tropfendes Wasser im Keller

Diskutiere tropfendes Wasser im Keller im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Ich finde es interessant, dass hier eine Firma, die Fugen verschliesst, für vorangegangene Baumängel in Haftung genommen werden soll. Silikon &...

  1. #61 Zilli84, 17.02.2016
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    Sehe ich etwas anders. Wir sprechen hier von einem Sanitärinstallationsbetrieb, der damals den gebrochenen Siphon getauscht hat. Dieser hätte mich m. E. aufklären müssen, wenn er bauliche Mängel festgestellt hätte. Ich als Laie kann sowas nicht wissen. Ein Hinweis, dass die Konstruktion geändert werden muss, erfolgte nicht.

    Ebenso hat er die Silikonfuge wieder neu gesetzt. Ich habe ihn nicht dazu gezwungen. Auch hier hätte von der FACHFIRMA eine Info erfolgen müssen nach dem Motto "Du, dass macht man heutzutage anders und zwar...". Da hätte ich dann Vorschläge erwartet. Diese kamen aber nicht, daher ist es auch nicht meine Pflicht nachzufragen, ob man das heutzutage, oder überhaupt, so macht. Wenn ich als Handwerker den Pfusch meiner Vorgänger weiterführe und es nach meinen Arbeiten dann zum Schaden kommt, kann ich doch nicht sagen "Sorry, nicht meine Schuld!".

    Anders wäre es, wenn er mich aufgeklärt hätte und ich ihm bestätigt hätte, dass ich Änderungen/Verbesserungen/Korrekturen nicht haben will. Dann wäre er fein raus. In der Versicherungsbranche muss ich jeden Mist dokumentieren und unterschreiben lassen, wegen der Beratungspflicht. Warum gibt es sowas nicht auch im Handwerk?!
     
  2. #62 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2016
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    Wie soll er denn feststellen, dass da vor 40 Jahren gemurkst worden ist??? Bei einem Bad von vor 40 Jahren wird er den Duschanschluß durch die Revi-Öffnung in Ordnung gebracht haben und wieso soll der Silikonfuger auf irgendwas hinweisen???

    Du drehst ein ganz schon grosses Rad, um Dich von allem rein zu waschen und anderen Deine Kosten aufzubrummen!
     
  3. #63 Zilli84, 17.02.2016
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    Sorry, ich habe da ein vollkommen anderes Verständnis von Kundenservice. Es mag sein, dass er die fehlenden Wandhalter nicht gesehen hat, okay. Aber nichts desto trotz hat er diese Fuge neu gesetzt. Mir haben hier im Forum nun einige Fachleute gesagt, dass man das nicht so macht, obwohl sie die Gegebenheiten gar nicht gesehen haben. Dann kann ich doch erwarten, dass mir ein Handwerker der vor Ort ist, das auch so macht.

    Warum er mich auf etwas hinweisen soll?! Weil er der Fachmann ist und sowas beurteilen kann!!!
    Wenn ich meinen Wagen in die Werkstatt zum Reifenwechsel bringe und denen fällt etwas auf, dann sprechen die mich auch drauf an. Wenn ich die Reparatur dann nicht will, dann muss ich das sogar unterschreiben.
    Als ich damals noch im Außendienst war und ich nicht korrekte Versicherungen gesehen habe, habe ich meine Kunden informiert und Verbesserungsvorschläge gemacht. Wollten sie das nicht, mussten sie mir das unterschreiben (gesetzlich vorgeschrieben)!
    Und warum wird das so gemacht?! Weil "uns" als Fachleuten das im Schadenfall zur Last gelegt wird und wir dafür haften.

    Wenn nun ein Fugenfachmann sieht, dass mal Mist gebaut wurde, dann hat er m.E. die Pflicht, mich darauf hinzuweisen, bzw. irgendwo festzuhalten, dass dies nicht die ideale Lösung für eine Abdichtung ist. Den Pfusch dann aber weiter fortzuführen und sich trotzdem von jeglicher Schuld freisprechen zu wollen, empfinde ich als nicht korrekt.

    Sogar der Leckorter hat mich gefragt, warum man dort keine elastische Schiene drüber gesetzt hat, welche bei Wannenbewegung mitarbeitet. Wenn der mir sowas empfehlen kann, dann gehe ich mal davon aus, dass der Fugenmann das auch hätte sehen/wissen/sagen müssen. Die Erneuerung der Fuge erfolgte übrigens auch aus eigenem Antrieb des Installateurs.

    Wie gesagt, dass ich meine persönliche Ansicht.
     
  4. #64 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2016
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    Schön, dass Autovergleiche immer so hinken.
    In der Kfz-Werkstatt musst Du nur sicherheitsrelevante Mängel genannt bekommen und das unterschreiben, weil der sonst haftet.
    Aber wenn der die Reifen umzieht, muss er nicht merken, dass Deine Motoraufhängug gebrochen ist oder Dein selbst eingebautes "BUMMBUMM"Kaschterl die Möhre abfakeln wird.

    Dito hier - wenn der Fuger eine oberflächliche Fuge saniert, warum sollte er dann feststellen können, was darunter vielleicht im Argen liegt. Nachgerade dann, wenn er zur Bauzeit des Hauses noch gar nicth geboren war, also um systemimanente Mängel gar nicht wissen kann!
     
  5. #65 Zilli84, 17.02.2016
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    Okay, sehe ich ein.
    ABER: Als er das alte Silikon entfernt hat, konnte man sehen, dass zwischen Tasse und Fliesen nichts mehr ist. Das habe sogar ich gesehen, mir aber nichts dabei gedacht. Er hat sogar extra die Silikonspitze vorne weiter gestellt, damit die Fuge breiter wird. Kommentar "Da müssen wir aber einen großen Abstand überwinden." (oder so in der Art). Ebenso sollte ich die Dusche zwei Tage nicht benutzen, weil sonst Wasser durchkommen würde. Somit kann mir niemand sagen, dass er von dem Baumangel nichts bemerkt hat.
     
  6. #66 SirSydom, 17.02.2016
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    Ich bezweifle stark, dass es ein Pflicht gibt, einer KFZ-Werkstatt schriftlich zu bestätigen, dass auf Mangel X hingewiesen wurde..
     
  7. #67 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2016
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    Pflicht - Jain. Wenn die Werkstatt einen sicherheitsrelevanten Mangel feststellt, der nicht so gravierend ist, dass die Dich so nicht mehr vom Hof lassen dürfen, dann informieren die Dich, bieten "natürlich" an, das zu beheben und lassen sich das gegenzeichnen, wenn Du vom Hof willst.
    Denn sonst könntest Du die haftbar machen, wenn dieser Mangel schlimmer als gedacht war und Du 2 Ecken weiter deswegen einen Unfall hast.

    Von daher verpflichtet der Selbstschutz dazu.
     
  8. #68 Zilli84, 17.02.2016
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    Die Pflicht gibt es dort nicht, das stimmt. Aber der Werkstattleiter sagte mir mal, dass man die trotzdem dran kriegen kann, wenn z. B. die Reifen gewechselt werden und einen Tag später gibt es nen Unfall wegen defekter Bremsbeläge. Denn sowas sollte beim Reifenwechsel auffallen.

    Anders ist es aber in der Versicherungsbranche. Da ist man verpflichtet zu dokumentieren und den Kunden auf Lücken oder Mängel hinzuweisen. Da geht es sogar soweit, dass ein Vertreter für fehlerhafte Verträge haftet, selbst wenn er diese gar nicht vermittelt hat. Ein ehemaliger Kollege hatte den Fall, dass ein Kleinkind den Wagen des Nachbarn angeschrammt hat. Die bestehende PHV hat den Schaden nicht abgedeckt, da der Vertrag nie auf Familien-PHV umgestellt wurde. Mein Kollege war zuletzt bei denen zu Besuch und hat das nicht bemerkt. Trotzdem musste seine Vermögensschadenhaftpflicht dafür eintreten.
     
  9. R.B.

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    Bei sicherheitsrelevanten Dingen kann das zur Absicherung der Werkstatt schon sinnvoll sein. Deswegen finden sich solche Hinweise gerne auf der Rechnung oder AB die sich die Werkstatt unterschreiben lässt.
    Lässt der Meister einen Kunden mit einem offensichtlichen und sicherheitsrelevanten Mangel vom Hof fahren, dann könnte er ein Problem bekommen. Stellt er fest, dass das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist, und er hat den Kunden nicht darauf hingewiesen, dann läuft er Gefahr, dass der Kunde später versucht ihn in die Haftung zu nehmen.

    Er wird und muss den Kunden aber nicht auf alles hinweisen, sofern er nicht den Auftrag dazu hatte, das Fahrzeug einem kompletten Check zu unterziehen. Bei einem Reifenwechsel muss er das Auto nicht auf die Bühne nehmen und alle sicherheitsrelevanten Teile überprüfen, wozu auch.
     
  10. R.B.

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    Das ist was ganz anderes, hier geht es um Beratung bzw. Beratungsrisiken, ähnlich wie bei einer Bank. Wenn ich zur Bank gehe und mich wegen meinem Aktiendepot beraten lasse, dann gibt es auch eine Dokumentationspflicht. Gehe ich aber zur Bank weil ich ein paar Euro von meinem Konto abheben möchte, dann interessiert das nicht.

    Äpfel und Birnen.
     
  11. #71 Manfred Abt, 17.02.2016
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    Mal eine Frage zu den Silikonfugen an Bad und Duschwanne.

    Im Altbestand bis vor wenigen Jahren dürfte es das ja so überwiegend als einzige Abdichtung geben.

    Wie und womit kann man das denn auf einen Stand bringen, bei dem man sich sicher fühlen kann.
     
  12. #72 Zilli84, 17.02.2016
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    Warum Äpfel und Birnen?!
    Ich berate jemanden, wo ich Fachmann bin. Ich sehe Fehler und spreche diese an. Für mich ganz normal und ich bin verpflichtet.

    Wo ist nun der Unterschied zu einem Handwerker der einen Fehler (der vorherigen Handwerker) erkennt? Warum hat der Handwerker das Recht diese nicht ansprechen zu müssen? In meinem Fall hat er anscheinend den Fehler sogar gesehen...sonst hätte er ja nicht gesagt, dass er die Spritze vorne ausweiten muss. Für mich ist und bleibt es ein Mangelhaftes Gewerk, wodurch ein Folgeschaden entstanden ist.

    Ich bin übrigens niemand, der seine Kosten auf andere abwälzen will. Dies sollte auch aus meinem ersten Post hervor gehen. Dort wollte ich den Fehler selber suchen, damit die Versicherung nicht eintreten muss.
     
  13. #73 Zilli84, 17.02.2016
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    Aha, also ist Silikon wohl doch mal ein gängiges Abdichtmaterial gewesen!!! Danke für die Info. Mir wurde nun Teleseal10 empfohlen. Lt. Internetmeinungen soll das wohl auch ganz gut sein. Zusätzlich werde ich die Duschtasse zusätzlich von innen abstützen lassen.
     
  14. R.B.

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    Dein Job ist Beratung, nur dafür wirst Du bezahlt. Der Handwerksmeister wird für die Ausführung bezahlt. Er wird übliucherweise nicht mit Beratung beauftragt. Hätte er einen Beratungsauftrag, oder wie oben angesprochen "die Überprüfung des Fahrzeugs" (Bsp.: HU) im Auftrag, dann ist das was anderes als wenn ich nur hin fahre um Reifen wechseln zu lassen.
    Der Metzger muss mich auch nicht über Hygiene, Krankheiten und Kochrezepte aufklären wenn ich nur mein Schnitzel dort hole.
     
  15. #75 Zilli84, 17.02.2016
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    Verstehe ich. Aber dennoch mache ich als Handwerker doch nichts, was sichtlich falsch ist...oder sehe ich das falsch? Ich hatte letztens nen Dachdecker da, weil der Bleinanschluss zum Schornstein undicht geworden ist. Er sagte mir, sowas kann man zwar wieder mit Blei machen, aber das wäre heutzutage unüblich. Er hat es nun anders gemacht. Sowas erwarte ich aber auch von einem Handwerker, denn nur der kann und sollte wissen, was derzeit üblich ist und was nicht.

    Aber ist ja auch egal, ich habe da als Endkunde wohl sowieso eine andere Sichtweise als der Ausführende. Und ob hier nun Regress genommen werden kann oder nicht, soll dann auch die Versicherung klären.
     
  16. #76 Ralf Wortmann, 17.02.2016
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    Das stimmt in dieser Pauschalität nicht. Auch ein Handwerker hat Hinweispflichten, siehe z.B. hier:

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    BGH, Urteil vom 24.07.2003 VII ZR 99/01, BauR 2003, S. 1898:

    Zusammenfassung des hier relevanten Teils der Entscheidung:

    Verfüllt der Rohbauunternehmer die zuvor ausgehobene Baugrube, ohne den Auftraggeber auf die Notwendigkeit hingewiesen zu haben, aus Kostengründen zunächst die notwendige Abdichtung des Mauerwerks herstellen zu lassen, so verletzt er damit seine vertragliche Hinweispflicht und macht sich schadensersatzpflichtig, auch wenn die Abdichtung selbst von ihm nicht geschuldet war.
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
     
  17. #77 Zilli84, 17.02.2016
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    DANKE!!!
    So ähnlich ist es ja auch bei mir. Der Handwerker hat erkannt (so jedenfalls lassen seine Aussagen es erahnen), dass etwas im Argen ist, die Abdichtung aber trotzdem drüber gesetzt. Es bleibt als spannend, wie es letztendlich ausgeht.
     
  18. #78 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2016
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    Naja - die so genannten "alternativen Abdichtungen stehen sei 1999 in der Regelliste A, das erste Merkblatt zu den Verbundabdichtungen ist meines Wissens nach von 08/2000.
    Also sollten alle nach 08/2000 errichteten Bäder so abgedichtet sein, wie es die Merkblätter vorschreiben (bewusste Verwendung des Konjunktivs ;))
    Davor gabs nur die 18195. die häusliche Bäder ausklammerte - als Regelwerk.
    Ich habe schen vor 25 Jahren zumindest die Duschbereiche mit alternativen Abdichtungen ausführen lassen, bei Duschtassen auf dem Rohboden als Wanne darunter (weils noch keine Anschlußbänder gab)

    So viel zu "wenigen Jahren" (Manfred - nicht falsch verstehen)

    Aber ja - es gibt reichlich Bäder ohne entsprechende Abdichtung - egal nach welchem Regelwerk. Ohne eine Totalsanierung geht da aber wenig bis gar nichts, wenn nichts vorhanden ist.

    Es gibt keine "Sanierungssysteme".

    Viele Bauherren und Handwerker glauben an die vom abdichtenden Silikon. Das tut es nur genau so lange, bis die Flankenhaftung verloren geht.
    Wie das Beispiel hier zeigt, kann das schon nach weniger als 2 Jahren der Fall sein.

    Der einzige da mögliche Rat ist, einen jährlichen Austausch der Fugenmasse vornehmen zu lassen.

    Wobei man einschränkend sagen muss, dass die Bäder der 70er Jahre oft einen Vorteil haben, weil damals auf die Wanne gefliest wurde, also das Wasser schon mal auf dem "richtigen" Weg ist.
     
  19. #79 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2016
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    Silikon ist K E I N E Abdichtung.


    Sonst wäres ja nicht undicht :p
     
  20. #80 Zilli84, 17.02.2016
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    JAHA ;-)!!!
    Aber so wurde es mir damals verkauft...und dieser Glaube hat bei mir bis vor Kurzem auch noch Bestand!
     
Thema: tropfendes Wasser im Keller
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