Holztreppe im Fertighaus falsch eingesetzt - Erstattungsanspruch in €

Diskutiere Holztreppe im Fertighaus falsch eingesetzt - Erstattungsanspruch in € im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir hatten heute unsere Abnahme im EFH- Fertighaus. Wir hatten bereits festgestellt, dass unsere Holztreppe zu tief (ca. 1,0...

  1. #1 Treppenfrager, 11.02.2016
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    Hallo zusammen,

    wir hatten heute unsere Abnahme im EFH- Fertighaus. Wir hatten bereits festgestellt, dass unsere Holztreppe zu tief (ca. 1,0 bis 1,5 cm) eingesetzt wurde - ergo: unterster Tritt etwas zu niedrig, oberer Tritt mit Materialauftrag zwischen oberster Stufe und Bodenniveau, versteckt unter einer entsprechenden Schwelle.

    Der Baumangel wurde nicht bestritten und eingeräumt, sofort wurden uns 600€ Erstattung angeboten, alternativ das Richten der Treppe.

    Uns stört der Mangel nicht, außerdem ziehen wir bald ein und wollen lieber das Geld haben als den Aufwand für die paar Millimeter Versetzung. Nun stellt sich uns natürlich die Frage: Was sollen wir in unserer ersten Antwort fordern, sodass wir uns auf das Maximum später einigen können? Wie verkaufen wir uns nicht unter Wert, minimieren aber auch das Risiko, dass der Fertighausbauer abblockt und mit einer Mannschaft zum Höhersetzen der Treppe anrückt?

    Ich dachte an 3.000€ und bin gespannt auf Eure Tipps! Gibt es vielleicht einen Vergleichsfall? Mit 20 min googlen habe ich keinen gefunden und mich dann hier angemeldet...

    Viele Grüße und danke vorab!
     
  2. #2 Skeptiker, 11.02.2016
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    Wieviel hat die Holztreppe gekostet?


    mit skeptischen Grüßen!
     
  3. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Die Tausender aus Deiner Wunschvorstellung wirst Du vergessen können.

    Im Übrigen ist das "stört nicht" Unfug.
    Sowas ist eine Unfallgefahr ersten Ranges.

    Daher gibts nur eines: Korrigieren lassen!!!

    Ein Risiko lauft Ihr übrigens nicht, unabhängig von der Höhe Eurer Forderung.
    Denn er hat in jedem Fall das Recht, nachzubessern!
     
  4. ps0125

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    Dich stört der Mangel nicht, Nachbesserung willst du nicht, aber 3000€, was den Wert einer 08/15 Holztreppe übersteigen dürfte, findest du angemessen?
     
  5. Rico M

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    +1 :bierchen:
     
  6. #6 Gast036816, 11.02.2016
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    Gast036816 Gast

    die angebotenen 600 € sind schon viel, dann 3.000 € zu verlangen ist schon mehr als unverschämt.

    nennt man drittelfinanzierter!

    +2!!!
     
  7. #7 MoRüBe, 12.02.2016
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    3 :28:
     
  8. #8 saarplaner, 12.02.2016
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    +1

    Ich finde auch Julius' Hinweise absolut richtig. Das wird eine Treppe sein, auf der man regelmäßig stolpern wird.

    Der menschliche Körper reagiert ganz empfindlich auf Höhenänderungen im Verlauf von Treppen, d.h. der Fuß wird nur immer minimal über die Stufe gehoben beim hinaufgehen.
    Die Folge bei Änderung der Steigung wird ein Stolpern sein, weil die Fußspitze an der Stufenvorderkante anstößt.

    Aber wenn das Geld wichtiger ist, wie eine funktionierende Treppe, dann viel Erfolg.

    P.S.: Die 3.000 € sind übrigens jenseits von von Allem und unverschämt.
     
  9. #9 SteveMartok, 12.02.2016
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    Was für eine miese Gesellschaft, in der wir leben.
    Die falsch gesetzten Stufen stören nicht, aber das Geld für nichts nehmen wir.
    Ist das traurig...
     
  10. #10 Anda2012, 12.02.2016
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    600,- passen schon. Mehr höchstens, wenns die super-mega-hyper-edel-Falttreppe ist, aber 3.000,- da ist selbst mir die Kinnlade runter.

    Aber tendenziell würde ich es auch eher ausbessern lassen! So eine Stolperschwelle ist immer ein Gefahrenbereich. Stell Dir vor, Du gehts mit dem Kind auf dem Arm und stolperst... Oder die Oma oder oder oder. Neee, bin schon zu oft sowas gelaufen - lass es ausbessern.
     
  11. #11 SirSydom, 12.02.2016
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    Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte, wenn keine besonderen Toleranzen vereinbart waren, sind die 15mm noch innerhalb der zulässigen Toleranz für die Antrittstufe nach DIN18065..

    => kein Mangel.

    Nimm das Angebot des Richtens an und pfeif auf die 600€.
     
  12. R.B.

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    Dem schließe ich mich an. Auch wenn über den Rest der Treppe nicht viel bekannt ist, (wie sieht´s am Austritt aus? Millimeter?) würde ich das richten lassen oder die 600,- € nehmen bevor noch jemand auf die Idee kommt nachzulesen, und feststellen wird, dass die 1-1,5cm zulässig sein könnten. ;)
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 12.02.2016
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    Plumps :D

    15 mm sind ausserhalb der zulässigen Abweichungen der Treppen-DIN

    +1

    Ausserdem - wenn Du die 600 Ocken annimmst, dann ist der Drops gelutscht. Dann gibts kein Nachkarten mehr.

    Aber wenn Du mir so kämst, würde ich das Angebot der 600 € zurückziehen und Dir mitteilen, das der Mangel behoben würde.
    Aber so eine Mangelbehebung ist ja mal gar nicht so einfach, das kann dauern........ :p
     
  14. #14 Gast23627, 12.02.2016
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  15. R.B.

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    Danke. So hatte ich das auch in Erinnerung.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 12.02.2016
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    Herr Sch., datt gilt aber nur für den Antritt. Hier muss aber auch der Austritt abweichen, der ja - wie der TE schreibt - aufgeklotzt wurde!

    Also - Plumps. :D :P
     
  17. R.B.

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    Er hat nur geschrieben:

     
  18. #18 Gast036816, 12.02.2016
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    eine verdeckte toleranz?
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 12.02.2016
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    @ Ralf - wenn die ganze Treppe 1,5 cm zu tief sitzt, dann auch die oberste Stufe (Austritt) Nur ist der meist leichter in der Höhe zu versetzen als die anderen Stufen, die ja alle unterschiedlich hoch unterfüttert werden müssten.

    Wenn ich aber oben die 1,5 cm unterfüttere - und so verstehe ich den TE -, weil alles andere noch mehr Unfug erzeugen würde, dann ist das wider der DIN.
     
  20. #20 Treppenfrager, 12.02.2016
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    Danke erstmal für die zahlreichen Feedbacks von Eurer Seite. Die Kritik nehme ich an, sicher liest sich das zunächst mal ein wenig geldgierig. Aber jeder der hier vielleicht ein wenig vorschenll geantwortet hat, sollte sich mal fragen, ob er in meiner Situation wirklich die Treppe richten lassen würde (obwohl er den Aufwand damit hat und es ihn eigentlich nicht stört) oder 600 Euro, obwohl er spontan den Eindruck hat, dass dieses angebot nachzuverhandeln ist (soviel nur zu meiner verteidigung).

    Das "stört nicht" sollte in der Situation ausdrücken, dass es keine Stolperfalle ist, da beim Austritt oben (noch 15 cm breit) eine saubere Schwelle liegt, sodass man da nicht stolpern kann (andersrum wäre es zweifelsohne schlimmer, also wenn die Treppe zu hoch eingesetzt wäre). Da die 600 Euro bereits im Ü-Prot stehen, wird man die nicht zurückziehen können und bei geschätztem Arbeitsaufwand von mehreren tausend Euro (innen ist alles fertig - das heißt Treppe abstüzen, neu bohren, neu Bodenbeläge anpassen, alle Leisten neu, nachspachteln, nachstreichen, etc.) auch nicht wollen. 3.000€ fände ich aufgrund der Geringfügigkeit des Störens auch nicht angebracht, aber 600 Euro finde ich ebenso zu wenig (vor allem im Vergleich zum Aufwand einer Korrektur). Deswegen würde ich mich gern auf 1.000€ - 2.000€ einigen.

    Dann wollte ich noch auf die Fragen zum Wert der Treppe eingehen: Das ist schwer zu sagen, da die Treppe im Fertighauspreis enthalten ist. Es ist eine Buchenholztreppe aus dem Basispaket, was aber bei diesem Fertighausbauer nichts über die Qualität aussagt, da selbst Markenprodukte (Fliesen, Bad, etc.) im Grundpreis enthalten sind. Den Gesamtwert der Treppe ohne einbau würde ich auf 3.000€ schätzen.

    Interessant ist hierzu die DIN-Norm. Zunächst lese ich da raus, dass die Stufen alle gleich hoch sein müssen +/- maximal 0,5 cm. Aber wie sieht es mit dem Austritt aus? Wie gesagt, die Differenz besteht zwischen oberster Stufe und Boden dahinter, Nennmaß wäre hier logischerweise 0,0 cm. Davon wird rund 1,5 cm abgewichen.

    Aus Euren Anmerkungen nehme ich aber erstmal mit, dass wir nicht zu hoch pokern sollten und von den 3.000€ eher Abstand nehmen sollten. Ich werde nochmal ein Wochenende drüber nachdenken, gehe aber davon aus, dass wir am Montag etwas im Bereich 2.000€ vorschlagen werden. Werde mich dazu auch am Wochenende nochmal mit 2 Architekten unterhalten, die sich das auch vor Ort anschauen werden.

    Dankbar wäre ich noch immer falls jemand einen Vergleichsfall kennt, mit dem man ggf. argumentieren könnte?

    Viele Grüße!
     
Thema: Holztreppe im Fertighaus falsch eingesetzt - Erstattungsanspruch in €
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