfacher in der Diskussion mit dem Kunden.

    Gruß Hajue
     
  11. #11 Neu_bauer, 07.04.2006
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    Guten Morgen @ all,

    also die KfW sagte mir, dass einige Banken die KfW-Anträge erst in einem Rechenzentrum sammeln und es dadurch dann auch zu Verzögerungen kommen könnte.

    Grüße

    Neu_bauer
     
  12. HaJue

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    ... das hat ja wohl dann kaum der Kunde zu vertreten (Laienmeinung)

    Gruß HaJue
     
  13. #13 Neu_bauer, 07.04.2006
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    Nee, aber was willst du machen - willst Du Deine Bank auf Schadensersatz verklagen?!? :deal

    Da hast Du eh keine Chance bzw. die Bank ist wahrscheinlich eh zu nix verpflichtet (den Antrag z. B. nach Unterschrift sofort zuzuschicken o. ä.).

    Grüße

    Neu_bauer
     
  14. HaJue

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    Wenn ich meinen Antrag nicht gerade 3 Tage vor Erhöhung an die Bank gegeben habe, wär's 'ne Überlegung wert. Evtl. täte vorher über den Ombudsmann probieren (und erst recht vorher: mit den Betroffenen sprechen). Aber das ist nur meine unmaßgebliche Privatmeinung als Nichtjurist und Laie.

    Daß zum 31.03. die KfW die Sätze der Kapitalmarktentwicklung anpasst, ist den Banken seit Einführung des Programmes bekannt - und der Zinssatz wurde sogar einen Arbeitstag später erhöht. Zudem gibt's bei der KfW ein Formular "Konditionenreservierung" (Antrag muß dann innerhalb von 8 Tagen nachgereicht werden) - von einer qualifizierten Bank würde ich persönlich da etwas mehr als "08/15" erwarten.
     
  15. z/OS

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    Jetzt sind wir schon bei 1,81% im CO2 Programm, jetzt heisst es wohl rennen...
    Gruß
    Thomas
     
  16. Jasy

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    Blöde Frage zum CO2 Programm. Das geht doch nur auf "gebrauchte" Immobilien, oder? Wenn nicht, was muß genau erfüllt werden um diese Förderung zu bekommen?
     
  17. JDB

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  18. JDB

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    Förderbedingungen

    Unter welchen Voraussetzungen können Sie ein Darlehen aus dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm beantragen?


    Wer wird gefördert?

    Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilien investiert. In der Regel also Eigentümer:

    Privatpersonen
    Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften
    Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
    Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
    Wie wird gefördert?

    Zinsverbilligung: Sie erhalten ein langfristiges Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren zu einem sehr günstigen Zinssatz. Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der Laufzeit.

    Tilgungszuschuss: Wenn Ihr Altbau mit der energetischen Sanierung das Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhält, dann müssen Sie 15 % des Darlehens nicht zurückzahlen (Tilgungszuschuss).

    Was wird finanziert?

    Umfangreiche CO2-Einspar-Maßnahmen für
    Wohnraum, der vor dem 31.12.1983 fertig gestellt wurde.


    Ziel: deutliche Minderung des CO2-Ausstoßes. Es müssen mindestens 40 kg CO2 pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr eingespart werden.


    Für alle Maßnahmenpakete gilt:

    Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen mindestens erfüllt sein.
    Als privater Kreditnehmer bestätigen Sie bitte gegenüber Ihrer Bank, dass Ihre Energiespar-Investitionen den technischen Mindestanforderungen genügen.
    Öffentlich-rechtliche Antragsteller bestätigen dies bitte direkt gegenüber der KfW.
    Beim Maßnahmenpaket 4 und bei der Beantragung des Tilgungszuschusses muss zusätzlich ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
    Nutzen Sie dazu bitte das Formular "Bestätigung zum Kreditantrag 130/132". Zusätzliche Erläuterungen finden Sie auf der Seite Kreditantrag.
    Die KfW unterstützt auch Contracting-Vorhaben. Näheres hierzu finden Sie auf der Seite Anlagen-Contracting.
    Die Umschuldung, Nachfinanzierung oder Anrechnung bereits durchgeführter Investitionen auf ein Maßnahmenpaket ist nicht möglich.
     
  19. #19 MichaelG, 28.04.2006
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  20. #20 Neu_bauer, 28.04.2006
    Neu_bauer

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    Hallo @ all,

    4,10 % nominal beim Programm 124 (Wohneigentum) hat leider nicht mehr geklappt - hatten heute unsere Darlehenszusage mit 4,30 % nominal im Briefkasten...na ja, geht die Welt auch nicht von unter...

    Heute liegt das Programm aktuell schon bei 4,55 % nominal - hätte also auch schimmer kommen können...

    Soweit ist also bei uns alles unter Dach u. Fach - jetzt heißt es warten bis zum ersten Spatenstich (wir warten noch auf den amtlichen Lageplan damit der Bauantrag gestellt werden kann).

    Grüße

    Neu_bauer
     
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