Rückstauschutz im Bestand

Diskutiere Rückstauschutz im Bestand im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen was ich bei Rückstau im Neubau beachten muss weiß ich, doch was mach ich wenn eine Grundleitung aus dem Haus geht und im KG ein...

  1. #1 Martin1967, 09.02.2016
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    Hallo zusammen

    was ich bei Rückstau im Neubau beachten muss weiß ich, doch was mach ich wenn eine Grundleitung aus dem Haus geht und im KG ein Bad ist.
    Eine Trennung der über und unter der Rückstauebene ist nur mit sehr hohen Aufwand zu Realisieren.
    Was kann ich machen, und was sagt die Norm dazu.

    Gruß
    Martin
     
  2. #2 Martin1967, 14.02.2016
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    Hat keiner einen Vorschlag
     
  3. #3 Brombeerdone, 14.02.2016
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    Dem Wasser ist es völlig egal wann dein Haus errichtet wurde, daher sagt die Norm und der Verstand das gleiche beim Neu- u. Altbau.
    Also Leitungen trennen, alles was unter der Rückstauebene liegt normgerecht sichern. Der Rest muss ohne über die Rückstausicherung entwässern.

    Eine für deinen Anwendungsfall evtl. "leichtere" aber auch nicht normgerechte Lösung wäre eine "Rückstaupumpanlage"
     
  4. #4 Manfred Abt, 14.02.2016
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    Wobei ihn ja niemand zum Schutz gegen Rückstau zwingt.
     
  5. #5 Brombeerdone, 14.02.2016
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    Natürlich nicht, jedoch kann die Versicherung bei einem Rückstauschaden die Zahlung verweigern oder mindern.
     
  6. #6 ThomasMD, 14.02.2016
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    Auch so ein häufig kolportierter Aberglaube, der durch ständige Wiederholung nicht wahrer wird.

    Mag ja sein, dass es solche Versicherungen gibt, aber die Konzerne bei denen unsere Immobilien versichert sind, fragen nicht nach dem Rückstauschutz.
    Wenn man drei Mal im Jahr damit ankommt, könnte es anders aussehen.

    Das Hauptinteresse sollte der Grundstückseigentümer selber haben, dass seine Kellerwohnung nicht ständig unter Wasser steht.
    Hier bin ich ganz bei meinen Vorschreibern, dass das Baujahr des Hauses dabei überhaupt keine Rolle spielt.

    Der TE hat drei Möglichkeiten:
    1. Das nachträgliche Bad zurückbauen.
    2. Es an einen funktionierenden Rückstauschutz (Hebeanlage) anzuschließen.
    3. Mit dem Risiko leben.
    Gruß
    Thomas
     
  7. #7 Brombeerdone, 14.02.2016
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    Es ist ein Fakt, dass viele Versicherungen dies schon jetzt fordern und in Zukunft werden es auch sicherlich mehr. Das hat nichts mit Aberglaube zu tun.
    Ob sie danach fragen ist auch erst einmal unrelevant. Wenn die Versicherung den Schaden ohne nachzufragen zahlt, hat man eben Glück oder die Versicherung tut dies um euch oder andere Kunden nicht zu verlieren.

    Aber ein Recht auf die vollumfängliche Zahlung hast du nicht, wenn du gegen Vertragsbestandteile verstößt, die den Schaden hätten abwenden können.



    Hier ein Ausschnitt aus den "Musterbedingungen Elementar des GDV"

    § 11 Besondere Obliegenheiten
    a) Wohngebäudeversicherung (VGB 2008)
    Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer
    aa) bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten und
    bb) Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt .
    b) Hausratversicherung (VHB 2008)
    Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer – oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag verpflichtet ist – wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten.
     
  8. #8 Martin1967, 14.02.2016
    Martin1967

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    Dann rede ich mal mit der Versicherung.
    Die Rückstauhebeanlge könnte eine Lösung sein
     
  9. #9 Martin1967, 14.02.2016
    Martin1967

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    Die Rückstauhebeanlge könnte eine Lösung sein.
    Rede mal mit der Versicherung
     
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