Bebauungsgrenzen/Brandschutzbestimmungen in Hessen

Diskutiere Bebauungsgrenzen/Brandschutzbestimmungen in Hessen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich bin absolut unerfahren im Bereich Hausbau, plane aber dennoch gemeinsam mit meiner Fraun und meinen Schwiegereltern zwei...

  1. #1 mister_k, 05.04.2006
    mister_k

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    Hallo,

    ich bin absolut unerfahren im Bereich Hausbau, plane aber dennoch gemeinsam mit meiner Fraun und meinen Schwiegereltern zwei Doppelhaushälften auf vorhandenem Grundstück in Frankfurt am Main/Hessen zu bauen.

    Leider haben wir nun folgendes Problem:
    wir wissen nicht wie breit die beiden Häuser jeweils werden dürfen.

    Der Bebauungsplan sieht für diese Region folgendes vor:
    - Abstand von der Straße zur Vorderseite des 1. Hauses: 6m
    - maximale Länge des DH: 14m

    Das Grundstück hat an der geplanten Baufläche anfänglich eine Breite von ca. 15,5m und verbreitert sich dann "Flucht-Artig" auf eine maximale Breite von ca. 16,7m.

    Unsere Nachbarn rechts von diesem Grundstück haben ihr Haus vor ca. 10 Jahren vergrößert. Hierfür haben Sie bei den letzten Besitzern unseres Grundstückes einen Befreiungsantrag gestellt, der es Ihnen erlaubt näher an die Grundstücksgrenze in unsere Richtung zu bauen.

    In der Anlage des Befreiungsantrages der Nachbarn steht nun folgendes:

    1) Das vorhandene Gebäude überschreitet jetzt schon die Baugrenze
    2) Die vorgesehene Bebauung überschreitet den Ist-Zustand um 67cm
    3) Beide Nachbarn (östlich und westlich) sind mit der Baumaßnahme einverstanden
    4) Bei neueren Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes wurden und werden die Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken bis 3,00 m ausgenutzt
    5) (mit Vermerk) Die vorgesehene Bebauung berührt den Bauwich nicht
    6) Die vorgesehene Bebauung trägt dem städtbaulichen Charakter der Siedlung Rechnung

    (Anmerkung zum Punkt 5): Die Überdachung im Bereich Kellertreppe und Veranda; hierzu siehe Einverständniserklärung des betroffenen Nachbarn.


    Die Geplante Überdachung im Bereich Kellertreppe und Veranda wurden abschließend aber doch nicht verwirklicht.

    Meine Frage ist nun folgende:
    Wie weit darf ich mich mit dem neuen Haus den Grundstücksgrenzen nähern
    - mit Zustimmung der Nachbarn?
    - ohne Zustimmung der Nachbarn?

    Gibt es besondere Richtlinien zu beachten, wie z.B. keine Fenster in der Seitenwand die zum Nachbarn zeigt, o.ä.?

    Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen :)

    Gruß,
    mister_k
     
  2. sepp

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    ohne zustimmung der nachbarn das, was im bebauungsplan oder eurer Landesbauordnung vorgesehen ist (glaube in hessen 3m).
    allerdings braucht ihr für die genehmigung sowieso einen fachmann, der wird sich dann die vorgaben ansehen und euch dementsprechend beraten.
     
  3. #3 Harald W., 05.04.2006
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    Also..

    ..wenn bei Euch Grenzbebauung ausgeschlossen ist, müßt Ihr jeweils links und rechts 3,00m Grenzabstand einhalten.
    Vorne habt ihr 15,50m, die hälftig geteilt ergibt 7,75m je DH-Hälfte, abzüglich 3,00m verbleibt 4,75m Aussenbaumaß (innen vielleicht noch max 4,25m Rohbaulichte) Nicht viel, holländische Grundriße.
    Hinten ähnlich gerechnet bleibt Aussenbaumaß von 5,35m je DH-Hälfte übrig. Auch nicht besser.
    Grundstücke für DHH unter Einhaltung der normalen Abstandsflächen fangen so bei 17-18m Baubreite an.
    Ob ein Doppelhaus der richtige Gedanke ist?
    Das mit der Befreiung habe ich zwar gelesen aber nur teilweise verstanden. Da brauchst eine Skizze/Plan oder was anderes.

    Ihr braucht einen Architekten, denn mit einem Baufenster von 15,50 x 14,00m kann man auch was anderes machen!
     
Thema: Bebauungsgrenzen/Brandschutzbestimmungen in Hessen
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