Fenster falsch eingebaut

Diskutiere Fenster falsch eingebaut im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Mein Tipp: Schreib deinem Bauleiter ne mail in der du ankündigst, das Gewerk Fenster wegen erheblicher Mängel nicht abzunehmen. Weiterhin kündigst...

  1. #41 Ralf Wortmann, 25.02.2016
    Ralf Wortmann

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    Solange nicht feststeht, ob es tatsächlich ein Mangel ist (ein Verstoß gegen die aaRdT oder eine Abweichung vom werkvertraglich vereinbarten Leistungssoll) und, vor allem wie hoch die Kosten einer fach- und vertragsgerechten Mängelbeseitigung sein werden, sollte auf keinen Fall eine Höhe eines Einbehalts kommuniziert werden. Angenommen es ist kein Mangel oder die Kosten der Mängelbeseitigung liegen deutlich unter 5.000 €, wäre das die schriftliche Ankündigung der Bauherren, vertragsbrüchig zu werden.

    Die Baufirma könnte in diesem Fall die weiteren Arbeiten einstellen und womöglich gar die Kündigung des Werkvertrags aus wichtigem Grund androhen, falls diese Ankündigung nicht zurückgenommen wird und falls nicht, kündigen und für die restlichen nichterbrachten Leistungen entgangenen Gewinn geltend machen.

    Willst du die Bauherren ins Verderben stürzen?

    Wir sind ein Bauexpertenforum, ein Fachforum, von dem die Fragesteller erwarten, dass sie fachlich qualifizierten Rat erhalten. Da sollten wir uns mit solchen Ratschlägen, die den Bauherren im schlimmsten Fall erst so richtig schön in die Bredouille bringen, zurückhalten.

    Man könnte ohne nähere Prüfung höchstens schreiben: „Unterstellt, dass es sich um einen Mangel handelt, behalten wir uns vor, nach rechtlicher und technischer Prüfung die doppelten Mängelbeseitigungskosten von künftigen Abschlagszahlungsraten einzubehalten.“

    Die Lage der Fenster sollen wohl nur in der Ausführungsplanung so eingezeichnet gewesen sein. Die wird in der Regel erst nach Vertragsschluss erstellt. Da muss erst geprüft werden, ob das so bemustert wurde und ob die Bauherren das beweisen können (Protokoll). Wenn nicht und es sich somit möglicherweise nicht um eine Beschaffenheitsvereinbarung handelt, kämen wir im nächsten Schritt zu der Frage, ob es sich so, wie es eingebaut wurde, um eine Abweichung von Normen oder von den aaRdT handelt. Da seid ihr bautechnischen Experten wieder am Zug.

    Dann müsste beziffert werden, wie hoch die Mängelbeseitigungskosten sind. Die doppelten Mängelbeseitigungskosten können einbehalten werden, mehr aber nicht. Ob Flügel umändern mit verbleibenden Löchern in den Profilen fachgerecht ist, kann ich nicht beurteilen. Hängt sicher davon ab, ob man das ohne bleibende technische optische Mängel hin bekommt.

    Damit leben? Dafür gibt es dann, wenn es sich wirklich um einen Mangel handelt, keine Veranlassung. Auf Unverhältnismäßgikeit wird sich die Baufirma dann wohl nicht berufen können, da es wenn, dann ein funktionaler Mangel ist (schlecht von außen zu reinigen).

    Technisch lässt sich alles ändern. Man kann ganze Häuser abbrechen und fachgerecht wieder aufbauen. Wieso soll es dann nicht möglich sein, ein paar Fenster zu ändern?
     
  2. #42 Bauqualle, 25.02.2016
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    danke .. so ist es ... und wir lesen hier nur immer eine Seite , voller Polemik und oft unsachlich und die Gegenseite kommt nie zu Wort , die meisten User hier im Forum stürzen sich dann wie die Assgeier auf die vermeindlichen schlechten Ausführungen oder Baumängel , aber keiner war vor Ort , keiner kennt die Hintergründe , keiner die Verträge , da läuten die Alarmglocken , denn den meisten Bauherrn geht es oft nur darum Geld einzubehalten , Rechnungen zu kürzen und sämtliche Leistungen Infrage zu stellen und das Bauforum wird damit mißbraucht
     
  3. #43 Baufuchs, 25.02.2016
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    @RalfWortmann

    Selbst dann, wenn zur Lage der Fenster nichts festgelegt war, gilt ja wohl, dass der Bauherr vereinfacht gesagt "das Übliche" erwarten kann. Ein Fenster, welches so eingebaut ist, dass man es nicht öffnen kann, dürfte zweifelsfrei nicht üblich sein.
     
  4. #44 Gast036816, 25.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die situation fensterolive und treppenlauf würde ich mir gerne auf einem foto mal anschauen. klingt zumindest abenteuerlich!
     
  5. #45 Ralf Wortmann, 25.02.2016
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    Ob das tatsächlich ein Mangel in Form eines Verstoßes gegen die aaRdT ist, damit könnt ihr technischen Experten euch auseinandersetzen. Das ist nicht mein Part.
    Fotos wären in der Tat gut.

    Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber ich habe die Situation vor Ort noch nicht verstanden.

    Bau2015 schreibt, sie hätten das extra so geplant, dass beide Fenster „zur Wand hin aufgehen“. Ich weiß nicht, was damit gemeint ist und um was für eine Wand es sich dabei handelt. Bau2015 schreibt auch, dass „die Olive an der Wandseite ist und dort die Treppen nach oben hin verläuft“.

    Beides verstehe ich auch nicht so recht. Bei einem normalen Fenster ist eigentlich links und rechts und oben und unten jeweils ein Stück „Wand“. So gesehen, sind bei mir im Büro bei allen Fenster die Oliven an einer Wandseite und dann, wenn sie auf der anderen Seite wären, wären sie auch an einer Wandseite. Da besteht aus meiner Sicht Erklärungsbedarf.

    Bau2015, erläutere doch bitte auch, wieso der Verlauf der Treppe das Öffnen des einen Fensters verhindert. Verläuft dort die Treppenwange oder der Handlauf im Schwenkbereich des Fensters? Wenn ja, in welchem Abstand und wie groß ist der Spalt, den sich das Fenster ggf. doch noch öffnen lässt? Wie groß ist die betreffende Fensterscheibe (Höhe mal Breite) und wie hoch über dem Erdboden draußen befindet sich das Fenster?

    Auch, wenn nur eines der Fenster gegen die aRdT verstößt, weil es sich nicht oder nicht weit genug öffnen lässt, bedeutet das noch nicht, dass auch das andere Fenster umgebaut oder ausgetauscht werden muss. Auch das wäre ein relevanter Kostenfaktor und ein Grund, bis zur Klärung der TE keineswegs voreilig zu empfehlen, schriftlich (oder auch nur mündlich) anzukündigen, 10.000 € einbehalten zu wollen.
     
  6. #46 Baufuchs, 25.02.2016
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    Ich habe es so verstanden:

    Soll = wie in Grundrissskizze dargestellt, beide Fensteroliven sind erreichbar
    Ist = Fenster wurden beim Einbau getauscht, nun ist die Olive des über der Treppe liegenden Fensters nicht mehr erreichbar

    SOLL:
    Fenster.jpg

    IST:
    Fenster2.jpg
     
  7. #47 Starbond, 25.02.2016
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    Hallo Leute,
    wenn es so ist wie Baufuchs zeigt, hilft ev.ja eine Fenstergriffverlängerung (mal Gockel anwerfen),
    ist bei meiner Mutter in der Wohnung ähnlich, zum putzen + lüften reicht es.


    mfg
    Gerhard
     
  8. #48 Ralf Wortmann, 25.02.2016
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    @Baufuchs: wo hast du denn die Grundrisse her? Von der TE per PN, oder ist dies nur eine Annahme, wie die Gegebenheiten evtl. sein könnten?
     
  9. #49 Bau2015, 25.02.2016
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    So nun meld ich mich mal zu Wort.
    Wir hatten selbstverständlich bevor wir den bauantrag eingereicht haben einen Termin mit dem Architekten wo wir jede Richtung der fensteröffnungen besprochen und eingezeichnet haben. Auch in den Ausführungsunterlagen ist es so markiert.
    Gern sende ich ein Bild wie es aktuell ist.
    Aber eins vorweg. Ich habe mal selbst bei unserem Fensterbauer angerufen und er beseitigt diesen Fehler.
     
  10. #50 Bau2015, 25.02.2016
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    Da ist es
     

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  11. #51 Bau2015, 25.02.2016
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    Baufuchs danke genau so ist es. Und für mich ist es ganz klar ein Mangel. Wenn es so eingezeichnet wurde muß man danach auch arbeiten.
     
  12. #52 Ralf Wortmann, 25.02.2016
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    Das ist nicht euer Fensterbauer, sondern der Subunternehmer von eurer Baufirma. Vorsicht bei direkten Absprachen mit Subunternehmern. Dieser behaupten dann vielleicht gar, mit euch besprochen zu haben, dass nur die Beschläge der Fensterflügel getauscht werden und dass ihr damit einverstanden wart, dass z.B. die alten Bohrlöcher im Rahmen sichtbar bleiben. Die Baufirma greift dies, da sie ja nicht zugegen war, nur zu gerne auf und schon habt ihr den Salat.

    Alles stets nur direkt mit eurer Baufirma besprechen und alles wichtige schriftlich gegenüber der Baufirma bestätigen. Holt das wenigstens, wenn ihr eure Baufirma schon umgeht, jetzt noch nach und informiert sie schriftlich über den Gesprächsinhalt und fragt, ob sie das so bestätigen kann.
     
  13. #53 Bau2015, 25.02.2016
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    Ok das mach ich vielen dank. Muß dazu sagen das der bauleiter mir das selbst gesagt hat das ich mit dem sprechen soll da er jetzt im Urlaub ist für 2 Wochen. Ich soll jetzt jedes gewerk zeitlich abstimmen.
    So ging es schon fast den ganzen bau.
     
  14. #54 Ralf Wortmann, 25.02.2016
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    Lass das sein. Schreib der Baufirma und fordere sie auf, für eine unterbrechungsfreie Bauleitung zu sorgen und sämtliche Gewerke selbst und eigenverantwortlich zu koordinieren. Wenn Subunternehmer bei dir anfragen, verweise sie stets an ihren Vertragspartner, die Baufirma.

    Erinnere die Baufirma höchstens noch an die Einhaltung eurer hoffentlich vereinbarte Fertigstellungsfrist. Wenn keine Frist vereinbart worden sein sollte, setzt eine angemessene Frist zur Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen per Einschreiben. Habt ihr eine 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 632a Abs. 3 BGB erhalten oder einen entsprechenden Einbehalt vorgenommen?
     
  15. #55 Baufuchs, 25.02.2016
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    Wie geschrieben: so habe ich mir das nach der Beschreibung des TE vorgestellt, Grundrißskizze ist von mir.

    TE hat ja mittlerweile auch bestätigt, dass es sich so verhält, wie skizziert.
     
  16. #56 Gast036816, 25.02.2016
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    die skizzen sind besser als das foto!

    tiefducken.........
     
  17. #57 Bau2015, 25.02.2016
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    Ja das stimmt Rolf. Ich mache morgen mal bessere Bilder. Ja wir haben eine vertraglich festgehaltene Bauzeit von 6 Monaten. Diese ist bereits seit 17.2 vorbei. Im Vertrag steht das wir bei Überschreitung dieser 250 Euro pro Woche gutgeschrieben bekomme.
    Eine Vertragserfüllungsbürgschaft haben wir ebenfalls über die genannten 5%.
     
  18. #58 Gast036816, 25.02.2016
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    mach das foto so, dass man treppe und fenster sieht! nur die beiden fenster auf dem bild - da erkennt man den mangel nicht.
     
  19. #59 Bau2015, 25.02.2016
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    Treppe ist noch nicht drin aber man sieht das Loch dann wo die sein wird. Mach ich morgen sofort. Danke euch
     
  20. Antony

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    Ich gehe von dem aus, wie die Situation vom TE beschrieben wurde.
    Die Fenster wurden nicht wie vereinbart eingebaut. Die erbrachte Leistung weicht also von der vereinbarten Leistung ab. Damit ist es doch eindeutig ein Mangel. Weiterhin lässt sich eines der Fenster deshalb nicht bedienen. Und das ist für mich definitiv ein erheblicher Mangel.

    Bei der Mangelbeseitigung muss zunächst von einem worst case- Szenario ausgegangen werden, da der Bauleiter die Beseitigung ablehnt.
    Das würde Fremdvornahme bedeuten. Gebraucht würde ein Architekt (Koordination und Überwachung), ein Gipser, ein Fliesenleger (Fensterbänke) und ein Fensterbauer. Die machen sowas nicht für ein Taschengeld, schließlich müssen sie auch Gewährleistung übernehmen.

    Das halte ich für vollkommen abwegig. Eine seriöse Firma würde nie einen Streit anfangen, den sie nur verlieren kann.

    Ist diese (rhetorische) Frage nicht etwas übertrieben formuliert?
    Das will ich doch hoffen!
    Leider habe ich je mehr ich hier lese den Eindruck, daß Anspruch und Wirklichkeit vielfach weit auseinanderklaffen.

    Klartext ist am Bau durchaus zielführend.

    Es ging ja vor allem darum, dem Bauleiter klarzumachen, daß die Bauherrin sich nicht zulabern lässt und daß sie sich nicht mit einem 2000,-€ Nachlass abspeisen lassen wird.

    Laut Bauherr wurde die Öffnungsrichtung der Fenster mit dem GU vereinbart. Wie der GU das dann mit seinen Subs handhabt muß den Bauherren nicht interessiern. Sein Vertragspartner ist der GU.
     
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