Baugenehmigung für Garagenausbau?

Diskutiere Baugenehmigung für Garagenausbau? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine Schwiegereltern haben in einem kleinen Dorf in Bayern vor rund 45 Jahren ein Mehrfamilienhaus gebaut. Neben diesem Haus befindet...

  1. #1 siegfried1965, 15.02.2016
    siegfried1965

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    Hallo,

    meine Schwiegereltern haben in einem kleinen Dorf in Bayern vor rund 45 Jahren ein Mehrfamilienhaus gebaut. Neben diesem Haus befindet sich ein großer Hof mit einer freistehenden Doppelgarage. Das neben dem Hof mit der Garage liegende Grundstück ist ebenfalls erschlossener Baugrund, der meinen Schwiegereltern gehört und von diesen als Obstwiese genutzt wird. Allerdings befindet sich die Doppelgarage zu mehr als der Hälfte auf der Gemarkung dieses Grundstückes. Vor rund 30 Jahren wurde auf der Doppelgarage (Grundfläche: ca. 30-40 qm) ein Spitzdach errichtet; dafür hatten meine Schwiegereltern eine Baugenehmigung beantragt und erhalten. Der Raum unter dem Spitzdach wurde als Abstellraum für Gartenmöbel, Rasenmäher etc. genutzt. Vor 17 Jahren wurde dieser Raum zu einer kleinen Gästewohnung umgebaut (Küchenzeile, kombinierter Wohn-Schlafraum, Bad mit Dusche und Toilette). Technisch (Heizung, Wasser, Abwasser, Strom) ist diese Wohnung an die Versorgungsruktur des Wohnhauses angeschlossen; der Zugang zu dieser "Garagenwohnung" erfolgt über den Garten. Eine Baugenehmigung wurde damals von meinen Schwiegereltern nicht eingeholt, da sie der Ansicht waren, dass der Garagenausbau genehmigungsfrei sei.
    Meine Frage:
    War für diesen Bau eine Baugenehmigung erforderlich?

    Vielen Dank
     
  2. #2 Scoundrel, 15.02.2016
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    Zumindest eine Nutzungsänderung. Ob diese genehmigungsfähig ist, ist so nicht ohne weiteres zu sagen.
     
  3. #3 siegfried1965, 19.02.2016
    siegfried1965

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    Vorausgesetzt eine Nutzungsänderung ist genehmigungsfähig und man würde eine solche nachträglich beantragen, mit welchen rechtlichen und finanziellen Folgen hätte man in diesem Fall zu rechnen? Und was wäre, wenn eine Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig ist? Ist es nicht grundsätzlich juristisch heikel, eine solche Wohnung zu errichten und dafür weder Gebühren für Abwasser etc. noch Steuern zu entrichten?
     
  4. Baumal

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    eine nutzungsänderung hatte man m.M. beantragen müssen.
    eher noch eine baugenehmigung.

    juristisch heikel, sehe ich das thema (schwarzbau) auch.
    da kann dich ein fachanwalt für baurecht beraten.
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 19.02.2016
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    Ja, da schließe ich mich meinen Vorschreibern an. Da haben deine Schwiegereltern derzeit ziemlich sicher einen Schwarzbau stehen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 19.02.2016
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    Dabei bitte beachten. Die Bauämter betrachten einen Bauantrag zur Legalisierung eines Schwarzbaues in der Regel als aktuellen Antrag, der nach aktuellem Baurecht behandelt wird und nicht nach dem Baurecht, das bei der Herstellung des Schwarzbaus gültig war.
    Das gilt dummerweise auch für die Dämmvorschriften. Also EnEV 2016 und nicht WSVO 19??
     
  7. #7 siegfried1965, 22.02.2016
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    Vielen Dank für die Antworten und die Auskünfte. Genau das habe ich befürchtet.
     
  8. #8 Frau Maier, 22.02.2016
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    Naja, 17 Jahre is es jut gegange... Nur keine schlafenden Hunde wecken...
     
  9. #9 siegfried1965, 23.02.2016
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    Na ja, ich fürchte, die schlafenden Hunde werden nicht ewig ruhen. Das ist ja das Problem. Eines der Kinder (die Schwester meiner Frau) hat vor, auf dem noch unbebauten Grundstück neben der Garage zu bauen. Bei der Durchsicht der Pläne ist herausgekommen, dass die Garage zu mehr als der Hälfte auf diesem Grundstück steht und die Gästewohnung über der Garage offiziell gar nicht existiert. Leider haben meine Schwiegereltern den Vorschlag abgelehnt, die Wohung bis auf das Dach wieder zurückzubauen (das Spitzdach wurde in den späten 1970ern ja mit einer Baugenehmigung errichtet). Sie plädieren eine Neuausmessung des Nachbargründstücks. Ich denke, dass dann die "schlafenden Hunde" in den Behörden schlagartig wach werden. An ein Überschreiben Ihres Hauses an eines der Kinder vor ihrem Ableben denken sie auch nicht. Für ihre Kinder, die ja irgendwann mit der Erbfrage konfrontiert sind, ist das natürlich ein missliche Lage. Wer will schon etwas erben, das zum Teil aus einem Schwarzbau besteht!?
    Wäre es denn eine Lösung, wenn man die in der Küche installierten Geräte (E-Herd, Spülmaschine) ausbaut und stattdessen z.B. einen mit einer Gasflasche betriebenen Herd einbaut?
     
  10. R.B.

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    Nein. Die Nutzung bzwl Nutzungsmöglichkeit ist entscheidend.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 23.02.2016
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    Und bei einer Neuvermessung müsste die Grenze dann wahrscheinlich (ich kenne die gültige Bauordnung nicht im Detail) nicht an der Garagenwand, sondern 3 m davon weg verlaufen.
    Bleibt dann noch genug Grundstück über, um das dann noch vernünftig bebauen zu können???
     
  12. Baumal

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    ganz schlechte lösung....:D
    ich würde beim bauordnungsamt mal anklopfen,
    aber nicht, ohne vorher mit einem fachmann gesprochen
    zu haben. das kann ein architekt sein, oder ein fachanwalt für baurecht....
     
  13. Runner

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    Mach dir vorher mal Schlau was alles gehen könnte und frag wirklich einfach mal beim Bauamt nach. Nimm dir aber Zeit, bei uns muss man neben der Zeit beim Bauamt auch noch Geduld...
     
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