Schulbaurichtlinie / Turnhallentüren

Diskutiere Schulbaurichtlinie / Turnhallentüren im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; [ATTACH][ATTACH] wie man auf den Bildern sehen kann, handelt es sich um eine 2 flügelige Türe als Zugang zu einer Sporthalle. Soweit ich weiß,...

  1. #1 Gast943916, 17.02.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    076.jpg 078.jpg
    wie man auf den Bildern sehen kann, handelt es sich um eine 2 flügelige Türe
    als Zugang zu einer Sporthalle.
    Soweit ich weiß, müssen 2 flg. Türen grundsätzlich flächenbündig schließen,
    vor allem aber Turnhallentüren um Verletzungen zu vermeiden.

    Wo kann ich das nachlesen? Gibt es eine Vorschrift / Richtlinie o.ä. die ich dem
    Hersteller präsentieren kann? Der ist nämlich der Meinung, das wäre i. O. so wie es ist

    Der Architekt kann mir nicht weiterhelfen......
     
  2. #2 ManfredH, 17.02.2016
    ManfredH

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  3. #3 Gast943916, 18.02.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @ManfredH, Danke, so weit war ich schon, aber der "Zustand" der Türen wird auch hier nicht explizit beschrieben, man könnte es höchstens ableiten.

    Andersrum gefragt, gibt es eine Verordnung / Richtlinie wie 2 flg. Türen schließen müssen? Wenn die im geschlossenen Zustand bündig sein müssen,
    sollte dies doch erst recht auf Turnhallentüren zutreffen????
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso 2.3. lesen, da steht alles drin. An sonsten mal mit der DGUV sprechen.
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 18.02.2016
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    Der Link ist schon mal sehr gut. Er gibt anscheinend die wichtigsten Regeln der DIN 18032-1:2014-11 wieder. Die solltest du dir besorgen.

    Seite 23:
    2.3.1 Anforderungen

    Die Wände müssen bis in 2 m Höhe über dem Fußboden ebenflächig, geschlossen, splitterfrei sein und dürfen keine rauen Oberflächen besitzen. Ziel dieser Anforderung ist es, Verletzungen durch den Aufprall an den Wänden zu minimieren.

    2.3.2 Oberflächenbeschaffenheit
    Ebenflächig ist eine glatte Wand ohne jegliche abrupte Vorsprünge oder Kanten. Die Ebenflächigkeit wird verletzt, wenn vor einer (ebenflächigen) Wand Sportgeräte (auch in Nischen), Halterungen, Haken, Tafeln o. Ä. angebracht werden.

    Seite 24:
    Bild 48: Tür verletzt Ebenflächigkeit.
    Zur Ebenflächigkeit gehört auch, dass Türen hallenbündig angeordnet sind.


    Seite 25:
    Bild 51: Ebenflächigkeit von Türen
    a) Vorstehende Scharniere verletzten die Ebenflächigkeit
    b) Spalten über 8 mm Breite sind unzulässig.

    Geschlossen sind Flächen die keine Öffnungen haben. Als unschädlich für die Geschlossenheit gelten Öffnungen, die in einer Richtung nicht mehr als 8 mm betragen, (...) .
    Die genannten Anforderungen gelten auch für Geräteraumtore o. a. Tore, Fenster und Luken.

    Wenn der Architekt da nicht weiterhelfen kann, ist das allerdings erstaunlich. Er plant eine Schulsporthalle und kennt die dazugehörige DIN nicht? Sachen gibts ...

    Seite 5:
    Der Stand der Technik für die Planung und Ausführung von Sporthallen ist in DIN 18032 Teil 1 bis 6, für Sportplätze in DIN 18035 Teil 1 bis 7 enthalten.
    Die Anforderungen an Sportstätten in § 17 der UVV „Schulen“ gelten für die (Neu-)Errichtung von Sportstätten. Für bestehende Hallen gewähren die Übergangsregelungen in § 29 Abs. 1
    GUV-V S1 Bestandsschutz. Anpassungen an den Stand der Technik werden nach § 29 Abs. 2 erforderlich, bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten, wesentlichen Nutzungsänderungen
     
  6. #6 Gast943916, 18.02.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ja Ralf, der Archi ist eh nicht die hellste Kerze auf der Torte, das Landratsamt korrespondiert nur noch per Anwalt mit ihm und ein Prozess steht schon vor der Türe.
    Im LV hat er eine F60 Decke ausgeschrieben, die war alles aber nicht F60 und ich musste ihm erst mal den Aufbau erklären, so ging das weiter auch mit allen anderen Gewerken...
    also wundert mich das nicht, dass er das nicht weiß.
    Ich werde jetzt mal meinem Lieferanten (mit diesen Infos) eine angemessene Frist setzen und dann schau mer mal
     
  7. #7 OLger MD, 18.02.2016
    OLger MD

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    Achte auch auf die Bündigkeit bei den Türschließern, also versenkte Griffe in Griffmulden und keine überstehenden Schlösser bei abschließbaren Türen.
    Gibt es Brandschutzanforderungen an die Wand, in der die Tür ist? (ggf. wegen selbstschließender Tür, RS-Tür, etc....)
     
Thema: Schulbaurichtlinie / Turnhallentüren
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