Ärger mit dem Nachbarn und dem Dachdecker.

Diskutiere Ärger mit dem Nachbarn und dem Dachdecker. im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe wie oben bereits angemerkt ein Problem mit meinem Nachbarn bzw. dessen Dachdecker. Dieser Ärger ist bereits soweit das eine von...

  1. #1 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Hallo, ich habe wie oben bereits angemerkt ein Problem mit meinem Nachbarn bzw. dessen Dachdecker.

    Dieser Ärger ist bereits soweit das eine von mir angeregte Mediation und ein gerichtlicher Gütetermin gescheitert sind.


    Zunächst aber mal der Sachverhalt.

    Im Samstag Juni 2015 bat mich mein Nachbar eine Woche unser Auto nicht vor dem Haus zu parken, da er sein Dach neu eindecken lassen möchte. Diese sagte ich ihm zu und bat ihn zeitnah, das er bitte den Handwerkern untersagen möge unsere Dachpfannen anzuheben, da diese von Innen mit Mörtel verklebt sind und meine Dachhälfte in irgendeiner Weise in Mitleidenschaft zu ziehen.

    Die Handwerker fingen an das Dach des Nachbarn abzudecken und nahmen dabei auch Dachpfannen von unserer Dachhälfte herunter.

    Als ich meinen Nachbarn darauf ansprach meinte er patzig das wäre nicht seine Schuld und ich solle das mit den Handwerkern selber klären.

    Diese haben dann die zugänglichen Dachpfannen auf unserem Dachboden eingespeisst und angeblich (leider nicht nachprüfbar) auch die Pfannen in der Dachschräge über dem Kinderzimmer, welche vom Dachboden nicht zugänglich ist, in Speiss gesetzt.

    Bald kam starker Schlagregen und da ich schon ein ungutes Gefühl hatte sah ich auf dem Dachboden nach. Dort fand ich eine Riesenpfütze vor.
    Ich trat in Kontakt mit dem Dachdecker und bat den Schaden zu beheben. Und deckte dann den Dachboden an der Schadstelle mit Folie und Eimern ab, zusätzlich versuchte ich das Eindringen des Wasser mit punktuellem Zargenschaum umzulenken.

    Abgesprochen wurde ein Austausch der beschädigten Dachpfannen, es erfolgte dann aber ein bekleben der Schadstelle von Aussen.

    Darauf schaltete ich meine Rechtschutzversicherung ein, die es zuerst mit einer Mediation versuchen wollte. Diese verlief Ergebnislos. Worauf ich die Sache dem Anwalt übergab. Daraufhin wurde die Schadstelle mit von mir vorrätigen Dachpfannen ausgebessert.

    Streitig ist jetzt aber immernoch das Übel das die Dachpfannen anstatt durch ein Trennblech einfach durch Wakaflex überklebt wurden. Ob dieses fachgerecht ist soll jetzt ein Gutachter klären.

    Da ich nicht sehr in der Materie "Dach" vertraut bin habe ich daher so einige Fragen hier ins Forum.

    Frage 1. Muss ich es hinnehmen das mein Dach beklebt wird?

    Denn was mir leider erst nach dem Gütetermin aufgefallen ist, die ursprüngliche Verlattung wurde nicht entfernt und das bedeutet das diese Latten durch die oberste Steinreihe der "Brandschutzmauer" gehen. Was nach heutigen Brandschutzvorschriften ja nicht mehr ordungsgemäß ist.

    Frage 2. Ist es so wie in der Elektrotechnik das bei erheblicher Renovierung auch bei Dacheindeckungen die aktuellen Brandschutzvorschriften einzuhalten sind oder kann man sich dabei auf den Bestandsschutz vom Baujahr des Hauses (Mitte der 60er) berufen?

    Frage 3. Ist Wakaflex anerkannt als Verbindung zwischen zwei Dachpfannen um einen Höhenunterschied von 3 cm zu uberbrücken, auch wenn der Hersteller Braas dieses (schriftlich)nicht empfielt?
     
  2. #2 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Hier ein Blid

    Dach Wakaflex.jpg
     
  3. #3 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Und dann noch eine Frage zu letzter Woche, was bedeutet es wenn das Dach bei Minustemperaturen so aussieht?



    Dach im Schnee.jpg
     
  4. #4 Elopant, 24.02.2016
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    Elopant Gast

    Moin,

    zu 1: Ein überlappen mit dem Material Wakaf... ist eine Ausführung ( die meiner Meinung nach auch regensicherer ist, als bspw. eine unterlegte Kantung aus Metall, da diese durch Moos und Dreck verstopfen kann und es dann zu einem Wassereintritt führt ). Zum Material Wakafl... hätte ich nicht genommen, es gibt nix, was man nicht auch mit Walzblei oder einem Kantteil hätte lösen können.
    Die Lattung hat in einer Brandwand nichts zu suchen, dies kann man bspw. durch Metallwinkel, die auf die zurückgesetzte Traglattung geschraubt werden ausführen + auffüllen mit nicht brennbarem Material, oder waren es die Traglatten, die von Ihrer Seite auf die Brandwand reichen? ( Dann hätte der Dachdecker Bedenken anmelden müssen und eine Lösung anbieten müssen, was aber dann wiederum beide Eigentümer betrifft.
    zu 2: siehe 1
    zu 3: hab ich doch gesagt, besser Blei oder Metall. Man hätte dieses auch durch eine Kantung aus Metall abdecken können, jedoch ist dies aufwendiger, da die Form der Eindeckung an der Kantung ausgeschnitten wird. ( Es gibt wahrscheinlich auch Betriebe, die hier nichts ausschneiden, aber dazu sag ich nix )
    Zum letzten Bild: evtl. fehlende Wärmedämmung auf der Nachbarseite, bzw. noch durchfeuchtete Wärmedämmung auf Ihrer Seite ? Aber prinzipiell stellt eine Brandwand auch eine Wärmebrücke dar, warum das natürlich nur im oberen Bereich sich abzeichnet, kann man ohne die Konstruktion zu kennen nur mit der Glaskugel beurteilen und meine ist gerade beim einstellen. :mega_lol:
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 24.02.2016
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    Ich denke mal, das Ding haben Sie schon gegen die Wand gefahren, als Sie dem Nachbarn das Anfassen Ihrer Dacheindeckung versagen wollten, denn 1) darf er das für Arbeiten an seinem Dach sehr wohl (Nachbarschaftsrecht) und 2) ist es wahrscheinlich gar nicht anders möglich, wenn vorher die Deckung durchlief.

    Zum Thema Verstrich: Warum in 3 teufels Namen verstreicht man Betondachsteine, die oben und seitlich eine Verflazung haben???
    Einzig mögliche Erklärung an Hand der Bilder: Dachneigung < 22°
    Dann wäre ein Verstrich aber auch keine geeignete und den Fachregeln entsprechende Zusatzmaßnahme. Dann hätte eine Unterspann-/deckbahn darunter verlegt werden müssen.

    Was meinen Sie damit?
    Nicht empfiehlt im Sinne von "wird nicht ausdrücklich dargestellt oder im Sinne von Hersteller rät ab??

    Letzters wäre mir nicht bekannt und ersteres wäre kein KO-Kriterium!

    Brandschutz. Dazu müsste man die tiefer in die landesrechtlichen Vorgaben zum Brandschutz und die Aussagen dazu, bis wann eine Umdeckung den Bestandsschutz nicht aufhebt, einsteigen.
    Aber irgendwie habe ich bei diesem Punkt das Gefühl, dass es um Knüppelsuche geht. Knüppel, die Sie dem Nachbarn aus "Rache" zwischen die Füsse werfen können.
    Denn ohne seine Umdeckung wäre das ja gar kein Thema! Wenn es um den Brandschutz ginge (und nicht den Nachbarn), hätten SIE ja schon lange den Zustand ändern lassen können.
     
  6. #6 Kanan Jarrus, 24.02.2016
    Zuletzt bearbeitet: 24.02.2016
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    Hallo, diesen Aspekt habe ich gestern erst erfahren als der Dachdecker in dem Gütetermin sagt er habe die Dachpfannen auf meiner Dachseite hochgenommen um die Dampfsperrfolie auf meiner Seite überlappen zu lassen. Was dann aber auf Grund der durchgehenden Lattung nicht möglich gewesen wäre.



    Aber zum Punkt "Nachbarschaftsrecht" warum muss ich es dulden das bei einer Sanierung des Nachbardaches Dachpfannen auf meiner Dachhälfte gelöst werden? Zumal die fest verklebt sind und durch Sturmhaken gesichert.


    Das hat der Hersteller via Mail geantwortet:

    Zum Thema Brandschutz da gehe ich mit Elopant konform wie er schreibt

    Das wäre im Vorfeld dann kein Thema gewesen, aber nicht jetzt im Nachhinein wo das Kind in den Brunnen gefallen ist und ich dann quasi entgegen dem Bestandsschutz auf meiner Seite gezwungen werde in etwas zu investieren, was durch die Sanierung des Nachbarn erst nötig geworden ist da bis Dato eben beidseitiger Bestandschutz exitierte.


    Keine Ahnung das wurde bei Hausbau Mitte der 60er gemacht.
    Da bei uns die Geschossdecke gedämmt ist und nicht der Dachboden habe ich mir da nie Gedanken drum gemacht.
     
  7. #7 Gast036816, 24.02.2016
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    das kann der grund sein, warum der gütetermin in die hose gegangen ist. sicher wurden die erforderlichen maßnahmen im vorfeld nicht ordentlich kommuniziert. bei solch einer dacheindeckung kommt man nicht zum ziel, wenn man nachbars eigentum nicht anfassen darf.

    ich kann dir nur raten, einige dich mit dem nachbarn vernünftig und lass die arbeiten zu, die notwendig sind, um das dach wieder in ordnung zu bringen.

    by the way - der zustand deines dachs ist grausam, du musst sowieso etwas unternehmen, um deine dacheindeckung wieder in ordnung zu bringen. du hast bestimmt 20 jahre keinen handschlag an der dacheindeckung machen lassen! das dach gleicht mehr einem moosbiotop als einer dacheindeckung.
     
  8. Neutal

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    Hier wird doch nur nach einer Rechtferting für den angezettelten Streit gesucht. Bei bauen im Bestand muß ich nicht zwangsläufig das Haus dem heute geltenden Vorschriften anpassen. Hier gilt in der Regel der Bestandsschutz. Ich bin ein wenig verwirrt um die 3 cm differenz in der Aufbauhöhe. Ihr Nachbar hätte sicherlich etwas höher kommen müssen, es sei denn die fehlende Dämmung wurde nach innen aufgedoppelt.
    Nur mal am Rande. Was wer mit wem vereinbart und ob der DD gegenüber seinem Auftraggeber Bedenken angemeldet hat, gaht sie nichts an. Sie haben sich selber von Anfang an gegenüber der Dachsanierung verweigert und haben bereits zu beginn klargestellt, das man Sie und Ihr Dach besser in Ruhe lassen soll. Vielleicht ist auch ein kleines Stückchen Neid vorhanden, weil Ihr Nachbar schon tätig geworden ist. Ich persönlich finde es schlimm mit welchem Elan, gerade bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften, jede noch so kleine Bewegung des Nachbarn madig gemacht wird. Ich bin mir sogar ganz sicher das der Dachdecker Ihnen bei vernünftigem Umgang untereinander sogar ein unterlegtes Blech als Dachtrennung spendiert hätte
     
  9. #9 saxum66, 24.02.2016
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    Ich fass es nicht!
    Dem TE ist eine Schaden zugefügt worden, aufgrund eines murksenden Dachdeckers, den sein Nachbar beauftragt hatte, und nun wird ihm von einigen Schreibern suggeriert, er (der TE) sei selbst daran schuld.
    Geht’s noch, Leute?
     
  10. #10 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Danke...


    Das Dach unseres Nachbarn musste neu eingedeckt werden nachdem er sein Dach vor Jahren hat "imprägnieren" lassen, was er mir schon aufschwatzen wollte.

    Das Dach wurde ja nicht mal komplett gedämmt, nur im Bereich der Dachschräge wurde von Aussen Dämmung " reingestopft. Die Erhöhung der Dachhaut ergibt sich angeblich weil man für eine Belüftung der Dampfbremse sorgen wollte.


    Nein, eher weil ich weiß das mein Nachbar eine Art "Billigfuchser" ist der nur auf den Preis achtet als auf die Qualität und eine vernünftige Ausführung der Arbeiten.

    Der Dachdecker hat nicht mal freiwillig die von Ihm zerstörten Dachpfannen ersetzt, das erfolgte erst nach Einschalten eines Anwalts. Und es mag Irrglaube von mir sein, aber ich sehe bekleben von einem 3 cm breiten Spalt mit einer dafür nicht vom Hersteller vorgesehenen Beschichtung als Pfusch an.

    Das wäre ähnlich als wenn ich als Elektriker eine Sicherung durch einen Nagel ersetzen würde, funktionieren tut es.
     
  11. R.B.

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    Das sehe ich auch so, doch der Schaden wurde zwischenzeitlich wohl beseitigt.

    Jetzt frage ich mich eher, über was man noch vor Gericht streiten möchte.

    Zum Wakaf... da schreibt der Hersteller anscheinend nur

    Es wäre interessant zu wissen, was hier der Verlegeanleitung widerspricht und ob dies zu einem Schaden führen kann.

    Ich bin darüber ein wenig verwundert, weil ich diese Variante schon mehrfach gesehen habe, und ich kann mir nicht vorstellen, dass alle DD entgegen der Verlegeanleitung arbeiten. Liegt es an den max. 5cm die evtl. unterbaut werden müssten? Die 3cm Höhenunterschied kann ich mir nicht als Problem vorstellen.

    Zu den Latten wurde oben ja schon was geschrieben.

    Ob es sich lohnt deswegen zu streiten? Das soll jeder selbst entscheiden. Für mich hätte ein dichtes Dach eindeutig höhere Priorität.
     
  12. Neutal

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    Die Ausführung der Trennfuge mit Wakaflex funktioniert zwar, aber ob die Lösung auch dauerhaft ist, das steht auf einem anderen Blatt. Gegen abheben bei Sturm wurde jedenfalls keine zusätzliche Sicherung angebracht.
    Neueindeckung des Daches ohne Einhaltung der ENEV verstößt gegen geltendes Recht.
    Ich persöhnlich sehe in Ihnen sicherlich kein Unschuldslamm, aber dennoch muß bei Arbeiten an Ihrem Dach zumindest der frühere Zustand wieder hergestellt werden. Die 3 cm Versatz sind demnach der Belüftung des Unterdaches geschuldet. Hier hat sich der Dachdecker dann auch an die technischen Vorschriften gehalten. Die Dampfbremse liegt tiefer im Dach und hat hiermit nichts zu tun.
    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Konfliktbewältigung. Der nun eingeschlagene Weg wird sicherlich langwierig, teuer und von unbestimmten Ausgang sein. Ihr Nacharbeiten mit Schaum war hier eher kontraproduktiv und läßt sich leider gegen sie verwenden. Versuchen Sie eine außergerichtliche Einigung zu erziehlen, alles andere verbrennt unnötig Geld, Zeit und Nerven.
     
  13. #13 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Diese Art der Verlegung ist wohl in sofern nicht vom Hersteller vorgesehen als das eine Seite der Wakafl... verbindung durch eine Waka-Leist.. erfolgen muss die zusätzlich zu der Klebung noch am Träger festgeschraubt werden muss um eine dauerhafte Regendichtigkeit zu gewährleisten.

    Ein Schaden besteht in sofern das man mein Dach überklebt hat. Ein weiterer Schaden kann entstehen als das meine Elementarversicherung bereits deutlich gemacht hat, sollte es zu einem Wasserschaden kommen, diese evtl. nicht in Haftung geht, wenn diese Überklebung nicht fachgerecht ist.

    Im Prinzip hast du Recht das ein dichtes Dach eindeutig höhere Priorität hat. Nur bin ich ja auch meiner Familie verpflichtet zukünftige Schadensquellen die aus einer solchen Sache resultieren können vorzeitig zu eliminieren.

    Da die Sache zu eh von einem Gutachter betrachtet wird, ist mir eben nur wichtig welche Fragen zu stellen sind um Vorzusorgen das eben kein späterer Schaden auftritt der versicherungstechnisch nicht abgedeckt ist.


    Wurde ja schon zwei mal Erfolglos probiert, auch der Vorschlag den der Hersteller von Wakafl.. einbrachte im einem Trennblech etc. wurde bereits abgelehnt.
     
  14. R.B.

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    Das gilt aber nur für Wandanschlüsse, oder nicht? Also einen Anschluss an eine senkrechte Fläche. Dort wird ja das Band min. 10cm (oder so ähnlich) senkrecht nach oben geführt. Da ergibt ein oberer Abschluss mit der Leiste auch einen Sinn, allein schon um Wasser das an der Fläche nach unten läuft, sicher auf das Band ableiten zu können. Sonst bestünde ja die Gefahr, dass das Wasser von oben unter das Band "kriecht" und dieses ablöst.

    Diese Gefahr besteht hier in Deinem Fall nicht.

    Das allein ist noch kein Schaden. Wenn er ein Blech unter Dein Dach geführt hätte, hätte er Dein Dach ja auch anfassen müssen. Zudem finde ich persönlich solche Blechkonstruktionen als schadensanfälliger, aber das ist nur meine Meinung, vielleicht aufgrund der Erfahrung mit meinen Dächern.

    Also um ehrlich zu sein, ich glaube nicht, dass das Band wirklich eine Schwachstelle darstellt, ganz im Gegenteil (siehe meine Erfahrung mit den Blechen). Ewig hält Dein Dach sowieso nicht, und wenn man das obige Bild anschaut, dann wird da auch bald eine größere Aktion fällig. Hoffentlich steht dann Dein Nachbar nicht auch gleich mit SV & Co. auf dem Dach.

    ABer wie gesagt, das ist nur meine persönliche Meinung.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 24.02.2016
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    Gehts noch, Steinchen?
    Der TE hat mal ganz eindeutig Fehler gemacht und wir sollen ihn noch bestärken, weitere zu machen an statt ihm zu sagen, was er verbockt hat??
    Kannst Du eigentlich auch was anderes als hier zu stänkern? Ich hab noch nicht einen sinnvollen oder hilfreicehn Beitrag von Dir gelesen!

    Was für ein Blödsinn. Was bitte hätte er denn sonst machen sollen, um Nachbars Dach so auszuführen???

    Und warum? Wahrscheinlich, weil Du es ihr gesteckt hast, damit Du was schriftliches gegen den Nachbarn in die Hand bekommst!

    Die Frage nach der DACHNEIGUNG ist weiter offen!!!
     
  16. #16 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Wakafl.. ist auch nur für Wand- und Kaminanschlüsse zugelassen.

    z.B. eine Trennung durch ein Trennblech oder Ortgangpfanne oder Ortgangblech wurden von der Firma Br... vorgeschlagen.

    Weil ich einen Riesen Wasserschaden auf dem Dachboden hatte nachdem der Dachdecker Pfannen beschädigte. Diesen habe ich meiner Versicherung gemeldet und gefragt habe ob überkleben ausreichend wäre. Genau...

    Nicht um was schriftliches gegen den Nachbarn zu haben, sondern weil ich solche Schäden der Hausrat/Wohngebäudeversicherung unverzüglich melden muss.

    Strassenseite 29 Grad , Gartenseite 19 Grad.


    Rest zum Thema Nachbar via PN
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 24.02.2016
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    Und wo war der Wasserschaden??? Ich wpürde fast wetten - Gartenseite!!!

    Dein Dach war immer mangelhaft! Mindestdachneigung ohne Zusatzmaßnahmen sind 22°, wenn der Hersteller nicht eine grössere Mindestneigung vorgibt.
    Und die gibt Braas für die aktuellen Frankfurter als Regelneigung vor. Ob die alten eine grössere Neigung haben mussten, weiß ich nicht.

    Aber selbst wenn die auch 22° hatten, bist Du 3° drunter und hättest somit mindestens eine Zusatzmaßnahme (z.B. Unterspann-/-deckbahn) haben müssen.
    Wenn der DD des Nachbarn pfiffig ist, wird er genau auf der Welle elegant vom Hof surfen!

    Also den Ball ganz dicht über der Grasnarbe führen. Am besten in einer Furche!
     
  18. #18 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Nein der Schaden war Strassenseite.
    btw der Nachbar und die gesamten Häuser hier in der Siedlung haben die gleichen Dachneigungen.
    Und laut Hersteller können diese Dachpfannen gemäß ÖNORM B 3419 ab 13° Dachneigung verlegt werden (sind aus Östereich die Pfannen und gilt anscheinend auch für uns hier). Also alles im grünen Bereich.
     
  19. #19 wasweissich, 24.02.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie er dann das
    hätte machen sollen erzählst du uns auch noch ....
     
  20. reezer

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    aber doch nicht ohne Zusatzmaßnahmen
     
Thema: Ärger mit dem Nachbarn und dem Dachdecker.
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