Brauche nochmal Hilfe ... Selbstständiges Beweissicherungsverfahren

Diskutiere Brauche nochmal Hilfe ... Selbstständiges Beweissicherungsverfahren im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Ich bräuchte von den Experten hier nochmal Hilfe. Aufgrund diverser Probleme und eines von Herrn H. (öbuvSV) erstellten Gutachtens wurde ja...

  1. #1 Wenke81, 18.02.2016
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    Ich bräuchte von den Experten hier nochmal Hilfe.

    Aufgrund diverser Probleme und eines von Herrn H. (öbuvSV) erstellten Gutachtens wurde ja nun ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Der Ortstermin war bereits, das Gutachten liegt ebenfalls vor.

    Nun das Dilemma. Der Gerichtsgutachter sieht sämtliche Punkte anders:

    So zB:

    - mineralische Dichtschlemme bei nicht unterkellertem Gebäude und Lastfall aufstauendes Sickerwasser völlig in Ordnung (wäre zwar nicht in der DIN, aber käme sicher noch, schließlich haben die Römer vor 2000 Jahren ihre Zisternen damit dicht gemacht)

    - Traufbohle zwar nicht Standard (der wäre wohl 140 mm breit, dickste stelle 45 mm, dünnste 25 mm - meine ist 130 mm, 40 mm und 2 mm) - würde trotzdem reichen

    - durch die Fensterecken zieht es nach außen, könnte man "dauerelastisch" mit Silikon verschließen

    - Hohlkehle im Bereich der Abdichtung mit mineralischen Dichtschlemme auch nicht notwendig, fördere Undichtigkeit

    - eine Fuge im Bereich Trockenbau an massive Wand müsse auch nicht bestehen (bei mir ist ein buntes Bild von Fuge von 0 - 8 mm vorhanden, immer mal unterbrochen von starrer Anspachtelung

    Usw


    Zur Begründung zieht der Gerichsgutachter Gespräche heran, die es (telefonisch von den Betroffenen bestätigt) - aber nie gab. Zudem würden die genannten Personen den Gerichtsgutachter nicht mal kennen. Ebenso gibt es einige persönliche Entgleisungen wie die Ansichten des Herrn H. seien völlig veraltet (bezieht sich selbst aber auf die Römer !) und die Technik sei an ihm vorbei gezogen, Ansichten völlig falsch etc

    Mein Anwalt möchte keine Besorgnis der Befangenheit äußern und schlägt mir nun vor, Herrn H. (Lehrbeauftragter einer großen Uni) wegen Schlechterfüllung des Auftrages zu verklagen.

    Was ratet ihr zu tun ? Es muss doch eine eindeutige Richtlinie geben. Also gegen den Gerichtsgutachter vorgehen ? Oder gegen Herrn H. ? Gegen keinen ? Kann doch nicht sein dass beide Meinungen zu 100% !! auseinander weichen.......

    Hab noch Zeit, Ergänzungsfragen bzw eine Stellungnahme zu formulieren. Das Gutachten habe ich auf Wunsch Herrn H. weitergeleitet. Er sagt eine fachliche Inkompentenz nach der anderen und er möchte eine Stellungnahme schreiben.

    Wem soll ich jetzt vertrauen ? Kann mir bitte jemand hier helfen ?
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 18.02.2016
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    Welche Rolle spielst du in dem Prozess? Wer verlangte denn was von wem?

    Läuft das SBV noch? Bejahendenfalls könnte man dem SV Herrn H. den Streit verkünden.
     
  3. #3 Wenke81, 18.02.2016
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    Ich habe das Beweissicherungsverfahren eingeleitet aufgrund des Gutachten des Herrn H. und nach Durchsicht der entsprechenden DIN usw, da ich ebenso der Meinung war, dass diese Arbeiten so nicht korrekt sind.

    Die Gutachter wohnen 500 km auseinander und die Meinung differiert um 100%. Aber kann ja nicht sein dass es nach Gusto entschieden wird jeweils. Beides sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger für Schäden am Bau. Der Herr H. war einst von mir bestellt, da es einige Punkte noch gab, die nicht in Ordnung waren und die inzwischen behoben wurden und die anderen sollte das Gericht klären, da die Firma sich nicht mehr rührte.
     
  4. #4 Wenke81, 18.02.2016
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    Das Verfahren läuft noch.

    Um Herrn H. den Streit zu verkünden oder Regressansprüche geltend zu machen wegen Schlechterfüllung des Gutachterauftrages (so nennt es mein Anwalt) muss ich doch erstmal wissen wer nun unrecht hat.

    Kann doch nicht sein dass ein Lehrbeautragter einer großen deutschen Universität dann nur Stuss schreibt (zumal die anderen nicht korrekt ausgeführten Arbeiten zB am Dach ja auch stimmten und durch die Firma behoben wurde)

    Bisher kostet mich das an die 10 000 Euro. Wenn Herr H. sagt er habe nach bestem Wissen und Gewissen entschieden bleibe ich doch auf noch mehr Kosten sitzen oder ? Beide haben dann quasi Recht und ich muss alles zahlen. Beide Prozesse dann ....
     
  5. #5 Skeptiker, 18.02.2016
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    Wer hat die Beweisfragen formuliert? Kannst Du eine, z.B. zur Traufbohle, bitte 'mal zitieren, damit man einen Eindruck von diesen bekommt?


    mit skeptischen Grüßen!
     
  6. #6 Wenke81, 18.02.2016
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    Mein Anwalt hat diese formuliert, zT übernommen aus dem Gutachten des Herrn H. Es heißt im Beweisschluss:

    " die Traufbohle ist zu dünn, mithin nicht ausreichend stark dimensioniert"

    Der Gutachter kam mit Standardmaß (das die Traufbohle aber nicht hat - weiß er nicht, da er diese nicht vermessen hat- ) und irgendwelchen Durchmessern und Quadraten von Dachlatten und dass egal welches Maß die Traufbohle hätte, diese auf jeden Fall ausreichen würde, da sie stets überdimensioniert sei.

    Bei Bedarf könnte ich die Anwort auch im Zitat online stellen.
     
  7. #7 Skeptiker, 18.02.2016
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    Auch Gutachter können irren. Ich habe grad einen umfangreichen Wasserschaden dokumentiert. Der vom Gericht bestellte Gutachter im Beweissicherungsverfahren hatte beim Ortstermin innerhalb von 10 Minuten schwere Mängel an der KMB festgestellt. Bei deren Sanierung zeigte sich nun allerdings, dass das Wasser von innen nachlief - tagelang. Wirkliche Ursache war ein defekter Spülkasten. Der öbuv SV lehrt an der hiesigen Fachhochschule und tritt regelmäßig über Dilettanten schwadronierend ("alles Schwachverständige!") im Fernsehen auf. Das alles sagt leider nichts aus.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  8. #8 Skeptiker, 18.02.2016
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    Wie lautete die eigentliche Frage genau?

    Ist Dein Anwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?


    mit skeptischen Grüßen!
     
  9. #9 Wenke81, 18.02.2016
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    Wurde in deinem Fall gegen den ersten Gutachter vorgegangen ?

    Die oben zitierte Frage war quasi die Frage. Seine "Fragen" sind in der Aussageform geschrieben; er meinte, wir müssten Behauptungen aufstellen, welche der Gutachter zu bearbeiten hat. Weiter unten kommt dann das übliche - welche Maßnahmen müssten ergriffen werden, welche Kosten fallen hierfür an usw

    Ja. Er ist Anwalt für Bau - und Architektenrecht.
     
  10. #10 Skeptiker, 18.02.2016
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    Meines Wissens nicht, der eigentliche Verantwortliche wurde ja gefunden, wenn auch nur zufällig und anderthalb Jahre später als möglich. Der Wasserschaden war aber auch nur einen von fünf gravierenden Punkten. Über die Qualität der anderen Analysen weiß ich nichts.

    Bei Dir hat es aber meiner Meinung nach auch keinen Sinn, jetzt schon gegen irgendwen vorzugehen. Ich halte die Bewertung des Gerichtsgutachters nach Deiner bisherigen Schilderung tendenziell für "nicht besonders fundiert". Aber Gutachten können nicht besser sein, als die Fragen, welche sie beantworten sollen.

    Wenn das die "Fragen" sind, wundert mich das Ergebnis ehrlich gesagt nicht sonderlich.

    Es geht bei bautechnischen Gerichtsgutachten ja nach meinem laienhaften Verständnis meistens um die Frage, ob die Werkleistung vertragsgemäss erbracht wurde und damit mangelhaft ist. Es ist also vor allem ein Soll-Ist-Abgleich zu machen. Was ist vertraglich geschuldet, was wurde geleistet, ist das Geschuldete damit mangelfrei geleistet? Dann schließt sich der Rest an. Bei guter fachlicher Vorbereitung durch das vorgeschaltete Privatgutachten sollte es im Idealfall möglich sein, den Gerichtsgutachter so elegant in die richtige Richtung zu schicken, dass er nahezu zwingend nur noch die "richtigen" Antworten, also die von Dir als Fragestellerin gewünschten, geben kann. Das setzt aber meiner Meinung entweder nach eine direkte Abstimmung zwischen Jurist/in und Privatgutachter/in oder ein tiefes bautechnisches Verständnis der/des Juristin/en voraus. Hieran könnte es bei Dir gehapert haben. Das könnte sich allerdings vielleicht durch geschickte Nachfragen jetzt noch heilen lassen.

    Naja, auch bei Anwälten gibt es solche und solche.
     
  11. #11 Wenke81, 18.02.2016
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    Der vorherige SV Herr H. möchte die Fragen ausarbeiten bzw eine Stellungnahme schreiben, wieso die Angaben des Gerichtsgutachters falsch sind. Kann ich nur hoffen dass es noch was bringt ....

    Danke für deine Einschätzung.
     
  12. #12 Skeptiker, 18.02.2016
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    Das sollte er unbedingt tun! !Versuche sicherzustellen, dass jetzt zumindest die Nachfragen an den Gerichts-SV vom Privatgutachter noch einmal gelesen und Dir als sinnvoll und zielführend bestätigt werden, bevor sie von Deinem Anwalt ans Gericht gehen.

    (Die Ergänzungsfragen und die sonstige weitere Zuarbeit ist übrigens meiner Meinung nach eine zusätzlich zu honorierende Leistung, denn ob seine bisherigen Aussagen falsch sind, lässt sich im Augenblick nicht sagen. Ich sehe diese Arbeit (zumindest noch) nicht als Mangelbeseitigung am Werk des Gutachters, sondern als eine zusätzliche Leistung.)

    Bitte, gerne! Ich wünsche mehr Erfolg für die nächste Runde!
     
  13. rose24

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    So ähnlich lief es mit unserem Holzgutachter. Gut, er hat jetzt nicht völligen Blödsinn geschrieben, aber die falschen Schlüsse gezogen. Wir haben dann unseren Privatgutachter noch einmal kommen lassen und Ergänzungsfragen (von ihm vorgeschlagen) gestellt. Nun muss der SV des Gerichts noch einmal kommen. Dafür habe ich - obwohl nicht beweisbelastet - 3500 € Vorschuss zahlen müssen. Unser Anwalt meinte zwar, dass das falsch sei, aber Rechtsmittel sind dagegen leider nicht vorgesehen und so musste ich das erst einmal akzeptieren. Ich bin aber guter Dinge, dass es für den Kläger (unseren GÜ) jetzt erst recht eng wird - denn es wurden im ersten gerichtlichen Gutachten bereits erhebliche Mängel festgestellt.
     
  14. rodopp

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    @rose24 - "jetzt erst recht" - also noch in diesem Jahr? muss er dann hohe Summen zahlen?
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 19.02.2016
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    1.
    „durch die Fensterecken zieht es nach außen, könnte man "dauerelastisch" mit Silikon verschließen“
    2.
    „mineralische Dichtschlemme bei nicht unterkellertem Gebäude und Lastfall aufstauendes Sickerwasser völlig in Ordnung (wäre zwar nicht in der DIN, aber käme sicher noch, schließlich haben die Römer vor 2000 Jahren ihre Zisternen damit dicht gemacht)“

    Das sind also die Ansichten des Gerichtsgutachters. Das klingt für mich alles recht abenteuerlich.

    Bei Ziff. 1 solltet ihr ihm vielleicht mal die Frage gestellt werden, ob überhaupt ein Silikon auf dem Markt existiert, dass eine bauaufsichtliche Zulassung zum Verschließen solcher Fensteranschlussfugen vorweisen kann und wenn ja, welches. Meines Erachtens gibt es da nichts – das wären doch alles nur Wartungsfugen.

    Ziff. 2 klingt für mich auch recht abenteuerlich, aber das können andere hier sicherlich besser beurteilen.

    Aus meiner Sicht besteht noch kein Grund, den Herrn H. zu verklagen, sowas könnte teuer werden. Es könnte sich durchaus herausstellen, dass er in mehreren Punkten Recht und der Gerichts-SV Unrecht hat.
    Mit Hilfe des Herrn H. oder eines anderen ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden ein Gegengutachten erstellen lassen und fristgerecht jede Menge Einwendungen vorbringen.
     
  16. rose24

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    Hallo rodopp,

    im Moment geht es darum, ob der GÜ noch Geld fordern kann (wir haben einiges einbehalten, weil es schwere Mängel gibt).
    Es könnte aber durchaus sein, dass wir Widerklage erheben, wenn sich herausstellen sollte, dass eigentlich wir noch Ansprüche gegen ihn hätte.

    Wann das Verfahren durch ist? Keine Ahnung. Der GÜ verzögert und beantragt eine Fristverlängerung nach der anderen, obwohl er ja etwas von uns will (er ist der Kläger).
    Derzeit stehen verschiedene Unterlagen aus, die er dem SV für die Holzfragen noch liefern muss. Möglicherweise kann er auch nicht alles liefern.

    Jedenfalls habe ich kein schlechtes Gefühl mehr bei der Sache - es sieht nicht so aus, als wäre unsere Position schlecht.
     
  17. rose24

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    Ja - so würde ich es auch machen. Bloß weil der Herr SV vom Gericht bestellt wurde, muss er nicht unbedingt Recht haben.
     
  18. #18 Wenke81, 19.02.2016
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    Ich wäre mit Geld zurück halten recht vorsichtig. Hab ich auch gemacht. Bis jetzt sind 1500 Euro Verzugszinsen von der Firma mir in Rechnung gestellt worden. Meine Bank macht leider keine Auszahlung unter Vorbehalt. Deswegen hab ich jetzt erstmal die einbehaltenen 56000 gezahlt.
     
  19. #19 jodler2014, 19.02.2016
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    Richtige Frage !

    Echte Fachkräfte sind leider immer noch schwer zu finden....:konfusius

    Wenn man 56000 zahlt ,gibt es (gute ) Gründe dafür..

    Alles so halbschwanger ..nicht zu Ende gedacht....

    Die Grundlage fehlt..Details etc. usw. usf.
     
  20. #20 Wenke81, 20.02.2016
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    Die 56000 waren das einbehaltene Geld - nicht das Geld für den Anwalt.
     
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