maximale Neigung Rampe für Tiefgarage

Diskutiere maximale Neigung Rampe für Tiefgarage im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Könnte man denken... aber der kollege ist weggezogen, kann daher die bauleitung nicht mehr machen - und die entscheidung dann ab lph5 zu wechseln...

  1. #41 asynchron, 22.02.2016
    asynchron

    asynchron

    Dabei seit:
    23.10.2011
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    München
    Könnte man denken... aber der kollege ist weggezogen, kann daher die bauleitung nicht mehr machen - und die entscheidung dann ab lph5 zu wechseln nicht erst ab lph 8 ist an sich schon richtig.
    Ich habe eigentlich eher den eindruck, dass es während des genehmigungsverfahrens so viel hin und her gab und der kollege dann zuletzt schon wusste, dass er es nicht selbst bauen würde, dass er schlicht keine lust hatte, sich noch groß gedanken oder gar mühe zu machen. Absicht würde ich dem Bauherrn bei der ganzen Aktion jetzt nicht unterstellen. Trotzdem muss ich natürlich höllisch aufpassen, dass ich nicht tatsächlich am Schluss die Prügel kassiere.
    Das blöde ist nur, dass ich zwei andere Projekte vor kurzem abgelehnt habe, weil ich das hier schon zugesagt hatte. Sonst wäre es natürlich einfacher, das ganze gleich wieder zu beenden.
    Das ist ja alles immer gar nicht so einfach...
     
  2. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg

    nur mal so, unter kollegen/innen....
    wer liest so etwas durch?

    romane gibts in der bücherei, die sind spannender.
     
  3. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    kurz und knapp dein problem zu schildern, mit einer
    skizze, dass kann doch nicht zu viel verlangt sein,
    und ist auch grundlage deiner ausbildung.
     
  4. #44 asynchron, 22.02.2016
    asynchron

    asynchron

    Dabei seit:
    23.10.2011
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    München
    @Baumal
    Da hast Du natürlich völlig recht! :)
    es gehört auch zu unserer Ausbildung Probleme zu lösen ;) Jedoch habe ich festgestellt, dass auf Baustellen die technischen Probleme grundsätzlich einfachsten zu lösen sind.
    Kurz und knapp (in diesem Fall): Rampe passt nicht weil zu kurz oder zu steil, je nachdem wie man es sieht. Diese Feststellung ist schnell getroffen und auch die technisch möglichen Lösungen sind einfach zu ermitteln. Das eigentliche Problem ist aber eher das der Verantwortlichkeiten und Risiken und auch der Frage wie man Probleme am besten kommuniziert (z.B. dem Bauherrn gegenüber). Das ist dann halt nicht so einfach mit einer Skizze.
    Ich entschuldige mich jedoch in aller Form, Dich gelangweilt zu haben.
    :)

    p.s. falls Du bis hierhin gelesen hast: meiner Erfahrung nach ist das Lösen derartiger Probleme sowie die richtige Kommunikation auf Baustellen grundsätzlich das Allerwichtigste. Alles andere (technische) geht immer.
     
  5. #45 lawrence, 22.02.2016
    lawrence

    lawrence

    Dabei seit:
    01.05.2009
    Beiträge:
    1.389
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    selbständig
    Ort:
    Nordbaden
    Als BH käme ich auf die Idee den 1. Architekten zu verklagen....
     
  6. #46 asynchron, 25.02.2016
    asynchron

    asynchron

    Dabei seit:
    23.10.2011
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    München
    ja, solche Gedanken können einem schon kommen ;)
    Aber ehrlich gesagt: ich finde - unabhängig von meinen eigenen Schwierigkeiten mit der Vorplanung - dass heutzutage jeder zu schnell bei der Hand ist mit Klagen, Gutachtern, Beweissicherungsverfahren und und und. Das Ende vom Lied ist, dass man sich jahrelang in den Haaren liegt, die Richter haben bei Bausachen sowieso keine Lust (platt formuliert) sich eine eigene Meinung zu bilden, dann gibt es nach noch mehr (teuren) Gutachten irgendwann einen Vergleich und alle haben dabei draufgezahlt...
    Ich finde immer noch, dass man Probleme lösen sollte - und allermeistens auch kann. Und das gilt sowohl für Architekten als auch Bauherren.
    Gemeinsam bauen geht am besten miteinander nichht gegeneinander - eben so wie auch auf der Baustelle.

    Grüße und schönen Tag
    (bei uns schneits - igitt)
    asynchron
     
  7. #47 Frau Maier, 26.02.2016
    Frau Maier

    Frau Maier

    Dabei seit:
    28.01.2015
    Beiträge:
    1.116
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Bodensee
    Ich würde zuerst mal mit dem Bauherrn tacheles reden und ihm anhand der Zeichnungen das Problem verständlich erläutern, bevor der andere Architekt ihm das blaue vom Himmel erzählt. Da hat der Vorgänger ganz klar gepatzt und das lässt sich nicht schön reden. Du musst in diesem Falle strategisch denken und ihm zuvor kommen, sodass der Bauherr bescheid weiß was Sache ist.

    Ich würde dann die Decken auf 2,50m Höhe verkürzen und dann gucken wie viel Luft man bekommt, ob es dann hin haut (auch ob das mit den Stiegen noch hinhaut, weil sich da noch was verschiebt). Dann bleibt von außen alles gleich, lediglich die Fenster und Balkone/Terrassen (wenn vorhanden) verschieben sich in den Ansichten etwas nach oben. Auch wenn sich der BH auf die extra hohen Räume gefreut hat, so darf er sich beim Vorgänger bedanken, dass es diese nicht mehr gibt. Beim Gespräch mit dem BH würde ich ihm deinen Vorschlag zur Lösung auch vorstellen. Und dann darf der andere Architekt kommen und erzählen.

    Auf alle Fälle würde ich mich nicht auf solche Bescheißereien einlassen und lieber den Auftrag ablehnen, als das Risiko einzugehen. Wenn man in der CSU Mitglied ist und den einen oder anderen Lokalpolitiker kennt, dann kann man in Bayern viel machen (siehe so manche Parkhäuser in MUC!). Amigos halt. Aber wenn nicht, dann würde ich auf alle Fälle versuchen mich von solchen Spielchen fern zu halten. Lieber nen Auftrag sausen lassen und nen Monat Dosenfutter essen, als das Risiko einzugehen, um dann Insolvenz anmelden zu müssen.

    PS: Hier schneit nix, hier ist Sonne, so wie es sich am Bodensee gehört... :e_smiley_brille02:
     
  8. #48 Skeptiker, 26.02.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    volle Zustimmung! Aber hat nicht in M schon seeeehr lange die SPD die Mehrheit?

    In Bayern dürfen nach GaStellV die Stellplätze auch schmaler sein, als in anderen Bundesländern. Bekanntermaßen fahren die Bayern ja nur diese kleinen einheimischen Autos von Fiat und Skoda. Was insofern nicht verwundert, als dass bei der Höhe von Aufenthaltsäumen mit 2,4 mmauch etwas weniger reicht, als in anderen Bundesländern.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  9. #49 Thomas Traut, 26.02.2016
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Klar, bei so kleinen Menschen reicht H0 oder sogar N! Da kann auch gleich die Rampe flacher - Problem gelöst!:winken
     
  10. #50 Skeptiker, 26.02.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Aha, Hobbyeisenbahner also!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  11. #51 Thomas Traut, 26.02.2016
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Nee, aber mein Gedächtnis reicht noch bis in die Kindheit zurück.
     
  12. #52 Frau Maier, 26.02.2016
    Frau Maier

    Frau Maier

    Dabei seit:
    28.01.2015
    Beiträge:
    1.116
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Bodensee
    Naja, wenn man ein Cabrio mit einklappbarer Windschutzscheibe nimmt, dürfte es auch gehen... :mega_lol:
     
  13. #53 asynchron, 27.02.2016
    asynchron

    asynchron

    Dabei seit:
    23.10.2011
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    München
    ja in Bayern ist alles ein bisserl anders :)
    @Frau Maier: Du hast 100% recht. Natürlich hat der Kollege versucht das schönzureden, alles auf die Behörden geschoben usw.
    Kurzes Update: nachdem er mir seine Tekturzeichnung geschickt hatte, hatte ich ja (bei ihm) moniert, dass das so immer noch nicht funktioniert: Rampe zu lang gezeichnet und keine Ausrundung. Wir hatten dann vereinbart, das nochmal telefonisch zu besprechen, stattdessen hat er die Tektur nochmal umgezeichnet Steigung 20,8% den Anfangs-5%-bereich von 3m auf 2m verkürzt. Lichte Höhen eingemaßt mit 2,28m - interessanterweise aber nicht an der niedrigsten Stelle, da sind es (in seiner Zeichnung) nur 2,18m - und gleich direkt so eingereicht. Das würde ja gehen, wenn auch nicht die vom Bauherrn gewünschten 2,20, Rampe hat jetzt auch die richtige Länge - aber: wieder keine Ausrundung - die kostet mich dann ja wieder - auf die Höhe umgerechnet etwa 18cm...
    Ich habe - ganz wie von Euch angeraten - jetzt beschlossen, das nicht weiter mit dem Kollegen zu diskutieren und hatte gestern eine (mehrstündige) Besprechung mit dem Bauherrn. Genau so wie Frau Maier es auch gemacht hätte: dem Bauherrn genau erklärt, wo es hängt - da er selbst aus der Autobranche kommt, gab es da auch keinerlei Verständnisschwierigkeiten, und auch die von Ralf (nochmals vielen Dank!) so detailliert beschriebenen Risiken aufgeführt (erstmal nur mündlich)...Meine Sorge war ja, dass das Vertrauen in den Kollegen (er ist ja auch älter, ein Mann(!) und hat auch das Privathaus des Bauherrn gebaut) dem mir gegenüber überwiegt, sprich dass er mir das Problem nicht abnimmt, aber so war es dann gar nicht. Was mir alles in allem noch geholfen hat, war, dass es auch sonst noch eine Menge kleinere und größere Probleme innerhalb der Planung gab. Fluchtwege aus der TGa funktionieren nicht, Barrierefreiheit, Gefälle Terrassen, im Schnitt liegt das Dach direkt auf den Fenstern (kein Platz für Rolladen oder Ringanker) usw.
    Wir sind also schnell zu dem Ergebnis gekommen, dass es hier ohnehin noch eine Tektur geben muss (allein für die zusätzliche Aussentreppe Tga), und dass es (um wieder auf die Rampe zu kommen) keinen Sinn macht, die Planung (bei einem Neubau) so zu lassen, dass man jetzt schon weiß, dass wir "mit Hängen und Würgen" 2m Lichte erreichen. Und (wichtig!) dass wir - falls der Antrag auf Abweichung überhaupt durchgeht - auf keinen Fall die Rampe noch steiler machen können, als dort genehmigt. Dann lieber weniger Geschosshöhe, geänderte Grundrisse o.Ä. Der Plan ist jetzt also abzuwarten, dass die Genehmigung (hoffentlich) erstmal erteilt wird, dann ist auch die Arbeit meines Kollegen soweit beendet - und dann die jetzt schon absehbar notwendigen Änderungen als neue Tektur einzureichen. So fühle ich mich jetzt eigentlich ganz wohl, was meint Ihr - ist das sinnvoll so?
    By the way: das Schöne an dieser Vorgehensweise ist, dass es mir (abgesehen von eine paar Fehlern wie in den Ansichten fehlenden oder falsch sitzenden Fenstern) ein Bedürfnis war die Ansichten noch zu überarbeiten (kleine Eitelkeiten muss man sich ja mal erlauben dürfen ;) ). Den Bauherrn und seine Frau konnte ich auch schon überzeugen, dass es jetzt deutlich besser aussieht. Das kann ich dann in der Tektur mitlaufen lassen... :)
    Jetzt muss ich mich wahrscheinlich bei Baumal wieder entschuldigen für den langen Text :?

    Und: bei uns scheint heute auch die Sonne!
    schönes Wochenende an alle!
    asynchron
     
  14. #54 Frau Maier, 27.02.2016
    Frau Maier

    Frau Maier

    Dabei seit:
    28.01.2015
    Beiträge:
    1.116
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Bodensee
    Ach, der Baumal. Ja, er ist eben auch älter (vermute ich mal)... und ein Mann(!) ... :mega_lol:

    Ja dann geht der BH ja mit dir mit. Das ist gut. So bist Du ja jetzt erst mal auf der sicheren Seite. Dann mal gucken was man an Höhe noch raus holt, wenn die Deckenhöhen alle nur noch 2,50 sind (müssten ja wenigsten 40 cm raus zu holen sein). Dann kann man das Haus mit seinem Grundriss ja belassen. Naja, ist halt ein ziemlich vermurkstes Haus, aber Herausforderungen zu meistern ist auch interessant. Die Sachbearbeiter im Bauamt werden bestimmt die Köpfe schütteln bei dem hin und her mit der Tektur... aber mei... :hammer:
     
  15. #55 asynchron, 29.02.2016
    asynchron

    asynchron

    Dabei seit:
    23.10.2011
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    München
    lol
    Kopfschüttelnde Sachbearbeiter haben mich noch nie gestört :)
    aber Du hast recht: Herausforderungen sind immer gut - einfach ja kann jeder.

    schöne woche an alle!
     
Thema: maximale Neigung Rampe für Tiefgarage
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. rampenneigung tiefgarage

    ,
  2. rampe tiefgarage

    ,
  3. tiefgaragenabfahrt neigung

    ,
  4. maximale rampenneigung tiefgarage,
  5. neigung tiefgaragenrampe,
  6. tiefgarage rampenneigung,
  7. gefälle tiefgaragenzufahrt,
  8. neigung rampe tiefgarage,
  9. tiefgarageneinfahrt,
  10. tiefgaragenrampe richtig planen,
  11. maximale neigung rampe tiefgarage,
  12. tiefgaragenzufahrt neigung,
  13. tiefgarage rampe steigung,
  14. Tiefgaragenzufahrt Gefälle,
  15. zufahrt tiefgarage neigung,
  16. tiefgarageneinfahrt gefälle,
  17. Rampen tiefgarage,
  18. maximale steigung rampe auto,
  19. maximale steigung rampe zu tiefgarage,
  20. maximale neigung tiefgaragenzufahrt,
  21. tiefgaragenrampe,
  22. rampe garage neigung,
  23. steigung Tiefgarage,
  24. steigung rampe tiefgarage,
  25. rampenneigung tiefgaragenzufahrt
Die Seite wird geladen...

maximale Neigung Rampe für Tiefgarage - Ähnliche Themen

  1. Maximale Leitungslänge

    Maximale Leitungslänge: Hallo, von meinem Haus geht auf meine Einfahrt ein 5x4mm² Kabel zu einer CEE-rot Steckdose. Das Kabel ist in etwa 10 Meter lang. Mein Plan nun...
  2. Einfriedung maximale Höhe zur "Oberkante der nächstgelegenen Verkehrsfläche"

    Einfriedung maximale Höhe zur "Oberkante der nächstgelegenen Verkehrsfläche": Hallo liebe Bauexperten, wir haben unser Haus 2023 fertiggestellt - und stellen nun fest, dass die verkehrsberuhigte Strasse leider eher einer...
  3. Hilfe: maximale zuverlässige Risse am Fertigteilstoß

    Hilfe: maximale zuverlässige Risse am Fertigteilstoß: Hallo, Eine Frage nach Schwindriss-Breite am Fertigteilstoß: Wie ist maximale Zulässige Riss-Breite zwischen zwei Botonenplattenstößen ? Der...
  4. Welche maximale Höhe XPS Dämmung unter der Bodenplatte?

    Welche maximale Höhe XPS Dämmung unter der Bodenplatte?: Hallo Muss leider schon wieder einen Frage stellen... Bei der Erstellung des Streifenfundament wird auf der Innenseite direkt gegen die xps...
  5. Maximale Mörtel dicke

    Maximale Mörtel dicke: Moin . Ich will ein altes Garagentor ausbauen und ein neues Rolltor einsetzen . An der Stelle wo der alte Rahmen war beleibt ja jetzt eine ca....