Wellige, unebene Fassade bei Streiflicht

Diskutiere Wellige, unebene Fassade bei Streiflicht im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauexperten, bei unserem Neubau ist vor einigen Tagen der Außenputz aufgebracht worden (bei 3 Grad und Regen...). Nun hatten wir...

  1. #1 Sebastian201283, 17.02.2016
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    Hallo liebe Bauexperten,

    bei unserem Neubau ist vor einigen Tagen der Außenputz aufgebracht worden (bei 3 Grad und Regen...).
    Nun hatten wir gestern das erste mal die Möglichkeit, die Fassade bei Sonnenlicht zu betrachten. Wir kamen natürlich zur ungünstigsten Tageszeit (ca.15:30 Uhr), Streiflicht fiel auf die Fassade.
    Trotzdem waren wir geschockt wie die geputzte Fläche aussah. Das erste Bild im Anhang ist von diesem Zeitpunkt.
    Die Wellen sind sogar im Sockel sichtbar. Das ist das erste Bild.

    Heut war ich wieder dort, bei teils verdeckter Sonne und um 14:30 Uhr.
    Es sah natürlich nicht so schlimm aus wie am Vortag, aber ich finde es trotzdem nicht akzeptabel.

    Die Norm der DIN18202 scheint eingehalten worden zu sein. Zwischen zwei Hügeln ist der Putz max 3-4mm tiefer. Die Hügel haben einen Abstand von ca. 1,20m.
    Allerdings ist bei einer Fassade ja auch der optische Eindruck bei "normalen" Lichtverhältnissen entscheidend.

    Mein Bauleiter wollte mich natürlich gleich beschwichtigen. Bei Streiflicht ist die Beurteilung einer Fassade nicht zulässig.
    Bei normalen Lichtverhältnissen setzt da jeder Gutachter sein i.O. dahinter. Man darf auch nur zwischen 2,5 und 3,5mm aufputzen laut WDVS Vorschriften,
    deswegen kann man diese Unebenheiten nicht ausgleichen.
    Außerdem sieht man das so nur täglich ein paar Minuten (allerdings ist es mindestens eine Stunde täglich, vielleicht sogar 2 oder mehr je nach Jahreszeit).
    Usw...

    Ein bekannter Maler (welcher auch Fassaden verputzt) meinte, das sieht unter aller Sau aus. Das würde er nicht bezahlen.

    Ich habe aber auch schon gelesen, dass gewisse Unebenheiten wohl akzeptabel sind.

    Was sagt ihr dazu. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema gemacht? Oder gibt es einen Experten, der zu den Bildern vielleicht eine Meinung hätte?
     

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  2. #2 Gast036816, 17.02.2016
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    Gast036816 Gast

    der bauleiter hat recht - eine betrachtung bei streiflicht ist unzulässig.

    wenn die zulässigen toleranzen eingehalten wurden, gibt es keinen grund die vergütung zu verweigern.
     
  3. #3 Fliesenfuzzi, 17.02.2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.02.2016
    Fliesenfuzzi

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    Ganz ehrlich, das sieht beschissen aus.
    Und- ich wär mal gespannt ob der Herr Architekt jeden wenig intelligente ausdrucksweise korrigiert der grad so in den zulässigen Toleranzen ist in seinem eigenen Haus akzeptieren würde.

    Also ich würd streiten und eine vernünftig verputzte Fassade haben wollen.
     
  4. H.PF

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    Bei der Fassade würde ich aber jeden Grund suchen nix zu bezahlen... Sowas ist doch abgrundtief hässlich!
     
  5. Markul

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    Sieht furchtbar aus. Nur die eine Seite?
     
  6. #6 Gast036816, 17.02.2016
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    Gast036816 Gast

    dann müsst ihr geringere toleranzen und mehrpreis vereinbaren!
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Die 3 °C und Regen sind eventuell nicht unschuldig daran. Ist das bei dem System zulässig?

    Man kann bei sowas auch mal den Innungsmeister um eine Einschätzung bitten. Dafür sind die auch da.
     
  8. kennys

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    hübsch.... ich mag auch die aussage man draf nur 2-3 mm aufziehen deswegen siehts manns.... schleifen? schon mal was dafon gehört.???? dann wirds eben und man kann gut putzen...
    mal spaß bei seite... das ist das schlimmste beim neubau was ich aktuell kenn... also optisch...
    wie willste denn dahin diese schönen moderne lampen mit licht nach unten und oben anbrien ohne das deien anchbran abens immer lachen und dir dagen.. gut das ich den verputzer nicht hatte...
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Mich würde vielmehr der Grund für diese Wellen interessieren. 1,20 Abstand - da fallen die Gerüstböcke als Arbeitshinderniss aus! (Kann schon mal passieren, das man das Gerüst später noch erkennt)
    Plattenkanten sollten, wenn sie beulen, nicht so übereinander liegen.

    Gibts da vielleicht Bilder der unverputzten Dämmung???

    Das optische, über das sich die üblichen Verdächtigen so ereifern, könnte nämlich mal wieder der Ablenker vom eigentlichen Problem sein.
     
  10. R.B.

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    Spekulation: Sieht aus wie die Überlappung von Armierungsgewebe. Die haben typ. um die 1m. Zählt man die Anzahl der Streifen, dann könnte das zu einer typischen Hauslänge passen.

    Was natürlich Fragen über weitere Details aufwirft, beispielsweise um das Fenster/Tür herum. ;)
     
  11. uban

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    von wegen nur 2-3mm (oberputz ja) , da hat einer vermutlich am material für die armierungsschicht gespart (5-7mm?),
    mich würde es nicht wundern wenn die zu dünn auftragen wurde, eine kontrolle geht nur 'zerstörerisch', hast du eine ecke die nachträglich aufgeschnitten werden muss? da könnte man die erforderliche stärke prüfen.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2016
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    @ Ralf
    Wenn Armierung, dann müsste der Achsabstand < 1 m sein, weil ja die Überlappung vom Meter abginge. Wenn der TE also mit 1,20 m richtig gemessen hat, kanns das nicht sein (Oder der Maler hat 1,50 Rollen gehabt)
     
  13. R.B.

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    Wenn von 2,5-3,5mm aufputzen die Rede ist, dann unterstelle ich mal, dass damit der Deckputz gemeint ist. Damit kann man keine Unebenheiten mehr ausgleichen, zumindest nicht in nennenswertem Umfang. Wenn aber die Armierungsschicht bereits vermurkst ist, dann muss man sich auch nicht wundern.
     
  14. R.B.

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    Schau Dir mal die Dachrinne an, Abstand Rinneisen. Ich vermute, der TE hat die 1,2m vielleicht nur grob geschätzt. Von Hausecke bis zur Tür dürften es max. 6m sein. Ist halt nur eine Vermutung, vielleicht liefert er noch Details.
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 18.02.2016
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    Das vermute ich auch, könnte durchaus sein.

    Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall, dort waren nur nach Regenfällen und bei Streiflicht Unebenheiten und nasse Ränder entlang der Kanten der WDVS-Platten zu sehen. Ein vom Gericht bestellter SV hat zwei Flächen von ca. 20x20 aus dem WDVS herausgeschnitten und zu geringe Putzstärken festgestellt.

    Ergebnis: 1 x neu, bitte.
     
  16. #16 Sebastian201283, 18.02.2016
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    Vielen Dank schonmal für die vielen Einschätzungen.

    Ich habe den Abstand geschätzt. Ist auch möglich dass es nur 1m ist.
    Das Haus ist 11,2m lang. Vielleicht gibt es die Netze ja in 1,20m breite. Dann würde es hinkommen.

    Dass die DIN Norm eingehalten wird war auch das Argument meines Bauleiters.
    Allerdings ist die optische Betrachtung auch ein Kriterium soweit ich weiß.

    Dass unter Streiflicht keine Bewertung stattfinden darf habe ich schon gehört. Aber es muss doch auch Grenzen geben. Wenn die Sonne im 90 Grad Winkel auf die Fassade scheint sieht man auch Unebenheiten von 30mm nicht. Das kann doch nicht Voraussetzung sein.

    Die anderen Hauseigenen lagen zu diesen Uhrzeiten im Schatten und es war nichts erkennbar. Die eine Giebelseite links sah bei dieser Sonneneinstrahlung auch gut aus.
    Aufgrund meiner Arbeitszeit kann ich die anderen Seiten erst am Wochenende zu anderen Uhrzeiten betrachten.
     
  17. #17 Thomas B, 18.02.2016
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    Das Problem hat der TE doch (leider) völlig richtig erkannt: Eine Bewertung im Streiflicht ist nicht zulässig. Punkt. Da kann ein fliesenfuzzi nun rumpoltern wie er will...dadurch wird es auch nicht weniger wahr.

    Natürlich gibt es "optische Mängel", also Mängel, bei denen es eben nicht gut aussieht, die Funktion aber völlig erfüllt ist. Um beim Beispiel Verputz zu bleiben, so wäre das zB eine stark unebene, unschöne Oberfläche, wolkig, mit unterschiedlichen Strukturen usw., aber eben funktionstüchtig (keine Risse).

    Bei optischen Mängeln, also solchen, die von der DIN 18202 nicht erschlagen wird gelten bestimmte Anforderungen. Man muss das (mutmaßlich) mängelbehaftete Objekt aus einem gewissen Abstand betrachten (nicht mit der Nasenspitze draufstupsen), es darf nicht im Streiflicht sein usw. Die Vergütungen/ Entschädigungen bei optischen Mängeln sind jedoch unglaublich gering. Da sollte man sich keine allzu große Hoffnungen auf dicke Knete machen. Will der TE ja auch nicht. Er will eine ordentliche Fassade.

    Interessanterweise sieht man die Wellen auch im zweiten Bild, welches ja nun nicht im Streiflicht aufgenommen wurde.

    Evtl. kann man das ganze tatsächlich über einen (vermuteten) Mangel im Untergrund (Schichtstärke) zu fassen bekommen....

    Hast Du Fotos vom Verputzen?
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 18.02.2016
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    Die Grenzen finde sich in den dazugehörigen Normen für die Ebenheitstoleranzen. Erst dann, wenn diese überschritten sind, liegt ein Mangel vor. Streiflicht hin oder her.

    Dein einziger Angriffspunkt dürfte eine Überprüfung der Schichtdicke und des Aufbaus sein. Das geht leider nur durch einen zerstörenden Eingriff. Aber sooo schlimm ist das auch nicht. Das lässt sich optisch danach wieder einigermaßen akzeptabel beheben, indem man den Quader, der sehr vorsichtig herausgeschnitten werden muss, nach der Messung wieder einsetzt und angleicht. So war es jedenfalls bei meinem Mandanten. Wenn du das an einer Stelle machen lässt, wo z.B. sowieso die Mülltonnen davor stehen, sollte das kein Problem sein.
     
  19. #19 Sebastian201283, 18.02.2016
    Sebastian201283

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    Ich habe einige Fotos vom Haus mit Armierungsschicht. Es stand ca. 3 Wochen so da, allerdings schien fast nie die Sonne, jedenfalls auf keinem der Bilder. Deswegen ist dort auch nichts zu erkennen.
     
Thema: Wellige, unebene Fassade bei Streiflicht
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