Keller Feucht, Mehrspatenanschluß durchbohrt

Diskutiere Keller Feucht, Mehrspatenanschluß durchbohrt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin Moin, ich habe letzte Woche leider feststellen müssen, dass in meinem Technik-Raum im Keller, Wasser auf den Fliesen steht. Alarm beim...

  1. andi80

    andi80

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    Moin Moin,

    ich habe letzte Woche leider feststellen müssen, dass in meinem Technik-Raum im Keller, Wasser auf den Fliesen steht.
    Alarm beim Architekten, Gas/Wasser und Elektro gemacht.
    Alle eine Stunde später da gewesen.
    Fehler gefunden:

    Wasser tritt durch den Mehrspatenanschluss ein.
    Grund: Die Erdung wurde durch eine nicht vorhandene Bohrung in der Manschette gesteckt/gebohrt. Also quasi selbst in die Einführung gebohrt. Der Hersteller Doyma prüft was zu tun ist (tauschen / reparieren)

    Nun ist es so, dass fast der komplette Keller feucht ist. Messungen wurden gemacht, Löcher in den Boden gebohrt, Tapeten abgerissen, Fußleisten weg etc.

    Wie würdet Ihr weiter vorgehen?

    Wir alle denken natürlich an den Elektriker, dieser hält sich natürlich bedeckt, streitet aber auch nichts ab.
    Seine Versicherung will keinen Gutachter schicken, dass müsse ich schon machen.

    Ich habe nun einen Gutachter-Termin nächste Woche.

    Wie gehe ich mit der Situation und Versicherung um?

    Viele Grüße

    Andi
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Was hat das mit der Versicherung zu tun?

    Es wird jetzt die Ursache ermittelt, und dann derjenige der das verursacht hat. Gegen den musst Du vorgehen. Ob der eine Versicherung hat, diese einschaltet, oder auf einen Lottogewinn hofft um den Schaden zu beseitigen, das kann Dir erst einmal egal sein. Weigert er sich den Schaden zu beseitigen, oder streitet ab dafür verantwortlich zu sein, dann wirst Du um anwaltliche Hilfe nicht herum kommen.

    Nebenbei bemerkt, ist das Verhalten des Eli schon etwas dumm, denn auf den Kosten für das Gutachten bleibt er später sowieso hängen, wenn sich herausstellen sollte, dass er der Verursacher ist. Das soll Dir aber besser ein Anwalt erklären, denn jetzt sollte man möglichst keine Fehler machen.
     
  3. #3 Gast360547, 15.02.2016
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    @ R.B.,
    nicht ganz richtig. Der Versicherer wird u. U. einen Gutachter schicken, der seinerseites den Folgeschaden begutachtet und bewertet. Denn nur DER ist versichert im Fall eines Haftpflichtschadens, um den es sich ja hier handelt.
    Den Pfusch selber, also das inkorrekte Durchführen der Erdung durch die Manschette, muss der Eli selber und auf eigene Kosten nacherfüllen.
    Insofern kann ich das Verhalten des Versicherers NICHT nachvollziehen. Einziger Grund könnte sein, dass es sich um einen Neubau handelt, bei dem noch keine Zeitwertermittlung notwendig ist. Denn: Haftpflichtschäden werden grundsätzlich als Zeitwertschäden abgerechnet.
    In diesem Fall kann sich der Versicherer sehr wahrscheinlich die Kosten für einen eigenen SV sparen. Das wird erst dann wieder für den interessant, wenn Werte und/oder Reparaturkosten abgerechnet werden (sollen), die deutlich über dem Üblichem, also deutlich über dem liegen, was so in einem Keller üblicherweise gelagert wird, oder u. U. eine höhere Nutzung angegeben wird, als die, die z. B. nach den technischen Möglichkeiten gegeben ist. Wie viele Keller sind z. B. mit einer Art Fitnesstudio bestückt, obwohl es die Deckenhöhe nach Baurecht nicht hergibt als Aufenthaltsraum für den dauernden Aufenthalt für Personen geeignet zu sein.

    Für den Fragesteller ergibt sich m. E. Nachfolgendes:
    Beweise sichern! Dazu zählen Bilderdokumente, die möglichst im Beisein von neutralen Zeugen (keine Verwandtschaft) erstellt werden. Dazu gehören Totale und Detailaufnahmen.
    Schadenminderungspflicht nicht vergessen! Dazu zählt, wertvolle Gegenstände aus dem Einflussbereich herausnehmen bevor sie geschädigt werden bzw. bevor sie weiteren Schaden nehmen. Zuvor alles wie Lage und Standorte dokumentieren.
    Auch bitte Eigenleistungen, die z. B. für die Schadenminderung angefallen sind oder für provisorische Maßnahmen zur Verringerung des Wassereintritts, zeitmäßig dokumentieren.

    Natürlich hält sich der Eli bedeckt. a) kann sich ergeben, dass er nicht allein haftend ist, denn was ist mit der Baubegleitung durch den Architekten? b) könnte er u. U. bei einem vollen Zugeständnis seinen Versicherungsschutz verlieren.

    Ich gaube zwar nicht, dass es soweit kommt, aber das Gutachten des durch SIE bestellten Sachverständigen/Gutachters wird möglicherweise seitens des Versicherers als Parteingutachten angesehen. Gleichwohl erkennt der Versicherer evtl., ob er Chancen hat, (s)einer Vergütungspflicht zu entgehen. Wittert er Chancen und es handelt sich zudem um einen Großschaden (im Verhältnis zum Gebäude), dann wird er es u. U. auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
    Wichtig ist: niemals beschädigte Gegenstände oder Bauteile angeben, die nicht wirklich und nachweisbar durch den Schaden tatsächlich betroffen sind!! Alles andere wäre Versicherungsmißbrauch, der schon im "Versuchsstadium" strafbar ist.

    Grüße

    si
     
  4. andi80

    andi80

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    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
    Ich möchte mich ggü der Versicherung halt richtig verhalten und nicht irgendwelche Fehler begehen. Die Vereine sind ja manchmal durchaus geschickt in der Vermeidung von Leistungen.

    Ja es ist ein Neubau. Einzug war 07/2015.

    Bilder haben wir reichlich, auch die Trocknungsfirma hat alles dokumentiert was festgestellt wurde.

    Grüße

    Andi
     
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