Bauvertrag - letzte Rate über Notaranderkonto

Diskutiere Bauvertrag - letzte Rate über Notaranderkonto im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, da mir rechtlicher Hintergrund fehlt, möchte ich mich mit folgender Frage an euch wenden. Es geht um die Zahlung der letzten Rate...

  1. #1 Koenigsufer, 23.02.2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23.02.2016
    Koenigsufer

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    Hallo zusammen,

    da mir rechtlicher Hintergrund fehlt, möchte ich mich mit folgender Frage an euch wenden. Es geht um die Zahlung der letzten Rate (5%) im Rahmen der Hausübergabe. Im Bauvertrag wird aufgeführt, dass dies über ein Notaranderkonto abgewickelt wird.

    Hier in kleiner Auszug des wesentlichen Pasagen:

    1.Der Notar hat die hinterlegte Summe an den Baubetrieb auf das von dieser benannte Konto auszuzahlen,
    wenn dem Notar das Original des Hausübergabeprotokolls vorgelegt wird, in dem sämtliche Bauherren
    bestätigt haben, dass das Objekt mängelfrei übergeben worden ist.

    2. Falls im Hausübergabeprotokoll Mängel aufgeführt sind, hat der Notar die Auszahlung des hinterlegten
    Betrages an die xxxxxx Hausbau GmbH vorzunehmen, wenn ihm das Original des
    Nachabnahmeprotokolls vorgelegt wird, in dem von sämtlichen Bauherren bestätigt wird, dass die im
    Hausübergabeprotokoll aufgeführten Mängel beseitigt sind. Eventuell nach der Abnahme auftretende
    Gewährleistungsmängel beeinflussen diese Auszahlungsregelung nicht.

    3. Jeder von mehreren Bauherren ist berechtigt, für sich und die übrigen Bauherren die mängelfreie
    Übergabegemäß Ziffer 1. oder die Beseitigung der Mängel aus dem Übergabeprotokoll gemäß Ziffer 2. zu
    bestätigen.

    4. Das Recht der Parteien (xxxxxxx Hausbau GmbH und sämtliche Bauherren), den Notar gemeinsam,
    übereinstimmend schriftlich anzuweisen, Zahlungen - auch Teilzahlungen - vom Notaranderkonto
    vorzunehmen, wird durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt; eine zu Unrecht verweigerte
    Anweisung kann durch Gerichtsurteil ersetzt werden.

    Nun meine Frage - welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich für mich aus dies Konstellation?

    Im Voraus vielen Dank für euer Feedback
     
  2. #2 Baufuchs, 23.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zu welchem Zeitpunkt sollen die 5% auf das Notaranderkonto eingezahlt werden??
     
  3. #3 Alfons Fischer, 23.02.2016
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    wieso soll jeder Bauherr auch für andere eine Bestätigung abgeben können (Nr. 3)?
     
  4. #4 Baufuchs, 23.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    mehrere Bauherren könnten z.B. Eheleute sein. Da reicht es dann, wenn Männe/oder die beste aller Ehefrauen allein die Mängelfreiheit erklärt...

    Nachgefragt: Was wird da gebaut? Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus oder, oder....?
     
  5. #5 Koenigsufer, 23.02.2016
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    Hallo zusammen,

    gebaut wird ein Einfamilienhaus. Ich gehe mal davon aus, dass das eine Standard-Klausel in deren Verträge ist. Der GU baut auch Mehrfamilienhäuser.

    Die Zahlung an das Notaranderkonto erfolgt vor der Übergabe.

    Grüße
    Frank
     
Thema: Bauvertrag - letzte Rate über Notaranderkonto
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