Ärger mit dem Nachbarn und dem Dachdecker.

Diskutiere Ärger mit dem Nachbarn und dem Dachdecker. im Dach Forum im Bereich Neubau; .. Dass der DD des Nachbarn nicht unbedingt super gearbeitet hat mag sein .. schön, dass du das erkennst .. da sind wir doch schon einen kleinen...

  1. mls

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    schön, dass du das erkennst .. da sind wir doch schon einen
    kleinen schritt weiter.
     
  2. #62 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2016
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    Wer ist das und wo stehen die 20 Punkte?
     
  3. #63 Gast036816, 21.03.2016
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    Gast036816 Gast

    Ralf lieber nicht in die denkweisen des Siedlers vertiefen.

    wenn er schon mal einen praktiker zum theoretiker degradiert, dann sollte er auch seine position definieren!
     
  4. #64 Kalle88, 21.03.2016
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    Ich mach es kurz: Führt die Brandwand einfach ausreichend über Dach, teilt euch die Kosten und dann ist Ruhe und es ist vernünftig und sinnvoll.

    @Markus: Die Bewertung der Arbeiten des DD seines Nachbars steht hier doch nicht zur Debatte? Es geht hier um den Brandschutz und der ist mit oder ohne Gemurkse mangelhaft. Dat will der TS aber leider nicht verstehen. Das Echauffieren geht halt leichter, als einen sinnvollen beidseitigen Brandschutz.
     
  5. #65 Gast360547, 21.03.2016
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    Frage 1. stehen die Gebäude auf real geteilten Grundstücken? Wenn ja, wurden die evtl. erst nachträglich geteilt?

    Frage 2. konnte man bereits VOR Baubeginn auf den Dachboden des Nachbarn "greifen", oder entstand dieses Problem erst nach dem Baubeginn?

    Frage 3. Ich behaupte, Ihre Eindeckung ist mindestens 30 Jahre alt? Ich behaupte weiter, dass es bereits seit geraumer Zeit vereinzelt zu Tropfstellen auf der Westseite (Straßenseite, die steiler ist) gekommen ist, diese jedoch als "harmlos" eingestuft wurden? Nebenfrage: wird auf dem Bild des Firstes die Porta W... gezeigt?

    Anmerkung 1:
    Ich betrachte es als bodenlosen Leichtsinn, wenn der Brandschutz ohne Sanierung der Dachfläche des Nachbarn unbeachtet geblieben wäre. Auch SIE sollten zu Ihrer Sicherheit und zu der der Nachbarschaft um einen aktiven Brandschutz kümmern und diesen selbstverständlich anteilig entgelten.

    Anmerkung 2: Dass das beschriebene Anschlussband a) nicht mein persönlicher Favorit ist und b) es besser als Schichtstückchen ausgeführt worden wäre, ist eine Sache. ABER: auch für mich stellt sich die Frage, wie der Nachbar OHNE an Ihr Dach heran zu müssen, das des Nachbarn hätte bearbeiten können. Sie können mir glauben, dass ich einen Bauprozeß begleiten durfte, bei dem es genau über dieses Thema ging. Der Nachbar, der Veränderungen an dem Gebäude der Klägerin vorgenommen hatte, wurde verurteilt, den ursprünglichen (nicht den aRdT entsprechenden) Zustand wieder herzustellen. Bei der Abnahme durch den gerichtsbestellten SV hat dieser zum Leidwesen der Klägerin feststellen müssen, dass bei der Klägerin selber dringender Handlungsbedarf im Bereich von Anschlüssen bestanden hatte. Ob der zuvor beklagte Nachbar einem Zugriff an seine Gebäudeteile zugestimmt hat, ist dem gerichtsbestellten SV indess unbekannt.
    Will sagen: Auch Sie werden mittelfristig nicht umhinkommen, an Ihrem Dach Veränderungen, wie z. B. eine Neueindeckung, vornehmen zu müssen. Dann stehen SIE in der gleichen Situation wie Ihr Nachbar nunmehr. Schon mal darüber nachgedacht?

    Mit freundlichen Grüßen

    stefan ibold
     
  6. #66 Kalle88, 21.03.2016
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    Danke Stefan! :think
     
  7. #67 Kanan Jarrus, 21.03.2016
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    Als wir das Gebäude gekauft haben war es bereits auf einem separatem Grundstück. Was vorher war, keine Ahnung.



    Nein, da war es imho zumindest bis zu Dachpfanne vermörtelt. Sonst hätten wir ja bereits vorher gesehen das die Dachlatten durchgängig sind. Aber damals galt ja auch noch die Landesbauordnung aus den 60ern und nicht die zu dem Zeitpunkt der Sanierung von 2015.




    Nicht das ich wüsste. Aber zur Strasse kann man ja eh nur ca. 30. der Dachfläche von Innen sehen, da diese ja als Schrägwand zu einem der Zimmer gehört.

    Ja.


    Das ist nicht ganz korrekt. Da anscheinend wohl bei mir der Bestandsschutz gilt, welcher bei meinem Nachbarn eben nicht zählt. Zudem wurde bei Erstellung des Hauses die damalig Gültige Landesbauordnung wohl erfüllt, nur gilt für diese Arbeit von 2015 wohl eben die damals aktuelle Landesbauordnung.

    Das mit dem erläuterten Fall verstehe ich nicht so ganz?
    Wenn der Kläger nicht verändert, wie kann es dann sein das es "Anschlüsse" geben soll bei einem durchgängig eingedeckten Dach. Daher trifft der Fall ja nicht ganz zu.

    Und eine Neueindeckung ist selbst mittelfristig nicht geplant, selbst dann würden wir es niemals ohne schriftliche Genehmigung der Nachbarn machen und deren Wünsche entsprechend vermerken. Das große Problem ist ja das der Nachbar alles auf den Dachdecker schiebt, denn ER habe es dem Dachdecker ja gesagt er mögen bei uns nicht verändern. Und ER sieht es auch nicht ein der ER mein Ansprechpartner ist und nicht sein Dachdecker.
     
  8. #68 Kanan Jarrus, 21.03.2016
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    Genau da liegt doch der Hase im Pfeffer, der Brandschutz war ja bis zur Sanierung zwar nach heutiger Norm mangelhaft, aber eben "Rechtsgültig".

    UND man könnte ja von Innen einiges (gemeinsam) machen, wenn dieses dämliche Waka...x nicht eben auf dem Dach wäre.

    Was mich für MICH optisch und wohl auch rechtlich nicht tragbar ist.
     
  9. #69 Kalle88, 21.03.2016
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    Und er ist es ohne Dein Dach anfassen zu dürfen nicht nach heute geltenden Vorschriften zu erfüllen. Was bringt mir das Deckeln der Brandwand mit Baustoffen B1, wenn du Holzlatten einbindest? Deshalb ist dein Aufriss und der ganze Akt einfach null zielführend, außer dass du evtl. am Ende rechtbekommst. Weil der Richter sich technisch nicht auskennt und der herangezogene SV nicht so fit ist wies es vielleicht Herr Ibold ist und damit ein Gutachten fragwürdiger Güte raus kommt.

    Hast Du Dich denn wirklich mal mit den Bestimmungen/ Ausführungen einer Brandwand beschäftigt? Ich glaube es kaum, sonst wärst wohl schon selber drauf gekommen was da grundlegend verkehrt läuft.
     
  10. mls

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    die grottige ausführung ist also unbestritten, jetzt brandschutz:

    da solche fragen nicht unmittelbar der lbo, sondern auslegungen
    zu entnehmen sind, die ich nicht kenne, stellt sich mir die frage:
    sind denn die wände zwischen 2 offenen kleingaragen in NRW als
    brandwände auszuführen?

    zwar kocht jedes land sein eigen süppchen - aber die anlehnung
    an die mbo würde ich doch vermuten? zudem soll in NRW eine
    offene kleingarage sogar in "F0B" möglich sein (kolportiert)?
    das hiesse, F30 für die trennwände...
     
  11. #71 Kanan Jarrus, 21.03.2016
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    @Kalle88

    Wäre es ein "richtiger" Dachdecker gewesen und hätte er es Sachverständig angesprochen, dann wäre ich sicher der Letzte gewesen der das dann abgelehnt hätte. ABER es kam ja nichts, nicht mal eine Ansage DAS etwas nicht der gültigen Norm enspricht.

    Hätte der Dachdecker nicht dieses Waka...x benutzt, dann wäre es wahrscheinlich nicht mal aufgefallen. Da mein Bruder aber bei einem größeren Baustoffhändler arbeitet und Erfahrungen gesammelt hat, sagte er mir schon sehr Zeitnah, das ist nicht "Regelkonform". Und so kam eben Eins zum Anderen.
     
  12. #72 Kalle88, 21.03.2016
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    Ahja, der Baustoffhändler als Fachkundiger :D Ja ne ist klar.

    Der DD hätte nichts anderes als das Wakaflex nehmen können, denn das hast du mit einer Aussage ganz am Anfang schon entschieden. Aber ich will den DD auch nicht loben mit seiner Arbeit/ Beratung.

    @Markus: Wenn mich nicht alles täuscht gilt das Regelwerk der DD, das gibt entsprechende Vorgaben für die Gebäudeklassen 2-3, die ähneln sich dem was in der LBO zu finden ist.
     
  13. #73 Kanan Jarrus, 21.03.2016
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    Dann hätte er ja meine Dachpfannen gar nicht erst hochnehmen dürfen, was er ja unerlaubterweise getan hat.
     
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