Eingeschossige Bauweise umgehen mit Wintergarten (Staffelgeschoss)?

Diskutiere Eingeschossige Bauweise umgehen mit Wintergarten (Staffelgeschoss)? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, in einem sehr alten Thread hatte ich von der Möglichkeit gelesen, wie man eine vorgeschriebene eingeschossige Bauweise mit etwas...

  1. #1 Tommsen, 16.02.2016
    Tommsen

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    Hallo,

    in einem sehr alten Thread hatte ich von der Möglichkeit gelesen, wie man eine vorgeschriebene eingeschossige Bauweise mit etwas Geschick umgehen kann. Betrifft Bundesland Hessen.

    Hier einige Auszüge, damit ihr wisst, um was es geht und auf was ich hinaus will:


    "Es wird eine Stadtvilla. Also erstmal eindeutig zwei Vollgeschosse => nicht erlaubt. Der pfiffige Architekt ergänzt die Stadtvilla um einen 25m² großen Wintergarten => aus dem Vollgeschoss wird ein Staffelgeschoss. Die Traufhöhe ist im Bebauungsplan nicht fest gelegt => also alles in Ordnung, erlaubt."

    "Wintergarten ist Wohnraum und zählt zur Geschossfläche EG."

    "... der Wintergarten muss 1/4 der sonstigen Grundfläche des Hauses ganz ganz knapp überschreiten, dann isses o.k. Beispiel:
    Grundfläche EG = 80 m² + WiGa 21 m² = 101 m²
    Grundfläche OG = 80 m²
    Kontrollrechnung: 80 : 101 = 0,793 => 0,75 = kein Vollgeschoss."


    In meinem konkreten Fall ist ebenfalls nur eine eingeschossige Bauweise erlaubt. Alle anderen Vorgaben spielen mir in die Karten. Es geht nur darum den Kniestock im OG von 1,00m auf 1,50m zu erhöhen. Bei einem 1,00m Kniestock bin ich noch eingeschossig, bei 1,50m aber schon zweigeschossig. Mit dem Anbau eines kleinen Wintergartens mit ca. 2x3m könnte es schon reichen, dass Problem evtl. damit zu lösen.


    Meine Fragen lauten nun:

    Der Wintergarten wird dann quasi wie ein Staffelgeschoss gewertet?

    Damit der Wintergarten zur Erdgeschossgrundfläche gerechnet werden darf, was muss dieser erfüllen?

    - Muss der angebaute Wintergarten zum Wohnraum hin "fließend" übergehen oder darf er auch von einer Hauswand mit Terrassentür "getrennt" sein?

    - Falls "getrennt" möglich: Muss es trotzdem ein Warmwintergarten sein oder würde auch ein Kaltwintergarten genügen, um den Anforderungen gerecht zu werden?


    Konnte in den Bauordnungen leider keine genaue Definition zu Staffelgeschoss/Wintergarten finden.

    Vielen Dank für eure Hilfe!
     
  2. ziesel

    ziesel

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    Nein, gewertet wird nichts. Entweder es ist, oder es ist nicht. Und wenn etwas ein Staffelgeschoss ist, dann ganz wahrscheinlich nicht der (erdgeschossige) Wintergarten, sondern eher ein Obergeschoss.
    Zunächst sollte er wohl dem Erdgeschoss zugehörig sein.
    Andere Räume haben auch Türen. Welche Rolle sollte die Bauart einer Zimmertür da spielen?
    §2(4) HBO enthält zumindest mal eine Defintion eines Vollgeschosses. Und das Wort "Staffelgeschoss" kommt da auch drin vor.
     
  3. #3 Baufuchs, 16.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Deine Kontrollrechnung ist Murks.

    Das OG darf, wenn es ein Staffelgeschoss sein soll max. 75 % der EG Fläche haben. Du liegst bei 79%.

    Ob ein angebauter WiGa auch die 2. Voraussetzung 'OG tritt mit mind. 1 Aussenwand gegenüber dem EG zurück' dürfte zu Diskussion mit dem Bauamt führen.
    Lass das Deinen Architekten vorab klären.
     
  4. #4 Tommsen, 17.02.2016
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    Das ist natürlich richtig, war auch so gemeint, hatte mich hier unglücklich ausgedrückt.
     
  5. #5 Tommsen, 17.02.2016
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    Diese Kontrollrechnung war nur aus dem alten Thread zitiert, der mich auf die Idee mit dem Wintergarten brachte.
     
  6. #6 biertrinker, 17.02.2016
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    Hallo,

    der TE schreibt doch hier:

    Ich gehe also davon aus das es sich hier um ein Dachgeschoss mit Satteldach handelt, also der 1m Rücksprung für ein Staffelgeschoss nicht relevant sind.
     
  7. #7 Tommsen, 17.02.2016
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    Ja, rechteckiges Haus (12 x 8,20m), Obergeschoss mit 45° Satteldach.

    Die Idee, im Erdgeschoss den Wintergarten dran zu setzen, um den Kniestock im Obergeschoss von 1,00m auf 1,50m erhöhen zu können.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2016
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    Eigentlich sollte doch Dein Planer für solche Ideen zuständig sein.
     
  9. #9 Frau Maier, 17.02.2016
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    Er will selber herum pfuschen und die Geduld seines Planer damit auf die Probe stellen. :konfusius
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2016
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    Und mir wirft man imemr vor, ICH sei böse. :o :mega_lol:
     
  11. #11 Tommsen, 18.02.2016
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    Ich hatte hier eigentlich auf Erfahrungswerte gehofft, aber wenn der Umgangston in diesem Forum ein anderer ist, bitte ich dies zu entschuldigen.
    Es zeugt aber davon, dass bei diesem Thema anscheinend doch Unklarheit herrscht, sonst hätte ich eine einigermaßen klare Antwort auf meine Fragen erhalten.
    Aber ich möchte den "Experten" nicht zu Nahe treten und bitte daher den Thread zu schließen. Ich melde mich mit sofortiger Wirkung auch wieder ab.
     
  12. #12 Frau Maier, 18.02.2016
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    Ich gebe ja zu, dass ich BÖSE bin. Kann nix dafür, dass ich böse bin... :D
     
  13. #13 Skeptiker, 18.02.2016
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    war mir bei Dir noch nicht aufgefallen - bei anderen aber schon :konfusius
     
  14. #14 Gast036816, 19.02.2016
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    wirkt sich strafmindernd aus, wenn du geständig bist!
     
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